Rangierunfall: Was Sie nach einem Unfall beim Rangieren beachten sollten

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Tragen Sie an dem Rangierunfall keine Schuld, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
Tragen Sie an dem Rangierunfall keine Schuld, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.

Gerade in Großstädten fällt es häufig schwer, einen Parkplatz zu finden – da kann das Auto noch so klein sein. Häufig bleibt keine andere Option, als das Fahrzeug in minuziöser Kleinarbeit einzuparken.

Es gilt jeden Millimeter auszunutzen und das Auto mit möglichst wenig Zügen in die Parklücke zu setzen. Doch wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie dabei ein anderes Kfz anstoßen? Sollten Sie die Polizei rufen?

Wie kommt ein Rangierunfall zustande?

Um zu erklären, wie es zu einem Rangierunfall kommen kann, wollen wir zunächst „Rangieren“ näher beleuchten. Vornehmlich wird dieser Begriff im Eisenbahnverkehr genutzt. In diesem Fall bedeutet Rangieren das Umsetzen einer Wagengruppe oder einzelner Wagons.

Doch auch im Straßenverkehr findet der Begriff Anwendung. Es bezeichnet das Ein- bzw. Ausparken eines Autos, wenn hierzu mehrere Versuche bzw. Züge benötigt werden.

Der Fahrer wechselt dafür immer wieder vom Vorwärtsgang in den Rückwärtsgang und schlägt gleichzeitig das Lenkrad immer wieder in die andere Richtung ein. Stück für Stück manövriert der Fahrer das Kfz so in die Parklücke. Kommt es bei diesem Vorgang zu einem Unfall, kann von einem Rangierunfall gesprochen werden.

Präventivmaßnahmen: Einen Rangierunfall vermeiden

Um möglichst kontrolliert zu rangieren, sollten die Fahrer einige Tipps beachten. So sollten sie kein Gas geben, sondern das Auto nur rollen lassen. Fahrer müssen jederzeit bremsbereit sein. Diese sollten sich über die Außenspiegel und den Innenspiegel immer wieder einen Eindruck über den Abstand zu den parkenden Fahrzeugen verschaffen und sich ggf. von einer anderen Person einweisen lassen.

Das Wichtigste ist es wohl, dass Sie die Ruhe bewahren und sich nicht von anderen Verkehrsteilnehmern scheuchen lassen. Je schneller und hektischer Sie vorgehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen Rangierunfall verursachen.

So handeln Sie nach einem Rangierunfall richtig

Verursachen Sie einen Rangierunfall, kommt Ihre Versicherung für den Schadensersatz des Unfallopfers auf.
Verursachen Sie einen Rangierunfall, kommt Ihre Versicherung für den Schadensersatz des Unfallopfers auf.

Stoßen Sie ein anderes Auto beim Rangieren an, sollten Sie unverzüglich stehenbleiben. Steigen Sie aus und sehen Sie nach, wie groß der Schaden ist. Bei kleineren Schäden können Sie Ihr Fahrzeugbeiseite fahren, sodass Sie die Straße nicht versperren. Ansonsten ist laut Verkehrsrecht die Unfallstelle abzusichern.

Anschließend müssen Sie auf den Besitzer des anderen Kfz warten. Je nach Schaden beträgt die Wartezeit zwischen 30 und 90 Minuten. Taucht das Unfallopfer auf, berichten Sie ihm was passiert ist. Empfehlenswert ist es, dass beide einen Unfallbericht schreiben. Auch Fotos sollten angefertigt werden. Mindestens sind die Personalien auszutauschen.

Wann ist nach einem Rangierunfall die Polizei zu benachrichtigen? Verletzt sich eine Person, kommt es zu Streit oder sind die Schäden sehr umfangreich, ist die Polizei hinzuzuziehen.

Kommt das Unfallopfer nicht zum Unfallort, müssen Sie bei einer Polizeidienststelle den Unfall melden. Eventuell kann Ihnen die Polizei auch dabei helfen, den Halter des Unfallwagens zu ermitteln.

Fahrerflucht nach einem Rangierunfall: Das sind die Folgen

In keinem Fall dürfen Sie den Unfallort einfach verlassen, dann entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort. Dies ist nach § 142 Strafgesetzbuch eine Straftat und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Darüber hinaus kann Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung den Schutz versagen.

Schnell einen Zettel an den Scheibenwischer zu klemmen, ist keine Option. Dies kann als Fahrerflucht ausgelegt werden, wenn Sie den Unfall nicht parallel auch melden.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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