Auto angefahren: Wenn Fahrerflucht eine Strafe nach sich zieht
Letzte Aktualisierung am: 18. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was passiert, wenn Sie ein anderes Auto touchieren?
Im Gedrängel auf dem Parkplatz eines Supermarktes ist ein Unfall schnell passiert: Beim Ausparken haben Sie nicht so genau hingeschaut oder die Übersichtlichkeit der Situation ließ zu wünschen übrig, schon haben Sie ein anderes Auto gerammt.
Viele Autofahrer sehen sich dann wahrscheinlich kurz in der Entscheidungssituation: wegfahren und sich der Fahrerflucht schuldig machen – oder bleiben und die Polizei rufen?
Dabei denken viele gar nicht daran, dass das Verlassen des Unfallortes auch im Falle eines angefahrenen Autos auf einem Parkplatz als Unfallflucht zählen kann.
Aber ist dieser Straftatbestand der Fahrerflucht tatsächlich immer erfüllt? Und in welchen Fällen kann, wenn Sie ein parkendes Auto angefahren haben, eine Fahrerflucht ohne Strafe bleiben? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr dazu!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Auto angefahren und Fahrerflucht begangen
Ja, auch in diesem Fall machen Sie sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig.
Der Strafrahmen sieht bei Unfallflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Bei Parkschäden wird in der Regel jedoch nicht das Höchstmaß ausgeschöpft, sondern eher eine milde Strafe verhängt.
Nein, dies ist nicht ausreichend. Wie Sie sich nach einem Parkrempler korrekt verhalten, erfahren Sie hier.
Wann droht beim Verlassen des Unfallortes nach einem Parkunfall eine Strafe?
Grundsätzlich ist es zunächst einmal egal, welche Konsequenzen ein Unfall hat, nach welchem Sie die Fahrerflucht vom Unfallort begehen.
Verlassen Sie den Unfallort, obwohl ein Schaden entstanden ist, ohne dem Unfallgeschädigten Ihre Personalien zu hinterlassen, machen Sie sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) schuldig.
Es kann lediglich sein, dass die Strafe, die Sie für die Fahrerflucht erhalten, milder ausfällt als beispielsweise bei einem Unfall mit Personenschaden. Laut § 142 StGB ist jedoch von einem Strafmaß in Höhe einer Geldstrafe bzw. einer dreijährigen Freiheitsstrafe – im schlimmsten Fall – auszugehen.
Gleiches gilt auch, wenn Sie ein Auto angefahren haben und Fahrerflucht begehen. Die Strafe bemisst sich dabei jedoch zusätzlich am Schadenswert: Bleibt dieser unter einem Wert von etwa 600 Euro, fällt die Geldstrafe meist ebenfalls milder aus. Bei Parkunfällen ist dieses Szenario nach einer Fahrerflucht gar nicht mal so unwahrscheinlich.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie ein Auto angefahren haben?
Nicht immer sitzt der Unfallgeschädigte auch in seinem Auto oder befindet sich in unmittelbarer Nähe, wenn Sie das Auto touchieren. Ist der Autofahrer nicht auffindbar, sind Sie deshalb gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, damit Ihr Unfallgegner die Chance hat, Ihre Personalien zu notieren und Sie sich nicht der Unfallflucht schuldig machen.
Je nach Schwere des Unfalls, Tageszeit oder Ort des Geschehens sollte diese Zeit etwa 20 bis 60 Minuten betragen.
Ist innerhalb der Zeitspanne niemand aufgetaucht, können Sie sich nur dann vom Unfallort entfernen, wenn Sie sich auf direktem Wege zur Polizei machen, um den Unfall zu melden. Nur dann machen Sie sich keiner Fahrerflucht schuldig, wenn Sie den Unfallort verlassen. Haben Sie ein Auto angefahren, kann Fahrerflucht durchaus eine Strafe hervorrufen.
Beachten Sie: Wenn Sie sich nicht direkt, aber doch innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei melden, kann dies eine Strafmilderung – zum Beispiel hinsichtlich der Geldstrafe – bewirken. Auch dann, wenn Sie aus Schock erstmal nach Hause fahren, haben Sie dann einige Stunden Zeit, den Unfall doch zu melden. Das gilt jedoch nur für geringe Schäden, z. B. in Form einer Parkbagatelle. Grundsätzlich ist es aber immer besser, auf direktem Wege eine Polizeidienststelle aufzusuchen, um den Vorwurf der Fahrerflucht zu umgehen.
Beim Rückwärtsfahren habe ich einer Sackgasse einen parkenden Pkw angestoßen.
Im 50 m entfernten Kaufladen habe ich mir in meiner Aufregung/Kurzschluß eine Flasche Wasser geholt und war nach ca. min wieder am Unfallort. Ich bin allerdings mit meinem PkW dorthin gefahren. Die von einer Zeugin verständigte Polizei traf ein, als ich schon wieder vor Ort war. In über 45 Jahren mein erster Verstoß gegen das Verkehrsgesetz. Urteil: 1500.- Euro Strafe, 10 Monate Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg.viel zu hohe Bestrafung.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Alfred,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org