Abstandsmessung: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kann ich eine Abstandsmessung anfechten?

Abstandsmessung auf der Autobahn: Einspruch können Sie einlegen, sobald der Bußgeldbescheid da ist.
Abstandsmessung auf der Autobahn: Einspruch können Sie einlegen, sobald der Bußgeldbescheid da ist.

Blitzer können nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch Abstandsunterschreitungen feststellen. Bei Abstandsverstößen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen.

Das Einhalten eines Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug sorgt im Straßenverkehr für mehr Sicherheit. Denn auf diese Weise lassen sich Auffahrunfälle bei einer Vollbremsung vermeiden. Als Mindestabstand sollte der halbe Tachowert in Metern gehalten werden.

Wie kann eine Abstandsmessung durchgeführt werden und kann es dabei zu Fehlern kommen? Wann lohnt sich ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung? Das erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Einspruch bei einer Abstandsmessung

Kann ich bei einer Abstandsmessung Einspruch einlegen?

Ja, auch nach einem Abstandsverstoß erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen können.

Wann macht ein Einspruch bei einer Abstandsmessung Sinn?

Kommt es bei einer Abstandsmessung zu gravierenden formalen Fehlern im Bußgeldbescheid oder zu Messfehlern, kann das einen Einspruch begründen.

Brauche ich für den Einspruch gegen eine Abstandsmessung einen Anwalt?

Nein, für den Einspruch selbst benötigen Sie keinen juristischen Beistand. Allerdings kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht beantragen, das Messprotokoll prüfen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen.

Video: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.
Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.

Methoden der Abstandsmessung: Anfällig für Fehler?

Bei einer Brücken-Abstandsmessung Einspruch einlegen: Eine Begründung ist zunächst nicht nötig.
Bei einer Brücken-Abstandsmessung Einspruch einlegen: Eine Begründung ist zunächst nicht nötig.

Abstandsmessungen werden häufig auf Autobahnen durchgeführt. Der Abstand wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung auf verschiedene Arten gemessen:

  • VKS (Verkehrskontrollsystem)
  • VSTP (Videostoppuhr) und ViBrAM (Video-Brücken-Abstandsmessung)
  • VAMA (Videoabstandsmessanlage)

Bei der bekanntesten Methode wird auf der Autobahnbrücke eine Kamera installiert. Die Fahrbahn muss außerdem vermessen und Messmarkierungen auf der Strecke gesetzt werden. Die Kamera auf der Brücke fertigt ein Video von der Messung an, die auf einem Monitor mitverfolgt werden kann. Eine zweite Kamera am Fahrbahnrand fertigt ein Blitzerfoto von Fahrer und Kennzeichen an. Einen Blitz gibt es hierbei aber nicht.

Bei einer Abstandsmessung spielen mehrere Faktoren zusammen. Die Messgeräte können technische Defekte aufweisen oder nicht ordnungsgemäß geprüft worden sein. Bei der Aufstellung der Messgeräte können zum Beispiel Fehler bei der Ausrichtung durch die Messbeamten gemacht werden. Zudem kann es bei der Vermessung der Messstrecke oder bei der Auswertung der Messergebnisse zu Fehlern kommen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid bei einer Abstandsmessung

Von dem Abstandsverstoß erfahren Betroffene in der Regel erst bei Eintreffen des Bußgeldbescheids. Besonders bei einem hohen Bußgeld oder einem Fahrverbot kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn machen. Bei Erhalt sollten Sie den Bußgeldbescheid eingehend prüfen. Das Schreiben kann formale Fehler aufweisen oder das Blitzerfoto nicht eindeutig sein. Tipp: Durch einen Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Weisen die Messergebnisse Ungereimtheiten auf, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Im Anschluss wird der Einspruch durch die Bußgeldbehörde geprüft. Wird dieser abgelehnt, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Vor Gericht ist der Einspruch zu begründen.

Bei Zweifeln und Unsicherheiten kann es sich lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, Messprotokolle prüfen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen. Für den Anwalt fallen allerdings zusätzliche Kosten an.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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