Blitzerfoto von der Seite: Gültig oder nicht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 23. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn das Blitzerfoto seitlich aufgenommen wurde

Ist der Bußgeldbescheid ungültig, wenn das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde?
Ist der Bußgeldbescheid ungültig, wenn das Blitzerfoto von der Seite auf­genommen wurde?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßen­verkehr zieht in der Regel automatisch ein Bußgeldverfahren nach sich. Dabei erhält normalerweise zunächst der Halter des Fahrzeugs, mit dem der Verstoß begangen wurde, einen sogenannten Anhörungsbogen.

Schließlich ist häufig nicht direkt klar, ob er sich entgegen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verhalten hat oder jemand anderes mit seinem Kfz gefahren ist.

Handelt es sich beim Fahrzeughalter nicht um den gesuchten Verkehrssünder, kann er diesen im Anhörungsbogen benennen. Dazu ist er allerdings nicht verpflichtet. Tut er es dennoch, kann die zuständige Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid an den wahren Täter versenden. In diesem sind unter anderem die mit dem Verstoß verbundenen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgeführt.

Wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, weist dieser Bescheid oft auch ein sogenanntes Blitzerfoto auf, welches als Beweismittel gilt. Doch wie verhält es sich, wenn dieses Blitzerfoto von der Seite und nicht von vorne geknipst wurde? Ist der Bußgeldbescheid in diesem Fall möglicherweise ungültig und es lohnt sich, Einspruch einzulegen? In diesem Ratgeber erklären wir es.

FAQ: Blitzerfoto von der Seite

Welchem Zweck dient ein Blitzerfoto?

Wenn Sie es mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr nicht allzu genau genommen haben und geblitzt wurden, erstellt das jeweils eingesetzte Messgerät normalerweise ein Blitzerfoto. Dieses Foto kann anschließend im Bußgeldbescheid als Beweismittel aufgeführt werden.

Was muss auf einem Blitzerfoto zu sehen sein?

Es spielt allgemein keine Rolle, ob das Blitzerfoto von der Seite oder von vorne aufgenommen wurde, solange der jeweilige Fahrer darauf einwandfrei zu identifizieren ist. Es darf demzufolge keinen Zweifel daran geben, dass er das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung steuerte.

Wann kann ein Blitzerfoto von der Seite dennoch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen?

Ist es nicht möglich, den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren, weil das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gegebenenfalls erfolgreich sein. Es ist ratsam, sich die Unterstützung von einem Anwalt zuzusichern.

Ist ein Blitzerfoto von der Seite zulässig?

Ob ein Blitzerfoto seitlich oder von vorne geknipst wurde, macht keinen Unterschied.
Ob ein Blitzerfoto seitlich oder von vorne geknipst wurde, macht keinen Unterschied.

Es existieren einige Punkte, die einen Bußgeldbescheid fehlerhaft und damit unwirksam machen können. Dazu zählen beispielsweise ein falsches Aktenzeichen, eine falsch berechnete Frist oder der fehlende Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird. Aber verliert der Bescheid auch dann seine Gültigkeit, wenn das beiliegende Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde?

Wenn die Angaben zum betroffenen Autofahrer nicht korrekt sind, kann dies den Bescheid ebenfalls unwirksam werden lassen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist. Es bedarf also mehr als geringfügiger Tippfehler im Namen oder kleiner Zahlendreher im Kennzeichen.

Ähnlich verhält sich dies mit einem Blitzerfoto, welches von der Seite gemacht wurde: Grundsätzlich spielt es keine Rolle, von welcher Seite das Foto geschossen wurde.

Maßgeblich ist vielmehr, ob der betroffene Fahrer anhand der Aufnahme eindeutig identifizierbar ist oder nicht. Es macht demzufolge wenig Sinn, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, nur weil das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde.

Wann lohnt ein Einspruch möglicherweise trotzdem?

Ist der Fahrer nicht zu erkennen, weil das Blitzerfoto von der Seite gemacht wurde, macht ein Einspruch Sinn.
Ist der Fahrer nicht zu erkennen, weil das Blitzerfoto von der Seite gemacht wurde, macht ein Einspruch Sinn.

Sind Sie z. B. als Fahrer auf der Aufnahme im Bußgeldbescheid nicht im Entferntesten zu identifizieren und dies ist dem Fakt geschuldet, dass das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde, können Sie natürlich Einspruch einlegen. Dabei empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einen Anwalt zu konsultieren. Ein solcher weiß genau Bescheid über die einzuhaltenden Fristen und kann Sie auch sonst bei Ihrem Vorgehen bestmöglich unterstützen.

Außerdem hilfreich können mögliche Messfehler sein. Jeder Blitzer, der in Deutschland zum Einsatz kommt, ist mit gewissen Fehlerquellen belastet. Lag also keine gültige Eichung vor oder das Messgerät wurde falsch aufgebaut, kann dies Ihre Chancen auf einen positiven Einspruch zusätzlich erhöhen.

Ob ein Blitzerfoto, welches von der Seite geknipst wurde, eine Identifizierung des Fahrers zulässt oder nicht, muss stets in einer individuellen Einzelfallent­scheidung festgesetzt werden.

Es kann daher keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wann Sie sich für oder gegen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheiden sollten. Ein Anwalt kann Ihnen jedoch bei dieser Entscheidung unter die Arme greifen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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