Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was tun, wenn der Bußgeldbescheid nicht unterschrieben ist?

Ist es rechtens, einen Bußgeldbescheid ohne Unterschrift zu versenden?
Ist es rechtens, einen Bußgeldbescheid ohne Unterschrift zu versenden?

Leisten Sie sich als Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, besteht die unweigerliche Konsequenz aus einem Bußgeldbescheid im Briefkasten. In diesem werden Ihnen die Ahndungen mitgeteilt, welche Ihr Verkehrsverstoß mit sich bringt. Diese bestehen im Regelfall aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot.

Einige Fahrer versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen und die drohenden Folgen zu vermeiden, indem sie vermeintliche Fehler im Bußgeldbescheid suchen, welche diesen ungültig machen. Oft ist in diesem Zusammenhang die Rede von einem Bußgeldbescheid ohne Unterschrift. Doch macht dies den Bescheid wirklich unwirksam?

In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die verpflichtenden Angaben in einem Bußgeldbescheid und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid ohne Unterschrift erhalten haben.

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Unterschrift

Ist der Bescheid ohne Unterschrift gültig?

Ja, ein Bußgeldbescheid ist auch gültig, wenn dieser nicht unterschrieben wurde, da es sich um ein maschinell erstelltes Dokument handelt.

Rechtfertigt die fehlende Unterschrift einen Einspruch?

Nein, da der Bescheid keine Unterschrift benötigt, reicht die fehlende Unterschrift meist nicht aus, damit einem Einspruch stattgegeben wird. Sind allerdings etwa Formfehler vorhanden, könnte dies einen Einspruch rechtfertigen.

Welche Angaben müssen zwingend vorhanden sein?

Damit ein Bußgeldbescheid seine Gültigkeit behält, müssen einige Angaben unbedingt enthalten sein. Welche das sind, lesen Sie hier.

Was sollte jeder Bußgeldbescheid beinhalten?

Es ist meist so, dass der Bußgeldbescheid nicht unterschrieben ist.
Es ist meist so, dass der Bußgeld­bescheid nicht unterschrieben ist.

In § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist genau definiert, welche Angaben ein Bußgeldbescheid aufweisen muss, um gültig zu sein. Diese sehen wie folgt aus:

  1. Angaben zum betroffenen Fahrer und anderen Beteiligten
  2. Name und Adresse des Verteidigers
  3. Beschreibung der begangenen Ordnungswidrigkeit (inkl. Zeit und Ort)
  4. Bußgeldvorschriften
  5. Beweismittel (z. B. ein „Blitzerfoto“)
  6. Höhe des Bußgeldes und mögliche Nebenfolgen (z. B. ein Fahrverbot)

Außerdem bedarf es einer Zahlungsaufforderung und einer Belehrung, dass es bei verweigerter Zahlung zu einer Erzwingungshaft kommen kann.

Von großer Wichtigkeit ist ebenfalls der Hinweis, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben wird.

Dass der Bescheid unterschrieben sein muss, wird hingegen nicht erwähnt.

Viele Kraftfahrer fühlen sich durch § 37 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrens­gesetzes (VwVfG) in Ihrem Vorhaben bestärkt, einen Bußgeldbescheid ohne Unterschrift nicht akzeptieren zu müssen. Dort heißt es:

Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.“

Die anfängliche Hoffnung dieser Fahrer wird jedoch spätestens dann zerstört, wenn sie einen näheren Blick auf § 37 Absatz 5 VwVfG werfen:

Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“

Davon abgesehen, dass das VwVfG bei Ordnungswidrigkeitenverfahren generell keine Anwendung findet (§ 2 Absatz 2 VwVfG), ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig. Meist weist sogar ein Vermerk darauf hin, dass es sich um ein maschinell erstelltes Dokument handelt und daher keine Unterschrift nötig ist. Bußgeld und Punkte müssen also im Regelfall akzeptiert werden. Kraftfahrer, die Einspruch erheben möchten, nachdem sie einen Bußgeldbescheid ohne Unterschrift erhalten haben, sollten sich ihr weiteres Vorgehen daher noch einmal genau überlegen.

Bußgeldbescheid ohne Unterschrift: Ist ein Einspruch trotzdem möglich?

Bußgeldbescheid ohne Unterschrift erhalten? Ein Einspruch ist vielleicht aus anderen Gründen möglich.
Bußgeldbescheid ohne Unterschrift erhalten? Ein Einspruch ist vielleicht aus anderen Gründen möglich.

Zwar verliert ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift nicht seine Gültigkeit, ein Einspruch ist jedoch nicht automatisch ausgeschlossen. Sollte beispielsweise die zuständige Bußgeldstelle nicht genannt sein, kann sich ein Einspruch bei der zuständigen Behörde durchaus lohnen.

Sind Sie der Meinung, dass etwas mit dem Bescheid nicht stimmt, sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit einem Anwalt halten.

Dieser kann den Bußgeldbescheid professionell überprüfen und Ihre Vermutung ggf. bestätigen oder entkräften. Auch bei einem Einspruch kann er Sie bestmöglich unterstützen.

Bei der Annahme, ein Bußgeldbescheid wäre ohne Unterschrift sofort ungültig, handelt es sich jedoch um einen Mythos.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Konrad

    18. Februar 2020 at 11:06

    Kommen Kosten – Verwarnungs- oder Bussgeld auf mich zu wenn ich zum 2. oder dritten Mal in eine Polizeikontrolle komme und der Hauptuntersuchungstermin mehr als 2 Monate, 4 Monate oder 8 Monate überzogen wurde ?

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