Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

767 Kommentare

  1. Christian K.

    2. November 2019 at 0:39

    Hallo
    Ich wurde innerhalb von kurzer Zeit 2 mal geblitzt mi ca 10-15 kmh zu schnell! Innerorts und außerorts.
    Was für höhe Bußgeld droht mir?
    Auch Fahrverbot weil kurz hintereinander war.! Oder nicht?
    Gruß Christian

    • bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 at 15:51

      Hallo Christian,

      in der Regel droht ein Fahrverbot erst, wenn Sie innerhalb eines Jahren zwei Mal mit 26 km/h zu schnell geblitzt wurden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Kati

    24. Oktober 2019 at 16:25

    Hallo, ich bin bis letzte Woche 10 Jahre Blitzerfrei gefahren und hab jetzt echt mega Pech gehabt. Bei einem bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt ein Blitzer war. Aber jetzt haben sie mich innerhalb von einer Woche tatsächlich 2 oder 3 mal geblitzt. Es waren jeweils ca. 10 km/h zu viel und der letzte war wirklich einfach blöd, weil ich statt auf den Tacho auf den Fahrradfahrer neben mir geachtet habe. Meine Frage ist nun, ob ich mit nem Fahrverbot rechnen muss!? Habe natürlich noch keinerlei Bescheid.

  3. Ismail E.

    24. Oktober 2019 at 16:25

    Ich bin in der Probezeit und hab 5 Punkte, nicht wegen Alkohol oder Drogenkonsum sondern wegen zu schnell fahren. Ist es möglich dass ich die mpu absolvieren muss?

  4. Erich

    20. Oktober 2019 at 19:01

    Hallo bußgeldrechner.org,

    ich wurde innerhalb eines Jahres 2x mit 26km/h außerorts geblitzt. Meinen Führerschein habe ich vor knapp 3 Monaten für einen Monat abgegeben. Jetzt wurde ich wieder außerorts mit 40km/h zu schnell geblitzt. Droht mir wieder ein Fahrverbot und wenn ja wie lange?

    Viele Grüße
    Erich

  5. M.V.

    13. Oktober 2019 at 18:55

    Mir wurde wegen 2 Geschwindigkeitsübertretungen über 26km/h innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot ausgesprochen, welches ich spätestens bis zum 2.11. angetreten haben muss. Im August wurde ich dann noch einmal mit 24 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt und habe nun einen Anhörungsbogen vorliegen. Das Fahrverbot habe ich bereits am 20.09. angetreten und würde in 1,5 Wochen meinen Führerschein wiederbekommen. Muss ich nun mit einer Verlängerung des Fahrverbots rechnen ?

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2019 at 15:46

      Hallo M.V.,
      eine Verlängerung erfolgt in der Regel nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Cristina

    21. September 2019 at 21:04

    Hallo liebes Team,
    ich wurde im März 2018 außerorts mit 22 km/h zuviel geblitzt und bekam neben 70 € Bußgeld wohl auch meinen ersten Punkt. Nun wurde ich im Juni 2019 innerorts mit 21 km/h geblitzt (kurz bevor 70km/h erlaubt sind). Auf das Bußgeld von 80 € wurden mir wegen „einer Voreintragung im Fahreignungsregister“ nochmals um 40 € erhöht. Dazu kommen die Verwaltungskosten von 32,00. Ist diese Erhöhung zulässig? Ich hatte bis 2018 noch nie einen Punkt und fahre seit über 40 Jahren Auto. Danke für eine kurze Rückmeldung!
    C.

    • bussgeldrechner.org

      25. September 2019 at 8:51

      Hallo Cristina,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. AK

    20. September 2019 at 10:53

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    ich hatte im Frühjahr diesen Jahres eine Geschwindigkeitsübertretung mit mehr als 26 km/h außerorts begangen, also ein Bußgeld mit einem Punkt bekommen. Nun wurde ich wegen rechts überholen auf der Autobahn von der Polizei angehalten, was neben dem Bußgeld einen weiteren Punkt bedeuten wird.
    Bin ich damit Wiederholungstäter, weil die beiden Vergehen innerhlab eines Jahres liegen, oder gilt das wirklich nur bei dem gleichen Vergehen?
    Falls ja, würde mir ja ein Fahrvebot drohen. Oder droht mir mit 2 Punkten sowieso ein Fahrverbot?

    Viele Grüße

    • bussgeldrechner.org

      25. September 2019 at 8:52

      Hallo AK,
      die Regelungfür Wiederholungstäter gilt in der Regel nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Jacques

    30. Juli 2019 at 0:41

    Ich bin wohnhaft in Luxemburg mit luxemburgischem Führerschein. Im März 2019 wurde ich ausserorts geblitzt: 38 km/h zuviel. Bussgeldbescheid rechtskräftig mit 120€ plus Auslagen.

    Im Juli 2019 wurde ich bei der Urlaubsrückreise wiederum 2 mal am einzigen Tag geblitzt, ich gehe von mehr als 25 km/h ausserorts.

    So wie ich gelesen habe, bin ich möglicher Wiederholungstäter. Was droht bei einem Doppelverstoss an einem einzigen Tag? Was geschieht mit meinem Führerschein?

    • bussgeldrechner.org

      2. August 2019 at 15:54

      Hallo Jacques,

      es gilt § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV: „Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.“

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  9. Ousmane

    28. Juni 2019 at 16:06

    Guten Tag,

    ich wurde am 02.07.18 mit 28 KM/h zuviel und ein weiteres mal am 13.09.18 mit 31 KM/h zuviel geblitzt. Es wurde ein 1 monatiges Fahrverbot verhängt gegen welches ich allerdings Einspruch erhoben hatte. Vor Gericht wurde dann wegen drohendem Arbeitsplatzverlust auf das Fahrverbot verzichtet, jedoch musste ich die 3-fache Strafe zahlen. Nun wurde ich am 18.06.19 erneut mit 23 KM/h innerorts zuviel geblitzt. In wiefern hat meine „Vorgeschichte“ Einfluss auch ein drohendes Fahrverbot. Normalerweise wird dieses ja erst ab einer Überschreitung von mindestens 26 KM/h verhängt. Vorab herzlichen Dank für eine klärende Antwort. LG

  10. alex

    28. Juni 2019 at 13:53

    Ähnliche Situation…. allerdings dummer weiße in ca. vier Wochen vier (!) mal geblitzt worden. Habe noch keinen Bußgeldbescheid bekommen. Das bedeutet wirklich, dass jeder Verstoß einzeln zu behandeln ist!? Und ich somit nicht als Wiederholungstäter in Frage komme?

  11. Pia

    26. Juni 2019 at 23:49

    Ich wurde mit außerorts in 50er Zone mit 85 geblitzt und leider kurz darauf in 30er Zone mit 57. heute habe ich den zweiten Bussgeldbescheid erhalten. Darin stand nichts von einem Fahrverbot. Muss ich damit noch rechnen? Ganz lieben Dank im Voraus für eine Antwort!

    • bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 at 13:15

      Hallo Pia,
      damit die Regelung für Wiederholungstäter greift, muss der erste Verstoß bereits rechtskräftig sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Marcel

    25. Juni 2019 at 15:55

    Hallo,

    ich wurde in den letzten 14 Tagen zwei mal beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Hierbei war ich jeweils unter 1 Sekunde Rotzeit. Jetzt stellt sich für mich als Vielfahrer die Frage, ob ich meinen für den Beruf notwendigen Führerschein aufgrund der Wiederholungstat abgeben muss. Die Einzeltaten wären jeweils ohne Führerscheinentzug bestraft worden.

    Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!

    • bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 at 13:17

      Hallo Marcel,
      bei Rotlichtverstößen greift in der Regel keine Regelung für Wiederholungstäter.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Marc

    21. Juni 2019 at 9:11

    Hallo,

    ich muss meinen Führerschein aufgrund des überfahren einer roten Ampel für einen Monat abgeben. Das ist soweit auch alles okay. Wenn ich den Schein nun zurück erhalte, gelte ich dann auch als „Vorbestraft“ für Tempoverstöße? Führen bereits kleine Verstöße zu einem erneuten Fahrverbot? Ich finde leider nicht wirklich etwas im Netz zu solch einer Situation. Vielen Dank im Voraus.

  14. Ramiz

    18. Juni 2019 at 16:39

    * sagen wir mal es waren 2 A Verstöße

    Das wollte ich schreiben:)

  15. Ramiz

    18. Juni 2019 at 16:37

    Guten Tag,

    ich befinde mich in der verlängerten probezeit, das letzte mal geblitz wurde ich vor 1 halb Jahren. Nun wurde ich an einem Tag 2x geblitz um genau zu sein innerhalb von 10min am gleichen blitzer. Nur bin ich mir nicht sicher ob das erste mal viel zu schnell war oder nur 10 kmh. Meine Frage: sagen wir mal es wären 2x Verstöße bekomme ich dann dirkt mein fürherschein entzogen? Eig. Ja nicht da mir noch nicht die Verwarnung der Stufe 2 ausgesprochen wurde.

    Danke im voraus:)

  16. Markus

    12. Juni 2019 at 22:17

    Hallo, ich würde am27.05 mit 25 km/h zu schnell in einer 50 er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Am 31.05 erneut innerhalb geschlossener Ortschaften mit 23 km/h zu schnell in einer 30er Zone.

    Ich bekomme nun zwei Punkte nach dem Katalog. Droht mir ein Fahrverbot?

    Danke schon mal im Voraus

  17. Markus

    12. Juni 2019 at 17:17

    Hallo, ich habe meinen Führerschein bereits im März für 1 Monat abgegeben.
    Jetzt würde ich letzte Woche mit 23 km/h Zuviel innerorts geblitzt. Was kommt auf mich zu? Fahrverbot?
    Gruß Markus

    • bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 at 15:50

      Hallo Markus,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Annika

    12. Juni 2019 at 8:43

    Liebes Bußgeldrechner.org-Team,

    es ist nun mindestens 1 1/2 Jahre her, dass ich das erste Mal mit Smartphone am Steuer erwischt wurde – dies wirkte sich mit 1 Punkt und 100 Euro Strafe aus.
    Heute, am 12.06.19, wurde ich ein wiederholtes Mal mit Smartphone während der Fahrt beobachtet. Gibt es Tendenzen, wie die Strafe ausfallen könnte? Droht „nur“ eine Erhöhung des Bußgeldes und der Punkte in Flensburg, oder ist auch bereits mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    Lieben Dank im Voraus für die Hilfe und liebe Grüße
    Annika

    • bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 at 15:49

      Hallo Annika,
      bei Uneinsichtigkeit kann die Bußgeldstelle eine höhere Geldsanktion festlegen. Feste Regelungen sind uns dazu allerdings nicht bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. hans

    22. Mai 2019 at 11:37

    Guten Tag
    ich wurde im Januar mit Handy am steuer erwischt .1 punkt und 100€
    Letzte Woche wurde ich mit 28 km/h zu schnell geblitzt muss ich jetzt mit einer höheren strafe rechnen .
    Gruß
    Hans

  20. Alex

    21. Mai 2019 at 15:33

    Guten Tag,

    ich wurde im August 2018 ausserorts mit >30km/h zu schnell geblitzt. -> 1 Punkt.
    Im März 2019 erneuts ausserorts mit >30 km/h. Bußgeldbescheid ist jetzt eingetroffen, wiederum 1 Punkt.
    Allerdings ist keine Rede von einem Fahrverbot? Kann man jetzt schon aufatmen oder kommt das Fahrverbot separat von der Führerscheinstelle?
    Kann es etwas damit zu tun haben, dass ich kein Deutscher, sondern EU-Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland bin? Beim ersten Eintrag hat die Polizei telefonisch meine Führerschein-Nr. erfragt, da diese in Deutschland nicht registriert ist..

  21. Andre

    16. Mai 2019 at 16:17

    Hallo, würde jetzt zum 2mal geblitzt
    1mal mit 14km zu schnell 50erlaubt
    Und das 2mal 17km 50erlaubt bin noch in der Probezeit droht mir ein aufbauseminar?

  22. Fabian

    16. Mai 2019 at 1:58

    Am 07.01 hatte ich einen Autounfall mit A Verstoß nun wurde ich heute den 16.05 geblitzt mit 21 km/h zu schnell was droht mir jetzt ? Ich bin in der Probezeit .

  23. Frank

    14. Mai 2019 at 22:34

    Ich wurde vor einem Monat mit Handy am Steuer erwischt und hab nun einen Punkt.
    Nun würde ich außerorts mit 31 zu schnell geblitzt.
    Gilt dies als Wiederholungstäter? Muss ich meinen Führerschein nun evtl einen Monat abgegeben?

    • bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 at 12:49

      Hallo Frank,
      die Regelungs für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h erwischt weren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Peter

    12. Mai 2019 at 22:50

    Hallo,

    ich wurde innerhalb der letzten 12 Monate zwei mal mit über 26km/h zu schnell geblitzt, weswegen ich aktuell ein 1-monatiges Fahrverbot aussitze.

    Jetzt erhielt ich erneut einen Brief. Circa eine Woche bevor ich meinen Führerschein abgegeben habe geriet ich in eine Abstandabmessung auf der Autobahn. Weniger als 4/10 Abstand bei 129km/h. 100€ Strafe und 1 Punkt, 0 Monate Fahrverbot.

    Meine Frage nun, kann durch die Abstandsmessung mein aktuelles Fahrverbot (wegen zu schnellem Fahrens) verlängert werden, bzw. droht hier nun ein weiteres Fahrverbot?

    Viele Grüße
    P.

    • bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 at 11:55

      Hallo Peter,
      der Bußgeldkatalog sieht hierfür kein Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Oliver

    7. Mai 2019 at 7:57

    Hallo
    ich habe letztes Jahr einen Punkt für zu dichtes auffahren auf der Autobahn bekommen und heute habe ich ein Bild bekommen bei dem ich 37km/h ausserorts drüber war. Dafür werde ich auch einen Punkt bekommen. Bin ich Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    LG

    • bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 at 11:37

      Hallo Oliver,
      als Wiederholungstäter gelten Autofahrer, die innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h unterwegs waren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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