Unfallbericht anfordern: In welchen Fällen benötigen Sie diesen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer einen Unfallbericht anfordern sollte

Alle Unfallbeteiligten sollten den Unfallbericht der Gegenseite anfordern.
Alle Unfallbeteiligten sollten den Unfallbericht der Gegenseite anfordern.

An einem Bahnübergang warten Sie darauf, dass sich die Schranke öffnet. Plötzlich nähert sich von hinten ein Auto, welches nicht bremst. Es fährt Ihnen auf, für einen Moment sind Sie wie gelähmt. Dann steigen Sie aus, um sich zu vergewissern, dass es dem anderen Fahrer gut geht. Auch er ist mit dem Schrecken davongekommen.

Wie verhalten Sie sich nun am besten? Sie sichern die Unfallstelle ab und sollten anschließend den Unfallbericht mit dem Unfallgegner ausfüllen. Da Sie sich uneinig sind, wie es zu dem Unfall kommen konnte, füllen Sie beide einen Unfallbericht aus. Da es sich um einen kleineren Schaden handelt, steht es Ihnen frei, die Polizei hinzuziehen.

FAQ: Unfallbericht anfordern

Können Unfallbeteiligte den Unfallbericht beim Unfallgegner anfordern?

Ja, wenn die Kontaktdaten vorliegen, können Unfallbeteiligte den jeweils anderen um den Unfallbericht bitten. Für die Schadensregulierung sind beide Berichte notwendig.

Was ist zu tun, wenn der Unfallgegner den Bericht nicht herausgibt?

Weigert sich der Unfallgegner den Bericht zu schicken, sollten Betroffene dies ihrer Versicherung unbedingt mitteilen. In diesem Fall kann auch ein polizeilicher Unfallbericht wichtig sein.

Wann wird ein polizeilicher Unfallbericht gefertigt?

Ein Unfallprotokoll durch die Polizei wird in der Regel immer dann erstellt, wenn diese zu einem Unfall hinzugerufen wird. Oft wird ein solcher dann von der Versicherung für die Regulierung verlangt.

Wie Sie den Unfallbericht beim Unfallgegner anfordern

Dann passiert Ihnen allerdings der Fehler: Nachdem der Unfallbericht ausgefüllt ist und Sie beide Ihre Daten ausgetauscht haben, fahren Sie davon – ohne, dass Sie den Unfallbericht austauschen. Sie halten also nur Ihren eigenen Bericht in den Händen. Wie können Sie nun den Unfallbericht anfordern?

Da Sie die Daten des Unfallgegners haben, können Sie diesen kontaktieren und ihn bitten, Ihnen den Unfallbericht auszuhändigen. Um die Schadensregulierung in die Wege leiten zu können, benötigen Sie nämlich beide Unfallberichte.

Warum ist ein Unfallbericht so wichtig?

Auf diesem können die Beteiligten alle Fakten zum Unfall und zum Hergang festhalten. Auch die Schäden sollten beschrieben werden und anhand von Fotos belegt werden. Darüber hinaus bietet die Freifläche die Möglichkeit, den Unfallhergang zu skizzieren. Er dient dazu, den Unfall möglichst objektiv darzustellen, damit sich auch die Versicherer ein Bild der Lage machen können.

Unterstützung durch die Versicherung suchen

Stellt sich der Unfallgegner quer und Sie können den Unfallbericht nicht anfordern, sollten Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. Diese kann sich dann mit der Versicherung des Unfallgegners austauschen oder den Unfallbericht gleich bei ihm anfordern.

Möchten Sie nach einem Verkehrsunfall den Schaden regulieren lassen, benötigen Sie beide Unfallberichte. Ihre Versicherung kann diesen gleich beim Unfallgegner einfordern.

Polizeiliches Unfallprotokoll einsehen

Ziehen Sie zu einem Unfall die Polizei hinzu, fertigt diese ein Unfallprotokoll, auch polizeilicher Unfallbericht genannt, an. In manchen Fällen erhalten Sie einen Durchschlag, damit Sie diesen bei der Versicherung einreichen können. Andernfalls erhalten Sie in jedem Fall das Aktenzeichen.

Häufig verlangt die Versicherung auch den Unfallbericht der Polizei, da dieser neutraler und objektiver ist als jene der Unfallbeteiligten. Geben Sie dazu ihr Aktenzeichen an den Versicherer weiter, dann kann dieser den Unfallbericht selbst anfordern.

Sie möchten den Unfallbericht anfordern, aber es kommt zu Problemen? Dann ziehen Sie einen Anwalt hinzu.
Sie möchten den Unfallbericht anfordern, aber es kommt zu Problemen? Dann ziehen Sie einen Anwalt hinzu.

Wie ein Anwalt helfen kann

Händigte Ihnen die Polizei nach dem Verkehrs­unfall nur das Aktenzeichen aus, so können Sie Akteneinsicht beantragen und auf diese Weise den Unfallbericht einsehen. Dabei kann Ihnen auch ein Anwalt helfen.

Grundsätzlich gilt: Möchten Sie den Unfallbericht anfordern und es ergeben sich dabei Probleme, sollten Sie schleunigst einen Rechtsanwalt hinzu­ziehen. Dies spart Ihnen im Zweifel nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.

Tragen Sie an dem Unfall keinerlei Schuld und kommen auch die Versicherungen zu diesem Schluss, muss der Unfallverursacher für die Kosten des Anwalts aufkommen. Darüber hinaus muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung den Schaden an Ihrem Auto regulieren.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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