Was tun bei einem Unfall ohne Versicherung?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Unfall ohne Versicherungsschutz

Grundsätzlich muss jeder Fahrzeughalter in Deutschland versichert sein. Die Mindestanforderung ist dabei die Haftpflichtversicherung. Hierbei ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) maßgebend. Darin beschreibt bereits § 1 die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes.

Sie haben einen Unfall mit Ihrem Auto und sind nicht versichert?
Sie haben einen Unfall mit Ihrem Auto und sind nicht versichert?

Doch es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeugbesitzer die Beiträge nicht mehr zahlen und dann erlischt der Anspruch auf den Versicherungsschutz schnell.

In einer solchen Situation ist es sehr bitter, wenn ein Unfall passiert. Denn einen Unfallschaden ohne Versicherung begleichen zu müssen, kann sehr teuer werden und für einige gar unbezahlbar sein.

Wie ist dabei die richtige Vorgehensweise? Was können Sie tun, wenn Ihr eigenes Auto nicht versichert ist und Sie einen Unfall haben?

FAQ: Unfall ohne Versicherung

Wer zahlt bei einem Unfall, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat?

Ist der Unfallverursacher nicht versichert, haftet er selbst für die Schäden beim Unfallgegner und muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Kosten sitzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden, die die Schadensregulierung evtl. übernimmt.

Droht mir eine Strafe, wenn ich ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung fahre?

Ja. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird.

Muss ich bei jedem Unfall meine Versicherung einschalten?

Nein. Sofern sich beide Unfallparteien einig sind und es sich nur um kleine Sachschäden handelt, kann die Schadensregulierung auch ohne die Versicherung geregelt werden. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Der Unfallverursacher ist bei einem Autounfall nicht versichert

Besitzt der schuldige Fahrer keine Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall haftet er in der Regel persönlich.

Doch wenn jemand sein Auto nicht versichert und einen Unfall verursacht, gibt es oft finanzielle Nöte, die einen nicht vorhandenen Versicherungsschutz begründen. Doch was bedeutet das für den Geschädigten? Viele fragen sich, wer die Schadensregulierung dann übernimmt.

In einer derartigen Situation kann der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V. einspringen, der sich aus dem Fond der deutschen Haftpflichtversicherer finanziert.

Aber Obacht, einen generellen Anspruch auf die Unterstützung durch den Verein bei einem Unfall ohne Versicherung haben Sie als Fahrer nicht.

Wie sehen die Strafen aus, wenn Sie einen Unfall verursachen und nicht versichert sind?

Neben den Kosten für ein Schmerzensgeld, für eine Nutzungsausfallentschädigung oder für eine Reparatur des Kfz müssen Unfallverursacher auch mit erheblichen Strafen rechnen.

Im § 6 PflVG heißt es dazu:

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn fahrlässig oder gar vorsätzlich bei einem Autounfall ohne Versicherung gehandelt wird, kann dies eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten nach sich ziehen oder das Einziehen des Fahrzeugs bedeuten.

Wichtig! Auch der Autokäufer macht sich strafbar, wenn er einen Käufer ohne Versicherungsschutz mit Kfz losfahren lässt.

Wenn Sie bei einem Autounfall keine Versicherung haben, kann es kompliziert werden.
Wenn Sie bei einem Autounfall keine Versicherung haben, kann es kompliziert werden.

Wer also einen Kfz-Unfall ohne Versicherung verursacht, muss neben einem hohen finanziellen Aufwand auch mit einem Führerscheinentzug nach einem Unfall, sowie mit Punkten in Flensburg rechnen.

Einen Unfall ohne Versicherung regeln – geht das?

Bei kleineren Sachschäden ohne Personenschaden möchten einige Betroffene den Unfall lieber ohne Versicherung regeln.

Dabei sollten sich beide Unfallparteien jedoch einig sein. Bestenfalls besteht der Unfallverursacher auf eine Verzichtserklärung sowie Quittung vom Geschädigten. Damit können nachträgliche Forderungen umgangen werden.

Eine solche Erklärung kann formlos erfolgen. Sie sollte aber den Unfallort, die Unfallzeit und die Höhe der gezahlten Summe beinhalten.

Doch Vorsicht: Eine solche Verzichtserklärung, die bei einem Unfall ohne Hinzuziehen der Versicherung erfolgen kann, sollte vom Geschädigten nicht vorschnell unterschrieben werden. Vor allem bei eher kleinen Schäden, die äußerlich eher harmlos wirken, können die Kosten doch weitaus höher liegen, als die Einschätzung durch einen Laien. Lassen Sie sich gegebenenfalls die Versicherungsdaten des Unfallgegners geben und bitten Sie um eine kurze Bedenkzeit.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Was tun bei einem Unfall ohne Versicherung?
Loading...

Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar