Straftat im Straßenverkehr: Was sind die Folgen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn Kraftfahrer straffällig werden

Insgesamt 5.761.984 Straftaten wurden laut Statistik 2017 verübt.
Insgesamt 5.761.984 Straftaten wurden laut Statistik 2017 verübt.

Insgesamt 5.761.984 Straftaten wurden der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge im Jahr 2017 in Deutschland verübt. Auch wenn diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 9,6 Prozent gesunken ist, gab es immer noch genug Delikte, bei denen es um Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Mord ging.

Weiterhin existieren Arten von Straftaten, die speziell im Straßenverkehr begangen werden können. Doch welche sind das genau?

Wo liegen die Unterschiede zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat? Und welche Konsequenzen bringt es mit sich, wenn sich Kraftfahrer eine Straftat im Straßenverkehr leisten? Diesen Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

Weitere Informationen zur Straftat

FAQ: Straftat im Straßenverkehr

Wann liegt eine Straftat vor?

Hier erhalten Sie eine Definition, wann eine Straftat gemäß Strafrecht in Deutschland vorliegt.

Wie wird eine Straftat im Straßenverkehr geahndet?

Das kommt darauf an, um welche Straftat es sich handelt. Grundsätzlich ist eine Freiheits- oder Geldstrafe denkbar. Als Nebenfolge kommt auch ein Fahrverbot in Betracht.

Was sind typische Straftaten im Straßenverkehr?

Hier finden Sie einige Beispiele für Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden können.

Was ist eine Straftat? Definition des Begriffs

Um zu definieren, wann eine Straftat vorliegt, ist zunächst einmal ein Blick in das Strafgesetzbuch (StGB) hilfreich. In § 1 StGB heißt es:

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit ein Straftatbestand als erfüllt gilt:

  • Das Strafgesetzbuch oder ein anderes Gesetz müssen vorschreiben, dass die jeweilige Tat verboten ist und bei Zuwiderhandlungen Strafen fällig werden.
  • Der Straftäter muss bei vollem Bewusstsein gehandelt haben, sich seiner Schuld also während der Tat bewusst gewesen sein.
  • Er muss die Tat ohne Rechtfertigungsgründe und damit rechtswidrig begangen haben (im Gegensatz zur Notwehr)
Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht so hart bestraft wie eine Straftat.
Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht so hart bestraft wie eine Straftat.

Zu guter Letzt bedarf es einer Differenzierung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Letztere steht zwar ebenfalls im Zusammenhang mit Verstößen gegen geltendes Recht, ist allerdings längst nicht als so schwerwiegend anzusehen.

Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um wenige km/h ist schließlich nicht mit einer Körperverletzung zu vergleichen.

Aus diesem Grund werden Verkehrsordnungswidrigkeiten normalerweise auch nicht vor Gericht verhandelt. Vielmehr verhängt die zuständige Behörde ein Verwarnungs- oder Bußgeld und versendet in diesem Zug einen sogenannten Bußgeldbescheid. Darin werden dem auffällig gewordenen Fahrer die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt, die neben einem Bußgeld aus Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot bestehen können.

Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr

Auch wenn es wohl häufiger Ordnungswidrigkeiten sind, die auf öffentlichen Straßen mit einem Kfz begangen werden, handelt es sich bei der einen oder anderen schweren Regelmissachtung doch um eine Straftat im Straßenverkehr. Daher droht in einem solchen Fall auch kein Bußgeld mehr, sondern eine Geldstrafe. Liegt eine besonders schwere Straftat vor, kann sogar eine Freiheitsstrafe die Folge sein.

Die folgenden Straftaten fungieren als Beispiele für Verstöße im Straßenverkehr, bei denen in der Regel nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen werden kann:

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Vollrausch (§ 323a StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Alkohol, Medikamente oder Drogen am Steuer (§ 316 StGB)
Eine Straftat im Straßenverkehr führt nicht selten zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eine Straftat im Straßenverkehr führt nicht selten zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Neben den meist im StGB festgehaltenen Strafen ist auch der Führerscheinentzug bei Straftaten im Verkehr eine gängige Konsequenz. Dies ist darin begründet, dass automatisch Zweifel am Vorhandensein der Fahreignung des betroffenen Kraftfahrers ergeben, nachdem dieser sich eine Straftat im Straßenverkehr geleistet hat.

Dass die notwendige Eignung zum Führen von Kfz (wieder) vorliegt, müssen betroffene Fahrer demzufolge erst einmal beweisen, bevor sie ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.

Überprüft wird dies meist durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bevor Sie diese als auffällig gewordener Autofahrer nicht mit einem positiven Gutachten abgeschlossen haben, bleibt Ihnen der Führerschein im Regelfall verwehrt.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat: Einige Verstöße können beides sein!

Wie gerade beschrieben, gibt es einige Verstöße im Straßenverkehr, die aufgrund ihrer Schwere nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten sondern als Straftaten angesehen werden. Bei manchen Zuwiderhandlungen kommt es jedoch auf die Umstände der Tat an, ob diese als das eine oder das andere zu werten sind.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Nutzung vom Handy am Steuer. Allgemein handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die seit dem 19.10.2017 mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird. Sobald Sie allerdings als Autofahrer durch Ihr Mobiltelefon während der Fahrt so abgelenkt sind, dass Sie Fußgänger auf einem Zebrastreifen aufgrund Ihrer Rücksichtslosigkeit in Gefahr bringen, liegt eine Straftat im Straßenverkehr vor.

In diesem Fall sollten Sie sich auf eine Geldstrafe sowie ggf. die Entziehung der Fahrerlaubnis einstellen. Schließlich haben Sie durch Ihr Fehlverhalten eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, die entsprechend nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen werden kann. Bedenken Sie also: Es entscheiden stets die individuellen Umstände der Tat.

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Mit welchen Konsequenzen Straftäter rechnen müssen, wird im Zuge des Verfahrens entschieden.
Mit welchen Konsequenzen Straftäter rechnen müssen, wird im Zuge des Verfahrens entschieden.

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit dem sogenannten Ermittlungs­verfahren. Dabei untersuchen die zuständige Strafverfolgungsbehörde sowie die Polizei zunächst einmal die jeweilige Sachlage. Dieser Schritt kann entweder von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige eingeleitet werden.

Teilweise gilt für Mitwissende sogar eine Anzeigepflicht bei einer Straftat im Straßenverkehr, da sie sich ansonsten selbst strafbar machen würden (§ 138 StGB). Nachdem alle Beweise zusammengetragen und Zeugen verhört wurden, erhebt die Staatsanwaltschaft entweder Klage oder es kommt zur Einstellung vom Strafverfahren. Ausschlaggebend bei dieser Entscheidung ist normalerweise das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts.

Sollte ein solcher gegeben sein, besteht der nächste Schritt aus einem Zwischenverfahren. Dabei überprüft das zuständige Gericht alle Umstände der jeweiligen Straftat im Straßenverkehr. Sollten die Verantwortlichen mit dem Ergebnis aus dem Ermittlungsverfahren übereinstimmen, findet die Hauptverhandlung statt, in der beschlossen wird, ob und wie hart der Täter zu bestrafen ist.

Welche Verjährungsfristen gelten bei Straftaten?

Wann es zur Verjährung von Straftaten in Deutschland kommt, schreibt das Strafgesetzbuch vor. Maßgeblich ist § 78 StGB zufolge stets das maximale Strafmaß, was aufgrund der begangenen Straftat im Straßenverkehr drohen könnte. Dort heißt es:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.“
Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel: Auch beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) liegt eine Straftat vor. Definiert ist dieser Tatbestand in § 142 StGB. Das maximale Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, was wiederum eine Verjährungsfrist von fünf Jahren bedeutet. Ist diese erst einmal abgelaufen, können Betroffene für die Tat in der Regel nicht mehr belangt werden.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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