Den Fußgängerüberweg überfahren?
Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Fußgängerüberweg
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahren auf dem Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte | 5 € | |
Fußgänger an einem Fußgängerüberweg das Überqueren nicht ermöglicht/ überholt oder zu schnell herangefahren | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Überholen am Fußgängerüberweg | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Was ist ein Fußgängerüberweg?
Fußgänger und Fahrradfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. Das liegt daran, dass sie weitaus kleiner sind als Autos oder LKWs und deshalb leicht übersehen werden können, wenn sie beispielsweise im toten Winkel eines Fahrzeugs fahren.
Das ist besonders innerorts oft der Fall. Auch beim Überqueren von viel befahrenen Straßen kann es schnell zu Unfällen kommen, weil Fußgänger übersehen werden.
Deshalb sollen Fußgängerüberwege, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, den Fußgängern Vorrang geben. Sie sollen die Unfallzahlen eingrenzen und Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen. Zu diesem Zweck sieht auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Paragraphen vor, der das Verhalten an einem Zebrastreifen regeln soll.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fußgängerüberweg
Die StVO hält in § 26 einige Regeln speziell für den Fußgängerweg bereit. Nachlesen können Sie diese, wenn Sie hier klicken.
Nein. Es darf nur in einem Abstand von fünf Metern zum Fußgängerüberweg geparkt werden.
Sollte ein Fußgänger gefährdet werden, können bis zu 120 Euro in Rechnung gestellt werden. Im Detail können Sie die Bußgelder hier nachlesen.
Im Video: Was ist am Zebrastreifen zu beachten?
Die StVO und der Zebrastreifen
Ein Fußgängerüberweg ist laut StVO geregelt. Um den Fußgängern mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist der Fußgängerüberweg gesetzlich festgehalten. In § 26 der StVO steht dazu folgendes geschrieben:
- An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
- Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
- An Überwegen darf nicht überholt werden.
- Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.“
Wichtig ist beim Verhalten am Zebrastreifen also, dass er von Fußgängern und Roll- bzw. Krankenstuhlfahrern genutzt werden darf und dass Auto- oder Radfahrer vor ihm halten müssen, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen überqueren möchte.
Zudem müssen Sie als Fahrzeugführer mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren, um die erkennbar Überquerenden nicht zu gefährden und einen Unfall auszuschließen.
Von dieser Regelung sind Schienenfahrzeuge – wie beispielsweise Straßenbahnen – ausgeschlossen.
Auch, wenn Fußgängerüberwege über einen Radweg verlaufen, gelten die oben genannten Vorschriften, das heißt, dass im Zweifelsfall auch Radfahrer vor einem Zebrastreifen halten müssen, um den Fußgängerverkehr durchzulassen.
Will ein Fußgänger oder ein Roll- bzw. Krankenstuhlfahrer einen Fußgängerüberweg überqueren, so hat er Vorrang gegenüber den fahrenden Autos auf der Straße, die so lange halten müssen, bis der Fußgänger die Straße überquert hat und er ohne Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers weiterfahren kann.
Das Überholen am Zebrastreifen
In § 26 der StVO ist bereits festgehalten, dass an Fußgängerüberwegen nicht überholt werden darf. So soll ausgeschlossen werden, dass ein Fahrer eines überholenden Fahrzeugs Fußgänger übersieht, die durch die eingeschränkte Sicht vorher nicht gesehen werden konnten.
Wenn Sie an einem Zebrastreifen ein anderes Fahrzeug überholen, kommen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Gefährden Sie dadurch Andere, sind es bereits 100 Euro. Bei einem Unfall, den Sie durch das unerlaubte Überholen am Fußgängerüberweg provozieren, ist ein Bußgeld von 120 Euro fällig. Zudem erhalten Sie dafür auch einen Punkt in Flensburg.
Parken und Halten an einem Fußgängerüberweg
Laut StVO ist es ebenfalls untersagt, vor oder auf einem Zebrastreifen zu halten oder zu parken. Das gilt ebenso, wenn der Verkehr stockt und Sie auf dem Fußgängerüberweg zum Stehen kommen würden. Dann müssen Sie immer vor dem Überweg halten, sie dürfen diesen nicht mit ihrem Fahrzeug blockieren. Halten Sie bei stockendem Verkehr auf einem Fußgängerüberweg, kommt allerdings nur ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro auf Sie zu.
Zudem gilt ein grundsätzliches Halte- und Parkverbot auf Zebrastreifen. Das heißt: Auf einem Fußgängerüberweg sowie bis zu 5 Meter davor dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht halten oder parken. Halten oder parken Sie direkt hinter einem Zebrastreifen, so ist dies zulässig und Sie erhalten dem Bußgeldkatalog zum Zebrastreifen zufolge kein Bußgeld. Die Voraussetzung dabei ist, dass Sie keine anderen Park- oder Halteverbote verletzen.
Halten Sie auf einem Fußgängerüberweg oder beachten Sie den Abstand von 5 Metern davor beim Parken oder Halten nicht, zahlen Sie ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog von 10 Euro, bei Behinderung Anderer sind es bereits 15 Euro. Beim Parken auf dem Zebrastreifen sind 10 Euro fällig, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bereits 25 Euro. Je nachdem, wie lange Sie parken, kann sich das Bußgeld auf bis zu 35 Euro erhöhen.
Falsches Verhalten am Zebrastreifen: Welches Bußgeld droht?
Da eine Gefährdung am Fußgängerüberweg durch eine hohe Geschwindigkeit oder eine Missachtung der Bevorrechtigung der Fußgänger schnell entsteht und böse enden kann, werden die Bußgelder für Zuwiderhandlung hoch angesetzt. Zudem kommt meist ein Punkt in Flensburg hinzu, wenn Sie die entsprechenden Regeln am Zebrastreifen missachten.
Nehmen Sie auf § 26 der StVO keine Rücksicht und mäßigen Sie Ihre Geschwindigkeit beim Heranfahren an Fußgängerüberwege nicht entsprechend, kommen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es bereits 100 Euro, die Sie für die Ordnungswidrigkeit zahlen müssen.
Wenn Sie einen Zebrastreifen überfahren und dabei den Vorrang eines Fußgängers bzw. Roll- oder Krankenstuhlfahrers ignorieren, zahlen Sie eine Geldbuße von 80 Euro und erhalten ebenfalls einen Punkt. Bei einer Gefährdung sind 100 Euro fällig, kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld beim Zebrastreifen dem Bußgeldkatalog zufolge auf 120 Euro.
Als Fußgänger falsch verhalten?
Doch auch, wenn Sie als Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs sind und den gekennzeichneten Fußgängerüberweg nicht benutzen, sondern an einer anderen Stelle die Straße überqueren wollen, kann ein Bußgeld die Folge sein.
Wenn es eine geeignete Stelle zur Überquerung der Fahrbahn – wie z. B. einen Zebrastreifen – gibt, Sie aber eine Kraftfahrstraße an einer anderen Stelle überqueren, kommt ein Bußgeld von 10 Euro auf Sie zu. Gleiches Bußgeld gibt es auch, wenn Sie eine andere Fahrbahn nicht an geeigneter Stelle überqueren und dadurch einen Unfall verursachen.
Wie verhält es sich, wenn der Zebrastreifen in der Mitte also zwischen den beiden Fahrspuren, (meist bei breiteren Straßen), mit einer Insel unterbrochen ist ?
In unserer Kleinstadt ist der Fußgängerüberweg so angelegt, dass direkt vor dem Zebrastreifen Fahrzeuge parken. Zwar nicht auf der Straße sondern in der Parknische. Als Fahrzeugführer sieht man die Fußgänger deshalb erst sehr spät auf den Zebrastreifen
hervor treten. Es gibt auch immer wieder Autofahrer, die durch zu schnelles Fahren gefährliche Situationen provozieren. Es gibt auch ältere Menschen, die zwar langsam fahren, jedoch nicht mehr so schnell reagieren oder nicht mehr so gut sehen können.
Ich möchte damit sagen, dass hier in der Verkehrsordnung nachgebessert werden sollte.
Bezeichnend ist. daß das ungebremste heranfahren an einen Zebrastreifen mit erkennbaren Passanten der/die diesen überqueren möchten, geringer bestraft wird, als ein Rotlichtverstoss an einer Feld und Wiesenampel ohne Gefährdung!
Wird hier der juristisch geringe Wert eines Menschenlebens ausgedrückt ?