Absolute Fahruntüchtigkeit: Wer trotzdem fährt, macht sich strafbar

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
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Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
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Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Wenn die Fahruntüchtigkeit durch Alkohol herbeigeführt wurde

Absolute Fahruntüchtigkeit: Wer trotzdem Auto fährt, begeht eine Straftat.
Absolute Fahruntüchtigkeit: Wer trotz­dem Auto fährt, begeht eine Straftat.

Die Sicherheit ist eines der höchsten Gebote im Straßenverkehr. Um sie zu gewährleisten, muss jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug stets souverän im Straßenverkehr führen können.

Wer sich nach einer durchzechten Party­nacht oder einem geselligen Beisammen­sein mit Freunden betrunken hinters Steuer seines Fahrzeugs setzt, verstößt jedoch gegen diesen Grundsatz und muss entsprechend mit einer Strafe rechnen.

Ab einer gewissen Blutalkoholkonzentration (BAK) wird eine Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Ausschlaggebend dafür ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, die bei einer bestimmten Blutalkoholkonzentration vorliegt. Geahndet wird die Alkoholfahrt dann nach Paragraph 316 StGB (Strafgesetzbuch).

In diesem Ratgeber klären wir, wann eine absolute Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol vorliegt, wann ein Fahrer als relativ fahruntüchtig gilt und wie die Strafe bei einer Trunkenheitsfahrt gemäß StGB genau aussieht.

FAQ: Absolute Fahruntüchtigkeit

Ab wann liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor?

Laut Rechtsprechung ist ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen.

Was ist der Unterschied zur relativen Fahruntüchtigkeit?

Wie sich die absolute von der relativen Fahruntüchtigkeit unterscheidet, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie wird absolute Fahruntüchtigkeit geahndet?

Da es sich um eine Straftat handelt, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Außerdem ist der Fahrerlaubnisenzug denkbar.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Relative oder absolute Fahruntüchtigkeit: Wo liegen die Unterschiede?

Ist ein Autofahrer nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum sicher durch den Verkehr zu steuern und auch bei komplexen Verkehrslagen einen kühlen Kopf zu bewahren, gilt er gemeinhin als fahruntüchtig. Dabei muss jedoch unterschieden werden, um welche Form der Fahruntüchtigkeit es sich handelt:

  • Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille kann dem Strafrecht zufolge nicht mehr geleugnet werden, dass der Fahrer des Kfz absolut fahruntüchtig ist. Um eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahrrad handelt es sich hingegen erst bei 1,6 Promille.
Absolute Fahruntüchtigkeit: Sie ist ab 1,6 Promille beim Fahrrad erreicht.
Absolute Fahruntüchtigkeit: Sie ist ab 1,6 Promille beim Fahrrad erreicht.
  • Relative Fahruntüchtigkeit: Als relativ fahruntüchtig kann ein Autofahrer bereits ab 0,3 Promille angesehen werden. Ist dieser der Polizei beispielsweise durch Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler aufgefallen, die auf den Konsum von Alkohol zurückzu­führen sind, kann § 316 StGB ebenfalls greifen. Das Gleiche gilt, wenn der betroffene Fahrer einen Verkehrsunfall mit 0,3 Promille verschuldet hat.
Ob der Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet wird, liegt bei einer relativen Fahruntüchtigkeit im Ermessen des Richters. Eine absolute Fahruntüchtigkeit gilt hingegen automatisch als Straftat. Ein Rechtsanwalt kann Sie dahingehend genauer informieren. Übrigens: Auch unter einem Wert von 1,1 Promille kann eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegen. Wurden Drogen zusätzlich zum Alkohol konsumiert (Mischkonsum), ist dies z. B. der Fall.

Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht gemäß § 316 StGB?

Wie nach einer Trunkenheitsfahrt die Strafe ausfällt, regelt das StGB in § 316. Dort heißt es:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“

Neben dieser Strafe, die bei 1,1 Promille im Regelfall droht, müssen alkoholisierte Fahrer außerdem mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Dem schließt sich normalerweise eine Sperrfrist an, die mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre andauert.

Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist wahrscheinlich, wenn eine absolute Fahruntüchtigkeit bei der Alkoholfahrt vorlag. Ab 1,6 Promille kommt diese Strafe ebenfalls auf Fahrradfahrer zu. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufsuchen, wenn Ihnen absolute Fahrunfähigkeit aufgrund von Ausfallerscheinungen vorgeworfen wurde.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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