Personenbeförderung: Bestimmungen eingehalten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgelder bezüglich der Personenbeförderung

VerstoßBußgeld in EuroPunkte
Auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person befördert5
Auf der Zugmaschine ohne geeignete Sitzgelegenheit Personen befördert5
In einem Wohnwagen hinter dem Kfz Personen befördert5
Mitnahme eines Kindes im Kfz ohne vorschriftsmäßige Sicherung30
Mitnahme von mehreren Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung35
Beförderung eines Kindes ohne jede Sicherung601
Beförderung mehrerer Kinder ohne jede Sicherung701
Personenbeförderung auf der Ladefläche des Fahrzeugs5
Personenbeförderung auf der Ladefläche des Anhängers5
Auf der Ladefläche eines Fahrzeugs gestanden (ohne Notwendigkeit)5
Auf der Ladefläche eines Fahrzeugs das Stehen von Personen während der Fahrt zugelassen5
Auf einem einsitzigen Fahrrad eine Person ab 7 Jahren befördert5
Auf dem Fahrrad ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen befördert5
In einem Anhänger zur Kinderbeförderung hinter dem Fahrrad mehr als zwei Kinder befördert5
In einem Anhänger zur Kinderbeförderung hinter einem Fahrrad eine Person über 7 Jahren befördert5
Auf einem Kraftrad ein Kind ohne Schutzhelm befördert601
Auf einem Kraftrad mehrere Kinder ohne Schutzhelm befördert701
Im Fahrzeug Personen ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung befördert/dies angeordnet751

Was ist bei der Personenbeförderung in Deutschland zu beachten?

Was ist bei der Personenbeförderung im Kraftfahrzeugen an Bestimmungen zu beachten?
Was ist bei der Personenbeförderung im Kraftfahrzeugen an Bestimmungen zu beachten?

Personenbeförderung ist nicht nur ein wichtiges Thema für Menschen, die beruflich im Personentransport arbeiten, also z. B. Busfahrer, sondern auch für Privatleute, die ein Fahrzeug besitzen. Denn in den meisten Fällen dient dieses dazu, Menschen von A nach B zu bringen, also Personen zu befördern.

Allerdings muss der Fahrer bei der Personenbeförderung einige Regelungen beachten, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten. Anderenfalls kann es sein, dass er wegen eines Verstoßes einen Bußgeldbescheid erhält.

Darüber hinaus müssen im geschäftsmäßigen Verkehr weitere Bestimmungen beachtet werden. Welche dies genau sind, welche Unterschiede es zum Beispiel zwischen verschiedenen Transportarten (wie Taxi und Mietwagen) gibt und was für Anhänger bei der Personenbeförderung gilt, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Personenbeförderung

Gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Personenbeförderung?

Ja, Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält Regelungen wie Personen in Fahrzeugen befördert werden dürfen. Was genau geregelt ist, erfahren Sie hier.

Müssen bei einer gewerblichen Beförderung andere Vorschriften beachtet werden?

Werden Personen im Bus, LKW oder PKW gewerblich befördert, greifen auch die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG).

Gibt es Bußgelder in Bezug auf Verstöße bei der Personenbeförderung?

Ja, werden Personen entgegen den Vorschriften in oder auf Fahrzeugen befördert, drohen Sanktionen. Wann das so ist und wie hoch sie ausfallen, zeigt die Bußgeldtabelle hier auf.

Im Video erklärt: Regeln zur Personenbeförderung

Was gilt für die Personenbeförderung? Mehr dazu erfahren Sie auch im Video.
Was gilt für die Personenbeförderung? Mehr dazu erfahren Sie auch im Video.

Weiterführende Ratgeber zum Thema „Personenbeförderung“

Allgemeine Regeln für die Personenbeförderung gemäß StVO

Die allgemeinen Regelungen zur Personenbeförderung liefert die Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 21 ist beispielsweise vorgeschrieben, dass in Fahrzeugen nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie es Sitzplätze mit Sicherheitsgurten gibt. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für manche Busse.

Für Kinder gelten bei der Personenbeförderung besondere Bestimmungen, die zu ihrem Schutz dienen. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und unter einer Größe von 150 cm müssen sie nämlich in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenem Sicherheitsgurt gesichert werden und zusätzlich über spezielle Kindersitze verfügen. In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte dürfen Kinder unter drei Jahren grundsätzlich nicht befördert werden. Ältere Kinder unter 150 cm dürfen dort nur auf dem Rücksitz mitfahren.

Wann ist eine Personenbeförderung nicht erlaubt?

Der Personentransport ist in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen nicht erlaubt.
Der Personentransport ist in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen nicht erlaubt.

Die Personenbeförderung ist verboten in folgenden Fällen:

  • auf Krafträdern ohne besonderen Sitz
  • auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit
  • in Wohnanhängern hinter Kfz

Des Weiteren ist die Personenbeförderung auch nicht erlaubt auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Mitnahme notwendig ist, um dort notwendige Arbeiten zu verrichten. Auch innerhalb von Baustellen darf Personal mitgenommen werden.

Die Personenbeförderung auf einem Anhänger ist unter ganz bestimmten Umständen möglich, nämlich dann, wenn es sich um solche für land- und forstwirtschaftliche Zwecke handelt und geeignete Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Dabei ist während der Fahrt das Stehen verboten – außer wenn dies zur Arbeit auf der Ladefläche oder für die Begleitung der Ladung erforderlich ist.

Wer also eine Personenbeförderung privat im Pkw durchführen möchte, was bei den meisten Menschen der Normalfall sein sollte, muss diese Vorschriften zum Beispiel bezüglich der Anschnallpflicht und der Kindersicherung beachten. Weitere Maßnahmen sind aber in der Regel nicht nötig. Anders sieht es aus, wenn gewerbliche Zwecke verfolgt werden. Darum soll es im Folgenden gehen.

Gewerbliche Personenbeförderung

Für die gewerbliche Personenbeförderung gibt es spezielle Regeln. Diese sind im Personenbeförderungsgesetz (PBeFG) festgehalten. Dieses Personenbeförderungsgesetz betrifft den Bus und Lastkraftwagen, aber auch Pkw, die für eine Personenbeförderung bis zu 9 Personen geeignet sind, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Hierbei ist der Fahrer mit eingerechnet, d. h. er kann eine Personenbeförderung von maximal 8 Personen durchführen.

Gewerbliche Personenbeförderung: Es ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Gewerbliche Personenbeförderung: Es ist immer eine Genehmigung erforderlich.

Für jede Personenbeförderung, die diesem Gesetz unterliegt, ist es notwendig, dass der Unternehmer eine Genehmigung besitzt, die sogenannte Konzession zur Personenbeförderung. Dies gilt zum Beispiel sowohl für Taxen als auch für Busse im Gelegenheits- und Linienverkehr.

Was als Linienverkehr gilt, legt das Personenbeförderungsgesetz in § 42 fest. Es handelt sich demnach hierbei um eine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten, bei der die Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Weitere Bestimmungen bei der geschäftsmäßigen Personenbeförderung

Eine gewerbliche Personenbeförderung unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Ausnahme besteht dann, wenn kranke und verletzte Personen transportiert werden, z. B. in einem Krankenwagen. Dann ist die Beförderung steuerfrei.

Fahrer von Fahrzeugen, mit denen geschäftsmäßig Personen befördert werden, benötigen für die Personenbeförderung neben dem Führerschein für die jeweilige Fahrzeugklasse in der Regel eine zusätzliche Erlaubnis. Diese Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird auch oft als Personenbeförderungsschein bezeichnet und ist in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reglementiert. Busfahrer, die im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 sind, können die Personenbeförderung ohne Personenbeförderungsschein durchführen (in den betreffenden Fahrzeugen).

Betreiber einer Personenbeförderung sollten eine Versicherung abgeschlossen haben. Diese ist wichtig für den Fall, dass ein Ereignis auftritt, bei dem zum Beispiel Fahrgäste geschädigt werden. Aus diesem Grund sollte bei der Versicherung für die Personenbeförderung darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist und dass alle nötigen Schadensfälle inbegriffen sind.

Personenbeförderung mit Taxi vs. Mietwagen

Interessant ist ein Detail, das den Fahrgasttransport in Pkw betrifft. So fallen sowohl der Taxiverkehr als auch die Personenbeförderung im Mietwagen unter das PBefG. Es gelten jedoch zum Teil unterschiedliche Bestimmungen.

Die Personenbeförderung im Mietwagen muss sich vom Taxiverkehr unterscheiden.
Die Personenbeförderung im Mietwagen muss sich vom Taxiverkehr unterscheiden.

Als Fahrgasttransport im Mietwagen wird die Anmietung eines Fahrzeugs inklusive Fahrer zum Zwecke der Beförderung verstanden. Dabei bestimmt der Mieter das Fahrtziel. Dies klingt zunächst wie der Ablauf einer Taxifahrt. Doch im Verkehr mit Mietwagen gibt es einige Besonderheiten. Dazu zählen:

  • Die Aufträge müssen am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sein. Eine Bereithaltung an öffentlichen Plätzen ist also nicht erlaubt.
  • Nach Beendigung des Auftrags muss der Mietwagen wieder zum Betriebssitz zurückkehren – außer er hat bereits vorher einen neuen Auftrag erhalten.
  • Das Betreiben und Bewerben des Mietwagens darf nicht zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr führen; es dürfen daher zum Beispiel nicht die für Taxen üblichen Merkmale verwendet werden.

Während der Unternehmer sich an diese Bestimmungen aus § 48 PBefG halten muss, fallen für ihn im Gegensatz zum Taxenverkehr zwei Pflichten weg. Dies sind:

  • die Betriebspflicht gemäß § 21 PBefG
  • die Beförderungspflicht gemäß § 22 PBefG
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. D.König

    14. November 2021 at 17:41

    Ich bessitze eine Faherlaubnis Klasse 3 vom BGS 1960 ausgestellt und möchte wissen wiviele Personen ich in einem Pkw befördern darf. 8 bzw. 9 oder Bauart bedingt > 10 Personen.
    MFG. D.König

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