Abgesenkter Bordstein: Regeln zu Vorfahrt und Parken
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle für Verstöße an einem abgesenkten Bordstein
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Vor einer Bordsteinabsenkung parken | 10 Euro |
| … mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 15 Euro |
| Vor einer Bordsteinabsenkung länger als drei Stunden parken | 20 Euro |
| … mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 30 Euro |
| Ohne den Blinker zu setzen über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren | 10 Euro |
| … mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 30 Euro |
| … mit Unfallfolge | 35 Euro |
FAQ: Abgesenkter Bordstein
Ein abgesenkter Bordstein kennzeichnet in der Regel den Beginn einer Grundstückseinfahrt oder den Zugang zu einem Fußgängerüberweg. Mehr dazu hier.
Grundsätzlich gilt hier kein rechts vor links. Ein abgesenkter Bordstein erfordert gemäß § 10 StVO eine besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und dem fließenden Verkehr, um deren Gefährdung auszuschließen. Daher findet diese Vorfahrtsregel hier keine Anwendung.
Ein abgesenkter Bordstein ist nicht immer eine Einfahrt. Sie dienen zwar oft als Einfahrt zu Grundstücken, allerdings können sie auch an anderen Stellen wie Fußgängerüberwegen vorhanden sein.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein abgesenkter Bordstein?

Eine Bordsteinkante, die auf Höhe der Fahrbahn abgesenkt ist, wird als abgesenkter Bordstein bezeichnet.
Typische Beispiele sind der Beginn einer Grundstückseinfahrt oder der Zugang zu einem Zebrastreifen.
Die Absenkung dient dazu, die Durchfahrt oder das Betreten – je nach Fortbewegungsmittel – zu erleichtern. Insbesondere Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder auch gehbehinderten Menschen sowie Bauarbeitern erleichtert der abgesenkte Bordstein den barrierefreien Zugang zu Grundstücken oder zur anderen Straßenseite.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt gesonderte Verkehrsregeln für das Fahrverhalten an abgesenkten Bordsteinen. Wer hat zum Beispiel Vorfahrt, wenn ein abgesenkter Bordstein zu erkennen ist und wie ist das Parken an solchen Stellen geregelt?
Ein abgesenkter Bordstein ist zwar kein Verkehrszeichen im klassischen Sinne. Allerdings entfaltet er eine verkehrsrechtliche Wirkung, indem er die Standard-Vorfahrtsregel aussetzt.
Vorfahrtsregeln am abgesenkten Bordstein

Eine explizite Vorfahrtsregelung für Bordsteinabsenkungen sieht die StVO nicht vor.
§ 10 StVO bestimmt jedoch: Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf einer Fahrbahn einfährt, muss sich so verhalten, dass anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Das bedeutet, der fließende Verkehr und Fußgänger haben in solch einem Fall stets Vorrang. Ein abgesenkter Bordstein unterliegt der Rechts-vor-Links-Regel dementsprechend üblicherweise nicht.
Da die Rechtsprechung hier jedoch nicht einheitlich ist, kommt es immer auf den Einzelfall an. Entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig über den Blinker die Richtung anzeigen, in die Sie abbiegen möchten.
Abgesenkter Bordstein: Ist das Parken hier erlaubt?
Gemäß § 12 Absatz 3 Nr. 5 StVO gilt an oder auf Bordsteinabsenkungen ein generelles Parkverbot. Ein abgesenkter Bordstein darf von Ihnen allerdings zum Halten genutzt werden, wenn Sie sich nicht länger als drei Minuten dort aufhalten und im Auto bleiben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Halten darauf abzielt, jemanden an der Bordsteinabsenkung ein- oder aussteigen zu lassen.

Halten Sie allerdings länger als drei Minuten, zählt dies bereits als Parken. Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrzeug verlassen, auch wenn dies nur für eine Minute der Fall ist.
Sofern die Länge der Bordsteinabsenkung die Länge eines PKW überschreitet oder er über eine längere Strecke auf abgesenktem Niveau verläuft, ist die StVO nicht klar geregelt.
Daher berechtigt ein durchgehend abgesenkter Bordstein theoretisch zum Parken.
Fahrschulfrage: Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
✓ Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
X Die Regel “rechts vor link”
X Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Richtig ist Antwort 1 – An einer Bordsteinabsenkung gelten dieselben Regeln wie beim Verlassen einer Ausfahrt. Entsprechend besteht die Pflicht zur Gewährung der Vorfahrt, wenn ein abgesenkter Bordstein zu erkennen ist.
Video: Regelung zu Vorfahrt und Parken an einer Bordsteinabsenkung
Bußgelder: Abgesenkter Bordstein

Die Bußgelder rund um einen abgesenkten Bordstein variieren zwischen 10 und 35 Euro.
Wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten erhöht sich das Bußgeld, wenn es zur Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Das höchste Bußgeld wird fällig, wenn es infolge des Verstoßes zu einem Unfall kommt.
Wer verbotswidrig an einer Bordsteinabsenkung parkt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Parken Sie dort länger als drei Stunden und behindern darüber hinaus andere Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Missachten Sie die Vorfahrtregeln und fahren, ohne den Blinker zu setzen, über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, droht ein Bußgeld von 10 Euro. Kommt es dabei zum Unfall kostet Sie Ihr Fehlverhalten 35 Euro. Welche Bußgelder im Detail drohen, zeigt die folgende Bußgeldtabelle.
Neben einem Bußgeld können auch Abschleppkosten anfallen, wenn Sie unrechtmäßig an oder auf einem abgesenkten Bordstein parken und dadurch den Zugang zu einem Privatgrundstück behindern. Gleiches gilt, wenn Ihr Fahrzeug den Verkehr behindert oder gefährdet.

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