Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit einlegen: Gewusst wie

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Eine Ordnungswidrigkeit hat sich so gut wie jeder Fahrer schon einmal geleistet

Wann ist ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit möglich?
Wann ist ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit möglich?

Abstandsverstöße, Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen: Mögliche Ordnungswidrigkeiten lauern im Straßenverkehr quasi an jeder Ecke. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen, kommen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Je nachdem, wie schwer der jeweilige Verstoß war, kann es sich dabei um ein Verwarnungsgeld, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln.

Doch was, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit gar nicht begangen haben? Ist dann ein Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit möglich? Welche Gründe würden einen solchen rechtfertigen? Und wie viel Zeit haben Sie dafür? Antworten auf diese Fragen sowie ein kostenloses Muster für den Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit finden Sie im Ratgeber. Tipp: Wann sich ein Einspruch lohnt, können sie kostenlos durch einen Bußgeldcheck ** prüfen.

FAQ: Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit

Können Sie gegen jede Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen?

Nein. Wurde nur ein Verwarnungsgeld in Form eines Strafzettels verhängt, können Sie dagegen keinen Einspruch einlegen. Dies funktioniert nur bei einem Bußgeldbescheid. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Wie viel Zeit haben Sie für einen Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit?

Gemäß § 67 Absatz 1 OWiG muss der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Bescheid zugestellt wurde, bei der zuständigen Bußgeldstelle eintreffen. Halten Sie sich nicht an diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie können nicht mehr dagegen vorgehen.

Wie könnte ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit aussehen?

Hier finden Sie ein Muster für den Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit. Dieses stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Video – Alles zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.
Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.

Wann ist der Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit möglich?

Sie können bei einer Ordnungswidrigkeit keinen Widerspruch einlegen, einen Einspruch hingegen schon.
Sie können bei einer Ordnungswidrigkeit keinen Widerspruch einlegen, einen Einspruch hingegen schon.

Nicht bei jeder begangenen Ordnungswidrigkeit ist ein Einspruch möglich. Dies hängt unter anderem damit zusammen, wie die jeweilige Zuwiderhandlung gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wo die Unterschiede dabei liegen:

  • Ihnen wurde ein Verwarnungsgeld aufgebrummt (bis 55 Euro): Haben Sie sich lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen, wie z. B. einen minimalen Parkverstoß, hat die zuständige Behörde die Option, es bei einer Verwarnung zu belassen. In diesem Zuge kann sie optional ein Verwarnungsgeld verhängen, über das Sie in einem Strafzettel informiert werden. In diesem Fall ist ein Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit nicht möglich.
  • Sie sollen ein Bußgeld zahlen (ab 60 Euro): Wenn Sie schon etwas schwerwiegender gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, indem Sie beispielsweise den Mindestabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug trotz hoher Geschwindigkeit nicht eingehalten haben, kommt ein Bußgeld auf Sie zu. Gegen diese Ordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) können Sie Einspruch einlegen.

Dies ist wie folgt begründet: Belässt es die zuständige Behörde bei einer Verwarnung, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es kommen also weder Gebühren noch Auslagen auf Sie zu, da Sie einen Strafzettel und keinen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen ein Knöllchen können Sie keinen Einspruch einlegen, gegen einen solchen Bescheid hingegen schon.

Möchten Sie dennoch einen Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit vornehmen, obwohl es sich um ein Verwarnungsgeld handelt, haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungsfrist von normalerweise einer Woche verstreichen zu lassen, ohne eine Zahlung zu veranlassen. In diesem Fall wird schließlich ein Bußgeldverfahren eröffnet und Ihnen wird der entsprechende Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den Sie anschließend Einspruch einlegen können.

Übrigens: Häufig wird angenommen, bei den Begriffen „Einspruch“ und „Widerspruch“  würde es sich um Synonyme handeln. Dem ist jedoch nicht so. Im Sozial- sowie im Verwaltungsrecht wird der Begriff „Widerspruch“ genutzt, im Steuer-, Straf- und Verkehrsrecht hingegen der Begriff „Einspruch“. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, beispielsweise einen Widerspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit beim Parken einzulegen. Es muss sich um einen Einspruch handeln.

Innerhalb welcher Frist muss der Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit erfolgen?

Streben Sie den Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit an, haben Sie dafür nicht unendlich viel Zeit. Innerhalb welcher Frist ein solcher bei der zuständigen Behörde eintreffen muss, regelt § 67 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Dort heißt es:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. […]“

Wie viel Zeit haben Sie bei einer Ordnungswidrigkeit für den Einspruch? § 67 OWiG zufolge zwei Wochen.
Wie viel Zeit haben Sie bei einer Ordnungswidrigkeit für den Einspruch? § 67 OWiG zufolge zwei Wochen.

Halten Sie sich bei Ihrem Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit nicht an diese Frist und er kommt zu spät an, hat die zuständige Behörde das Recht, ihn direkt zu verwerfen. In diesem Fall gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig und Ihnen sind mehr oder weniger die Hände gebunden.

Gründe, die den Einspruch gegen eine Ordnungswidrig­keit rechtfertigen, können mitunter das falsche Messergebnis eines Blitzers, formale Fehler im Bußgeldbescheid oder die Tatsache sein, dass Sie den Verstoß tatsächlich nicht begangen haben. Es empfiehlt sich, den Rat eines Anwalts einzuholen, bevor Sie gegen eine Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie durch den Bußgeldcheck **.

Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit: Unser Muster

Um Ihnen zumindest eine Orientierung zu geben, wie der Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit aussehen könnte, stellen wir Ihnen hier das Muster eines solchen Schreibens zur Verfügung. Vergessen Sie jedoch nicht: Es handelt sich dabei lediglich um eine Vorlage, die Sie in jedem Fall noch individuell anpassen müssen.

Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit (Muster)

Absender:

[Anschrift des Beschuldigten]

Adressat:

[Anschrift der Bußgeldstelle]

                                                                                                                      Ort, Datum

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Bußgeldbescheid, der mir am [Datum] zugestellt wurde. Darin wird mir die folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen:

[Beschreibung der Ordnungswidrigkeit]

Meinen Einspruch möchte ich wie folgt begründen:

[Begründung für den Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit]

Ich bitte Sie daher, den Sachverhalt unter Berücksichtigung der angeführten Punkte nochmals zu prüfen und mir eine Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort/Datum/Unterschrift des Beschuldigten]

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Laden Sie sich das Muster vom Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit hier kostenlos herunter:

Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit (Muster).doc

Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit (Muster).pdf

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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