Promillegrenze: Mit wie viel Promille darf man noch mit dem Auto fahren?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten
Das kostet die Überschreitung der Promillegrenze!
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Promillegrenzen verfolgen ein klares Ziel
Erhöhte Risikobereitschaft, verminderte Sehleistung, verlangsamte Reaktionsfähigkeit – dies sind nur einige Beispiele, wie sich der Alkoholkonsum auf den menschlichen Körper auswirkt.
Was bei einem ausgelassenen Abend mit Freunden oder einem Besuch in der Diskothek wohl dem ein oder anderen recht spaßig vorkommen mag, kann im Straßenverkehr allerdings schnell zu einem Unfall führen.
Da sich die Auswirkungen verschlimmern, je mehr Alkohol konsumiert wird, entschied der Gesetzgeber, eine sogenannte Promillegrenze einzuführen. Bis zu einem bestimmten Wert ist es Ihnen daher als Kraftfahrer in der Regel noch erlaubt, sich hinter das Steuer eines Kfz zu setzen, obwohl Sie im Vorfeld Alkohol getrunken haben.
Doch welche Promillegrenze ist beim Autofahren maßgeblich? Gibt es möglicherweise Ausnahmen für Fahranfänger? Welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog werden fällig, wenn Sie sich über Alkoholgrenze am Steuer hinwegsetzen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen zur Promillegrenze finden Sie im Ratgeber.
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- 0,3 Promille
- 0,5 Promille
- 1,1 Promille
- 1,6 Promille
- Promillegrenze für Fahranfänger
- Promillegrenze für Motorradfahrer
- Promillegrenzen in Europa
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Promillegrenze
Ja, die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 für Kraftfahrer. Dies ist in § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. Für Radfahrer liegt die Promillegrenze mit 1,6 höher.
Ja, die Promillegrenze in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren beträgt in Deutschland 0,0. Es muss also ein Alkoholverbot hinterm Steuer beachtet werden.
Neben Bußgeldern sind auch Punkte und Fahrverbote möglich. Welche Sanktionen wann verhängt werden, erfahren Sie in der Bußgeldtabelle hier.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Geschichte der Promillegrenze: Wie alles begann
Erst im Jahr 1953 kam es zur Einführung der Promillegrenze fürs Auto. Damals lag sie bei 1,5 Promille. Im Gegensatz zur heutigen Zeit mussten Fahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol noch ein Kfz steuerten und erwischt wurden, allerdings nicht mit Sanktionen rechnen.
Lediglich, wenn sie die damalige Alkoholgrenze beim Autofahren überschritten und aufgrund dessen einen Verkehrsunfall verursachten, war dies der Fall.
Obwohl bei einem derart hohen Promillewert bereits mit einer Beeinträchtigung des räumlichen Sehens zu rechnen ist, konnten sich Fahrer zu dieser Zeit problemlos mit einem Wert von 1,5 Promille im Straßenverkehr bewegen und hatten nichts zu befürchten, solange sie keinen Unfall herbeiführten.
Da die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Personen in den 1960er Jahren jedoch drastisch anstieg und dies auf vermehrte Trunkenheitsfahrten zurückzuführen war, sprachen sich immer mehr Menschen dafür aus, die Promillegrenze anzupassen. Im Jahr 1973 kam es schließlich dazu und 0,8 Promille wurden als Grenze festgesetzt.
Alkoholisierte Autofahrer mussten sich auf eine Geldbuße von maximal 3.000 Mark einstellen, wenn sie mit einem Promillewert zwischen 0,8 und 1,29 hinter dem Steuer eines Kfz aufgegriffen wurden. Zusätzlich drohte ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Trotzdem wurde ein derartiger Verstoß immer noch als Ordnungswidrigkeit angesehen.
Um eine Straftat handelte es sich erst ab 1,3 Promille. Hier war eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Der gewünschte Effekt – die Senkung der Zahl der Opfer bei Unfällen aufgrund von Alkohol am Steuer – blieb jedoch immer noch aus.
Wo liegt die aktuelle Promillegrenze in Deutschland?
Die Promillegrenze fürs Auto wurde in Deutschland im Jahr 1973 in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgenommen.
In § 24a Absatz 1 StVG heißt es seitdem:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“
Demzufolge liegt die Alkoholgrenze fürs Auto auch heute noch bei 0,5 Promille. Mittlerweile ist jedoch im Gegensatz zur Zeit der Einführung des Paragraphen eine Geldbuße von maximal 3.000 Euro möglich. Übrigens: Nicht nur beim Autofahren muss diese Promillegrenze eingehalten werden – sie gilt ebenfalls für Lkw- und Motorradfahrer.
Zu viel Alkohol am Steuer? Wenn die Promillegrenze überschritten wurde
Verstöße gegen die Promillegrenze können sowohl nach dem Verkehrsrecht als auch nach dem Strafrecht geahndet werden. Die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog richten sich danach, wie oft Sie als Kraftfahrer bereits bei einer Alkoholfahrt ertappt wurden. Eine Zusammenfassung der möglichen Sanktionen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Es wird deutlich, dass sich das Bußgeld erhöht, je nachdem, wie oft Sie beim Autofahren die Promillegrenze von 0,5 überschritten haben und erwischt wurden.
Beim ersten Mal sind es noch 500 Euro, beim zweiten bereits 1.000 Euro und beim dritten Mal müssen Sie sich sogar auf ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro einstellen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg, wobei es unerheblich ist, um den wievielten Verstoß es sich handelt.
Promillegrenzen: Auch im Strafrecht spielen sie eine Rolle
Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, sind auch Sanktionen aus dem Strafrecht möglich, wenn Sie bei der Fahrt mit dem Auto die Alkoholgrenze überschritten haben. Es handelt sich in diesen Fällen entsprechend nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Was interessant ist: Dazu bedarf es teilweise nicht einmal eines Promillewertes von 0,5.
Bereits bei einer Überschreitung der Promillegrenze von 0,3 kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Sind Sie der Polizei beispielsweise durch Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen aufgefallen, die auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sind, ist dies der Fall. Das Gleiche gilt, wenn Sie aufgrund eines Verstoßes gegen diese Promillegrenze einen Unfall herbeiführen.
Schließlich liegt in beiden Situationen eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Wie eine solche bestraft wird, definiert § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB):
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel […] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Neben der gerade genannten Strafe kommt aufgrund des Verstoßes gegen die Promillegrenze ebenfalls der Führerscheinentzug auf den betroffenen Kraftfahrer zu. Doch dies ist noch nicht alles:
Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer ab einem Wert von 1,1 Promille. Bei einem Alkoholgehalt dieser Höhe braucht es weder eine Gefährdung noch einen Unfall im Straßenverkehr, um nach dem Strafrecht sanktioniert zu werden.
Eine solche Trunkenheitsfahrt wird gemäß § 316 StGB geahndet. Dort heißt es:
Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“
Anordnung einer MPU: Welche Promillegrenze ist maßgeblich?
Ab einem Wert von 1,6 Promille müssen sich Verkehrssünder zusätzlich auf die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) einstellen. In manchen Bundesländern kann eine MPU bereits ab einer Promillegrenze von 1,1 angeordnet werden. Wurde die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen, zweifelt die zuständige Führerscheinbehörde logischerweise an Ihrer Fahreignung.
Aus diesem Grund knüpft sie gewisse Anforderungen an eine mögliche Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Schließlich möchte sie sich zunächst einmal vergewissern, dass Sie keine Gefahr mehr für sich selbst oder für andere Teilnehmer am Straßenverkehr darstellen. Die MPU besteht insgesamt aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung
- Leistungs- und Reaktionstest
- Verkehrspsychologisches Gespräch
Existiert eine spezielle Promillegrenze für Autofahrer in der Probezeit?
Seit 1986 müssen sich Fahranfänger nach der bestandenen Führerscheinprüfung zunächst einer zweijährigen Probezeit stellen. Da junge Autofahrer sich oft leichtsinnig verhalten und aufgrund der fehlenden Erfahrung im Straßenverkehr nicht selten Unfälle verursachen, sollen die Straßen durch die Probezeit sicherer werden.
Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden in dieser Zeit strenger geahndet. Es ist daher nicht gerade verwunderlich, dass die Alkoholgrenze in Deutschland für Fahranfänger bei 0,0 Promille liegt. Haben sie im Vorfeld Alkohol konsumiert, ist das Autofahren entsprechend tabu. Die Promillegrenze von 0,0 richtet sich zudem nicht nur an Führerscheinneulinge in der Probezeit, was § 24c StVG beweist. Dort heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“
Demzufolge erstreckt sich die Promillegrenze von 0,0 nicht nur auf die Probezeit, sondern schließt ebenfalls Autofahrer ein, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – unabhängig davon, ob sie sich noch in der Probezeit befinden oder nicht. So geht es Anfängern auch in anderen Ländern Europas. Doch was erwartet Führerscheinneulinge, die sich nicht an das vorgeschriebene Alkohollimit in Deutschland halten?
In der Probezeit wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Regelmissachtungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Regelmissachtungen) unterschieden. Verstöße gegen die Alkoholpromillegrenze von 0,0 zählen zur Kategorie A und werden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
Gilt die Promillegrenze im Straßenverkehr auch für Radfahrer?
Müssen sich auch Fahrradfahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten? Nein, denn es existieren mehrere Promillegrenzen in Deutschland. Natürlich ist es auch Radlern nicht gestattet, sich stark alkoholisiert im Straßenverkehr fortzubewegen.
Es gilt jedoch bei Motorrad, Lkw und Auto eine andere Promillegrenze als beim Fahrrad. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille müssen Radfahrer mit Konsequenzen rechnen.
Dafür haben diese es in sich: Eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg sowie die Anordnung, an einer MPU teilzunehmen, drohen in diesem Fall. Schließlich handelt es sich bei einem Promillewert von 1,6 beim Fahrrad um eine absolute Fahruntüchtigkeit. Daher wird dieser Verstoß auch nach dem Strafrecht geahndet.
Wie kann ich berechnen, wie viel Promille ich habe?
Es gibt durchaus Situationen, in denen Verstöße gegen die Promillegrenzen im Straßenverkehr nicht einmal beabsichtigt waren. Wer beispielsweise bis in die Puppen gefeiert, jede Menge Alkohol konsumiert hat und sich trotzdem am nächsten Morgen mit dem Auto auf den Weg zur Arbeit macht, muss damit rechnen, dass der sogenannte Restalkohol ihm in einer Polizeikontrolle zum Verhängnis werden kann.
Schließlich benötigt der menschliche Körper eine gewisse Zeit, um den Alkohol abzubauen. Der Begriff „Promille“ beschreibt den Alkoholgehalt im Blut, es handelt sich dabei also um das Verhältnis des Alkohols zur Körperflüssigkeit. Ist beispielsweise von einem Wert von einer Promille die Rede, bedeutet dies, dass in einem Liter Blut ein Milliliter purer Alkohol vorhanden ist.
Um die Promillegrenze nicht unwissentlich zu überschreiten, bietet es sich nach einer durchzechten Partynacht also an, den Restalkohol zu berechnen. Doch auch, wenn Sie etwas getrunken haben und danach noch mit dem Auto fahren möchten, empfiehlt es sich, im Vorfeld auszurechnen, wie viel Promille Sie haben.
Folgendermaßen berechnen Sie den Gehalt von Alkohol in Promille, um die Grenze von 0,5 nicht zu überschreiten:
Promillewert = | Alkoholmenge in Gramm |
(Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit) |
Diese Art der Berechnung trägt den Namen „Widmark-Formel“, welchen sie ihrem Entwickler verdankt: dem schwedischen Chemiker Erik M. P. Widmark. Haben Sie die jeweilige Blutalkoholkonzentration damit errechnet, müssen Sie danach lediglich 0,1 Promille pro vergangener Stunde abziehen, um zu erfahren, ob Sie die Promillegrenze überschreiten würden, wenn Sie sich in diesem Moment hinters Steuer setzen würden.
Promillegrenze überschritten? Nutzen Sie unseren Promillerechner!
Um zu vermeiden, dass Sie aufgrund von zu viel Alkohol im Straßenverkehr die Promillegrenze überschreiten, können Sie alternativ zur gerade genannten Formel auch unseren kostenlosen Promillerechner verwenden. Nachdem Sie Geschlecht, Alter, Gewicht, Größe sowie das konsumierte Getränk angegeben haben, rechnet er für Sie aus, wie viel Promille Sie ungefähr haben.
Hier geht es zum Promillerechner!
Die Promillegrenzen beim Auto im europäischen Vergleich
Nur weil die Promillegrenze beim Pkw in Deutschland bei 0,5 liegt, bedeutet das nicht automatisch, dass dies für ganz Europa gilt. Durchschnittlich ist es zwar der Fall, allerdings sind einige Länder strenger oder nachsichtiger, wenn es um die Grenze bei Alkohol am Steuer geht.
Um Ihnen einen Überblick über die jeweils geltende Promillegrenze sowie die mögliche Strafe bei Missachtung selbiger zu verschaffen, haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle einige Länder in Europa zusammengefasst:
Land | Promillegrenze | Strafe (wechselkursabhängig) |
---|---|---|
Belgien | 0,5 | ab 150 € |
Dänemark | 0,5 | bis zu einem Monatsgehalt |
Deutschland | 0,5 | ab 500 € |
Finnland | 0,5 | ab 15 Tagessätzen |
Frankreich | 0,5 | ab 135 € |
Griechenland | 0,5 | ab 80 € |
Großbritannien | 0,8 (Ausnahme: Schottland 0,5) | 6.414 € |
Italien | 0,5 | ab 530 € |
Kroatien | 0,5 | ab 90 € |
Niederlande | 0,5 | ab 325 € |
Österreich | 0,5 | ab 300 € |
Polen | 0,2 | ab 145 € |
Portugal | 0,5 | ab 250 € |
Schweden | 0,2 | ab 40 Tagessätzen |
Schweiz | 0,5 | 545 € |
Spanien | 0,5 | ab 500 € |
Tschechien | 0,0 | ab 100 € |
Türkei | 0,5 | ab 230 € |
Ungarn | 0,0 | bis 970 € |
Quelle: ADAC (Stand: Februar 2016)
Vor allem in Tschechien und Ungarn zeigt der Gesetzgeber keine Gnade: Die Promillegrenze bei Alkohol am Steuer liegt bei 0,0 Promille. Es darf entsprechend nicht ein Tropfen Alkohol konsumiert werden, wenn Sie danach noch Autofahren möchten.
Auch Schweden und Polen greifen hart durch: Hier sind max. 0,2 Promille am Steuer erlaubt. Großbritannien stellt die höchste Promillegrenze mit 0,8 dar.
Spanien, Frankreich, Kroatien oder Griechenland hingegen liegen mit Deutschland gleichauf. Auch dort bewegen sich in Bezug auf Alkohol am Steuer die Grenzwerte bei 0,5 Promille. Und wie schlagen sich die Deutschen, was die Strafen für Verstöße gegen die Promillegrenze angeht? Den Griechen mag es ziemlich streng vorkommen, dass die Ahndungen bei einem Betrag von 500 Euro starten.
Denn obwohl in beiden Ländern eine Promillegrenze von 0,5 gilt, werden Missachtungen in Griechenland viel milder geahndet: Hier geht es bei 80 Euro los. Auch in Tschechien oder Polen fallen die drohenden Sanktionen vergleichsweise gering aus: 100 bzw. 145 Euro sind hier möglich. Besonders hart trifft es Fahrer, die in Großbritannien oder Dänemark gegen die Promillegrenze verstoßen. 6.414 Euro oder ein Monatsgehalt ist dort jeweils zu erwarten.
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