51 bis 60 km/h zu schnell gefahren?
Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2021
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Bußgeldtabelle: 51 bis 60 km/h zu schnell innerorts
Achtung: Diese Bußgelder gelten seit dem 28. April 2020. Informationen zu den alten Bußgeldern, die bei Tempoverstößen innerorts Anwendung fanden, bevor die StVO-Novelle eingeführt wurde, erhalten Sie hier.
Bußgeldtabelle: 51 bis 60 km/h zu schnell außerorts
Achtung: Diese Bußgelder gelten seit dem 28. April 2020. Informationen zu den alten Bußgeldern, die bei Tempoverstößen außerorts Anwendung fanden, bevor die StVO-Novelle eingeführt wurde, erhalten Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: 51 bis 60 km/h zu schnell
Bis zu 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot drohen. Klicken Sie hier, um die Bußgeldtabelle einzusehen.
Es kommt stets darauf an, wo der Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde: innerorts oder außerorts.
In der Probezeit stellt dies einen A-Verstoß dar und zieht daher eine Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar nach sich.
51 bis 60 km/h zu schnell über die Autobahn gerast?
Wenn Sie außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen und zum Beispiel zwischen 51 und 60 km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle unterwegs sind, müssen Sie mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Dabei kann es ein Bußgeld von bis zu 100 Euro und einen Punkt in Flensburg geben, wenn Sie in einer Baustelle mit nicht angepasster Geschwindigkeit fahren.
Waren Sie generell etwa 53 km/h zu schnell außerorts (Autobahn o.ä.) unterwegs, werden 240 Euro Bußgeld und zwei Punkte fällig. Zusätzlich drohen seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 zwei Monate Fahrverbot.
51 bis 60 km/h zu schnell innerorts
Waren Sie innerorts über 50 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie hingegen mehr bezahlen: Es drohen 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.
51 bis 60 km/h zu schnell in der Probezeit? In diesem Fall müssen Sie härtere Konsequenzen befürchten. Es handelt sich hierbei nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, also einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß. Neben den oben genannten regulären Sanktionen ist beim ersten Mal mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre zu rechnen.
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