Unfall im Ausland – Wie verhalten Sie sich richtig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Autounfall im Ausland – was ist zu tun?

Sollten Sie außerhalb der EU verreisen, ist eine Unfallversicherung für das Ausland sinnvoll.
Sollten Sie außerhalb der EU verreisen, ist eine Unfallversicherung für das Ausland sinnvoll.

In einen Unfall mit dem Auto verwickelt zu sein bzw. diesen selbst zu verursachen, ist immer ärgerlich. Wenn dieser Unfall dann auch noch im Ausland geschieht, während Sie sich beispielsweise im Urlaub befinden oder geschäftlich unterwegs sind, kann das beim einen oder anderen Fahrer weitere Probleme auslösen.

Denn wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Ausland einen Unfall verursachen? Wie ist die Telefonnummer der örtlichen Polizei? Und welche Versicherung wird später den Schaden übernehmen? Muss ich eine zusätzliche Unfallversicherung im Ausland abschließen?

Viele Menschen fragen sich bei einem Unfall im Ausland, was zu tun ist. Der folgende Ratgeber soll auf einige Probleme hinweisen und Ihnen aufzeigen, an welche Regeln Sie sich beim Unfall im Ausland halten sollten.

FAQ: Unfall im Ausland

Wie kommt es zu Verkehrsunfällen im Ausland?

Unfälle im Ausland sind oft darauf zurückzuführen, dass  der Reisende sich nicht mit den dort geltenden Verkehrsregeln auskennt, z. B. bezüglich der Höchstgeschwindigkeit oder der Vorfahrtsregeln. Manchmal kann er auch die für ihn unbekannten Verkehrsschilder nicht deuten und begeht deshalb einen Fahrfehler.

Bezahlt meine Haftpflichtversicherung auch bei Schäden im Ausland?

Haben Sie innerhalb der EU einen Unfall verursacht, kommt die Haftpflicht in der Regel für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Fand der Unfall allerdings außerhalb der EU statt, kommt es auf die Vereinbarung mit Ihrer Versicherung an, ob diese den Schaden bezahlt.

Wie muss ich mich bei einem Unfall im Ausland verhalten?

Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall im Ausland erhalten Sie hier.

Wie Sie sich bei einem Verkehrsunfall im Ausland verhalten sollten

Ein Unfall im Ausland - beispielsweise in Amerika - kann durch zu hohe Geschwindigkeit zustande kommen.
Ein Unfall im Ausland – beispielsweise in Amerika – kann durch zu hohe Geschwindigkeit zustande kommen.

Generell sollten Sie sich  – bevor Sie sich in den Urlaub ins Ausland aufmachen – über die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes genau informieren. Denn diese sind in jedem Land unterschiedlich und vor allem entschieden anders als in Deutschland.

Sollten Sie einen Unfall provozieren, weil Sie beispielsweise zu schnell auf der ausländischen Autobahn unterwegs waren, kann das für den Schadensabgleich und die Versicherung Folgen haben.

Das kann allerdings nicht nur die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs betreffen. Auch bezüglich des Fahrens mit Handy am Steuer oder bei der Warnwestenpflicht gelten spezifische Regeln. Machen Sie sich deshalb immer genau mit den Gesetzen bekannt, bevor Sie das jeweilige Land bereisen.

Unfall im Ausland – was nun?

Sollte es trotz guter Vorbereitung doch passiert sein und Sie verursachen einen Unfall, gilt es, sich bestimmter Vorsichtsmaßnahmen zu bedienen. Diese unterscheiden sich grundsätzlich erst einmal nicht von denen, die Sie auch bei einem Unfall in Deutschland beachten sollten. Zunächst müssen Sie die Unfallstelle mit Warndreieck absichern und die Warnweste überziehen. Zudem sollte die Warnblinkanlage an Ihrem Fahrzeug eingeschaltet werden.

Durch die international anerkannte Notrufnummer 112 sollten Sie dann Rettungskräfte benachrichtigen, falls es zu Personenschäden gekommen sein sollte. Wenn lediglich ein Blechschaden vorliegt, reicht die Verständigung der örtlichen Polizei. Diese sollte aber – anders als bei kleineren Blechschäden bei Unfällen in Deutschland – unbedingt benachrichtigt werden, da der Austausch der Kontaktdaten oder die Verständigung der Unfallteilnehmer im Ausland nicht immer reibungslos funktionieren kann.

Beachten Sie: Wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, sollten Sie bei einem Auslandsunfall immer die Polizei informieren, da diese Vorgabe oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermieter festgelegt ist. Das ist bei einem Unfall im Ausland für die Versicherung wichtig.

Die Polizei beim Unfall im Ausland ist nicht immer nötig, kann aber hilfreich sein.
Die Polizei beim Unfall im Ausland ist nicht immer nötig, kann aber hilfreich sein.

Leisten Sie auch unbedingt Erste Hilfe, wenn Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen sein sollten.

Wenn es lediglich um einen geringen Kfz-Schaden im Ausland geht – beispielsweise ein Parkschaden entstanden ist – muss nicht unbedingt die Polizei gerufen werden. Protokollieren Sie dann aber jeglichen Schaden und die Kontaktdaten des Unfallgegners, um Ihrer Versicherung später den Unfallhergang genau schildern zu können.

Machen Sie auch Fotos von den beschädigten Autos. Nur so kann Ihre Autoversicherung bei im Ausland verursachten Autounfällen bestmöglich reagieren und den Schaden begleichen.

Der Europäische Unfallbericht beim Kfz-Unfall im Ausland

Europaweit gibt es ein Unfallprotokoll, das in allen europäischen Sprachen zu haben ist.

Dieses soll es den Unfallbeteiligten einfach machen, den Unfall im Ausland zur Abwicklung mit der Versicherung leicht und für jeden verständlich zu protokollieren. Entsprechend sollten Sie diesen zur Hand haben, wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind – am besten in zweifacher Ausführung.

Wichtig ist auch, dass Sie den Unfallhergang genau beschreiben und das Protokoll am Ende von beiden Teilnehmern unterschrieben wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift nicht direkt mit einem Schuldeingeständnis einhergeht.

Am sinnvollsten ist es, einen deutschen Unfallbericht und einen in der jeweiligen Landessprache des Urlaubsortes im Handschuhfach mitzuführen. Auch ein zweiter englischsprachiger Bericht kann hilfreich sein. Beispielsweise dann, wenn ein Unfall mit einem weiteren Urlauber aus einem anderen Land passieren sollte.

Unfallversicherung im Ausland

Bei einem Auslandsunfall in der EU greift oft die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei einem Auslandsunfall in der EU greift oft die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Viele Autofahrer fragen sich beim Unfall im Ausland oft: Wer zahlt nun die Schäden? Grundsätzlich greift eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch innerhalb der Europäischen Union (EU).

Im Ausland, das nicht zur EU gehört, ist die Übernahme der Schäden durch Ihre Versicherung nicht immer gegeben. Sprechen Sie deshalb mit Ihrer Versicherung, bevor Sie in den Urlaub fahren.

In bestimmten Fällen müssen Sie eine zusätzliche Kfz-Versicherung für das Ausland abschließen. Diese sogenannte Auslandsschadenschutzversicherung übernimmt den entstandenen Schaden am Auto dann wie eine Haftpflichtversicherung in Deutschland.

Diese Kfz-Versicherung im Ausland ist dann besonders hilfreich, wenn Sie für eine längere Zeit außerhalb der Europäischen Union mit dem Auto unterwegs sind.

Autounfall im Ausland: die Schadensregulierung

Sie können sich als Beschädigter kostenlos an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Hier erfahren Sie, welche Versicherung in Deutschland als Schadensregulierer für die jeweils ausländische Versicherung zuständig ist. Bei dieser Versicherung können sie Ihren Anspruch auf Entschädigung dann in deutscher Sprache geltend machen.

So ersparen Sie sich beim Unfall im Ausland bezüglich der Schadensregulierung unnötige bilinguale Konversationen oder Dolmetscher, die sich Ihrem Unfallhergang aufgrund von Verständigungsproblemen widmen müssen.

Die Telefonnummer für den Zentralruf der Autoversicherer ist: 0800/2502600
oder aus dem Ausland: 0049/40300330300.

Die „grüne Karte“ als Versicherung im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland können Sie auch den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
Bei einem Unfall im Ausland können Sie auch den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.

Die sogenannte „grüne Karte“ kommt dann zum Einsatz, wenn bei einem Unfall in Deutschland ein Fahrzeugführer aus dem Ausland am Unfall beteiligt war.

Auch dann, wenn Sie im Ausland einen Unfall verursachen, ersetzt die Karte an den Grenzübergängen den Abschluss einer für das Land jeweilig neuen Versicherungspolice. Heutzutage ist die „grüne Karte“ nicht mehr zwingend erforderlich und muss bei Reisen ins europäische Ausland nicht mehr vorgezeigt werden.

Lediglich in Italien kann das Vorzeigen der Karte innerhalb der EU noch vereinzelt verlangt werden. Sollten Sie allerdings außerhalb der EU in die Türkei, Ukraine, Weißrussland, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien oder Montenegro einreisen wollen, ist der Besitz einer „grünen Karte“ durchaus noch sinnvoll und sollte vor Fahrtantritt bei Ihrer Versicherung angefordert werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

2 Kommentare

  1. Jessi

    24. Juni 2017 um 21:36

    Hallo, ich brauche drigend hilfe!
    Und zwar mein Freund hat ganz frisch den Führerschein, und hat ein Unfall gebaut in der Schweiz!!!!! Wird ihm der Führerschein wieder entnommen????

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 11:09

      Hallo Jessi,

      die Schweizer Behörden können den Führerschein eines Deutschen in der Regel nicht dauerhaft einbehalten. Ein verhängtes Fahrverbot in der Schweiz gilt darüber hinaus auch nur dort, nicht auf deutschem Bundesgebiet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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