Führerschein-Wiedererteilung: Wann dürfen Sie wieder Auto fahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden?

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist oft eine MPU erforderlich.
Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist oft eine MPU erforderlich.

Bei schweren Delikten, wie Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht, kann es passieren, dass Sie den Führerschein verlieren. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gibt es nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

Weil die Fahrerlaubnis nur bei besonderer Gefährdung im Verkehr entzogen wird, muss ein Verkehrssünder erst zeigen, dass nicht das Risiko einer Wiederholung besteht.

Dies geschieht durch das Absolvieren bestimmter Maßnahmen, beispielsweise einer Nachschulung oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

FAQ: Wiedererteilung des Führerscheins

Wann kann ich die Wiedererteilung meines Führerscheins beantragen?

Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der grichtlich verhängten Sperrfrist stellen. Deren Dauer hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Muss ich erneut die Fahrprüfung ablegen, um meine Fahrerlaubnis zurückzubekommen?

Dies kann tatsächlich passieren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihren Fahrkenntnissen hat. Liegen zwischen Führerscheinentzug und Wiedererteilung mehrere Jahre, ist dies sehr wahrscheinlich.

Was benötige ich, um die Wiedererteilung beantragen zu können?

Eine Liste der benötigten Unterlagen finden Sie hier.

Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung

Für die Führerschein-Wiedererteilung muss ein Antrag gestellt werden.
Für die Führerschein-Wiedererteilung muss ein Antrag gestellt werden.

Nach Entziehung des Führerscheins muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Führerscheinentzug wird entweder richterlich oder durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

Ab diesem Zeitpunkt gilt die Sperrfrist. Sperrfrist bedeutet, dass Sie für eine gewisse Zeit eine Führerschein-Wiedererteilung nicht beantragen können. Die Dauer variiert je nach Einzelfall und kann unter Umständen lebenslänglich verhängt werden.

Die Sperrfrist beträgt in der Regel zwischen neun und elf Monaten. Anders als beim Fahrverbot können Sie den Führerschein aber nach Ablauf der Sperrfrist nicht einfach wieder bei der Behörde abholen. Sie müssen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Für gewöhnlich ist es jedoch nicht nötig, den Führerschein neu zu machen.

Fahrverbot und Führerscheinentzug sind zwei verschiedene Dinge. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum amtlich verwahrt. Ohne das Dokument darf in der Zeit auch kein Fahrzeug geführt werden. Ein Führerscheinentzug hingegen ist der Verlust der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf einer Frist kann der Führerschein nicht so einfach bei der Behörde wieder abgeholt werden.

Führerschein-Neuerteilung nach Entzug

Für die Führerschein-Wiedererteilung müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Neuerteilung der Fahrerlaubnis heißt nicht, dass Sie den Führerschein neu machen müssen. Neuerteilung heißt, der Führerschein muss neu beantragt werden, um erneut ausgestellt zu werden.

Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an den Fahrkenntnissen des Betroffenen, muss dieser nach § 20 Abs. 2 FeZ unter Umständen erneut die Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Wurde eine Sperrfrist von mehr als zwei Jahren verhängt, muss der Führerschein tatsächlich neu gemacht werden. Das heißt, theoretische und praktische Prüfungen müssen erneut abgelegt werden.

Bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen jedoch unter Umständen Nachweise erbracht werden, dass nun keine Gefährdung des Straßenverkehrs mehr vorliegt. Beispielsweise ein Abstinenznachweis.

Führerschein-Wiedererteilung beantragen: So geht‘s

Für den Antrag auf Neuerteilung vom Führerschein ist ein aktueller Sehtest erforderlich.
Für den Antrag auf Neuerteilung vom Führerschein ist ein aktueller Sehtest erforderlich.

Ein Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Fahrerlaubnis-Wiedererteilung kann nach der Antragstellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein aktueller Sehtest
  • ggf. eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweise über eine MPU oder die Teilnahme einer angeordneten Rehabilitationsmaßnahme (z. B. Nachschulung)

Neuerteilung des Führerscheins ohne MPU

Nicht immer ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine erneute Fahrprüfung nötig.
Nicht immer ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine erneute Fahrprüfung nötig.

Als Voraussetzung für eine Führerschein-Neuerteilung kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wer die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möchte, muss lange warten. Tatsächlich gibt es eine Tilgungsfrist. Die Führerschein Neuerteilung ist nach 10 bis 15 Jahren ohne MPU möglich.

Wichtig ist, wann die Tilgungsfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug beginnt. Sie darf nicht unterbrochen werden, sonst dauert es eventuell noch länger, bis Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, auch ohne MPU.

Die Fahrerlaubnis kann aus verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Gründen entzogen werden. Verwaltungsrechtliche Gründe sind nach StVG körperliche, geistige oder charakterliche Probleme. Aus strafrechtlicher Sicht wird die Fahrerlaubnis auch entzogen, wenn nach § 69 StGB eine Straftat im Zusammenhang mit dem Fahren eines Fahrzeugs begangen wird. Beispielsweise bei Alkohol am Steuer.

Was ist ein MPU-Gutachten?

Die MPU beinhaltet auch ein Beratungsgespräch.
Die MPU beinhaltet auch ein Beratungsgespräch.

Für die Wiedererteilung vom Führerschein kann ein MPU-Gutachten vorausgesetzt werden. Dies ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Die Durchfallquote ist hoch, weshalb Sie einige Zeit auf die Vorbereitung verwenden sollten. Den Führerschein können Sie ohne MPU nämlich erst nach 10 Jahren zurückbekommen. Wer die Tilgungsfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU nicht abwarten will, kann bei einer akkreditierten Stelle ein MPU-Gutachten einholen.

Die MPU wird besonders bei schweren Verkehrsdelikten für die Führerschein-Wiedererteilung vorausgesetzt. Kam es zu einem Unfall, weil der Fahrer unter Drogeneinfluss gefahren ist, kommt er mit einem Bußgeld nicht so leicht davon.

Besonders wenn durch das Fehlverhalten des Fahrzeugführers Personen gefährdet wurden oder gar zu Schaden kamen, hat die Fahrerlaubnisbehörde Grund an der Eignung des Betroffenen ein Fahrzeug zu führen, zu zweifeln. In diesen Fällen ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kaum denkbar.

Führerschein zurück nach 10 oder 15 Jahren: Geht das?

Mit der MPU sind erhebliche Kosten verbunden.
Mit der MPU sind erhebliche Kosten verbunden.

Ist es möglich den Führerschein nach 10 Jahren zurückzuerhalten ohne MPU? Jein. Es gibt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, allerdings beginnt diese erst fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug. Die Wiedererteilung vom Führerschein erfolgt nach 15 Jahren, auch ohne MPU-Gutachten. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist nur in manchen Fällen möglich.

Warum warten? Tatsächlich ist eine MPU mit einem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Mit einem einfachen Termin beim Gutachter ist es nämlich nicht getan. Es können mehrere Beratungsgespräche notwendig sein. Weil die Durchfallquote bei der MPU sehr hoch ist, empfiehlt sich auch die Teilnahme an den kostenpflichtigen Vorbereitungskursen. Zusätzlich müssen die Kosten für Abstinenznachweise (Blut- und Urintests und Haaranalysen) selbst gezahlt werden.

Wer den finanziellen Aufwand scheut, kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren ohne MPU beantragen. Trotzdem müssen Sie auch bei der Führerschein-Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU einen Antrag einreichen und die dafür erforderlichen Unterlagen beilegen.

Die Kosten für eine MPU sind in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebührennummern 451-499) geregelt und betragen zwischen 350 und 750 Euro. Die Kosten variieren je nach Vergehen, können aber dank des Gebührenkatalogs nicht willkürlich erhoben werden.

Beachten Sie die Tilgungsfristen!

Die Tilgungsfristen beginnen fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug.
Die Tilgungsfristen beginnen fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug.

Beachten Sie, dass Sie auch nach der Tilgungsfrist von 10 bis 15 Jahren nicht einfach wieder Auto fahren dürfen. Auch hier müssen Sie einen Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung stellen.

Darüber hinaus dürfen Sie sich während der Tilgungszeit keine Verwaltungsakte leisten. Reichen Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrererlaubnis zu früh ein, wird die Frist unterbrochen. Außerdem müssen Sie unter Umständen die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Beträgt die Tilgungsfrist 10 oder 15 Jahre? Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre, allerdings beginnt diese erst fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug, sofern in dieser Zeit keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr vermerkt wurden. So kommt es zu den 15 Jahren.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

77 Kommentare

  1. Stefan

    17. Oktober 2019 at 23:37

    Habe vor circa 5 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen, da ich mir das Aufbauseminar nicht leisten konnte. Nun würde ich gerne wissen, ob ich immer noch ein Aufbauseminar machen muss oder ob ich ohne das Aufbauseminar einen Antrag auf Neuerteilung stellen kann oder ob ich den FS sogar komplett neu machen muss?

    • bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 at 15:42

      Hallo Stefan,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Hans

    11. September 2019 at 14:37

    Ich habe im März 2019 meinen Führerschein wegen der Erreichung von 8 Punkten in Flensburg infolge von Geschwindigkeitsübertretungen abgeben müssen. Ich war so informiert, dass ich 4 Wochen vor Ablauf meiner Sperrfrist den Neuantrag stellen kann.
    Nun erfahre ich in Nürnberg dass die Bearbeitung wegen Überlastung ein dreiviertel Jahr dauert.

  3. Nadine J.

    18. August 2019 at 15:14

    Hallo, ich hätte da eine Frage… Meinem Mann wurde damals (in seiner Jugend) Wegen drogen Einfluss und Besitz der Führerschein entzogen.
    Das ist circa 17 Jahre her..
    Wie läuft es da mit der Beantragung der fahrerlaubnis…?

    Lg

  4. Andi

    17. Juli 2019 at 9:05

    Habe 2005 meinen Führerschein enzogen bekommen,am 09.07.2019 habe die MPU erfolgreich absolviert,nun will die Führerscheinbehörde noch eine theoretische + praktische Prüfung!!
    Ist das nun Ermessenssache der Sachbearbeiter??
    Habe jetzt schon mehrere Leute gefunden die ihren Führerschein nach 14 bis hin zu 27 Jahre ohne jegliche Prüfung wieder bekommen haben.Könnte im August ein neues Geschäft anfangen,doch nur mit Führerschein,da ich auch auf Montage muß!!

    • Ralf

      3. Juni 2020 at 18:09

      Hi Andy,
      ich hatte meinen Führerschein such lange weg, und ich muss auch Theorie und Praxus neu machen. Aber eben nur die Prüfungen.
      Gruß aus Berlin

      • Macke

        3. September 2020 at 17:58

        Was heißt denn „lange“? Ich habe die MPU heute bestanden und habe den Führerschein 5 1/2 Jahre weg. Meint Ihr ich muss den neu machen? Wären wieder erhebliche Zusatzkosten. Bin davor 7 Jahre lang gefahren. LG

  5. Arnekdote

    3. Juli 2019 at 0:26

    sollte einem der führerschein aufgrund von drogeneinfluss (quasi bei routinekontrolle)
    abgenommen werden..
    man aber im ausland lebt..
    welche möglichkeiten gibt es nach 6 jahren an den führerschein zu kommen, auch wenn nur im ausland (außerhalb deutschlands) zu nutzen?

  6. Thomas

    14. Mai 2019 at 18:33

    Ich habe 2002 meinen Führerschein nach einer Alkoholfahrt abgeben müssen und die 15 Jahre wahren Ende 2017 rum an welche Behörde muss ich mich wenden für die Wiedererteilung ? Ich wohne mittlerweile in Hamburg und nicht mehr im Ruhrgebiet wo ich den Schein abgegeben habe . Und habe ich mit weiteren Auflagen Für die Wiedererteilung zu rechnen und welche Unterlagen müssen beim Antrag anhängig sein.
    Mit freundlichen Gruß Thomas

    • bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 at 12:42

      Hallo Thomas,
      die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Wiedererteilung. Ob noch Auflagen bestehen, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Artur

    4. Mai 2019 at 18:22

    Eine frage?
    Hatte 2 mall im Jahr 2005 fürerschein entzogen Gilden das
    Tilgung auch nach 15 jahre?
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Martin

    2. April 2019 at 15:59

    meine zuständige Behörde hat mir im August 2009 meinen Führerschein wegen Fahrerflucht nach einer Gerichtsverhandlung entzogen und mir bisher nicht wieder ausgehändigt.
    Ich habe diesen nicht beantragt, da ich bereits 3 verschiedene Vergehen hatte. Aus dem Wissen heraus, dass die Behörde mich die sog. MPU auferlegen würde, verlangte ich nicht meine Aushändigung des Führerscheins.
    Ich hatte vor 2009, etwa 2003 bereits einmal eine MPU gemacht und beim 2. mal bestanden.
    Ich hatte nie Drogendelikte. Meist waren es Delikte, wie Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs oder zu hoher Alkoholspiegel am Steuer, weswegen ich damals die MPU machen musste und 2009 wegen des erneuten Entzugs meines Eigentums.
    Kann ich nun mein Eigentum im August diesen Jahres beantragen oder erst in 5 Jahren, um mein Eigentum wieder zu erlangen?
    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 8:06

      Hallo Martin,
      die Verjährung der MPU tritt spätestens nach 15 Jahren ein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Frank

    18. September 2018 at 8:34

    Hallo ich habe 1996 meinen FS gemacht die alte 3 der ist mir 2006 entzogen worden jetzt habe ich in mit MPU 2018 wieder bekommen mit der auflage theorie und praxis zumachen und zwar B jetzt will mir die Führerscheinstelle nur den B wieder geben und nicht BE und C1E darf sie das sie haben ja gesagt jetzt machen sie erstmal B und dann schauen wir weiter?! Bei der MPU habe ich gleich Augenärzliches Gutachen und Ersthelfer Schein mitgemacht so wie auf dem Antrag auf Wiedererteilung stand!

    Gruss Frank

    • bussgeldrechner.org

      21. September 2018 at 15:49

      Hallo Frank,

      in dem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Sie über Ihre Rechte informieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Matze

    20. Juni 2018 at 6:25

    Hallo.
    Im Juni 2000 wurde mir der FS wegen einer Trunkenheitsfahrt für 12 Monate entzogen. 2001 bei der ersten MPU versagt und 2005 bei der zweiten. Im VZR, oder FAER habe ich aber jetzt keine Eintragungen mehr. (19.06.18 erhalten.) Nach über 15 Jahren nach der letzten MPU inklusive Überliegefrist von einem Jahr. Allerdings hatte ich im März 2005 den FS-Antrag zur Wiedererteilung zurückgezogen, weil ich bei der zweiten MPU versagt hatte.
    Jetzt die Frage: Könnte ich jetzt den FS beantragen, ohne MPU? Oder muß ich noch zwei Jahre warten, wegen dem zurückgezogenen FS-Antrag, damit alles entgültig „Verjährt“ ist?
    Ich hoffe, Ihr habt eine gut erklärte Antwort für mich. Danke im voraus.
    Gruß Matze

    • bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 at 8:15

      Hallo Matze,
      welche Auswirkungen der zurückgezogene Antrag hat, können wir pauschal nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher an die Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Thomas

        3. Oktober 2021 at 23:39

        Hallo . Ich habe mein Führerschein 2006 wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen .2008 die erste MPU durchgefallen 2009 die zweite. Wollte gerne wissen ob ich schon den Antrag stellen kann ? In der Zeit gab’s keine Straftaten.

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