Wohnmobil parken: Teilweise eine heikle Angelegenheit

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was kosten Verstöße beim Parken mit dem Wohnmobil?

VerstoßVerwarnungsgeld
Mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz geparkt10 €
… und dabei jemanden behindert15 €
… länger als drei Stunden20 €
… länger als drei Stunden und dabei jemanden behindert30 €
Mit einem Wohnmobil über 2,8 Tonnen auf dem Gehweg geparkt15 €
… und dabei jemanden behindert25 €
… länger als eine Stunde25 €
… länger als eine Stunde und dabei jemanden behindert30 €
Mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet geparkt, obwohl das zu dieser Zeit verboten war30 €

Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie Ihr Wohnmobil abstellen möchten

Wohnmobil parken: In verkehrsberuhigter Zone und Wohngebieten gelten spezielle Vorschriften.
Wohnmobil parken: In verkehrsberuhigter Zone und Wohngebieten gelten spezielle Vorschriften.

Sie haben immer alles Nötige dabei, können selbst über Fahrtbeginn und -ende bestimmen und haben stets einen gemütlichen Schlafplatz für die Nacht: Die Vorteile beim Urlaub mit einem Wohnmobil liegen auf der Hand. Nachteile ergeben sich allerdings für den einen oder anderen Camper-Besitzer beim Parken des Gefährts.

Schließlich sind Wohnmobile weitaus größer, schwerer und länger als Pkw und dürfen daher nicht überall abgestellt werden. Welche Regeln Sie befolgen sollten, wenn Sie Ihr Wohnmobil parken möchten, wo dies wie lange gestattet ist und welche Bußgelder Verstöße beim Parken von Wohnmobilen nach sich ziehen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Wohnmobil parken

Kann ich mit einem Wohnmobil überall parken?

Nein, je nachdem, wie schwer das Wohnmobil ist, kann es bestimmte Parkverbote geben. Lediglich auf Ihrem eigenen Grundstück können Sie Ihren Camper jederzeit abstellen. Das Gleiche gilt für spezielle Wohnmobil-Parkplätze, die ausschließlich solchen Kfz vorbehalten sind.

Wo darf das Wohnmobil parken und wie lange?

Sofern das Wohnmobil zugelassen ist und höchstens 7,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie damit für unbegrenzte Zeit auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz parken. In Wohngebieten gibt es jedoch vor allem für Camper über 7,5 Tonnen bestimmte Einschränkungen.

Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken?

Unter 7,5 Tonnen dürfen Sie Ihr Wohnmobil vor dem Haus parken so lange Sie möchten, sofern es über eine Zula‌ssung verfügt. Ist der Camper allerdings schwerer, darf er in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht abgestellt werden (§ 12 Absatz 3a St‌VO).

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Dürfen Wohnmobile auf der Straße parken? Das steht im Gesetz

Mit dem Wohnmobil parken: Auf eigenem Grundstück spricht nichts dagegen.
Mit dem Wohnmobil parken: Auf eigenem Grundstück spricht nichts dagegen.

Welche Vorschriften beim Halten und Parken von Bedeutung sind, regelt § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die dort genannten allgemeinen Regeln beziehen sich auf alle Arten von Kraftfahrzeugen und gelten demzufolge auch, wenn Sie ihr Wohnmobil parken möchten. Halten Sie sich daran und es ist kein Verkehrszeichen vorhanden, welches ein Parkverbot ankündigt, ist Ihnen laut Straßenverkehrsordnung das Parken mit dem Wohnmobil auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz gestattet – und zwar für unbegrenzte Zeit.

Lediglich zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Ihr Wohnmobil auf der Straße parken dürfen:

  1. Es ist für den Straßenverkehr zugelassen.
  2. Es wiegt weniger als 7,5 Tonnen.

Wichtig: Wenn Sie Ihr Wohnmobil parken, sollten Sie stets darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden oder dass Ihr Camper Verkehrsschilder verdeckt. Ist wenig Platz vorhanden und das Wohnmobil blockiert dadurch 2 Parkplätze, liegt zwar nicht automatisch ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln vor, allerdings könnten Sie damit Anwohner verärgern, die um eine kostbare Parklücke gebracht wurden.

Wohnmobil parken: Im Wohngebiet sieht die StVO diverse Ausnahmen vor

Wer seinen Camper in einem Wohngebiet abstellen möchte, sollte sich vor allem dann auf bestimmte Verbote einstellen, wenn das Kfz mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringt. § 12 Absatz 3a StVO besagt dazu beispielsweise:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t […] ist […] in reinen und allgemeinen Wohngebieten […] das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen […].“

Daher ist es Ihnen zwar nicht gänzlich untersagt, Ihren Camper in Wohngebieten abzustellen, Sie müssen während der genannten Zeiten jedoch einen speziellen Wohnmobilstellplatz („WoMo-Stellplatz“) dafür benutzen. Sind keine Stellplätze für Wohnmobile vorhanden, dürfen Sie in einem solchen Gebiet für die Zeit nicht parken. Dass es sich um einen Wohnmobilparkplatz handelt, können Sie normalerweise dem Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzzeichen 1010-67 entnehmen. Auch das Zeichen 365-67 kann für einen Stellplatz für ein Wohnmobil stehen.

Generell darf ein Wohnmobil nicht auf einem speziellen Pkw-Parkplatz parken.
Generell darf ein Wohnmobil nicht auf einem speziellen Pkw-Parkplatz parken.

Achtung: Parkplätze, die sich speziell an bestimmte Kraftfahrzeuge richten, gibt es nicht nur für Camper, sondern auch für Autos (Zusatzzeichen 1010-58). Parken Sie mit einem Wohnmobil auf einem solchen Pkw-Parkplatz, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro. Bei Vorhandensein des Zusatzzeichens 1010-50 gilt jedoch etwas anderes: Dieses Schild erlaubt das Abstellen von Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Fahrzeugen, wobei Camper in die letztere Kategorie fallen.

Weiterhin dürfen Sie sogar auf dem Gehweg mit Ihrem Wohnmobil parken, wenn Sie das Zeichen 315 sehen und Ihr Camper maximal 2,8 Tonnen schwer ist.

Auf dem eigenen Grundstück dürfen Sie Ihr Wohnmobil sogar dauerhaft parken – in der Regel auch ohne Zulassung. Verboten werden kann Ihnen normalerweise nur die dauerhafte Nutzung des Campers zu Wohnzwecken. In diesem Fall müssten Sie sich einen anderen Parkplatz für Ihr Wohnmobil suchen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,48 von 5)
Wohnmobil parken: Teilweise eine heikle Angelegenheit
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

Verfasse einen neuen Kommentar