Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 17. März 2023

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.
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Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?
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286 Kommentare

  1. Nane sagt:

    Hallo,
    innerhalb 2 Monaten habe ich 2 Punke aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen. Das erste mal innerorts unter 26km/h und das zweite mal außerorts 30km/h zu schnell. Den Zweiten Bescheid habe ich noch nicht erhalten…..
    Ich besitze meinen Führerschein bereits 8Jahre und hatte zuvor noch nie einen Punkt.

    Nun meine Frage, muss ich meinen meinen Führerschein nun für einen Monat abgeben? Oder sogar noch länger?

    MfG Nane

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nane,
      in der Regel erwartet Sie ein Fahrverbot erst ab zwei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Jahres. Warten Sie den 2. Bußgeldbescheid ab. Ihm entnehmen Sie die tatsächlichen Ahndungen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Teng sagt:

        Ich habe mein Praktikum in zwei Monaten beendet. Tatsächlich bin ich noch in der Praktikumszeit. Ich fuhr 21 km / h (nach toleranzabzug) auf der Autobahn.
        Meine Frage ist: muss ich zum aufbauseminar gehen?

        LG,
        Teng

  2. Mike sagt:

    Wie lange kann ich mir Zeit lassen wenn ich den Führerschein ab gebe.Ich muss eine Schulung für Fahranfänger machen.Keine Drogen kein Alkohol im Spiel.
    Mir geht es darum wenn ich jetzt sage ich mache den Kurs erst nach 10 Jahren wie verhält es sich da???Das steht leider Nirgends,

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mike,
      wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde, müssen Sie dieses in der angegebenen Frist absolvieren. Tun Sie das nicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Luisa sagt:

    Hallo, ich wurde im Januar mit 24 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt. (Das erste mal) Erlaubt waren 100 km/h. Ich habe vor zwei Jahren, genauer gesagt im April 2014 einen Unfall gehabt für den ich einen Punkt und ein Aufbauseminar bekommen habe. Ich bin deshalb noch in der Probezeit weil ich unter 21 bin und die Probezeit verlängert wurde. Meine Frage ist, bekomme ich nun ein weiteres Aufbauseminar oder wie läuft das ab?

    Vielen Dank im Voraus :)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Luisa,

      auf Sie dürften neben dem Bußgeld keine weiteren Sanktionen zukommen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei der kommunalen Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Phil sagt:

    Hallo,

    ich würde mit ca 1 Promille angehalten, bin aus der Probezeit raus aber noch unter 21. Keine Anzeichen von Fahrunfähigkeit, was erwartet mich?

    MfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Phil,

      es kommt bei der juristischen Bewertung des Alkoholspiegels immer auf den Einzelfall an. Laut unserem Bußgeldrechner für Alkohol auf http://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html werden Sie doch mindestens mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen müssen. Eine MPU kann von der Bußgeldstelle angeordnet werden. Wenn Sie zuvor bereits mit einem ähnlichen Delikt aufgefallen sind, kann die Strafe teilweise empfindlich höher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Leo sagt:

    Hallo,
    ich befinde mich zur Zeit noch in der Probezeit und wurde außerorts abzüglich der Toleranz mit 39km/h zu viel geblitzt. Darf ich in der Zeit bis zum Aufbauseminar trotzdem noch fahren da mich kein Fahrverbot erwartet?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Leo,

      solange Ihr Führerschein nicht eingezogen wird, dürfen Sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Anne sagt:

        Hallo,
        Ich bin noch in der Probezeit. Wurde gestern angehalten, weil ich über die Schranke gefahren bin, die gerade hoch ging aber das rote Licht noch blinkte. Wurde aber erst viel viel später angehalten und es wurde erst gesagt allgemeine Verkehrskontrolle.. Was erwartet mich jetzt. ? Muss ich ein Aufbauseminar machen ?

  6. Markus sagt:

    Bin noch in der Probezeit und habe meinen Führerschein verloren wegen einem Unfall mit 1.89 Promille
    ich habe meine Mpu schon bestanden und muss jetzt ein aufbauseminar machen
    Was erwartet mich
    Und muss man bei dem Seminar Drogen oder alkoholtest durchführen
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,

      in der Regel ist ein Aufbauseminar nicht mit Drogen-Tests verbunden. Das Seminar ähnelt der Fahrschule, die Sie absolviert haben, um den Führerschein zu erhalten, mit theoretischen Unterrichtsstunden und praktischen Fahrstunden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Carlos R. sagt:

    Hallo ich wurde Außerorts geblitzt, 80 waren erlaubt und ich hatte so 115 km/h drauf. Mit welchen Konsequenzen darf ich rechnen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Carlos,
      35 km/h zu viel außerorts kommen Sie mit 120 Euro und 1 Punkt zu stehen. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot, wenn es sich um den zweiten Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von mindestens 26 km/h innerhalb einer 12-Monats-Frist handelt. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, kommen weitere Sanktionen hinzu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Ela sagt:

      Hallo, ein Auto Unfall und musste ein abs machen ich aber nicht gemacht , doch brauche jetzt nach mein Entzug von meinem Führerschein es gerne wieder zurück haben .. ist es möglich jetzt es zurück zu bekommen weil dazwischen liegen 4 Jahre ?

  8. Peggy sagt:

    Hallo, vor 12 Jahren hatte ich in der Probezeit Alkohol und Schwarzfahren. Bußgelder, 12 Monate Fahrverbot, Mpu, besonderes Aufbauseminar war die Folge. Kann das verjähren? Muss ich den Führerschein komplett neu machen? Verfällt dann Mpu und Aufbauseminar?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peggy,
      die Aufforderung zur Teilnahme an einer MPU kann verjähren. Und zwar nach 15 Jahren. Haben Sie in dieser Zeit keinen neuen Führerschein beantragt und sich innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Delikt nichts zu Schulden kommen lassen, müssen Sie die MPU ggf. nicht mehr absolvieren. Unter Umständen müssen Sie dann einige Prüfungen nachholen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Rolf sagt:

    Darf ein Aufbauseminar auch im europäischen Ausland durchgeführt werden?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rolf,
      ein in Deutschland angeordnetes Aufbauseminar ist auch hierzulande zu absolvieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Anil sagt:

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit und wurde vor innerorts mit 22 km/h zu schnell geblitzt. 40er Zone mit 62 erwischt. Nehme zurzeit an einem Aufbauseminar teil. Vor dem Beginn des Seminares wurde ich nochmal geblitzt außerorts Autobahn mit 40 km/h zu schnell. 100 waren erlaubt hatte 140 drauf.
    Mit was für Konsequenzen muss ich für das zweite Blitzen befürchten?

    LG
    Anil

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anvil,

      die Geschwindigkeitüberschreitungen werden einzeln Sanktioniert. Wir gehen davon aus, dass der zuerst beschriebene Vorfall innerorts stattgefunden hat. Für 22 km/h zuviel werden hier 80 Euro und und ein Punkt in Flensburg fällig. Ein Punkt und 200 Euro Bußgeld dürfte dem anderen Vorfall folgen. Die Führerscheinstelle könnte jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie beharrlich zu schnell fahren und verschiedene Sanktionen aussprechen. Fahrverbot und Anordnung einer MPU ist denkbar.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. John sagt:

    Hi ein freund wurde auf einer Feier auf der es stress gab geschlagen.ich hatte einige Stunden vorher auch Alkohol konsumiert . Um ihm schnellst möglich zu helfen entschied ich mich, ihn ins Krankenhaus zu fahren bevor schlimmeres mit uns passiert Da ich mir dachte dass schon genug Stunden vergangen waren und ich dann bestimmt schon 0.0 Promille hatte bin ich dann los gefahren. 2 Km vor dem Krankenhaus wurde ich von 4 Polizeiwagen aufgehalten (…) hatte 0.6 Promille noch aber ohne auffallende Symptome – irgendemand hat bei der Polizei angerufen und mein Kennzeichen durchgegeben deshalb haben die mich auch auf dem zum Krankenhaus gestoppt.

    Ich bin 20
    Hatte 0.6 Promille
    Was sind jetzt die Konsequenzen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo John,

      Solange Sie das erste Mal mit mehr als 0,5 Promille angehalten worden sind, können Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Da Sie einen A-Verstoß begangen haben, kommen zudem eine zweijährige Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Guozhan sagt:

    Hallo,
    darf ich auch an einem Aufbauseminar in einer anderen Stadt bzw. Fahrschule teilnehmen, als die in der Anordnung gelisteten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Guozhan,
      Das Aufbauseminar können Sie an jeder Fahrschule belegen, welche eine Berechtigung hat diese durchzuführen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Luke sagt:

      Hallo,
      ich habe im November 2018 einen einfachen Rotlichtverstoß begangen und zahlte letztendlich trotz eines Anwalts das Bußgeld im Januar 2019. Meine Probezeit wäre im August 2019 vorbei gewesen, habe aber bis jetzt keine Anordnung zu einem Aufbauseminar erhalten und auch keine Information zur Verlängerung meiner Probezeit. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es dauert, bis so eine Anordnung eintrifft? Befinde ich mich dann jetzt in der verlängerten Probezeit oder nicht?

      Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

  13. Philipp sagt:

    Hallo,
    ich hatte bereits ein Aufbauseminar weil ich über rot gefahren bin. Daraufhin wurde meine Probezeit um weitere 2 Jahre verlaengert. Heute habe ich erneut einen Unfall gehabt, schuld bin ich. Wollte auf der Straße wenden. Kriege laut dem Beamten eine Anzeige wegen fahrlässiges Handeln und einen Punkt in Flensburg.

    Wie verhaelt es sich mit dem Fuehrerschein? Werde ich zu einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung aufgefordert und das wars?

    Danke im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Philipp,

      Der Führerschein wird Ihnen noch nicht entzogen. Sie haben zwar einen zweiten A-Verstoß begangen, da Sie fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, allerdings zieht dies in der verlängerten Probezeit eine schriftliche Verwarnung mit sich. Ihnen wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig und mit Kosten verbunden. Zudem können Sie keine Punkte in dem Seminar abbauen. Hinzu kommt allerdings, dass Sie den Schaden des Unfalls tragen müssen. Versicherungen zahlen in der Regel nicht bei fahrlässigem Handeln.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • dustin sagt:

        hallo kurze frage dazu was ist denn wenn ich die freiwilige beratung nicht mache ?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Dustin,

          es besteht kein Zwang, an der freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Konsequenzen sind daher bei nicht erfolgter Teilnahme in der Regel nicht zu fürchten.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. farbod a. sagt:

    hallo
    ich habe eine mal bei probezeit rotlicht ampel über gefahren und eine mal aufbauseminar gemacht und ein mal meine probezeit aud 4 jahre verlengert
    jetz noch mal ein eine rechts von linke unfall gehabt und ich war die links fahrende auto aber weil die geschwindischkeit von die rechtfahrende auto zu viel war das gericht so entscheiden dass die schuld auf beide seide geteilt würde
    jetzt meine frage ist dass trotz dige entscheidung von gericht noch mal bekomme ich mpu ? oder weil auf beide seite geteilt bekomme ich keine mpu?
    danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Farbod,
      es ist grundsätzlich möglich, dass Ihnen aufgrund eines Fahrfehlers eine MPU angeordnet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Lisa sagt:

    Hallo,

    ich bin außerorts das erste Mal mit 25-30 kmh zu viel geblitzt worden und befinde mich in der Probezeit, muss ich an einem aufbauseminar teilnehmen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lisa,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen in der Probezeit immer einen A-Verstoß dar. Probezeitrelevante Maßnahmen kommen jedoch erst ab 21 km/h zu viel auf Sie zu. Ihnen wird jetzt daher die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dazu haben Sie noch mit den regulären Ahndungen zu rechnen. Das sind bei bis zu 25 km/h zu viel: 70 Euro und 1 Punkt; bei 26 bis 30 km/h 80 Euro und 1 Punkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Emily sagt:

    Hallo!
    Ich bin im August letzten Jahres über eine rote Ampel gefahren, woraufhin ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben musste, 2 Punkte kassiert habe und die Probezeit auf vier Jahre verlängert wurde. Es ist aber immer noch kein Brief wegen der Nachschulung gekommen. Mein Problem ist jetzt, dass ich ab September ca zehn Monate im Ausland bin und nun Angst habe, dass in dieser Zeit der Brief kommt. Ich könnte dann ja während ich im Ausland bin nicht am Seminar teilnehmen und würde den Führerschein ja nochmal wegbekommen.
    Was soll ich jetzt tun?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Emily,
      in Ihrem Fall könnte es sich lohnen, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Er informiert Sie darüber, wie am besten weiterverfahren werden kann.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Hannah sagt:

    Hallo,

    wenn ich die Frist für das Aufbauseminar überschreite und mir der Führerschein entzogen wird, kommen dann Kosten auf mich zu, um ihn zurück zu bekommen sobald ich mein Aufbauseminar abgeschlossen habe?

    Und darf ich ab dem Datum, an dem meine Frist abläuft nicht mehr Auto fahren oder erst wenn ich meinen Führerschein eingereicht habe? Weil in der Fahrschule, wo ich mich angemeldet hatte für das ASF erst 2 Tage nach Ablauf meiner Frist ein Kurs beginnt und ich jetzt Angst habe, dass ich die Fahrstunde nach der 1. Sitzung dann nicht machen kann ohne eine Verlängerung der Frist beantragt zu haben.
    Ich kann gut eine Weile auf meinen Führerschein verzichten, deswegen hatte ich eigentlich geplant ihn einfach nach Abschluss des Seminars wieder abzuholen.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen helfen können.
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hannah,
      es kann sein, dass die Behörde Ihnen auferlegt, erneut den Sehtest, Erste- Hilfe-Kurs etc. zu absolvieren. Hierdurch können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Den Führerschein müssen Sie abgeben, wenn die Frist abgelaufen ist und Sie keine Teilnahmebescheinigung vorweisen können.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. laura sagt:

    Ich wurde in einer 30iGer Zone mit 63 geblitzt was kommt auf mich zu

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Laura,
      Sie sind innerorts 33 km/h zu schnell gefahren. Daher müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Tobi sagt:

    Ich wurde in der 70er Zone ausserorts mit 115 – 120km/h geblitzt. Ich komme aus der Schweiz und nicht von Deutschland. Das ist das erste Mal das man mich geblitzt hat. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobi,
      Sie sind zwischen 45 und 50 km/h zu schnell unterwegs gewesen. Daher müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Manuel sagt:

    Hallo ich bin 19 Jahre und hatte noch nie auch nur irgendeine Auffälligkeit im Straßenverkehr. Letztens wurde ich jedoch mit 180 innerorts in der 50er gelasert .. was habe ich zu erwarten? Habe führerschein seit ich 17 bin.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Manuel,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A-Verstöße, die streng geahndet werden. Handelt es sich um Ihren ersten, verlängert sich hiermit die Probezeit um 2 auf insgesamt 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Hinzu kommen die Geldbußen und sonstigen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog vorsieht. Beträgt die Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit mehr als 70 km/h – wie bei Ihnen – sind in der Regel 680 Euro Bußgeld zu zahlen, 2 Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot anzunehmen. Da Sie mehr als das doppelte Tempo auf Ihrem Tacho hatten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Behörde von Vorsatz ausgeht. Die Sanktionen können sich deshalb auch verdoppeln.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Anonymous sagt:

    Diese Seminare sind absoluter Schwachsinn…

    Nach 22 Monaten mit Fahrerlaubnis ein Vergehen begangen, 3 Bundesländer weiter mit 23 km/h zu schnell geblitzt. Musste mich dafür in so ein abstraktes Seminar setzen, 80% der Teilnehmer schienen sogar stolz auf ihre vergehen.

    Der Unterricht hat weniger mit Verkehrspsychologie, als viel mehr mit dem Verkehrsuntericht in der 4ten Klasse zu tun, ist vielleicht auch das selbe. Die Preise für derartige Seminar grenzen an Ausbeutung, grade da dieses Seminar hauptsächlich von Schülern, Studenten und Auszubildenden wahrgenommen werden.

    Wer als Sozialphobiker an ein Einzelseminar denkt, der hat schlechte karten, alleine der Antrag für so ein Einzelseminar kostet sage und schreibe 200€ „Verwaltungsgebühr“. Einfach nur Absurd was sich unsere Verkehrsminister ausdenken um jedem der mal ein Schild übersieht ans Bein zu pinkeln, aber sowas nennt sich halt „Zivilisation“.

  22. ken sagt:

    Hallo,
    ich bin noch in Probezeit und hätte ich erstmal 21 km/h zu schnell gefahren,und hab zweitemal 26 km/h zu schnell gefahren und drittmal wurde bei eine roteampel geblitzt aber 2 UND 3 BEVOR ICH EIN AUFBAUSEMINAR TEILGENOMMEN HÄTTE.
    was kommt auf mich zu ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ken,
      das Aufbauseminar muss innerhalb einer gesetzten Frist (auf dem Schreiben ersichtlich) abgeschlossen werden. Sollten Sie sich daran nicht halten, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs waren. In jedem Fall haben Sie allerdings zwei Punkte (für jeden Verstoß einen) sowie ein Bußgeld zu erwarten. Beim Rotlichtverstoß ist es entscheidend, ob Sie die Ampel bei mehr als einer Sekunde rot überfahren haben oder nicht. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Sollte die Ampel länger als eine Sekunde rot gewesen sein, droht ein Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Zudem kann je nach Schwere der Tat eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Sebastian sagt:

    Hallo,

    ich habe vor 8 Jahren die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Da ich im Hotelgewerbe arbeite und zum Zeitpunkt der Aufforderung nicht mehr in Deutschland wohnte, habe ich die Frist verstreichen lassen und Kosten bezahlt.

    Jetzt bin ich wieder nach Deutschland gezogen und möchte die Fahrerlaubnis wiedererlangen.

    Da ich nur gefunden habe, dass der Führerschein nach der Frist abgegeben werden muss und erst nach Absolvierung des Seminars wieder ausgehändigt wird, frage ich mich jetzt ob es wirklich keine Frist gibt.

    Würde mich zwar freuen aber wäre meiner Meinung nach auch etwas komisch.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,
      meistens ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von der Behörde an bestimmte Punkte geknüpft. Sollte dies bei Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar sein, dann müssen Sie an diesem teilnehmen, um die Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Dafür gilt oftmals auch keine Frist. Fragen Sie aber bestenfalls erneut bei den Behörden nach, da schon einige Zeit seitdem verstrichen ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Ümit sagt:

    Hallo,

    ich habe aus dem KBA-Auszug folgende Eintragungen:
    1. Trunkenheitsfahrt 0,88 Promille (Tilgung: 14.10.2015, ist in der Überliegefrist)
    2. Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (Tilgung: 14.10.2016)
    3. Der Betroffene hat aufgrund einer Anordnung an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen (Tilgung: 25.01.2019)
    4. Anordnung des Fahrverbots (Tilgung: 14.10.2015, ist in der Überliegefrist.

    Am 27.08.2016 wurde ich bei einer Routinekontrolle mit 0,73 Promille angehalten und auch wieder eine OWi STVO 24a.

    Darüber hinaus habe ich ein Urteil entdeckt: VG Stade, 2209.2005 – 1 B 1699/055, wonach die MPU-Anordnung rechtswidrig sei, aufgrund der Tilgung des Alk-Owis.

    Da bei mir auch die alte Tat getilgt ist, wäre eine MPU rechtswidrig, wobei die Einragung des Aufbauseminars macht mich recht stützig.
    Warum wird das 5 Jahre gespeichert?
    Evtl, das ich in den nächsten 5 Jahre kein Punkt abbauen könnte, da ich schon eine hatte?!
    Vielen Dank im Voraus fürs Antworten.

    • Ümit sagt:

      zur Ergänzung: ich bin seitdem 04.11.2015 aus der Probezit.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ümit,
      Ordnungswidrigkeiten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, werden grundsätzlich für fünf Jahre gespeichert, bevor sie getilgt werden. Sie wurden zum zweiten Mal wegen Alkohol am Steuer angehalten. In diesem Fall ist es gut möglich, dass die Behörden eine MPU anordnen, da möglicherweise bei Ihnen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr vermuten. Allerdings wird dies individuell und von Fall zu Fall unterschiedlich behandelt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, sollten Sie Hilfe benötigen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. anne sagt:

    Hallo, ich hatte nach 3 wöchigem Führerscheinbesitzes am 16.06.2016 einen unfall verschuldet, nur ein blechschaden. 2 Jahre Probezeit verlängert und
    170,- euro strafe gezahlt und soll für 4 Wochen den Führerschein abgeben. Jetzt nach 3 Monaten kommt noch ein Bescheid vom Landratsamt wegen eines Aufbauseminares. Ist das richtig so, kein Alkohol keine Drogen im Spiel, war auch mein erstes vergehen. Danke für die Antwort Gruß Anne

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anne,
      ja, das ist rechtens. Beim ersten A-Verstoß innerhalb der Probezeit müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  26. Denis sagt:

    Hallo
    Ich bin noch in Probezeit
    Habe eine bahnübergang überquert (orange ) nicht rot habe niemand gefährdet
    Ich würde von der Polizei angehalten
    Was kommt auf mich zu

  27. ich sagt:

    Hallo, ich bin in der Probezeit über 21 Jahre und bin wahrscheinlich mit 80 oder auch 85 anstatt 60 (wo man eigentlich immer 80 fahren kann) gefahren.
    Es gibt dort 2 Blitzer, der 1. hat mich wohl erwischt und der 2. nicht, da ich dann ein Schild gesehen habe mit 60.
    Was erwartet mich? Wann kann ich mit einem Schreiben rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo ich,
      handelt es sich um Ihren 1. A-Verstoß in der Probezeit verlängert sich diese Bewährungsphase auf insgesamt 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Waren Sie innerorts unterwegs, müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Außerorts wären es 70 Euro und 1 Punkt. Der Bußgeldbescheid wird Sie vermutlich innerhalb der nächsten Wochen erreichen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  28. Emi sagt:

    Ich habe einen Schweizer Führerschein und befinde mich in der Probezeit. Wurde in Deutschland mit 27 km/h innerorts geblitzt. Muss ich jetzt mit einer Nachschulung rechnen? Wenn ich nicht in der Probezeit wäre, dann würde einfach ein Konto aufgemacht mit einem Punkt. Das ist mir klar. Aber wie schaut das jetzt in meiner Situation aus? Kann ja von der Schweiz aus keine NS in Deutschland machen?!
    Danke und Vg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Emi,
      Sie müssen maximal damit rechnen, dass Sie das Bußgeld zahlen müssen. Auf Ihre Probezeit in der Schweiz dürfte die Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland keine Auswirkungen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  29. Martin sagt:

    wurde in der Probezeit vor 10 Jahren 2 mal mit Alkohol erwischt habe jetzt die Mpu gemacht und bestanden jetzt wurde mir gesagt ich soll das Aufbauseminar §36 machen gestern sagte mir die Vertretung das ich wieder Fahrstunden nehmen müsste jetzt weiß ich garnicht mehr was ich glauben soll

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martin,
      fragen Sie bei der zuständigen Behörde noch einmal genau nach, wie Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück bekommen und fordern Sie dies schriftlich. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und wissen genau, was zu tun ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  30. Nik sagt:

    Hallo,

    ich wurde mit 23 kmh außerorts zu schnell während meiner Probezeit geblitzt.
    Das Schreiben und die Aufforderung zum Aufbauseminar kamen.
    Strafe habe ich bezahlt und auch das Seminar habe ich abgeschlossen.
    23kmh zu schnell bedeuten 1 Punkt. Bleibt dieser erhalten? Oder ist der Punkt durch das Aufbauseminar wieder gelöscht? Wenn nicht wann verjährt dieser Punkt? Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nik,
      der Punkt bleibt selbstverständlich erhalten, da es sich bei dem Aufbauseminar um eine Anordnung handelte. Wollen Sie diesen abbauen, kann ein freiwilliges und nicht ganz kostengünstiges Fahreignungsseminar helfen. Verjährt ist der Punkt nach 2,5 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  31. Micha S. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde beim Abholen meines neuen Autos geblitzt, somit hatte ich ein rotes Kennzeichen drauf. Das ganze fand außerhalb einer Ortschaft statt und es war 29km/h zu schnell, dazu bin ich auch noch Fahranfänger. Was kommt den jetzt auf mich zu???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Micha,
      sind Sie noch in der Probezeit, wird der Geschwindigkeitsverstoß als A-Delikt angesehen und mit einer Verlängerung der Bewährungsphase auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet (wenn es sich um das erste Delikt dieser Kategorie handelt). Zusätzlich kommen noch 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt auf Sie zu. Wurden Sie binnen der letzten 12 Monate bereits einmal mit mindestens 26 lm/h zu viel erwischt, kommt noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  32. Jessy sagt:

    Hallo,
    Ich wurde innenorts mit 85km/h gelasert, da ich das Ortschild im dunkel übersehen habe und noch zu schnell war.ich bin noch in der Probezeit, nun wollte ich fragen was den da alles auf mich zu kommt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jessy,
      Innerorts gilt generell eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Sie waren daher rund 35 km/h zu schnell und müssen mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß, bei dem in der Probezeit zusätzlich mit der Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen gerechnet werden muss. Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  33. Yk sagt:

    Hallo ,
    Und zwar hab mein führerschein seid letzte jahr also bin noch im Probezeit ..
    Ich wurde letzte woche außerhalb ortschaft also im Autobahn geblitzt ..22 kmh zu viel nach toleranz steht da .. was muss ich darunter verstehen ..? Was muss ich zahlen? Was ist mit meiner probezeit?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Yk,
      Geschwindigkeitsübertretungen werden in der Probezeit immer als A-Delikt gewertet. Haben Sie sich das erste Mal einen solchen Verstoß geleistet, bedeutet dies: eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Hinzu kommen 70 Euro und 1 Punkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      Sie müssen mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab einer Überschreitung von 21 km/h führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Zudem werden Sie aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  34. Dennis sagt:

    Hallo, bitte den vorrigen Eintrag, entfernen, hab was relevantes vergessen
    Ich wurde auf der Autobahn mit 130 geblitzt. Erlaubt waren 100. ( Keine Baustelle ) falls das relevant ist.
    Was erwartet mich genau ? Befinde mich in der Probezeit.
    Vielen Dank.

  35. Murat.S sagt:

    Hallo,
    ich wurde vor ein paar monaten angehalten mit über 0.5 promille und habe dann ein bußgeld von 554 euro bekommen habe diese auch schon bezahlt meinen führerschein wollt ich heute abegeben wegen dem 1 monatigen fahrverbot… jedoch wurde ich mit dem firmenwagen geblitz in der 30iger zone vor 2 wochen circa mit circa 60kmh was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Murat,
      Das hängt davon ab, ob Sie 30 oder 31 km/h zu schnell waren. Bei letzterem droht ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 160 Euro. Ersteres wird etwas milder sanktioniert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Murat.S sagt:

        habe eben erst den brief erhalten und bin anscheinend 21 zu schnell gewesen was kommt auf mich zu ?
        da ich ja noch das andere am laufen habe weis ich nicht wie das handgehabt wird

        danke im vorraus

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Murat S.,
          bei 21 km/h zu viel innerorts kommen laut Bußgeldkatalog 80 Euro und 1 Punkt auf Sie zu. Sie haben die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Gegebenenfalls kann Ihnen hierbei ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  36. Lena sagt:

    Ich trage die Schuld für einen Unfall, war jedoch nicht zu schnell, keine Drogen oder Alkohol im Spiel,bin auf die linke Fahrbahn gekommen aufgrund der blendenden Sonne. Bin noch in der Probezeit , welche Konsequenzen trage ich ? Aufbauseminar und zwei Jahre länger Probezeit oder auch Führerschein weg ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lena,
      es ist davon auszugehen, dass Sie mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und einem Aufbauseminar rechnen müssen. Die weiteren Konsequenzen bemessen sich daran, ob ggf. ein Mensch verletzt wurde oder eine Sachbeschädigung stattfand. Es wäre ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  37. Vic sagt:

    Hallo, ich wurde vorgestern mit ca. 85 km/h geblitzt. Erlaubt waren 50 km/h.
    Bin seit einem Jahr und 10 Monaten in der Probezeit.. welche Konsequenzen erwarten mich?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vic,
      Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts stattgefunden hat, müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  38. James sagt:

    Hallo,
    Ich wurde innerhalb meiner Probezeit mit 0,52 pro. von der Polizei angehalten. Keine Gefährdung etc.
    Ein Bußgeld habe ich bekommen und auch alles bezahlt.

    Jedoch komme und wohne ich in England, habe einen Englischen Führerschein. War nur zu besuch in Deutschland. (Bin nur ab und an in Deutschland da ich dort Familie habe) Habe die Erlaubnis zu einem Einzelseminar bekommen, jedoch frag ich mich wie das ganze abläuft, da ich ja nicht in Deutschland wohne.

    Danke im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo James,
      Sie müssen an dem Seminar teilnehmen, wenn Sie weiterhin in Deutschland Autofahren wollen. Andernfalls kann Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  39. Steffi sagt:

    Hallo, mein Freund befindet sich noch ein paar Tage in der Probezeit und ausgerechnet heute … Wollte er ein Auto von links rein lassen und legte ein Stück zurück und mit einmal stand da ein anderes Auto, was von der anderen Spur rüber wechseln wollte bzw hat. Das er Schuld ist. Ist klar aber muss er deswegen gleich zum Aufbau? Er hat sich sonst nie irgendwas zu Schulden kommen lassen. :(

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steffi,
      Das kommt ganz darauf an, ob die Bußgeldstelle dies als einen A-Verstoß einstuft. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Ihr Freund muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  40. Michaela sagt:

    Mein Sohn 18 in der Probezeit, würde innerhalb 14 Tagen zweimal geblitzt. Ausserhalb geschlossene Ortschaft. 60 war erlaubt, das eine mal mit 31 km/h und das andere mal mit 23 km/h zu viel. Ausserdem wurde er einmal mit dem Handy am Steuer erwischt. Was kommt auf ihn zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michaela,
      das sind zwei A-Verstöße und ein B-Verstoß. Es ist mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, einer Anordnung zu einem Aufbauseminar, einer Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  41. carola sagt:

    Hallo, mein Sohn hat in der Probezeit einen Umfall auf der Autobahn gehabt. Nur sein Auto und die Leitplanke ist kaputt. Er soll ein Aufbau Seminar machen. Einen Punkt und 2 Jahre verlängerung hat er auch bekommen. Was kann das kosten und droht ihm der Führerschein endzug?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Carola,

      begeht Ihr Sohn in der Probezeit zwei weitere A-Verstöße, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Kosten können variieren und hängen vom Anbieter des Aufbauseminars ab.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  42. Sabrina sagt:

    Hallo, folgender Fall , mein Freund wurde mit 178 in einer 120 Zone auf der Autobahn geblitzt. Er ist in der Probezeit und musste 1 Monat seinen Führerschein abgeben und ein Aufbauseminar machen. Er hat dieses Aufbauseminar nicht in der 8 Wochenfrist aus Beruflichen Gründen absolvieren können . Deshalb musste er seinen Führerschein abgeben und dieser würde zerstört. Bereits hat er das aufbauseminar erledigt und einen neuen Führerschein beantragt . Kann er einen vorläufigen bekommen oder dauert es ? Wenn ja wie lang ist die Gesetzliche Frist des erhalten des Führerscheines nach Beantragung ?? Vielen Dank Sabrina

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      grundsätzlich besteht eine Frist von mindestens drei Monaten, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Vor Ablauf dieser Frist kann kein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  43. Jan sagt:

    Hallo, ich bin heute als ich es eilig hatte in einer 70er Zone geblitzt worden.
    Meine Tachonadel stand vermutlich irgendwo zwischen 90 und 95 km/h.

    Wie lange dauert es bis ich bzw. mein Vater der Fahrzeughalter ist, da etwas hört und womit muss ich am wahrscheinlichsten rechnen?

    Bin noch in der Probezeit und hatte seither nur einen polizeilich aufgenommenen Parkrempler, der mir weder ASF noch ein Bußgeld erbracht hat.

    Vorab vielen Dank für die Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan,

      die Dauer der Zustellung des Anhörungsbogens kann nicht pauschal angegeben werden. Dies hängt vom Arbeitsaufwand der Behörde ab. Sollte Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung über 21 km/h gelegen haben, so erwartet Sie ein Bußgeld von 70 Euro, ein Punkt in Flensburg, die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Außerdem würde sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  44. Alena sagt:

    Hallo, befinde mich noch am Anfang der Probezeit. Wurde außerhalb geschlossener Ortschaft um 21kmh zu viel geblitzt. Zulässige Höchstgeschwindigkeit war 70kmh. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alena,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr stellt einen A-Verstoß dar. Neben einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  45. Christian sagt:

    Habe am 27.04.2016 mein Führerschein verloren da ich mit 1.16 Promille gegen ein geparktes Auto gefahren bin und Abgehauen, habe jedoch dann selber noch die Polizei angerufen.
    Habe an dem Tag gleich den Führerschein abgegeben.
    und Glaube habe für diese Tat 6 Punkte bekommen das is doch zu viel oder ?
    Muss ich da mit einer MPU rechnen ? wohne in Sachsen.

    hoffe mir kann jemand helfen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,

      Sie haben mit Ihrem Kfz eine Straftat begangen, weil Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall gebaut haben. Somit müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen.Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei einer Neubeantragung kann dann eine MPU zur Auflage gemacht werden. Beachten Sie allerdings die Sperrfrist von mindestens drei Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  46. Kevin sagt:

    Hallo. Ich habe jetzt 3 Wochen den Führerschein und habe da ich nicht mehr abbremsen konnte, die Ampel bei rot überquert (unter 1 Sekunde) keine Gefährdung kein Unfall. Ich wurde wahrscheinlich nicht geblitzt aber möchte wissen, ob ich eine Sperre bekomme. Mit dem Bussgeld und dem Aufbauseminar kann ich leben, aber nicht mit einem Fahrverbot

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kevin,
      ohne Gefährdung und unter einer Sekunde droht in der regel ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg sowie die Verlängerung der Probezeit.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  47. Tanja sagt:

    Ich hab mein Schein seit vier Wochen ich bin über eine Ampelanlage gefahren die schon eine sek oder länger rot war was kommt auf mich jetzt zu

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tanja,
      es ist mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro zu rechnen, ebenso mit zwei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von einem Monat und einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre, da es sich um einen A-Verstoß handel. Je nach Tatbegehung kann auch eine zusätzliche Geldstrafe oder gar ein Führerscheinentzug drohen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  48. Oxana sagt:

    Hallo, ich bin noch in der probezeit.
    Habe innerh. von 3 Wochen 2 Unfälle gemacht, war ich auch schuld.
    Beim ersten Unfall bin ich in ein stehendes Fahrzeug reingefahren und „abgehaut“. Nach halbe Stunde nin ich zurück gekommen, die Polizei war schon da und haben erstmal, als fahrerflücht aufgenommen
    Bei 2 Unfall bin ich mit 5 km/h in ein fahrendes Fahrzeug reingefahren.
    Was kommt auf mich zu?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Oxana,
      das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in jedem Falle ein A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre führt. im zweiten Falle sind Sie mit 5 km/h in ein Auto reingefahren. Dabei ist entscheidend, wie Sie sich in diesem Falle verhalten haben. Ein weitere A-Verstoß könnte zur Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führen.
      Daneben müssen Sie in beiden Fällen für den Schaden des Unfallgeschädigten aufkommen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  49. Daniel sagt:

    Hallo
    Ich denke das ist etwas schlimmes.
    Seit heute 29.12.2016 bin ich ausser Ortschaft 180km gefahren und Erlaubnis war 100 oder 120 weil Lkw weg Stande und ich nicht sehen konnte deswegen Geblitzt bin war zu dunkel nachts. Bin 22 und ich bin noch in der probezeit. Unfall hatte ich vor 3 Monate.
    Wie sieht aus muss ich zum Seminar oder mein Führerschein ist sofort weg ?
    LG Daniel

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniel,

      da es sich um einen erneuten A-Verstoß in der Probezeit handelt, erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Von einem Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht auszugehen, allerdings droht ein Fahrverbot von drei Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Volker sagt:

        da ich um 29km/h zu schnell gefahren bin bekam ich eine Bußgelstrafe mit 1 Punkt und Geldbuße. Da ich aber in der Probefahrt müssten weitere Strafen wie Verlängerung der Probefahrt und Aufbauseminar noch folgen. Aber dies stand nicht in dem Schreiben dabei. Kommt im Nachgang noch weitere Schreiben oder ist das Thema für mich abgeschlossen?
        Vielen Dank im Voraus.

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Volker,

          die Probezeitmaßnahmen können in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt werden.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  50. Chris sagt:

    Hallo,
    Hab während meiner Probezeit 1 Punkt wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bekommen. Das ist jetzt 2 Monate her und mittlerweile bin ich aus der Probezeit raus. Das Bußgeld habe ich schon bezahlt, aber hab keine Aufforderung zum einem Aufbauseminar erhalten.
    Wie lange dauert so etwas in der Regel, oder hätte das direkt in dem Bußgeldbescheid stehen stehen müssen?
    LG Chris

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Chris,

      über die Dauer kann keine pauschale Ansage gemacht werden, dies hängt von der Bearbeitungszeit der Behörde ab. Die Aufforderung muss nicht zwingend auf dem Bußgeldbescheid vermerkt sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  51. Dominik M. sagt:

    Hallo

    Habe heute morgen einen Unfall gehabt, habe die Vohrfhart nicht beachtet es is zum Sachschaden gekommen.
    Mein Führerschein seit 30.11.2015,
    Also noch in der pobezeit.
    Was erwartet mich.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dominik,
      neben dem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg ist bei einem ersten verstoß dieser Art (A-Verstoß) mit einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen. Zudem müssen Sie zu einer verkehrspsychologischen Beratung.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  52. Paul sagt:

    Hey,
    Ich wurde mit 22 km/h zuviel, innerorts geblitzt. Bin in der Probezeit. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Paul,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70 Euro. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Hannes sagt:

        Hallo und zwar hab ich eine Frage,
        Ich habe am 21. Dezember 2019 mein Aufbausiminar absolviert, wann wäre ich komplett aus der Probezeit raus ?

  53. Daniel sagt:

    Hallo musste mein Führerschein abgeben und ein aufbauseminar für fahranfänger machen nun ist der kurz abgesagt worden und giebt es da irgendwie was ich machen kann um mein Führerschein trotzdem wieder zu bekommen da ich sonst nicht auf Arbeit komme und vlt gekündigt werden .mfg Daniel

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniel,

      Sie müssen ein Aufbauseminar absolvieren – es empfiehlt sich, nach weiteren Fahrschulen zu suchen und um eine Fristverlängerung bei der Führerscheinstelle zu bitten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  54. Benny sagt:

    Hallo guten abend…
    Ich habe ein Problem, und die wollte mal ihre kurze Meinung dazu…
    Ich musste 2012 ich war 23jahre, und mitlerweile 28jahre alt, meinen Führerschein (probezeit) abgeben.. Sie haben mich angehalten und festgestellt das ich marijuana genommen habe…
    Nun musste ich ein Bußgeld zahlen, eine sperre habe ich bekommen, und 12monate einen drogenscreening nachweisen..
    Und eine mpu..
    So nun 5jahre später habe ich alles geschafft, (hat sich alles ein bisschen herrausgezögert da ich keinen Job hatte und kein geld)
    Jetzt habe ich seit 2jahren einen Job mit festvertrag..
    Mpu habe ich ohne Probleme bestanden, sie meinen das sie keine Bedenken haben bei mir..
    Jetzt kommt mein persönliches Problem…
    Nach 5jahren soll ich jetzt auf einmal noch ein „besonderes aufbauseminar machen“
    Sinn hätte es gemacht es gleich als Auflage geben zu müssen, und nicht nach 5jahren. Ich bin 5jahre clean, und habe eine Abstinenz nachgewiesen.. Ich habe sogar eine Drogen und Suchtberatung besucht..
    So nun meine Frage an ihnen, ist das alles so richtig??
    Muss ich dieses besondere aufbauseminar tatsächlich machen…
    Ich würde mich um eine kurze Info von Ihnen sehr freue..
    Mit freundlichen grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Benny,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  55. Derya sagt:

    Hallo,
    Ich bin letztens aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr gefahren. Dabei ist mir jmd hinten rein gefahren. Das ganze wurde von der Polizei aufgenommen. Ich sei schuld am Unfall. Was erwartet mich?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      Sie müssen mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  56. Svenja sagt:

    Hallo,

    ich bin auf der Autobahn heute geblitzt worden. 80 km/h waren erlaubt ich bin ca. 115 km/h gefahren. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?

    Liebe Grüße
    Svenja

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Svenja,
      gemäß Ihrer Angaben beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mit Toleranzabzug rund 31 km/h. Dies hat laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt zur Folge. Darüber hinaus droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  57. Dennis sagt:

    Hallo ich habe heute eine rote Ampel überquert die Ampel war seit unter einer Sekunde rot niemand würde gefährdet was erwartet mich nun?
    Mfg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,
      bei einem Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt vor. In der Probezeit kann dieser Verstoß zudem die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge haben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  58. Anika sagt:

    Hallo,
    hab auch einen Anordnung zum Aufbauseminar zugeschickt bekommen, da ich vor ca. einem halben Jahr mit 35km/h zu schnell durch eine Baustelle auf der Autobahn gefahren bin. Wie ist das, wenn man einen „9 to 5“ Job hat? Gibt es auch Kurse, die nach 18 uhr anfangen? Oder muss mich der Arbeitsgeber dafür freistellen? Bzw. kann bei manchen Fahrschulen man auch am Wochenende Kurse besuchen?

    Und muss man dafür auch wieder das ganzen Wissen aus der Theorieprüfung drauf haben? Wird das abgefragt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anika,
      erkundigen Sie sich bei den Fahrschulen in Ihrer Nähe, ob diese Termine am Abend oder am Wochenende anbieten. Das Wissen der Theorieprüfung wird im Zuge des Aufbauseminars nicht abgeprüft, vielmehr geht es um die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  59. Jan sagt:

    Hallo, ich bin noch in der Probezeit und wurde jetzt über 500m Aufgezeichnet wie ich dem Vordermann mit einem Abstand von 23m bei 125km/h hintergergefahren bin. Auf dem Bild ist mein Auto aber Ich als Fahrer nicht zu erkennen. Was erwartet mich?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan,

      da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Des Weiteren erhalten Sie ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  60. Bryan sagt:

    Hallo wurde heute außerorts in einer 70 Zone mit 97Km/h geblitzt daher das ich das Geschwindigkeit Schild übersehen habe, zu mir, ich bin 18 habe seit 3 Wochen meinen B Führerschein habe mein A1 seit 16.08.16

  61. sophie123 sagt:

    Hallo und zwar bin ich zurzeit noch in der Probezeit undie ich bin auf einer schnellstraße so 80 gefahren wobei es nur 50Km erlaubt war. Ich wurde schon 2 mal geblitzt aber allerdings unter 20 Km.
    Was kommt nun auf mich zu? Habe ein bisschen Angst bekommen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo sophie123,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h in der Probezeit droht – zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  62. Derya sagt:

    Hallo,
    Während ich aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr gefahren bin, kam es zum Unfall. Polizei wurde gerufen und ich war schuld. Ich bin in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Derya,
      welche Sanktionen ein Unfall in der Probezeit nach sich zieht, hängt in der Regel vom Verstoß ab, der zur Kollision führte. Kommen die Beamten in Ihrem Fall zu dem Schluss, dass ein Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung zugrunde liegt. Ihnen droht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird der Unfall als ein A-Verstoß gewertet, sodass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird und sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  63. Mike sagt:

    Hallo ich bin am 23.12.15 in der Probezeit
    geblitzt worden. Ich musste 100€ Bußgeld bezahlen, habe 2 Jahre Probezeit Verlängerung bekommen. 1 Punkt habe ich bekommen und wurde aufgefordert ein Seminar zu besuchen. Ich hatte das Geld dafür nicht.ich habe dann im Mai einen Unfall gebaut und hatte 0,5 Restalkohol. Mir wurde der Führerschein eingezogen.ich habe dann ein Strafbefehl von 1200 € bekommen aber keine Sperrfrist. Dann wurde mir durch das Amtsgericht der Führerschein wieder ausgehändigt. Das Verkehrsamt hat mich dann angeschrieben wegen dem Seminar was ich absolvieren sollte. Ich musste den Führerschein abgeben weil ich das nicht nachweisen konnte. Ich wurde dann angeschrieben wegen dem Unfall und mir wurde nahegelegt ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Meine Frage muss ich mit MPU oder nach anderen Disziplinarmaßnahme rechnen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mike,
      welche Auflagen Sie erfüllen müssen, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  64. Steffi sagt:

    Hallo,
    Ich hab eine ganz wichtige Frage und bin sehr verzweifelt , Ich wurde heute geblitzt auf einer Autobahn, 100 waren erlaubt und ich bin 140 gefahren .
    Meine Probezeit ist am 17.04 zuende .
    Muss ich mit einen Aufbauseminar rechnen? Oder komme ich mit ein Bußgeld davon?

    LG Steffi.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steffi,
      da sich der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Probezeit ereignet hat, müssen Sie in der Regel – wenn es sich dabei um den ersten A-Verstoß handelt – mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  65. Lukas sagt:

    Hallo, ich bin in der probezeit, habe meinen Führerschein seid 4 Monaten und habe einen Unfall gebaut. Ich bin über eine rote Ampel gefahren und in ein anderes Auto reingefahren. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.

    Meine Frage ist was kommt auf mich zu ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lukas,
      neben den Sanktionen, die ein Rotlichtverstoß nach sich zieht, bedeutet diese in der Probezeit einen A-Verstoß. Durch diesen verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  66. Martin sagt:

    Hallo
    Ich habe seit dem 14.12.2014 meinen führerschein und wurde am 8.12.2016 geblitzt mit 21km/h zu viel.
    Ich habe auch einen bescheid bekommen für ein Aufbauseminar. In dem steht das ich 28,23€ überweisen soll, kommen noch weitere kosten auf mich zu und soll ich das Geld vor dem Seminar schon überwiesen habe?
    Mfg Martin

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martin,
      bei den 28,23 € handelt es sich vermutlich um Gebühren oder Auslagen der zuständigen Behörde. Denn für das Aufbauseminar fallen je nach Anbieter Kosten bis zu 500 € an.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  67. Denis sagt:

    Hallo..Ich hab noch Probezeit…Und letzte Jahr..Genau im April geblitz..Ich 28 km..schnell gefahren..Im August..Ich Aufbauseminar gemacht. Heute im Schweiz..Ich wieder geblitz.. nachte 28 km…schnell gefahren. Was passiert?? Wieder Aufbauseminar….Oder MPU.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,

      für einen Verstoß im Ausland können keine Probezeitmaßnahmen in Deutschland angeordnet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  68. Max sagt:

    Hallo,

    ich wurde 2014 wegen 28kmh zu schnell innerorts geblitzt und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Probezeitverlängerung bis 2018. 2017 wurde ich nun mit dem Motorrad mit 124kmh außerorts in der 60er Zone gelasert. Muss ich mich einer MPU unterziehen, da ich schon einmal in der Probezeit ein Aufbauseminar abhalten musste ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Max,
      zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog handelt es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Eine MPU droht in der Regel nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  69. Norman sagt:

    Hallo,
    Ich bin heute bei einen Überholmanöver mit knappen 100 Sachen geplitzt worden. (Erlaubt waren auf diesem Straßenabschnitt 70 km/h) Bin noch in der Probezeit habe jedoch seit ich meinen Führerschein habe noch nie einen Strafzettel oder ähnliches bekommen. BF 17 habe ich ein Jahr lang gefahren und jetzt seit knapp einer Woche denn normalen B Führerschein. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Norman,
      abzüglich 3% Toleranz sind Sie rund 27 km/h zu schnell gefahren. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus droht die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  70. Jol.S sagt:

    ich wurde beim rote Ampel geblizt, ( war z.z. noch in Probezeit )habe dafür 90 euro und ein pkt. in Flensburg bekommen. Drei Monate später habe ich zusätzlich ein Aufforderung zu Aufbauseminar gekommen.Ist das rechtens??? oder kann ich dagegen ein Widerspruch legen
    L.g.Jol.S

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jol.S,
      bei einem A-Verstoß in der Probezeit droht grundsätzlich ein Aufbauseminar. Die Aufforderung für ein solches kann unter Umständen mit deutlicher Verzögerung zum Bußgeldbescheid eintreffen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  71. Maxxi sagt:

    Hallo,
    Ende dieses Monats läuft meine Probezeit ab, wurde leider heute mit 20 km/h zu schnell geblitzt. Ich habe vor zwei Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, da ich damals 25 km/h zu schnell war und geblitzt wurde. Droht mir nun ein Fahrverbot oder ’nur‘ ein Punkt?
    lg Maxxi

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maxxi,
      bei einen Tempoverstoß von 20 km/h wird in der Regel nur ein Bußgeld erhoben. Konkrete Auswirkungen auf die Probezeit sind zudem eigentlich auch nicht zu erwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Maxxi sagt:

        Letztes Jahr wurde ich einmal mit 6 km/h zu schnell geblitzt. Ist zwar nicht viel drüber gewesen, aber was kann das in Verbindung mit den anderen zwei malen für Folgen haben?
        Also:
        1. mal -> 25km/h zu schnell (Aufbauseminar+insg. 4 Jahre Probezeit)
        2. mal -> 6 km/h zu schnell (Bußgeld)
        3. mal -> 20 km/h zu schnell (Brief noch nicht erhalten)

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Maxxi,
          in der Regel wirken sich Tempoverstöße erst ab 21 km/h auf die Probezeit aus. Die Regelung für Wiederholungstäter greift laut Ihren Angaben noch nicht. Besondere Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit sind zudem unwahrscheinlich.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  72. Niklas sagt:

    Ich hatte vor ca. Zwei Monaten einen Unfall rechts vor links missachtet, mir wurde gesagt das ich mit einem Aufbauseminar Aufforderung rechnen kann aber bis jetzt noch nichts bekommen habe. Aber jetzt bin ich nochmals zu schnell gefahren und die meinten ich kann auf jeden Fall mit Aufbauseminar rechen, da ist meine Frage muss ich zweimal Aufbauseminar machen? Oder wird mir meine Fahrerlaubnis komplett entzogen? Womit kann ich jetzt rechnen. Was wird mich erwarten.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Niklas,
      die Anordnung fürs Aufbauseminar geht in der Regel verzögert zum Bußgeldbescheid ein. Dabei kann es sich um mehrere Wochen oder sogar Monate handeln.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  73. Uwe sagt:

    Hallo,
    ich wurde vor 3 Jahren einmal mit 28 km/h zu schnell geblitzt. Daraufhin musste ich ein Aufbauseminar besuchen und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert.
    Letztes Jahr im Dezember wurde ich mit 4 km/h zu schnell geblitzt, nach Toleranzabzug und musste 30 € zahlen. Vor einer Woche habe ich nicht aufgepasst und wurde erneut geblitzt. 18 km/h zu schnell.
    Ich habe Angst meinen Führerschein zu verlieren, da ich ja noch in der Probezeit bin. Könnt ihr mir da weiterhelfen, auf was ich mich einstellen muss? Muss ich den Führerschein womöglich komplett neu machen?
    lg Uwe

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Uwe,

      Sie erhalten für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld. Weitere Konsequenzen sind in aller Regel nicht zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  74. Pattick sagt:

    Ich wurde mit 50 zuschnel geblitzt auf einer schnell Straße mit was mis ich rechnen und wen ich ein asf machen mus mus ich den schein bis zur Beendigung des Seminars abgeben???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Pattick,
      der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 km/h ein Bußgeld in Höhe von 160 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. In der Probezeit zieht dieser Verstoß zudem die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Abgesehen vom Fahrverbot dürfen Sie dennoch weiterhin fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  75. Jasmin sagt:

    Hallo,
    ich hatte heute leider einen kleinen Unfall oder eher gesagt Sachschaden den ich verursacht habe. Ich bin im Moment noch in der Probezeit und wollte aus meiner Parklücke rückwärts rausfahren, da aber mein neben Fartzeug sehr dicht neben mir geparkt hatte, bin ich leider mit dem Außenspiegel dran gekommen und bin wieder ein Stück vor gefahren, um dann ohne Probleme rückwärts raus zufahren. Als ich darußen war sprach mich der Besitzer des leicht angefahrenen Autos an, dass ich einen Kratzer an seinem Auto gemacht habe. Ich habe mich entschuldigt, weil es mir leid tat. Er ist dann zu seinem Auto gegangen und hat sich den Schaden nochmal angeguckt. Ich war leider in dem Moment noch zu geschockt, um mich daran zu Erinnern was ich in der Fahrschule über einen Unfall gelernt habe wie man sich verhält. Ich war dann unschlüssig und habe den Unfallgegner verunsichert angesehen und gehofft das er etwas sagt. Da länger nichts gekommen ist und ich zu schütern war, bin ich leider an die Kreuzung gefahren (1-2 Meter) um schließlich links abzubigen. Da dauern Auto und Fussgänger kamen musste ich erst Mal 2-3 Minuten warten. In dieser Zeit habe ich mehrmals zu meinem Unfallgegner gesehen, aber er hat nicht reagiert, also bin ich nach Hause gefahren, was ein Fehler war. Ich habe dadurch Fahrerflucht begonnen, dies merkte ich leider erst als die Polizei bei mir war und mich über die Lage informiert hat. Zuhasue habe ich auch erst gesehen, dass ich noch einen leichten Kratzer an meiner Beifahrertür habe und ich habe die ganze Zeit gedacht, dass der Unfallgegner den Ausenspiegel meinte. Gegen mich liegt jetzt auch eine Anzeige vor und ich habe Angst was alles für Konsquenzen geben kann. Ich brauch meinen Fürherschein um auf meine Arbeit zu kommen und wenn ich den Führerschein abgenommen bekomme für eine Zeit lang würde ich jeden Tag zu spät zur Arbeit kommen und das kann ich mir leider nicht leisten. Ich mach mir gerade total die Vorwürfe. Ich weiß, dass ich mich anders verhalten hätten sollen und habe jetzt große Schuldgefühle. Was kommt alles auf mich zu, könnten Sie mir bitte helfen.
    Mit freundlichen Grüßen Jasmin

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jasmin,
      Fahrerflucht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In Ihrem Fall ist in der Regel von einer Geldstrafe auszugehen. Abhängig vom Schaden droht zudem ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  76. Kai sagt:

    Was passiert, wenn sich innerhalb der gesetzten Frist nicht die Mindestteilnehmerzahl findet? Kann ich dann die Frist verlängern lassen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kai,
      in Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung möglich. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  77. Anca sagt:

    Hallo. Ich wollte fragen: ich bin einmal mit 26 km zu schnell gefahren mir ist die Strafe gekommen , ein punkt und zwei jahre probezeit ich habe einen aufbauseminar gemacht und jetzt bin ich wieder mit 22km mehr gefahren. Meine Frage: Muss ich jetzt wieder einen aufbauseminar machen???? Danke hoffe ich bekomme bald eine Antwort zurück. Viele Grüße

  78. Mohammed sagt:

    Hallo ,
    ich habe heute leider einen Brief vom Amt bekommen.
    Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von mir um 32km/h mit Toleranzabzug.

    Ich bin noch in der Probezeit :(
    Was genau droht mir jetzt..bekomme ich einen Punkt?
    Muss ich 120 Euro zahlen und ein Aufbauseminar machen?
    Und wird meine Zeit auf 4 Jahre verlängert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mohammed

  79. Ricco sagt:

    Hallo,
    wurde neulich bin 128 bei 100 auf der Autobahn geblitzt. (Wird da Toleranz oder was auch immer noch abgezogen und was droht mir jetzt? Bin seit 1,5 Jahren in meiner Probezeit…

    Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ricco,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h sieht der Bußgeldkatalog nach dem Abzug einer Toleranz ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der in der Probezeit eine Verlängerung auf 4 Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich zieht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  80. JK sagt:

    Wurde in der Probezeit außerorts mit 107 statt erlaubten 60 km/h gelasert. Muss nun an einem ASF teilnehmen. Meine Frage: Was passiert wenn ich nach erfolgreich absolviertem ASF in der verlängerten Probezeit nochmal einen A-, bzw. B-Delikt begehe?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo JK,
      bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung.

      Ihr Team von Geschwindigkeitsueberschreitung.net

  81. Benny sagt:

    Hallo,
    es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, bei der ich das Tempolimit außerorts überschritten habe.
    Abzüglich der Toleranz komme ich auf eine Geschwindigkeit von 144km/h erlaubt waren 100km/h.
    Was wir Konsequenzen erwarten mich?

    Danke für die Auskunft im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Benny,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 und 50 km/h drohen ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Handelte es sich zudem um den ersten A-Verstoß in der Probezeit, so wird diese um zwei weitere Jahre verlängert und Ihnen wird die Auflage gemacht, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  82. Katha sagt:

    Ich wurde Ende Januar 2017 mit 27km/h (Toleranz bereits abgezogen) außerorts geblitzt. Den Bußgeldbescheid habe ich bereits bezahlt. Da ich noch in der Probezeit bin, müsste ich eigentlich ein Aufbauseminar machen, wenn ich das richtig sehe.
    Bis jetzt habe ich aber noch keinen Bescheid bekommen. Ist damit noch zu rechnen und wenn ja, wann? Gibt es diesbezüglich eine Verjährungsfrist?

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katha,

      über die Probezeitmaßnahmen entscheidet in der Regel die zuständige Führerscheinstelle. In welchem Zeitraum die Festlegung erfolgt, ist nicht pauschal zu beantworten. Verjährungsfristen sind an dieser Stelle nicht bekannt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  83. Hakan sagt:

    Hallo
    Ich würde 2 mal geblitzt . Das erste mal 16 km/h das 2 mal 18 kn-h zuviel .
    Nun soll ich ein aufbauseminar machen und bekomme 2 Jahre Probezeit Verlängerung!
    Ist das ok ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hakan,

      überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen um 16 km/h oder mehr, handelt es sich um einen A-Verstoß. Demnach wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen das Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  84. Anja sagt:

    Hallo,

    ich bin das Auto meines Freundes gefahren und dabei mit 22 km/h zu viel geblitzt worden (laut dem Bescheid, welchen mein Freund bekommen hat). Ich befinde mich in der Probezeit, bin 24 Jahre alt. Die Konsequenzen für mich sind klar, jedoch befinde ich mich bis Ende September in einem nicht-europäischen Ausland.

    Kann mein Freund die Punkte „für mich“ übernehmen, damit ich das Aufbauseminar umgehen kann?
    Hat es generell für meinen Freund Konsequenzen, dass ich sein Auto zu schnell gefahren bin?
    Wenn mein Freund nun angibt, dass ich sein Auto gefahren bin, er aber meine Adresse im Ausland nicht kennt – was hat es für Konsequenzen? Bzw. was passiert, wenn ich den Brief aus Flensburg nie erhalte?

    Danke im Voraus für die Beantwortung dieses heiklen Themas.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anja,

      wenn ihr Freund angibt, gefahren zu sein, stellt dies eine Falschaussage dar. Grundsätzlich ergeben sich für Ihren Freund keinerlei Konsequenzen, so lange er angibt, dass Sie gefahren sind. Sind Sie in Deutschland gemeldet, wird der Bußgeldbescheid an Ihre Meldeadresse zugestellt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  85. Chris sagt:

    Hallo,
    ich stand an einer roten Ampel und wollte links abbiegen zum umdrehen. Die Ampel wurde aber einfach nicht grün.. Also bog ich trotz roter Ampel ab und blieb an der selben Kreuzung bei der nächsten Ampel aber noch stehen. In dem Moment hab ich leider nicht an den festinstallierten Blitzer gedacht…
    Das wäre mein erstes Vergehen in der Probezeit. Wie verhält es sich hier?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Chris,

      dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  86. Babsi sagt:

    Hallo,
    eine Bekannte ist als Probescheinbesitzer bei Rot über die Ampel gefahren, sie ist Österreicherin. Muss sie dann auch ein Aufbauseminar absolvieren? Und wird das Vergehen in Österreich gemeldet?
    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar:)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Babsi,

      handelt es sich um eine österreichische Fahrerlaubnis, können in Deutschland keine Probezeitmaßnahmen verhängt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  87. Ralle sagt:

    Meine Tochter ist nachts bei rot mit dem Fahrrad über eine Fußgängerampel gefahren, weit und breit kein Fußgänger und kein Auto in der Nähe . Leider war eine Polizeistreife etwa 200 Meter hinter ihr und eine übereifrige Polizistin war der Meinung einen richtigen Verkehrsrody jetzt zu stellen. 130 Euro für die rote Ampel . Ok, kann man ja verstehen, macht man ja auch nicht!! Aber Jetzt noch eine Nachschulung da sie erst ein Jahr den Führerschein hat? macht es Sinn dagegen was zu machen oder wird es wirklich gleich hart bestraft wie wenn man mit dem Auto mit 85kmh durch die Stadt fährt ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ralle,

      gemäß Bußgeldkatalog wird ein Rotlichtverstoß als A-Verstoß in der Probezeit gewertet, was die Anordnung von einem Aufbauseminar rechtfertigt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  88. Liza sagt:

    Hallo.
    Ich hatte Anfang der Woche einen Unfall da ich eh rechts vor links übersehen habe. Ich habe an dem Auto den größeren Schaden und An dem anderen Auto ist kaum was passiert und ist niemandem was passiert. Jetzt ist meine Frage was da alles auf mich zu kommt.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Liza,

      es handelt sich um einen A-Verstoß, daher verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Zusätzlich erwarten Sie ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  89. filiz sagt:

    hallo,

    Ich habe seit 3 Monaten meinen Führerschein. Bin aber am Samstag an der Ampel jemanden hinten reingefahren, ich habe zu spät gepremst es war sehr rutschig. Der Unfall war sehr klein auch nur sehr kleinen Schaden.
    Der Frau der ich reingefahren bin hatte nackenschmerzen. aber hat einen Verzicht eingelegt bei der Polizei.
    Ich bin ja noch in der Probezeit.

    Mit was muss ich rechen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Filiz,
      da uns nicht bekannt ist, was der Verzicht im Einzelnen umfasst, können wir nicht einschätzen, ob Sanktionen folgen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  90. Steve sagt:

    Hallo hatte 1 jahr den Führerschein habe danach mpu bestanden und fahre jetzt wieder 1 jahr würde heute mit 28 kmh zu schnell geblitzt muss ich ein aufbauseminar machen oder nicht?
    Danke im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steve,
      innerhalb der Probezeit wird ein Geschwindigkeitsverstoß von 28 km/h als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  91. Janet K. sagt:

    Danke für diesen Artikel. Mein Anliegen: ich habe meinen FS 1992 gemacht. 1993 hatte ich einen Unfall (Probezeit, Vorfahrt „missachtet“). Mir wurde vor Ort der FS von der Polizei abgenommen. Durch psychische Belastung bin ich nicht zu der Nachschulung gegangen. (Noch am Unfallort interessierte meinen Exmann das Auto mehr, als meine Unversehrtheit.) Dazu hohe Reparaturkosten und Bußgeld. Nun meine Frage: kann ich auch heute noch dieses Aufbauseminar nachholen, da ich plane, meine Fahrerlaubnis zu machen bzw. wieder zu bekommen?
    Ich bedanke mich jedenfalls schonmal für Eure Antwort! :)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Janet,

      ja, in der Regel sollte das machbar sein. Bedenken Sie jedoch, dass in Ihrem Fall bereits viel Zeit vergangen ist und die Auflage des Aufbauseminars mit großer Wahrscheinlichkeit obsolet geworden ist – was nicht bedeutet, dass Sie nicht erneut angeordnet werden kann. In jedem Fall ist Ihre erste Anlaufstelle die Fahrerlaubnisbehörde. Erklären Sie dort Ihre Situation und erfragen Sie den weiteren Werdegang.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  92. Saskia sagt:

    Hallo,
    wenn man vor ca 1 Jahr bei einem Aufbauseminar teilgenommen hat und eine Teilnahmebescheinung nach Ende des Unterrichts erhielt kann das trotzdem dann nach einem Jahr verfallen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Saskia,

      das kommt darauf an. Haben Sie Ihre Bescheinigung nicht abgeholt oder einfach nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht? Eventuell hat die ausstellende Fahrschule/TÜV eigene Auflagen, was solche Dokumente angeht. Sie sollten sich diesbezüglich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, grundsätzlich sollte diese jedoch bei Bestehen nach wie vor gültig sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  93. Nicole sagt:

    Hallo bin LKW-Fahrerin mit Holz und habe demnächst meine Punkte voll das es aber keine absicht war und ich es manchmal nicht einschätzen kann wieviel am lkw ist haben die mich verwogen und nun bekomm ich den letzten punkt nun die frage wielange werde ich den schein abgegen müssen meisten punkte durchs überladen 2davon nur zu schnell und hilft ein aufbauseminar wenn ich es beim gericht zusage und es auch machen werde?? bitte um hilfreiche antwort an meine email adresse DAAAAAAAAAANNNNKKKKKEEEEE!!!!!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nicole,

      Sie müssen nicht einfach nur Ihren Führerschein abgeben, Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist ein Unterschied, da Sie bei letzterem Ihren Führerschein (meist nach einer Sperrzeit) neu beantragen müssen. Wie lange diese bei Ihnen gelten wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen, da solche Sanktionen stets Sache der ausstellenden Behörde sind. Ein Aufbauseminar ist eine angeordnete Maßnahme, ein freiwilliges Absolvieren wird Ihre Strafe leider nicht mindern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  94. Lukas sagt:

    Hallo ich bin noch in der Probezeit und wurde vor 4-5 Monaten innerorts mit 8km/h zuschnell geblitzt & vor 2 Monaten wurde ich außerorts mit 27km/h zu schnell geblitzt. Mit was für Konsequenzen muss ich jetzt rechnen?

    Danke im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lukas,

      neben dem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  95. Alex sagt:

    Hallo ich muss ein Aufbau Seminar machen weil ich mit meinem Motorrad die Vorfahrt missachtet habe aber ich schaffe dies in dem Zeitraum nicht weil ich beruflich nicht da bin
    ( Bundeswehrsoldat) und mache gerade meinen Auto Führerschein muss ich diesen dann auch abgeben?

  96. Emil K. sagt:

    Hallo,

    ich hätte da mal zwei Fragen zum besonderen Aufbauseminar.

    1. Wird in diesem Seminar Drogentests durchgeführt?
    2. Besteht das Seminar auch aus einer Fahrstunde?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Emil K.,

      sowohl ein Drogentest als auch eine Fahrprobe sind Bestandteile des besonderen Aufbauseminars.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  97. Olivia sagt:

    Hallo, ich würde in Probezeit mit 22km/h außerorts zu schnell, geblitzt. War der erste Verstoß. Was genau kann auf mich zu kommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Olivia,

      neben dem fälligen Bußgeld wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  98. Heike sagt:

    Hallo,
    unser Sohn hat mit 17 die BF Fahrerlaubnis erlangt. Am 31.07. diesen Jahres sind die 2 Jahre Probezeit abgelaufen. Allerdings übersah er knapp 2 Wochen davor, am 17.07. bei Nacht eine Geschwindigkeitbegrenzung auf der Autobahn und fuhr anstelle von 100 km/h leider 151 km/h. Bussgeldbescheid und Führerscheinenzug kam bereits knapp 5 Wochen danach, nun haben wir seit zwei Wochen seinen Führerschein abgegeben.
    Heute erhielt er nun erneut Post, dass er zur Nachschulung muss. Als Azubi stehen nun diese Kosten überhaupt in keinerlei Verhältnis mehr zu seinem erstmaligen Vergehen. Er ist auf sein Fahrzeug angewiesen um überhaupt zum Lehrbetrieb zu kommen. Was können wir hier nun tun ??? Sehen Sie eine Möglichkeit ???
    Wie lange darf sich das Landratsamt überhaupt Zeit lassen ein solches Fahrverbot aus zu sprechen. Da seine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits Mitte Juli war, die Anordnung nun am 19.Dezember ausgestellt wurde hatten wir nach 5 Monaten eigentlich nicht mehr mit weiteren Konsequenzen zu rechnen ???
    Wir sind Rechtsschutz versichert, würden Sie uns raten einen Anwalt hinzu zu ziehen ???
    Würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen, vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heike,

      bitte kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Insbesondere ist wichtig, ob es sich um ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis handelt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  99. Emir E. sagt:

    Hallo !
    Ich brauche dringend Ihre Hilfe undzwar wurde ich mal stillgelegt weil mein Fahrzeug zu tief war und nach ein paar Monaten genau 21 km/h zu viel geblitzt und vor einer Woche mit 23 km/h

    Ich warte noch auf den Brief für den aufbauseminar von dem stilllegung das ist jetzt mittlerweile 4 Monate her verlier ich mein Führerschein ??

    Helfen Sie mir bitte sind 2 a und 2 B vestöße aber da ich noch kein aufbauseminar gemacht habe sind es doch wirkungslos auf mein Führerschein die 2 Blitzer

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Emir E.,

      offensichtlich befinden Sie sich noch in der Probezeit. In der Regel wird Fahranfängern bei einem dritten A-Verstoß umgehend die Fahrerlaubnis entzogen. Ob Sie bereits ein Aufbauseminar absolviert haben oder nicht, ist dabei nicht relevant – wichtig sind die Delikte, welche Sie bereits nachweislich begangen haben. Abgesehen davon können wir Sanktionen nicht vorhersagen oder beeinflussen, da wir ein Informationsdienst und keine offizielle Behörde sind. Sie müssen leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  100. Vitali sagt:

    Hallo ich habe vor 4 Jahren mein Führerschein verloren wegen Drogen und Alkohol in der probezeit hab mein mpu schon hinter mir und das besondere Aufbauaufbauseminar noch vor mir was passiert wen ich bei der Probe Fahrt Fehler mache oder nicht mehr so gut fahre weil ich schon lange kein Auto mehr gefahren bin

    Bekomm ich mehr Fahrstunde bis es wieder klappt oder muss ich den Führerschein neu machen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vitali,
      sollte es Zweifel an Ihrer Fahreignung geben, kann es sein, dass Sie den Führerschein erneut machen müssen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  101. Fatmanur sagt:

    Hallo, ich bin zurzeit noch in der Probezeit bin vor 1 Woche in einer 50 Zone ca. 60km/h gefahren und habe eine rote Ampel erwischt wurde dabei geblitzt. Was wird auf mich zu kommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Fatmanur,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich. Auswirkungen auf die Probezeit hat dieser Verstoß in der Regel allerdings nicht. Beim Rotlichtstoß hängen die Sanktionen davon ab, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Darüber hinaus müssen Sie mit einer Verlängerung der Probebzeit sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  102. Susanne sagt:

    Hallo ich muss ein Aufbauseminar machen. Meine Frage ist wenn ich bis zum 9.03. (Das ist die Frist) nicht schaffe und meine Fahrerlaubnis entzogen wird , erhalte ich dann mein Führerschein direkt wieder nach der Absolvierung des Seminares öder muss ich den Schein komplett neu machen wieder? Auch wenn ich erst es ein Monat später machen kann (kommt ja immer auf die Fahrschulen an) wegen Termin.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Susanne,
      sollten Sie nicht in der Lage sein, die Frist für das Aufbauseminar einzuhalten, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde melden, um ggf. eine Fristverlängerung zu erhalten. Dort kann man Sie zudem über die drohenden Konsequenzen informieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  103. Ralle sagt:

    Folgender Fahrfehler:

    Eine fünfsprurige Straße, zwei Rechtsabbieger Spuren, die mit einer separaten Rechtsabbieger Ampel geregelt sind und mit einem Seperatem Blitzer überwacht werden. Ausserdem drei geradeaus Spuren , die ebenfalls mit einer seperatem Ampel geregelt werden und mit einem seperatem Blitzer überwacht werden.

    Es handelt sich um die Einfahrt in den Tiergarten Tunnel vom Reichspiech Ufer aus.

    Ich wollte rechts in den Tiergarten Tunnel einbiegen, fuhr bis zur Haltelinie der rechten Abbiegespur vor und hielt bei rotem Ampellicht der Rechtsabbieger Ampel. Leider merkte ich erst jetzt, dasss der Tiergartentunnel mit einer Weiß roten Schranke gesperrt war. Vermutlich gab es schon vorher Hinweis Zeichen, die ich aber übersehen habe.

    Da nur ein geradeaus fahren möglich war habe ich die geradeaus Ampel beachtet und bin bei grünem geradeaus Ampellicht losgefahren und habe auf der Kreuzung einen Spurwechsel gemacht.

    Nach überfahren der Haltelinie hat der Überwachungs Blitzer für die rote Abbiegeampel zweimal geblitzt.

    Wie wird dieser Fahrfehler in der Regel von den Verkehrs Behörden bewertet?

    Als Rotlichtverstoss oder als unerlaubter Spurwechsel? Oder greifen hier beide Verstöße möglicherweise ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ralle,
      wir können nicht einschätzen, wie die zuständige Behörde Ihr Verhalten bewertet. Warten Sie daher am besten den Bußgeldbescheid hab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  104. Jacqueline sagt:

    Guten Tag,
    Und zwar bin ich noch in der Probezeit
    Und hatte heute beim ausparken einen Unfall!
    Ein Auto hinter mir ist gleichzeitig mit mir rückwärts aus die Parklücke gefahren!
    Wir haben uns beide nicht gesehen :(
    Die Frage wer schuld war
    Konnte vor Ort nicht direkt geklärt werden!
    Die Polizei meinte zwar das der andere Pkw schon weiter aus der Parklücke war als ich, eine Zeugin auch gesagt hat das der andere Pkw auch als erstes rausfuhr aber schneller als ich !
    die Polizei meinte sie gebe es weiter an die Ordnungswidrigkeits Behörde
    Mehr sagte sie nicht!
    Angenommen mir wird die Schuld gegeben
    Was hat mich zu erwarten ?
    Muss ich ein aufbauseminar machen?
    Lg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jacqueline,
      ob Ihr Unfall einen A-Verstoß und somit die Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar nach sich zieht, hängt davon ab, welches Fehlverhalten zum Zusammenstoß führte. Dies geht aus dem Bußgeldbescheid vor. Daher ist es sinnvoll, diesen erst einmal abzuwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  105. Robin sagt:

    Hallo,
    Ich bin 17 und habe meinen Führerschein A1 auf Probe.
    jetzt habe ich aber mit meinem Freund von einem Auto die Kennzeichen geklaut.
    Die Polizisten meinten zu meinem Freund das meinem Führerschein nichts passiert.
    Ich bin mir aber unsicher. Was wird die mindest bzw höchstrafe?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robin,
      es handelt sich dabei um den Tatbestand „Diebstahl“, welcher eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  106. Madinah A. sagt:

    Hallo,
    ich bin heute über eine rote Ampel gefahren und befinde mich noch in der Probezeit. Die Ampel war außerdem mehr als 1 Sekunde auf rot.
    Muss nun ein Aufbauseminar besucht werden und wie viele Punkte würde ich kriegen?😬

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor. Darüber hinaus müssen Sie als Fahranfänger mit einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  107. raphael sagt:

    wird bei einem besonderen aufbau seminar ein drogentest duchgeführt

  108. maja sagt:

    Hallo,
    Ich hatte gestern einen Unfall. Ich wollte links abbiegen, die ampeln waren bereits ausgeschaltet. Ich hatte ein stopschiöd. Ich habe vorschriftsmäßig angehalten und haben nach links und rechts geschaut. Dann bin ich losgefahren und habe Auf Grund der spiegelungen auf der straße (regen) den Unfallgegner über sehen. Es gab nur einen Sachschaden.
    Ich bin noch in der Probezeit. Was hab ich für sanktionen zu erwarten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maja,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Wird Ihnen die Schuld am Unfall zugesprochen, dann könnte dies als A-Verstoß gewertet werden. In dem Fall würde – neben der üblichen Sanktion – Ihre Probezeit verlängert werden und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  109. Oskar sagt:

    Hi liebes Team,

    ich wurde am 1.10. noch während der Probezeit mit 43 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Die Strafe habe ich bezahlt und den Führerschein auch für einen Monat abgegeben, das war alles innerhalb der Fristen und auch so in Ordnung. Mittlerweile habe ich den Führerschein wieder. Heute, also über ein halbes Jahr später, habe ich einen Brief bekommen, in dem steht, dass ich ein Aufbauseminar machen muss und dass meine Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Ist das so überhaupt zulässig?

    Schon einmal vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Oskar,
      die Anordnung zum Aufbauseminar kommt meist erst mehrere Monate nach der Tat. Eine Verjährung tritt allerdings erst ein, wenn der entsprechende Eintrag aus dem Verkehrszentralregister gelöscht wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  110. Julia sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde heute mit 15-20 km/h Innerorts zuviel geblitzt. Ich weiß nicht genau wieviel es war. Ich bin unter 21 und noch einen Monat in der Probezeit. Ich hab vorher kein Punkt oder so. Hab nur einmal falsch geparkt. Jetzt habe ich Angst vor einem Aufbauseminar. Was käme auf mich zu? Ich bedanke mich schon Mal im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,

      einiges vorweg: In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei A-Verstöße schwerer wiegen. Ein erster A-Verstoß zieht, neben den üblichen Sanktionen, in der Regel ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit nach sich. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt ab 21 km/h als A-Verstoß.

      Sind Sie unter dieser Grenze geblieben, dann sollten Sie bis auf ein Verwarngeld von etwa 30 bis 40 Euro nichts weiter zu befürchten haben. Waren es jedoch gleich oder mehr 21 km/h, dann werden neben der Geldbuße eben die anderen Sanktionen für einen A-Verstoß fällig.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  111. Finn sagt:

    Hallo, ich wurde heute geblitzt als ich über eine rote Ampel gefahren bin. Ich bin noch in der Probezeit.
    Wie lang wird die Frist sein in der ich das aufbauseminar absolvieren muss?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Finn,
      die Frist wird von der jeweiligen Behörde festgelegt, eine definitive Antwort ist daher nicht möglich. Allerdings ist in der Regel ein Zeitraum von acht Wochen üblich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  112. Achim S. sagt:

    Die Freundin meines Sohnes hat während der Probezeit ein A Vergehen ausserhalb geschlossener Ortschaften 26 km zu schnell begangen das war August 2017 Bussgeldbescheid wurde September 2017 erhalten und angenommen. Nun kommt jetzt Juli 2018 eine Anhörung vor Anordnung eines Aufbauseminars . Meine Frage : gibt es dafür eine Verjährungsfrist ? Muss auf jeden Fall nach Anhörung die Behörde eine Anordnung Eines Aufbauseminars anordnen oder liegt das im Ermessen der Behörde ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Achim S.,

      im Regelfall wird bei einem A-Verstoß stets ein Aufbauseminar angeordnet. Eine Verjährungsfrist sollte für diese nicht gelten.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  113. Zahni sagt:

    Hallo
    Ich wurde heute auf einer Autobahn geblitzt wo 100 kmh erlaubt sind, bin ich ca 130 kmh gefahren ohne die Toleranz abzuziehen.
    Was können mir für strafen erwarten.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Zahni,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h außerorts erwarten Sie in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  114. Denise sagt:

    Hallo
    Ich habe schon ein aufbauseminar hinter mir vor ca. 4 Monaten und wurde nun erneut geblitzt in einer 30er Zone mit 29km/h zu viel (nach Toleranz Abzügen)
    Mit was für einer Strafe habe ich zurechnen ? Muss ich meinen Führerschein abgeben ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Denise,
      ein 2. A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung einher. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  115. Johny2801 sagt:

    Hallo,
    Ich wurde vor dem AUfbauseminar bei einem Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde erwischt .
    Droht mit jetzt ein Fahrverbot?

  116. Ina sagt:

    Hallo,

    Ich befürchte, dass ich ein Aufbauseminar machen muss.
    Wenn das der Fall ist, aber die Aufforderung dazu erst in ein paar Monaten kommt und daher in die Zeit meines Auslandsjahres fällt, besteht dann die Möglichkeit, das Seminar hinterher zu machen? Oder kann man sich vorher darum kümmern, dass der Fall irgendwie schneller bearbeitet wird, damit es vorher noch klappen kann?

    Wie sollte man in dieser Situation vorgehen? Danke für die Hilfe.

  117. Ali sagt:

    Hallo zusammen,

    ich befürchte aufgrund meiner Punkte die noch auf mich zukommen werden, aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, das mir laut des Bußgeldkataloges ein Aufbauseminar angeordnet werden müsste, allerdings habe ich vor ca. 5 Jahren schon ein Aufbauseminar erfolgreich absolviert als ich damals noch auf Probezeit war.
    Was geschieht nun, oder was wird mir nun angeordnet.

    Vielen Dank im Voraus.

  118. Robin sagt:

    Mein Führerschein wird nun entzogen da ich die Frist und Nachfrist zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung von einem ASF nicht einhalten konnte durch keine Plätze in den Seminaren. Wie hoch ist die Chance dass ich meinen Führerschein wieder bekomme nach erfolgreicher Teilnahme an einem ASF ?

  119. Nico sagt:

    In der probezeit. Ich wurde am 21.09.2018 mit 26 km/h auf der Autobahn geblitzt Bußgeld habe ich zwei Monate später bezahlt nun kommt 9 Monate später ein Brief das ich zum aufbauseminar muss ist das rechtens nach 9 Monaten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nico,
      tatsächlich ist es nicht unüblich, dass die Aufforderung zum Aufbauseminar mehrere Wochen oder sogar Monate nach dem Bußgeldbescheid eintrifft. Von einer Verjährung des Seminars ist uns trotzdem nichts bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  120. Franz sagt:

    Hallo jungs und mädels.
    Ich wurde in der Probezeit mit nach toleranzabzug 21 km/h zu viel geblitzt. Deswegen rechne ich nun mit einem Aufbauseminar. Mittlerweile bin ich schon aus der Probezeit heraus und werde in 2 Monaten für 12 Monate ins Ausland gehen. Deswegen rechne ich damit, dass die Frist für das ASF so liegt, dass ich sie nicht einhalten können werde und meinen führerschein dann abgeben muss. Nun zu meinen Fragen. Ist es Problemlos machbar das ASF erst 1 Jahr nach der Frist anzutreten und bekomme ich meinen führersvhein danach gleich zurück?
    Und wie verhält es sich mit der Probezeit verlängerung. Beginnen die restlichen 2 Jahre die ich dann durch eine verlängerung auf 4 habe erst sobald ich das ASF absolviert habe oder läuft die Zeit schon während ich im ausland bin ab?
    Vielen dank schonmal!

    • Cheyenne sagt:

      Hallo vor 1 1/2 Jahren beging ich einen Rotlicht Verstoß und bezahlte das fällige Bußgeld nun ist heute eine Aufforderung zur nachschulung eingegangen. Es ist daher die Frage ob diese zwingend erforderlich ist oder angefochten werden kann da ich die letzten 1 1/2 Jahre als tadellos Verkehrsteilnehmerin auftrat und noch nicht einmal falsch geparkt habe.
      Es scheint mir nicht ganz schlüssig das Seminar zum jetzigen Zeitpunkt noch zu besuchen.

  121. Kim sagt:

    Guten Tag,
    meine Tochter (18) hat einen Unfall selbstverschuldet. Sie ist an einer Kreuzung links abgebogen und hat den entgegenkommenden Fahrer anscheinend nicht gesehen oder gedacht Sie hätte Vorfahrt. Der Unfall ist polizeilich aufgenommen worden, beide Autos sind Totalschaden. Da Sie in der Probezeit ist befürchtet Sie das Ihr der Führerschein abgenommen wird. Ist das übersehen der Vorfahrt mit Blechschäden (keine Personenschaden) mit einem Aufbauseminar verbunden? Oder droht Ihr wirklich der Entzug der Fahrerlaubnis?

    MfG

  122. Nine sagt:

    Hallo
    Ich habe vor circa 6 Jahren meinen Führerschein entzogen bekommen weil ich nach einem Rotlichtverstoß während der Probezeit zu einem Aufbauseminar aufgefordert wurde, mir dieses jedoch nicht leisten konnte.
    Meine Frage ist nun, bekomme ich meinen Führerschein zurück, wenn ich nach so langer Zeit nun an einem Aufbauseminar teilnehme oder muss ich ihn neu machen??

  123. Tim sagt:

    Hallo
    Mein Führerschein wird nun entzogen da ich die Frist und Nachfrist zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung von einem ASF nicht einhalten konnte durch keine Plätze in den Seminaren. Wie hoch ist die Chance dass ich meinen Führerschein wieder bekomme nach erfolgreicher Teilnahme an einem ASF ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tim,
      eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Setzen Sie sich ggf. mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  124. Justin sagt:

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall in meiner Probezeit und habe eine Bußgeldstrafe von 170€ und einen Punkt bekommen. Der Brief mit der Strafe ist schon 2 Wochen her und es wurde darin kein Aufbauseminar erwähnt. Ich bin mir nun unsicher ob ich extra noch einen Brief bekomme oder ob ich überhaupt an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.
    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Mfg Justin

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Justin,
      es ist nicht unüblich, dass das Schreiben mit der Aufforderung zum Aufbauseminar mehrere Wochen nach dem Bescheid eingeht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  125. Tim sagt:

    Hallo,
    meine Freundin wurde mit 21kmh zuviel Außerorts geblitzt und ist in der Probezeit. Heißt: Bußgeld 1 Punkt und Aufbauseminar. Nun hat absolviert sie aber ein Auslandsjahr in Amerika und hat den Brief erst erhalten als Sie schon in Amerika war. Sie kann demnach nicht an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kann der deutsche Staat Sie zwingen zurückzukommen oder was passiert in dem Fall?
    Vielen Dank im Vorraus!

  126. Helen sagt:

    Hallo ich wurde vor paar Tagen, dabei erwischt wie ich unter Alkoholeinfluss (0,1 Promille) und ohne einer Begleitperson ( ich habe einen BF 17 Führerschein), Auto gefahren bin. Mit welchen Konsequenzen werde ich rechnen müssen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Helen,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen A-Verstoß für Fahranfänger dar. Das Fahren ohne Begleitperson ist ebenfalls ein A-Verstoß. Dieser geht meist mit der Aufforderung zu einem Aufbauseminar sowie der verlängerten Probezeit einher.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  127. ludwig J. sagt:

    mein sohn hat am 24.4.19 26km zu schnell gefahren und hat erst am 17.10.19 bescheidt bekommen zur teilnahme an einem aufbauseminar ist das zulässig nach so vielen monaten haben garnicht mehr damit gerechnet
    dank im vorraus

  128. Juan sagt:

    Hallo Team von Bußgeldrechner.org,

    derzeit befinde ich mich in der Probezeit und bin über eine Rote Ampel gefahren, leider dauerte die Rotphase länger als eine Sekunde. Ich habe einen Brief bekommen, dass ich eine 200€ Strafe bezahlen soll und ein Einmonatiges Fahrverbot habe.
    Ich habe aber bei Ihrer Seite gelesen, dass dazu noch einen Aufbauseminar gemacht werden soll. Dies steht jedoch nicht im Brief, kommt dieses Bescheid irgendwann oder kommt das gar nicht?
    Falls es kommen sollte, wissen Sie wie lange es in der Regel dauert, bis es ankommt? Habe gestern den Bußgeldbescheid bekommen.

    Beste Grüße.

    Juan

  129. Rosa B sagt:

    Hallo ich befinde mich noch in der probezeit vor zwei wochen hatte ich einen unfall mit blechschaden. Ich fuhr auf die kreuzung zu hab angehalten sah in den verkehrsspiegel der gegenüber der strasse stand und sah auf der vorfahrtstsrasse das kein auto kommt hab kurz nochmal nach rechts und links geschaut und bin dann los gefahren und schon krachte es die dame befand sich auf der vorfahrtsstrasse und dort war 30 erlaubt aber sie hatte mehr al30 drauf und ist ungebremst in mich rein und hat quasi die vorfahrt erzwungen was kommt auf mich jetzt zu ?

  130. Luca sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute von der polizei angehalten und musste einen drogentest machen weil es im auto nach cannabis roch. Der war Positiv und ich musste mit zur wache und mir wurde blutabgenommen. Ich befürchte das mein wert im blut relativ hoch war weil ich in letzter zeit schon ab und zu mal einen geraucht habe.. Ich fahre seit 1,5 jahren und bin somit in der probezeit… ich habe noch nie einen unfall oder so gebaut und wurde auch nocv nie erwischt . Die Tests die der arzt mit mir gemacht hat, waren gut (empfinde ich so) beispielsweise musste ich mit meinem finger meine nase berühren mit augen zu, was kein problem daratellte. Ich denke ich war auch noch echt klar und nicht verpeilt oder so. Meine frage wäre was auf mich zukommt. Meinen Führerschein habe ich ja noch. Muss ich ihn komplett abgeben und eine mpu machen oder ein aufbauseminar mit ein monatigen fahrverbot

  131. Adrian sagt:

    Hallo, ich wurde vor circa 3-4 Wochen unter Canabiseinfluss hinterm Steuer erwischt. Wurde zur Polizeirevier mitgenommen, all die Tests+ eine Blutabnahme durchgeführt und es wurde festgestellt das die durch die Ärtztin vorgegebenen Übungen nicht gemäß durchgeführt wurden. Mein Führerschein war weg. Meine Frage ist, da ich das erste mal erwischt wurde, was für Folgen kann es für mich noch haben? Ich muss bereits eine Nachschulung durchführen amtätzliches Gutachten und und und… ist eine nachschulung notwendig? und kommt da das Bußgeld auch noch dazu? Würde mir wirklich helfen würdet ihr da weiterhelfen können…

  132. Benji sagt:

    Hallo,

    ich wurde am 1. Mai 19 innerhalb der Probezeit mit 40kmh zu viel geblitzt und habe den Bußgeldbescheid mittels Anwalt angefechtet. Es kam jetzt im Feb 20 zur Gerichtsverhandlung und ich wurde Schuldig gesprochen. Seit 17.3.20 ist das Urteil rechtskräftig. Betrag X als Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Allerdings finde ich im Urteil nichts über die Anordnung zu einem Aufbauseminar!? Kommt dass etwas separat oder wurde davon abgesehen? Ich trau mich nicht beim Amtgericht nachzufragen. Aufgrund der momentanen Pandemie und Freistellung von der Arbeit, möchte ich den Führerschein jetzt direkt abgeben, da ich diesen im Moment nicht brauche. Wenn ich ihn jetzt beim Amtsgericht abgebe, z.b. am 6.4.20, bekomme ich diesen dann wieder am 6.5.20? Ist dass dann sicher? Darf ich dann direkt wieder fahren, oder muss zu erst ein Aufbauseminar gemacht werden? Probezeit ist Dezember 2019 abgelaufen, ist jetzt von da ab, dann die Probezeit um zwei Jahre länger, oder erst ab dem Datum der rechtskräftigkeit, oder ab dem Abschluss des Aufbauseminars? Danke

  133. Natasha sagt:

    hallo,
    Bin geblitzt geworden, ich denke weil ich über Rot gefahren bin, bin mir nicht mehr sicher. Ich befinde mich in meinem Probezeit, was für ein Konsequenz hat dass? Wird mein Führerschein entzogen? Krieg ich Fahrverbot?
    Und wie lange muss man warten bis er bescheid weißt ob er geblitzt ist oder nicht?
    LG
    Natasha

  134. Christian sagt:

    Hi zusammen,

    Ich hatte in der Probezeit (2monate noch).. einen Auffahrunfall. Trotz ca 20m abstand bin ich jemanden rein. Ich werde mit einem aufbauseminar rechnen müssen oder?

    was kostet sowas im Durchschnitt?

    LG Chris

  135. Maus sagt:

    Hallo ich würde heute angehalten weil ich beim fahren telefoniert habe in noch in der probezeit bin ( noch 2 Monate probezeit) und über 21 … was kommt auf mich zu lg

  136. Lucas sagt:

    Hallo,
    ich habe im November 2018 einen einfachen Rotlichtverstoß begangen und zahlte letztendlich trotz eines Anwalts das Bußgeld im Januar 2019. Meine Probezeit wäre im August 2019 vorbei gewesen, habe aber bis jetzt keine Anordnung zu einem Aufbauseminar erhalten und auch keine Information zur Verlängerung meiner Probezeit. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es dauert, bis so eine Anordnung eintrifft? Befinde ich mich dann jetzt in der verlängerten Probezeit oder nicht?

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

  137. Mini sagt:

    Ich habe noch 5 Tage Probezeit
    Und wurde gestern mit 36 kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt. (Durch ablenkung meines Sohnes habe ich das Verkehrszeichen nicht gesehen.) Leider weiß ich nach dem neuen bußgeldkatalog nicht was auf mich zu kommt.
    Das ist das erstemal das ich geblitzt wurde.
    LG

  138. Chris sagt:

    Hallo, bin jetzt noch in der Probezeit und wurde vermutlich mit 80 in der 50er zone innerorts geblitzt, davor hatte ich noch keine Begegnung mit dem Verkehrsrecht, außer bei einem kleinen Unfall bei dem ich ein Bußgeld von 30€ zahlen musste. Was wird auf mich zu kommen?

  139. Melina sagt:

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und in der Probezeit, wurde vor 10 Wochen von der Polizei angehalten und musste einen Alkoholtest machen kam 0,2 raus obwohl ich vor 5 stunden nur einen Cocktail getrunken hatte musste das Auto dort auch stehen lassen auf der Wache kam dann 0,7 raus was doch eigentlich nicht stimmen kann? Danach bin ich das Risiko eingegangen mit einem Uber zurück zufahren um das Auto abzuholen da meine Eltern das nicht wissen sollten wurde wieder angehalten aber dann mit 0,0 nach circa. 40 Minuten. Ein Bußbescheid nach 3 Wochen habe ich schon bekommen mit 250 € plus 30€, habe die auch sofort bezahlt obwohl ich mir etwas verarscht vorkomme aber meine Eltern sollten es eben nicht herausfinden. Wie sieht es für mich weiter aus oder kommt noch ein Brief oder wird die Polizei vor meiner Haustür stehen um mir den Führerschein einzuziehen ?

    Danke

  140. Jan sagt:

    Hallo!
    Ich wurde vor zwei Monaten wegen Handy am Steuer angehalten, hatte es nur auf dem Schenkel und habe auf Lautsprecher telefoniert. Ich wurde aber leider beim Auflegen erwischt. Nun zu meiner Frage:
    Ich habe die 128,50€ Bußgeld bezahlt und in dem Brief stand, dass ich wohl einen Punkt bekomme. Ich bin aber noch in der Probezeit und warte seitdem auf den Brief zur Anordnung eines Aufbauseminars. Verjährt das irgendwann, falls sie weiterhin zu langsam sind oder vergessen mir zu schreiben?
    Gruß
    Jan

  141. Ich sagt:

    Wurde mit 32 zuviel auf der AB geblitzt. Bin noch in der Probezeit. Was wird mich Erwarten? Vielen Dank

  142. Manuela sagt:

    Hallo, ich wurde 5 Wochen vor Ablauf der Probezeit mit 28 km/h innerorts zuviel gelasert, Konsequenz ist 1 Punkt, 128 € bussgeld und Aufforderung zum Aufbau Seminar, ebenso Probezeit Verlängerung, nun, vor 2 Wochen bin ich positiv auf THC getestet worden. Blutentnahme Ergebnis ist noch aus. Was hab ich zu erwarten? Aufbau Seminar bin ich angemeldet, steht aber noch aus.

  143. Markus sagt:

    Mein Sohn Fahranfänger hatte einen Verkehrsunfall und gelangt wegen § 3 Abs. 1 (Geschwindigkeit – Es kam zum Unfall, 145 € + Punkt) zur Anzeige. Muss er mit einer Nachschulung rechnen. Es gab aller Voraussicht keinen Fremdschaden und die Mitfahrer blieben unverletzt. Sie gaben alle an, dass er einem Reh ausweichen musste.

  144. Christoph sagt:

    Ich wurde auf der Autobahn wegen zu geringem Abstand geblitzt. Der Abstand betrug weniger als 5/10 des tachowerts und ich bekomme einen Punkt in Flensburg und musste ein Bußgeld zahlen.
    Allerdings habe ich keinen weiteren Bescheid wegen der Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Muss ich mich selbst darum kümmern oder muss ich keins mehr machen?

  145. Richard sagt:

    Wurde außerorts mit 25 km/h mehr geblitzt , es ist mit den Dienst wagen passiert ! Hatte mehrere Gründe wie „ durchfall , Sonne sehr stark in die Augen geschient , fremde weg ( dachte ich befinde mich noch auf der Autobahn )“ nun habe ich 90€ Strafe bezahlt , hab dort natürlich auch begründet wieso ich zu schnell war ! Ich muss nun eine Aufbauseminar machen , den kann ich mir nicht leisten weil ich gerade mal so um die Runde komme ! Gibt es irgendwelche Möglichkeit eine Befreiung zu bekommen ?! Ich wurde davor nie geblitzt oder sonstiges ! Lg

  146. Aaron sagt:

    Guten Tag,
    muss man, wenn man eine österreichische Lenkberechtigung hat, an einem deutschen Aufbauseminar teilnehmen?
    Danke und Grüße
    AS

  147. Kiara sagt:

    Bin angehalten worden wegen riskanten Überholmanöver muss zum Aufbau Seminar bin noch in der Probezeit was kommt auf mich zu muss ich jetzt meinen Führerschein abgeben

  148. Joshi sagt:

    Ich habe wegen einem Drogenverstoß (3,3ng/l THC) letztes Jahr eine Anordnung zum besonderen Aufbauseminar bekommen. Ich bin noch in der Probezeit. Auch ist dies mein Erstverstoß.

    Muss ich noch mit einer MPU rechnen? Werden beide Anordnungen separat verschickt?

  149. Astrit sagt:

    Hallo,ich sollte was fragen?ich habe heute Erst mal geblitzt leider 😭 es war 70 km zone
    und ich bin sicher ich war schon zirka maximale 17 km schneller!!
    ich bin noch Probezeit leider,darf ich wissen was passieren kann?

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