Der Abstand zum Fahrrad beim Überholen: Regeln für Autos und Radfahrer
Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2026
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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FAQ: Abstand zum Fahrrad beim Überholen
Sie müssen zwingend den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten und dürfen nur überholen, wenn die Verkehrslage und die Sicht dies zulassen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist das Überholen strengstens verboten.
Um innerorts ein Fahrrad zu überholen, muss ein Abstand von 1,5m zwischen dem Auto und dem Fahrrad bestehen. Wie groß der Abstand außerorts sein muss, erfahren Sie hier.
Beim allgemeinen Überholverbot (Zeichen 276) ist es erlaubt, sofern der Seitenabstand eingehalten wird, während es beim speziellen Verbot für einspurige Fahrzeuge (Zeichen 277.1) strengstens verboten ist.
Inhaltsverzeichnis
Für Autofahrer: Wie groß ist der Mindestabstand zum Fahrrad beim Überholen?

Fahrradfahrer gehören mitunter zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern und sind im Straßenverkehr einer Reihe von Gefahren ausgesetzt. Ein zu geringer Abstand zum Fahrrad beim Überholen ist einer dieser Risiken. Für Autofahrer und Fahrradfahrer gelten im deutschen Verkehrsrecht unterschiedliche Regeln.
Möchten Autofahrer ein Fahrrad überholen, muss die StVO und der darin festgelegte Mindestabstand beachtet werden. Vor 2020 sprach das Gesetz lediglich von einem „ausreichenden“ Seitenabstand. Jedoch führte dieser Wortlaut oft zu Unsicherheiten und Streitigkeiten. Mit der StVO-Novelle von 2020 legt § 5 Abs. 4 StVO fest, dass Kraftfahrer einen Mindestabstand von 1,5 m außerorts und 2 m innerorts einhalten müssen. Der Abstand zum Fahrrad beim Überholen auf dem Fahrradweg ist ebenfalls 1,5m bzw. 2m.
Ist bei zu wenig Abstand zum Fahrrad das Überholen verboten?

Können Sie den angegebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten, ist es strengstens verboten, Fahrräder zu überholen. In diesem Fall müssen Sie langsam hinter dem Fahrrad fahren und warten, bis die Verkehrslage ein Überholmanöver erlaubt. Darüber hinaus ist das Überholen in gefährlichen Bereichen oder an Stellen mir eingeschränkter bzw. schlechter Sicht verboten.
Auch, wenn Autofahrer eine Gruppe von Radfahrern überholen, müssen sie an der gesamten Gruppe vorbeifahren. Sie können sich nicht zwischen den Radfahrern wieder einreihen.
Bei Überholverbotsschildern hängt es vom Verkehrszeichen ab, ob das Überholen eines Fahrrads erlaubt ist. Das Verkehrszeichen 276 ist das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Abbildung 1). Bei diesem Verkehrsschild ist das Überholen von Fahrrädern grundsätzlich erlaubt. Der Abstand zum Fahrrad beim Überholen muss dabei jedoch jederzeit gewährleistet sein.
Anders ist die Situation, wenn das Verkehrszeichen 227.1 vorhanden ist (Abbildung 2). Dieses Zeichen bedeutet das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, also Fahrzeuge mit zwei Rädern. Egal ob Sie den Abstand zum Fahrrad einhalten, das Überholen ist in diesem Fall strengstens verboten.


(Abbildung 2)
Den Abstand zum Fahrrad beim Überholen nicht beachtet? Welche Strafe droht?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|
| Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten | 30 € | / | Hier prüfen ** |
| ... zu Kindern, Hilfsbedürftigen oder Älteren (ohne Gefährdung) | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ... zu Kindern, Hilfsbedürftigen oder Älteren mit Gefährdung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Überholen im Überholverbot | 70 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Bei unklarer Verkehrslage überholt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
| … und dadurch wurden Andere gefährdet | 120 € | 1 | Hier prüfen ** |
| … und es kam zum Unfall | 145 € | 1 | Hier prüfen ** |
Wie viel Abstand ist zum Fahrrad beim Überholen als Radfahrer einzuhalten?

Als Radfahrer gibt es keinen gesetzlichen Abstand, wenn Sie ein anderes Fahrrad überholen möchten. Vielmehr gilt hier der Grundsatz, dass Fahrradfahrer ausreichend Seitenabstand voneinander halten müssen. Eine genaue Anzahl in Metern gibt das Gesetz also nicht vor.
In der Regel ist 1 Meter ausreichend, da die Geschwindigkeitsdifferenz geringer ist als bei einem Kfz. Jedoch sollten Sie beim Überholen anderer Radfahrer besonders auf die Fahrweise des Vorausfahrenden achten. Zeigt dieser einen unsicheren oder schwenkenden Fahrstil, erhöhen Sie den Abstand zum anderen Fahrrad beim Überholen sicherheitshalber.
Darf man mit dem Fahrrad rechts überholen?
Laut § 5 Abs. 8 StVO dürfen Fahrräder Kraftfahrzeuge in manchen Fällen rechts überholen. Wenn Autos an einer Ampel oder im Stau stehen, dürfen Radfahrer rechts an der Schlange vorbeifahren. Dies ist jedoch nur erlaubt, sofern die Autos stehen, es genügend Platz vorhanden ist und die Radfahrer vorsichtig an ihnen vorbeifahren. Wenn Sie mit dem Fahrrad rechts überholen, muss der Abstand ebenfalls ausreichend sein.

Auch die Art und Weise, wie Sie als Fahrradfahrer andere überholen, ist wichtig. Um maximale Sicherheit zu gewähren, sind folgende Tipps hilfreich:
- Werfen Sie vor dem Ausscheren immer einen Blick zurück, um niemanden zu schneiden.
- Ein kurzes Klingeln oder Rufen warnt den Vordermann – besonders wichtig bei E-Bikes, die man kaum hört.
- Halten Sie mindestens 1 Meter Seitenabstand ein, um Pendelbewegungen auszugleichen.
- Überholen Sie nur, wenn Sie deutlich schneller sind, um den Vorgang kurz zu halten.
- Ordnen Sie sich nach dem Überholen zügig wieder rechts ein, ohne den Überholten zu schneiden.
Urteil zum Überholen als Radfahrer

Wenn es zwischen zwei Radfahrern zum Unfall kommt und der Abstand zum Fahrrad beim Überholen der Grund dafür ist, hängt die Entscheidung des Gerichts vom Einzelfall ab. Ein interessantes Urteil dazu entschied das OLG Oldenburg (Urteil vom 21.9.2021, Az.: 2 U 121/21).
Hier behandelte das Gericht einen Fall, bei dem zwei Radfahrer kollidierten, als der Vordermann plötzlich ausscherte. Der Überholende hielt dabei einen ausreichenden Abstand zum anderen Fahrrad beim Überholen. Das Gericht entschied eine hälftige Schuldteilung.
Zwar hatte der Vordermann durch das plötzliche Ausscheren gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, doch traf den Überholenden eine Mitschuld, da er die erkennbar unsichere Fahrweise des Vordermanns hätte bemerken und entsprechend vorsichtiger agieren müssen.