LKW-Abstand – Welchen Abstand müssen Sie einhalten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

BeschreibungBuß­geldPunkteLohnt ein Einspruch?
Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Bundesautobahn mit einem LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht80 €1Hier prüfen **
Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Bundesautobahn mit einem kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen
120 €1Hier prüfen **

Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen

Wann Sie den Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie den Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten, erfahren Sie in diesem Video.

Mindestabstand beim LKW ist sinnvoll

Fahrer sollten sich unbedingt an den Mindestabstand beim LKW halten, um Unfälle zu vermeiden.
Fahrer sollten sich unbedingt an den Mindestabstand beim LKW halten, um Unfälle zu vermeiden.

Das Einhalten eines Mindestabstands ist nicht nur im Bezug auf PKW wichtig.

Auch LKW-Fahrer müssen sich an einen Sicherheitsabstand halten, der zum vorausfahrenden PKW, LKW oder anderem Fahrzeug nicht unterschritten werden darf. Kommt es zu einem Abstandsverstoß mit einem LKW, so können ein hohes Bußgeld und Punkte laut Verkehrsrecht die Folge sein.

Doch welchen Sicherheitsabstand muss ein LKW einhalten und was passiert, wenn die Abstandsmessung eines LKW weniger als diesen Abstand ergibt?

FAQ: LKW-Abstand

Ist gesetzlich ein für LKW Mindestabstand definiert?

Ja, gemäß § 4 StVO müssen LKW einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.

Mit was müssen Fahrer rechnen, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten?

Unterschreiten LKW-Fahrer den Mindestabstand, drohen Bußgelder und Punkte. Die Bußgeldtabelle zeigt, wann welche Sanktionen verhängt werden.

Ist der Bremsweg beim LKW ein Faktor für den Mindestabstand?

Ja, denn aufgrund der Maße, benötigt ein LKW mehr Zeit und Weg um anzuhalten. Der Mindestabstand soll dazu beitragen, dass Fahrer trotz Schrecksekunde die Möglichkeit haben, rechtzeitig zu bremsen.

LKW Abstand laut Straßenverkehrsordnung (StVO)

In der Regel muss der Abstand zwischen zwei LKW so groß sein, dass bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs das ihm folgende selbst die Geschwindigkeit reduzieren und halten kann, ohne auf das vordere Fahrzeug aufzufahren und den Verkehr wegen fehlendem Sicherheitsabstand zu gefährden.

Das Wichtigste beim Abbremsen ist dabei immer, andere Verkehrsteilnehmer bei plötzlichen Bremsungen nicht zu gefährden.
Im § 4, Absatz 3 der StVO gibt es für den LKW Abstand auf der Autobahn noch einen zusätzlichen Absatz:

„Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 Meter einhalten.“

Um diesen Sicherheitsabstand zu gewährleisten, kann sich ein LKW-Fahrer an den Leitpfosten längs der Autobahn orientieren, da diese genau 50 Meter voneinander entfernt aufgestellt sind und er sich so mit seiner Geschwindigkeit in km/h daran orientieren kann. Mit dem LKW einen Abstandsverstoß zu begehen, kann so weitestgehend ausgeschlossen werden.

Fährt der LKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h muss der Sicherheitsabstand der LKW auf der Autobahn entsprechend vergrößert werden, um Unfälle zu vermeiden. Anders als beim PKW gilt der halbe Tacho Abstand nicht.

Risikofaktor Bremsweg

Besonders bei großen Fahrzeugen, wie einem LKW, kann sich der Bremsweg um einige Meter verlängern, wenn er beispielsweise voll beladen ist oder die Witterungsverhältnisse schlecht sind. Eine zu hohe Geschwindigkeit wäre hier außerdem fatal.

Bei beiden Vorfällen sollte man besonders darauf achten, den LKW Abstand den Straßen- und Wetterverhältnissen bestmöglich anzupassen und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu vergrößern, wenn ein gefahrloses Bremsen schwieriger wird.

Beachten sollte man auch, dass ein Fahrer meist erst eine Schrecksekunde erlebt, in der er den Bremsvorgang noch nicht einleitet. Der in dieser Sekunde zurückgelegte Weg muss zusätzlich beim Bremsweg beachtet werden.

Mindestabstand beim LKW: das Überholen

Besonders beim Überholvorgang ist ein Abstandsverstoß beim LKW oft die Folge.
Besonders beim Überholvorgang ist ein Abstandsverstoß beim LKW oft die Folge.

Laut StVO darf ein Überholvorgang nur insgesamt 45 Sekunden lang dauern. In dieser Zeit mit einem LKW einen anderen zu überholen, ist nur schwer machbar. Deshalb sollten Überholvorgänge mit LKW weitgehend vermieden werden, wenn der vorausfahrende LKW nur unwesentlich schneller ist.

Laut LKW-Bußgeldkatalog kann solch ein „Elefantenrennen“ ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Laut Verkehrsrecht ist es einem LKW erst erlaubt zu überholen, wenn er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h schneller ist als der LKW vor ihm.

Viele Fahrer begehen einen Abstandsverstoß mit ihrem LKW, wenn Sie überholen wollen. Denn: Bevor ein LKW-Fahrer zum Überholen ausschert, fährt er meist sehr nah auf, um den Überholvorgang so schnell wie möglich zu meistern.

Hierdurch missachtet er den LKW Mindestabstand. Wenn der vor ihm fahrende LKW nun stark abbremst, kann ein Unfall kaum vermieden werden. Laut Bußgeldkatalog zum LKW Abstand kann das ein hohes Bußgeld bedeuten.

Bußgelder bei Missachtung

Zum Thema LKW Abstand existiert kein neues Punktesystem seit Mai 2014. Missachtet ein LKW-Fahrer den Abstand von 50 Meter bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h, so muss er wie vor dem 1. Mai 2014 ein Bußgeld von 80 € zahlen. Früher bekam er dafür 3 Punkte, nach aktuellem Bußgeldkatalog zum LKW Abstand erhält er noch 1 Punkt in Flensburg.

Sind Sie als Fahrer mit Gefahrgütern unterwegs und unterschreiten den Sicherheitsabstand mit Ihrem LKW zum vorausfahrenden Fahrzeug um ein paar Meter, ist ein Bußgeld von 120 Euro und Punkte in Flensburg fällig.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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