Vorfahrt genommen: Ein Unfall ist schnell passiert

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Vorfahrtsverstoß im Crash endet

Es droht ein Bußgeld nach einem Unfall, wenn die Vorfahrt missachtet wurde.
Es droht ein Bußgeld nach einem Unfall, wenn die Vorfahrt missachtet wurde.

An einer Kreuzung wird die Vorfahrt durch eine Ampel oder Verkehrsschilder geregelt – ansonsten gilt Rechts vor Links und die Vorfahrt ist laut Verkehrsrecht zu gewähren. Verlieren Verkehrsteilnehmer an einer Kreuzung den Überblick oder übersehen beim Abbiegen ein Schild, kann unter Umständen die Vorfahrt missachtet werden und ein Unfall ist verursacht.

Für das vermeintliche Unfallopfer ist die Frage der Schuld schnell geklärt, schließlich sieht er sich auf der Vorfahrtsstraße im Recht. Doch ist die Angelegenheit immer so leicht zu klären? Zu welchem Bußgeld führt ein Vorfahrtunfall und ist mit weiteren Strafen zu rechnen?

FAQ: Vorfahrt genommen

Welche Bußgelder kommen auf Fahrer zu, die anderen die Vorfahrt nehmen?

Missachten Fahrer die Vorfahrt, wird ein Bußgeld von 25 fällig. Entsteht dadurch eine Gefährdung, sind es bereits 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Sind weitere Sanktionen möglich?

Ja, bei einem Unfall kann mitunter eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, was eine Straftat ist. Hier droht dann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Können Unfallgegner Schmerzensgeld verlangen?

Ja, wenn der Unfall durch eine Missachtung der Vorfahrt verursacht wurde, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Personenschadens bestehen.

Vorfahrt missachtet und Unfall gebaut? Dieses Bußgeld droht

Haben Sie einem anderen Fahrer auf der Straße die Vorfahrt genommen und so einen Unfall gebaut? Der Bußgeldkatalog unterscheidet an dieser Stelle zwischen einer Vorfahrtsmissachtung mit Behinderung und einer solchen mit Gefährdung. Im ersteren Fall sind 25 Euro zu zahlen. Bei einer Gefährdung muss der Betroffene 100 Euro entrichten und erhält einen Punkt in Flensburg. Geschieht allerdings ein Unfall, weil die Vorfahrt genommen wurde, muss der Autofahrer mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Achtung: Seit dem 9. November 2021 gelten sowohl neue Tatbestände als auch strengere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:

  • Lkw-Fahrer müssen innerhalb geschlossener Ortschaften beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Halten sie sich nicht daran, drohen ihnen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt.
  • Kraftfahrer, die abbiegen, ohne andere Kfz durchfahren zu lassen, müssen seit dem 9. November 2021 40 Euro zahlen. Bei einer zusätzlichen Gefährdung kommen sogar 140 Euro, ein Punkt sowie ein Fahrverbot von einem Monat auf sie zu. Die gleichen Konsequenzen erwarten sie, wenn sie beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese gefährden.

Die Schuldfrage nach einer Vorfahrtsmissachtung mit Unfall

Kommt es, nachdem die Vorfahrt missachtet wurde, zum Unfall, diskutieren die Unfallbeteiligten  häufig die Schuld. Der Fahrer, der Vorrang hatte, fühlt sich im Recht. Doch häufig ist die Sachlage nicht so klar.

Wird die Vorfahrt genommen und ein Unfall ist die Folge, sollten ebenfalls alle in Betracht ziehen, dass der Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht beachtet hat. Ihm kann dann eine Teilschuld zu gesprochen werden.

Am Unfallort muss die Schuldfrage nicht geklärt werden, dies übernehmen im Anschluss die Versicherungen. Unterschreiben Sie deshalb niemals ein Schuldeingeständnis. Haben Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall mit Personenschaden ist die Folge, dann sollten Sie umgehend ein Krankenwagen und die Polizei rufen.

Vorfahrtsverstoß mit Unfall: Fahrlässigkeit im Straßenverkehr?

Sie haben die Vorfahrt genommen und einen Unfall gebaut? Nicht immer tragen Sie die alleinige Schuld.
Sie haben die Vorfahrt genommen und einen Unfall gebaut? Nicht immer tragen Sie die alleinige Schuld.

Sie haben die Vorfahrt missachtet und einen Unfall gebaut? Die Strafe hängt sehr vom Einzelfall ab. Haben Sie eine Person verletzt, kann diese unter Umständen Schmerzensgeld wegen Personenschaden fordern.

Nach § 276 BGB unterliegt jeder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr einer Sorgfaltspflicht. Missachten Sie diese, handeln Sie fahrlässig. Je nach Unfallhergang und Konsequenzen des Unfalls, kann Ihnen also Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Haben Sie die Vorfahrt genommen, einen Unfall gebaut und dabei Personen verletzt, kann Ihnen aus dem genannten Umstand heraus fahrlässige Körperverletzung unterstellt werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Kommt eine Person zu Tode, kann Ihnen unter Umständen fahrlässige Tötung vorgeworfen werden. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Haben Sie die Vorfahrt genommen, einen Unfall gebaut und infolgedessen wird Ihnen Fahrlässigkeit unterstellt, sollten Sie unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Ihre Chancen einschätzen und Sie unter Umständen vor Gericht vertreten. Ihnen wurde die Vorfahrt genommen und nun möchten Sie Ihre Ansprüche durchsetzen? Auch in einem solchen Fall kann ein Rechtsanwalt helfen und umfassend beraten.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Arzu

    10. Februar 2023 at 20:56

    Hallo,
    ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall an einer Kreuzung, ich bog ab, ohne ein entgegenkommendes Auto durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall ohne Personenschaden. Jetzt habe ich zusätzlich zum Bußgeld (198,50€) und 1 Punkt Abzug noch 1 Monat Fahrverbot! Ich fahre seit über 15 Jahren unfallfrei und habe bisher keine Punkte im Fahreignungsregister. Ich bin nicht über rot gefahren. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ich ein Fahrverbot erhalten habe. Der Rechtsanwalt an den ich mich wandte und bei dem ich dass Gefühl habe, dass er mich nicht ausreichend berät, sagt, dass das neuerdings so üblich sei, aber jeder, dem ich dass erzähle sagt, dass sie nie von einem Fahrverbot bei so einem Fall gehört hätte. Ich kann das Fahrverbot nicht nachvollziehen. Ich wäre sehr dankbar für ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen A.

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