Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

767 Kommentare

  1. Rudi

    18. Januar 2021 at 11:09

    Sehr geehrten Damen und Herren,

    ich wurde 2017 mit Cannabis aufgehalten.
    1 Monat Fahrverbot – 500 euro strafe und einmalige MPU

    nun wurde ich Dez. 2020 mit 0,6 Promille erwischt…
    Habe nun ein Fahrverbot von 3 Monaten und 1000 Euro strafe.

    Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot auf 1 Monat zu verringern?
    Droht mir wieder eine MPU ?

    Ich würde tatsächlich meinen Arbeitsplatz verlieren…
    Dazwischen liegen 3 Jahre – bin ich dennoch ein Wiederholungstäter?

    Danke im Voraus

  2. Anonym

    15. Januar 2021 at 21:02

    Guten Abend,

    ich habe 2019 2 Punkte erhalten…einmal wegen Handy am Steuer und einmal deutlich zu schnell gefahren….und diese Woche (Januar 2021) wurde ich wegen einem Rotlichtverstoss geblitzt….ich denke,dass es nicht über einer Sekunde war…kann ich hier trotzdem ein Fahrverbot erwarten oder sozusagen lediglich ein Bussgeld in Höhe von 90 € plus einen Punkt?! Mit freundlichen Grüßen

  3. Frank

    30. Dezember 2020 at 1:15

    Hallo liebes Busgeldrechner.org – Team

    Heute wurde ich von einer Zivilstreife beim „angeblichen“ Rotvergehen unter 1 Sek aus dem Verkehr gezogen.

    Zu meinem Hintergrund:
    Ich habe seit Anfang 2020 meinen Führerschein nach erfolgreicher MPU wegen 8 Punkten wiedererlangt. Da dies in meiner Probezeit geschah, wurde diese Verlängert und ich bin zum heutigen Zeitpunkt noch 9 Monate in Probezeit.

    Ich bange nun wirklich sehr darum nochmal in die MPU geschickt zu werden, weil ich ja streng genommen „Wiederholungstäter“ bin. Seit dem Wiedererlangen meines Führerscheines habe ich mir allerdings nichts zu schulden kommen lassen.

    Nun meine Fragen:
    Mit welchen Strafen kann ich nun tatsächlich rechnen ? Und
    Sollte ich mir einen Rechtsanwalt besorgen ? Welche Optionen habe ich ?

    Vielen herzlichen Dank im Vorraus ! Ihr seid super 👍🏼

  4. Musiclover

    24. Juli 2020 at 15:48

    Hallo Freunde, mir klebt gerade das Pech an meinen Fingern. Ich wurde letztes Jahr mit 31 zu schnell auf einer vierspurigen Hauptstrasse (30er Zone) geblitzt und musste meinen Führerschein abgeben. Nun bin ich diese Woche mit 27 km/h zu schnell erwischt worden. Ist es jetzt so das ich aufgrund der Regelung 2x zu schnell über 25 km/h in einem Jahr den Führerschein wieder abgeben muss, oder war das das erste Mal und ist beim ersten Mal bereits mit dem Fahrverbot abgegolten?

  5. Kris

    24. Juli 2020 at 1:51

    Hallo,
    ich wurde beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt, das erste mal.
    Ich bin mir nicht sicher ob die Ampel länger als 1 Sekunde rot war.
    Es wurde meiner Meinung nach niemand gefährdet und es wurde auch nichts beschädigt bzw niemand ist zu schaden gekommen.

    Vorher Ich bin vor ca 2 Monaten 2 mal mit überhöter geschwindikeit geblitzt worden und habe auch brav gezahlt.

    Womit muss ich jetzt rechnen mit meinem Ampelverstoss und gelte ich als Ersttäter ?
    Wird immer beim bei einem qualifizierten Ampelverstoss die Fahrerlaubnis eingezogen ?

    Gruss

  6. Hans

    24. Mai 2020 at 23:04

    Hallo,

    Ich musste innerhalb der letzten 12 Monate zweimal meinen Führerschein für je 1 Monat abgeben.

    1. Verstoß 31km/h innerorts
    2. Verstoß 31 km/h außerorts (1 Monat, weil Wiederholungstäter)

    Nun wurde ich erneut geblitzt (29km/h außerorts)
    Dieser 3. Verstoß war ebenfalls innerhalb der 12 Monate (Anfang April), aber noch vor der kürzlichen Gesetzesänderung.

    mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?

    Grüße

  7. Fabi

    23. Mai 2020 at 12:12

    hi ich hatte jetzt wegen kanabis 1 monat varverbot also nechsten monat und jetzt wurde ich mit 0,8 promille erwischt heist das 3 monate ?

    • Waldi

      1. November 2020 at 0:43

      Moin Moin. Ich wurde dieses Jahr im März mit 40km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Es gab kein Fahrverbot.
      Ich wurde neulich mit 18km/h zu schnell bei Tempo 100 geblitzt, das ganze mit Handy am Ohr!!! Das wurde auch auf dem Foto erkannt und ist im Anhörungsbogen auch aufgeführt. Das Handy am Ohr ist die deutlich höhere Strafe aber droht mir jetzt drüber hinaus, jetzt auch noch ein Fahrverbot? Oder hat das eine jetzt mit dem anderen wenig zu tun? Danke euch! :)

  8. Gök

    26. April 2020 at 2:51

    Hallo,

    ich wurde am 1.1.2019 mit alkohl am Steuer erwischt und eine Ermahnung bekommen sowie 2 Punkte.

    Am 9.1.2020 wurde ich missachten eines rotlichtes länger als 1 sek angehalten von der Behörde wurde mir geschrieben das ich auf den Führerschein verzichten muss und nach 6 Wochen eine wiedererteilung beantragen kann. Bin noch in der probezeit.

    Muss ich mit einer MPU rechnen?

  9. Denise

    15. März 2020 at 19:58

    Moin,

    Wurde bereits 2 Mal mit jeweils 7 kmh zuviel (einmal innerorts und einmal Ausserorts)innerhalb von einem Monat in der Probezeit geblitzt.
    Jetzt wurde ich erneute geblitzt dieses Mal jedoch mit ca 15 kmh zuviel (ausserorts).
    Womit muss ich rechnen ?

  10. Sanado

    5. Februar 2020 at 17:27

    Februar 2018 geblitzt mit 26km Zuviel und Handy am Ohr 1punkt 150€

    Juli 2018Handy im Hand nicht am Ohr 1 Punkt 150€

    05.februar 2020 wieder Handy am Steuer 🤦‍♂️

    Was kommt auf mich zu ???

    • bussgeldrechner.org

      20. Februar 2020 at 15:36

      Hallo Sanado,
      bei wiederholten Verstößen können die Behörden das Bußgeld erhöhen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir allerdings nicht voraussagen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Enjaa

    4. Februar 2020 at 12:16

    Kennt jemand was passier wenn mann innerhalb eines Jahres sechsmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h vorliegt?

  12. Oliver

    29. Januar 2020 at 10:22

    Hallo
    30 Zone
    07.05. 21 km/h zu viel
    11.10. 22 km/h zu viel -Einspruch eingelegt, Verfahren läuft-
    14.11. 31 km/h zu viel 1 Monat Fahrverbot
    Sollte der Einspruch beim 2 Vergehen abgelehnt werden, droht nachträglich ein längeres Fahrverbot?

  13. Waldi

    13. Januar 2020 at 23:15

    Guten Abend,
    ich wurde jetzt in einem Jahr zum 4 mal geblitzt
    1. mal in 30 Zone 43km
    2. mal in 30 Zone 8km
    3. mal in 70 Zone 92km
    und das letzte mal jetzt in 30 Zone glaube ich 51 oder 50km
    nach Toleranz Abzug, muss ich jetzt jetzt 1 Monat meinen Führerschein abgeben
    bzw. was droht mir?
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Don

    31. Dezember 2019 at 11:29

    Guten Tag,

    Ich habe dieses Jahr meinen Führerschein für einen Monat niederlegen müssen, da ich zwei mal außerorts mit über 26 km/h geblitzt wurde. Nun ist mir das wieder passiert, dass ich außerorts mit exakt 26 km/h zu schnell geblitzt wurde. Was erwartet mich nun?

    Beste Grüße und guten Rutsch ins neue Jahrzehnt 😊

  15. Andy

    6. Dezember 2019 at 15:00

    Moin,

    ich wurde vor 4 Monaten innerorts mit 31 km/h zu schnell geblitzt. Folglich musste ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben, was ich getan habe.
    Nun habe ich ihn vor 2 Monaten wieder bekommen und wurde jetzt in der 60 Zone mit 82 km/h geblitzt.
    Was kommt jetzt auf mich zu?

  16. Marlon

    6. Dezember 2019 at 9:09

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider wurde ich Anfang des Jahres mit ca. 120 in einer 70er Zone außerorts geblitzt, darauf folgte 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot, im Juni wurde ich dann mit 128km/h in einer 100er Zone geblitzt und bekam erneut 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot …

    Jetzt wurde ich leider mit 76km/h in einer 50er Zone geblitzt (alles abzgl. Toleranz), dies wäre das dritte mal innerhalb 12 Monaten und ich bin exakt 26 km/h zu schnell, können Sie mir sagen was mich erwartet? Soeben habe ich die Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Aufforderung zur Stellungnahme erhalten.

    Ist der Führerschein bei über 26km/h beim 2. Mal innerhalb von 12 Monaten weg, oder bereits ab genau 26km/h? Greift die Regelung dann beim 3. Mal erneut?

    Vielen Dank vorab und einen schönen Tag.

  17. Reinhard

    4. Dezember 2019 at 11:12

    Hallo,

    ich wurde jetzt innerhalb eines Jahres das dritte Mal geblitzt.
    Zweimal mit 21 km/h zu schnell, nun 29 km/h.
    Bin beruflich viel unterwegs.
    Mit was hab ich zu rechnen?

    MfG

  18. Timboo

    27. November 2019 at 16:54

    Hallo, Ich wurde Anfang letztem Monats mit 33km/h innerorts geblitzt weil ich kurz vor Ortsausgang schon beschleunigt hatte(eigene Dummheit). Gestern wurde ich und ein Kollege auch aus kompletter Dummheit mit ü.50km/h außerorts geblitzt. Was erwartet mich nun?

  19. Olaf

    25. November 2019 at 10:55

    Hallo, ich habe auf einer Fahrt zweimal hintereinander im Überholverbot überholt und wurde anschließend von der Polizei angehalten. Was droht mir?

  20. Ali

    19. November 2019 at 20:04

    Hallo mir wurde vor 9 Jahren wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen hatte einen Promillewert von 1,3 .
    Jetzt wurde ich nach 9 Jahren betrunken beim escooter fahren erwischt … laut Polizei habe ich ein Wert von 1,4 Promille. Was kommt auf mich zu mit was muss ich rechnen

  21. R.S.

    18. November 2019 at 16:43

    Hallo,

    Vor über 3 Jahren habe ich wegen 31 km/h zu viel innerorts 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen. Jetzt wurde ich mit 21 km/h zu viel außerorts geblitzt. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

  22. D.L.

    10. November 2019 at 23:01

    Nachtrag:
    Der 1 Blitzer war November 2018 und der neue Oktober 2019.

  23. D.L.

    10. November 2019 at 22:59

    Hallo Bußgeldrechner-Team

    Ich bin im November Außerorts mit 33 km/h zu schnell geblitzt worden. Mein Fahrverbot hab ich schon hinter mir. Nun bin ich im Oktober mit 31 km/h zu schnell geblitzt worden. Früher waren da 70 km/h erlaubt und dann haben Sie das Geschwindigkeitsschild weg genommen und nun zählt die Innerorts zulässige Geschwindigkeit. Muss ich nun mit einem längeren Fahrverbot von 1 Monat rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

  24. N.H.

    5. November 2019 at 11:04

    Ich wurde innerhalb eines Jahres 2x mit über 26 km/h zuviel geblitzt. Laut Bescheid steht mir ein Fahrverbot von einem Monat bevor. Ist das zusätzliche Bussgeld von 2500 Euro angemessen?

  25. Braun

    3. November 2019 at 19:38

    Hallo zusammen,
    ich wurde innerhalb eines Monats leider viermal geblitzt. Es war zweimal innerhalb und zweimal außerhalb geschlossener Ortschaften.
    Ich habe bis jetzt nur einen innerorts mit 25€ für unter 15km/h erhalten. Die anderen drei liegen alle auch im Bereich von 5-15km/h.
    Bei Wiederholungstätern ist immer die Rede von zweimal über. 25km/h zu schnell.
    Wie sieht es in meinem Fall aus?
    Ich habe keine Punkte in Flensburg.

    Mit freundlichen Grüßen
    Braun

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