Fahrerflucht begehen als Ersttäter: Welche Strafe droht?
Letzte Aktualisierung am: 17. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
| Tatbestand | Verkehrsrechtliche Folgen | Strafrechtliche Folgen |
|---|---|---|
| Fahrerflucht | variables Bußgeld, drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre bzw. Geldstrafe |
FAQ: Fahrerflucht begehen als Ersttäter
Fahrerflucht bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und gilt in Deutschland als Straftat gemäß § 142 StGB. Mehr dazu hier.
Bei Fahrerflucht droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Ersttäter erhalten oft mildere Strafen wie eine Geldstrafe in Höhe von 40 bis 80 Tagessätzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren auch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.
Dies hängt vom Einzelfall – insbesondere vom Schaden und der Schwere des Vergehens des Beschuldigten – ab. Bei Schäden über 1.200 Euro oder wenn dem Betroffenen der Führerschein entzogen wurde, wird häufig eine MPU angeordnet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Fahrerflucht?

Der Begriff Fahrerflucht – auch als Unfallflucht bekannt – bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und ist in Deutschland eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB).
Sobald ein Verkehrsunfall passiert, sind alle Beteiligten verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, um die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen – und zwar nicht nur bei Personenschäden, sondern auch bei kleineren Sachschäden.
Wer den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Angaben zu machen, begeht Fahrerflucht und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Gerade Ersttäter handeln oft unbewusst oder aus einer Schocksituation heraus. Doch welche Strafe droht ihnen, wenn sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen? Und was passiert bei Ersttätern, die Alkohol konsumieren, einen Unfall verursachen und Fahrerflucht begehen?
Besonders gravierend sind die Konsequenzen bei einem Unfall mit Fahrerflucht und gleichzeitig unterlassener Hilfeleistung. Lassen Sie eine verletzte Person nach einem Unfall zurück, ohne Hilfe zu holen, wird das Strafmaß noch einmal angehoben gemäß § 142 Absatz 3 StGB.
Video zur Fahrerflucht: Tatbestand und Strafen
Fahrerflucht als Ersttäter: Welche Strafe droht?

Wer Fahrerflucht begeht, dem droht gemäß § 142 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Daneben kann außerdem der Führerschein entzogen werden und es erfolgt eine Eintragung im Fahreignungsregister – in der Regel zwei Punkte.
Als Ersttäter haben Sie allerdings häufig bessere Aussichten auf eine mildere Strafe als Wiederholungstäter. Maßgeblich für die Strafe für Ersttäter bei Fahrerflucht ist die Schwere des verursachten Schadens.
Bei kleineren Schäden wie Parkremplern oder Kratzern kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen, die in der Regel bei 40 bis 80 Tagessätzen liegt, und dabei milder ist als bei Wiederholungstätern – insbesondere dann, wenn der Schaden gering ist und sich die beschuldigte Peron kooperativ zeigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren auch eingestellt werden – etwa wenn der Betroffene den Schaden schnell meldet, die geschädigte Person entschädigt oder anderweitig Wiedergutmachung leistet. In diesem Fall entscheidet das Gericht manchmal auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO).
Voraussetzungen für eine mildere Strafe für Ersttäter
Gemäß § 142 Absatz 4 StGB kann das Gericht die Strafe bei Fahrerflucht mildern oder von der Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte “tätige Reue“ zeigt. Das ist der Fall, wenn er:
- innerhalb von 24 Stunden
- nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs,
- der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat,
- freiwillig
- die Feststellung nachträglich ermöglicht.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder wenn bereits Einträge im Bundeszentralregister bestehen, kommt eine Strafmilderung in den meisten Fällen nicht in Betracht.
Erfolgt bei Fahrerflucht als Ersttäter eine MPU?

Ob Ersttäter bei Fahrerflucht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der Schadenshöhe und der Schwere des Vergehens.
Liegt der Schaden über 1.200 Euro, ist die Wahrscheinlichkeit hoch einer MPU-Anordnung hoch.
Wird dem Beschuldigten außerdem der Führerschein entzogen, ist für dessen Wiedererteilung in der Regel ebenfalls eine MPU erforderlich.
Was passiert bei Fahrerflucht mit Alkohol?
Das Strafmaß bei Fahrerflucht mit Alkohol am Steuer richtet sich nach der Promillegrenze sowie nach der Schwere des Schadens. Als Straftat gilt eine Unfallflucht mit Alkohol bereits ab 0,3 Promille, wenn man den Straßenverkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht hat.
Ab 1,1 Promille droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem folgen Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Wiedererteilung des Führerscheins erfolgt erst nach Ablauf einer Sperrfrist und wenn der Betroffene die angeordnete MPU bestanden hat. Geschädigte können darüber hinaus Schmerzensgeld sowie Schadensersatz fordern.
Fahrerflucht als Ersttäter in der Probezeit

Für Fahranfänger gelten ohnehin strengere Regeln und härtere Sanktionen bei Verstößen als bei erfahrenen Autofahrern.
Wer in der Probezeit Fahrerflucht begeht, muss daher mit besonders harten Konsequenzen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
- Teilnahme an einem Aufbauseminar: Die Kosten dafür trägt der Beschuldigte selbst.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Bei erheblichen Sach- oder Personenschäden wird der Führerschein in der Regel sofort eingezogen.
- Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Diese kann mehrere Monate bis zu einem Jahr oder sogar länger dauern.
- Anordnung einer MPU: Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss der Betroffene in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren.
- Punkte in Flensburg: Ab acht Punkten droht der Entzug des Führerscheins.
In manchen Fällen und je nach Schwere des Vorfalls kann es auch sein, dass das Gericht zunächst nur eine Verwarnung ausspricht und den Fall als Gelegenheit nutzt, um auf die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuweisen.

Verfasse einen neuen Kommentar