Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie das Fahren ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis geahndet wird

Tat­bestandBuß­geldPunk­teSonsti­ges
Führer­schein beim Autof­ahren nicht da­bei10 €
Fahren ohne Fahr­erlaubnis3- Führer­schein­ent­zug inkl. Sperr­frist von min­des­tens 6 Mona­ten
- Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe

Waren Sie ohne Führerschein unterwegs?

Was kostet das Fahren ohne Führerschein?
Was kostet das Fahren ohne Führerschein?

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Fahrer seine theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich Verkehrs­recht (Theorieprüfung) nachweist und diese im Rahmen einer praktischen Prüfung unter den Augen geschulter Experten unter Beweis stellt.

Demonstriert der Führerscheinanwärter in beiden Tests, dass er ein Fahrzeug zuverlässig führen kann, erteilt die jeweilige Behörde den Führerschein. Dieser fungiert als Nachweis dafür, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Was auf Kraftfahrer zukommt, die entweder ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind und erwischt werden, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Welche Konsequenzen zieht das Fahren trotz Fahrverbot nach sich?

Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Straftat. Während eines Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis, sodass ein Verstoß gegen das Fahrverbot wie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden ist.

Womit müssen Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen?

Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren. Das prominenteste Beispiel ist wohl Marco Reus, Mittelfeldspieler beim Verein Borussia Dortmund und Teil der deutschen Nationalmannschaft.

Er war jahrelang ohne Führerschein unterwegs, bis sein Fahren ohne Fahrerlaubnis schließlich auffiel. Die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Straftat sind mittlerweile eingestellt. Er kam mit einer Geldstrafe von 540.000 Euro davon.

Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Doch nicht nur Verkehrsteilnehmern, die nie einen Führerschein besessen haben, droht eine Strafe. Auch, wenn dem Fahrer wegen des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. zu vieler Punkte in Flensburg der Führerschein entzogen wurde und die Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bisher noch nicht erfolgreich war, führen Sie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis.

Die etwaigen Folgen führt der Bußgeldkatalog auf. Ein einmal erworbener Führerschein kann wegen verschiedener Delikte entzogen werden. Dazu zählt unter anderem das stark alkoholisierte Fahren. Weist der Kfz-Führer bei einer Polizeikontrolle einen Promillewert von 1,1 oder mehr auf, ist der Führerschein häufig weg.

Auch eine MPU ist möglich und das schon bei einem geringeren Alkoholisierungsstand. Auch Drogen am Steuer können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn die Beamten davon ausgehen müssen, dass zwischen dem Konsum von Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr unterschieden werden kann.

Und schließlich verursachen auch zu viele Punkte in Flensburg, dass einem Fahrer die Fahreignung aberkannt wird. Ist die magische Grenze von acht Zählern erreicht, ist der Führerschein weg. Sie erhalten ihn erst nach der erfolgreichen Neubeantragung wieder.

Fahren ohne Führerschein gleichbedeutend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Unter dem Fahren ohne Führerschein verstehen die meisten Autofahrer drei verschiedene Tatbestände, die sich jedoch aus rechtlicher Hinsicht stark voneinander unterscheiden:

  • der Führerschein wurde bei einer Fahrt nicht mitgeführt
  • Fahren trotz Fahrverbot (Führerschein vorübergehend entzogen)
  • es liegt keine Fahrerlaubnis vor

Angesichts der erheblich abweichenden Sanktionshöhen für die jeweiligen Vergehen – in der Regel fällt die Strafe für das Fahren ohne Führerschein erheblich niedriger aus – soll anschließend deshalb zunächst der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein erläutert werden.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?
Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um zwei verschiedene Dinge.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Für diese – auf dem Führerschein – vermerkten Klassen, verfügt der Führerscheinbesitzer eine Fahrerlaubnis.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden
  • das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht
  • die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen
  • im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden
  • in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse
Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Häufig fragen die Beamten auch nach den Fahrzeugpapieren.

Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein. Die Strafe hierfür beträgt laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

Fahrverbot ignorieren und trotzdem Auto fahren

Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?
Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?

Aufgrund schwerwiegender Vergehen gegen die StVO können Verkehrssünder jedoch auch – neben einem verordneten Bußgeld – ein Fahrverbot auferlegt bekommen.

Das bedeutet: Das Dokument wird für die Dauer der Strafe von der Fahrerlaubnisbehörde oder Polizei einbehalten – die Fahrerlaubnis entsprechend entzogen. Selbst Fahrzeuge, für dessen Führung an und für sich keine amtliche Erlaubnis vonnöten ist, sind in dieser Zeit mitunter tabu.

Ein Fahrverbot kann wahlweise ein, zwei oder drei Monate andauern. Es sanktioniert in der Regel solche Verstöße, für welche der Bußgeldbescheid im Minimum zwei Punkte in Flensburg ausweist.

Zu solchen groben Missachtungen vom Verkehrsrecht zählen beispielsweise Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, jedweder Drogen- oder Alkoholverstoß am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h zu viel.

Neben einem Fahrverbot können in Abhängigkeit der Härte des Verkehrsverstoßes zusätzlich auch Freiheits- oder Geldstrafen angeordnet werden.

Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist und Sie den Führerschein zur Verwahrung bei der jeweiligen Behörde abgegeben haben, handelt es sich um ein Autofahren ohne Führerschein.

Mitunter kann ein Fahrverbot umgewandelt werden in ein höheres Bußgeld. Begünstigend kann sich hier auswirken, haben Sie sich bisher eher wenige und geringfügige Verkehrsverstöße geleistet oder sind Sie auf den Führerschein aus Arbeitsgründen angewiesen.

Nehmen Sie hierfür die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Mit seiner Erfahrung sind Ihre Erfolgschancen wesentlich höher, verfügt er doch über mehr Erfahrung und kennt Tricks und Kniffe, die einem Laien unbekannt sind.

Strafe für das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot

Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.
Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.

Wer ein Auto während eines Fahrverbotes führt, muss nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit folgenden Strafen rechnen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Darüber hinaus steht ebenfalls der Fahrzeugentzug im Raum.

Zwar handelt es sich hierbei um eine Option, doch wird diese Sanktion nur in Ausnahmefällen angeordnet, beispielweise, wenn sich ein Verkehrssünder innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal des Vergehens „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig gemacht hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach Paragraph 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Paragraph 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer

  • verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
  • hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen
  • oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen. Auch Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen, sind von Ahndungen betroffen.

Sind Sie also als Halter eines Fahrzeugs darüber informiert, dass der Fahrer über keine Fahrerlaubnis verfügt, da sein Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, machen auch Sie sich strafbar, wenn Sie ihn gewähren lassen.

Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Autoschlüssel nicht verschlossen sichern und sich ein anderer Ihr Fahrzeug borgt. Ausnahmen gelten unter bestimmten Umständen für Mofa-Fahrer. Ist es versichert, nicht getunt und der Fahrzeugführer nach dem 1. April 1965 geboren, wird das Vergehen lediglich als Ordnungswidrigkeit eingeordnet für die lediglich ein Verwarngeld von 20 Euro zu zahlen ist (§§ 5, 75 FeV; § 24 StVG, Nr. 168 Bußgeldkatalog).
Autofahren ohne Führerschein - innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.
Autofahren ohne Führerschein – innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.

Die Anordnung des Fahrerlaubnisentzugs erfolgt, wenn seitens der Behörde erhebliche Zweifel an der Eignung oder Befähigung einer Person bestehen, ein Fahrzeug zu führen.

In der Regel ist in diesem Zuge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, in welcher der Betroffene seine Läuterung nachweisen muss.

Erst mit erfolgreichem Bestehen und nach einer Sperrfrist, die sechs Monate bis fünf Jahre umfassen kann, ist die Neubeantragung eines Führerscheins möglich. Ein neuer Führerschein darf der Verkehrssünder erst wieder ungefähr drei Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen. Zudem knüpft die Fahrerlaubnisbehörde dieses Vorhaben an bestimmte Bedingungen.

Das kann beispielsweise das Absolvieren einer MPU, aber auch eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse sein. Unter Umständen ist sogar noch einmal eine Prüfung abzulegen. Diese Konsequenzen sollten Sie sich vergegenwärtigen, bevor Sie fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ohne Führerschein fahren – auf Privatgrundstücken erlaubt

Während Sie im öffentlichen Straßenverkehr für das Führen motorisierter Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein benötigen, ist dies beim Fahren auf Privatgrundstücken nicht erforderlich.

Hier gilt als notwendige Voraussetzung lediglich, dass das Befahren des jeweiligen Anwesens dem öffentlichen Verkehr verwehrt ist.

Wer auf einem privaten Gelände ohne Fahrerlaubnis fährt, benötigt nur die Zustimmung des Grundstückbesitzers.

Und auch die Teilnehmer von Autorennen dürfen fahren ohne gültigen Führerschein – sofern die befahrene Strecke nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist. Das bedeutet: Ist sie für die Dauer der Wettfahrt gesperrt, wodurch die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen wird, dürfen auch „öffentliche“ Straßen ohne Fahrerlaubnis befahren werden.

Achtung: Nicht immer gilt ein in Privatbesitz befindliches Gelände auch als wirklich privat, sondern wird dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Hierzu zählen zum Beispiel Supermarktparkplätze. Sie sind Teil des „faktischen öffentlichen Verkehrsraums“.

Zu diesem werden Grundstücke gerechnet, die sich zwar in Privatbesitz befinden, deren Nutzung durch die Öffentlichkeit vom Eigner jedoch ausdrücklich oder stillschweigend geduldet wird.

Es erwartet Sie also eine Strafe, wenn Sie hier fahren ohne Fahrerlaubnis. Erfolgt hingegen ein Separierung des Privatgrundstücks vom öffentlichen Verkehrsraum – hierfür kann sich zum Beispiel ein verschlossenes Tor eignen –, handeln sie regelkonform und müssen keine Bußgelder befürchten.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein fahren?

Was darf man ohne Führerschein fahren?
Was darf man ohne Führerschein fahren?

Ist die Fahrerlaubnis verloren, sind Betroffene nicht dazu verdonnert, komplett auf die Nutzung motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verzichten.

Ihnen ist das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erlaubt.

Genauso wie jenen, die nie über eine Fahrerlaubnis verfügten.

Bei welchen es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge handelt, führen wir im Folgenden auf:

  • Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen. Paragraph 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definiert Mobilitätshilfen wie folgt: Es handelt sich um zweispurige Kraftfahrzeuge, deren zwei Räder parallel angeordnet und mit einer verbauten Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik versehen sind. Sie dürfen eine Gesamtbreite von 0,7 Metern (70 Zentimeter) nicht überschreiten und weisen eine Plattform vor, die dem Fahrer eine Nutzung im Stehen ermöglicht. Darüber hinaus verfügen die Fahrzeuge über eine Haltestange, die einem Lenker gleich kommt und den Fahrzeugführer mittels Schwerpunktverlagerung befähigt, zu beschleunigen, zu bremsen sowie die Fahrtrichtung zu bestimmen. Auch müssen sie den entsprechenden Richtlinien genügen und den Nutzer darüber informieren, über wie viel Energie sie noch verfügen.
  • motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden. Und noch eine weitere Voraussetzung gilt: Die zulässige Gesamtmasse beträgt 500 kg. Hier sind die Batterien einzuberechnen. Ihre bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Das Überschreiten einer Breite von 1,1 Metern (110 cm) ist untersagt.
  • Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten. Auch Zug- und Arbeitsmaschinen, die nur eine Achse aufweisen und von zu Fuß Gehenden an Holmen geführt werden, dürfen ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen gefahren werden.
Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters. Es obliegt ihm zu entscheiden, ob sich das Fahrverbot – aufgrund der Schwere des begangenen Delikts – auf alle Führerschein-Klassen oder ausgewählte Bereiche beschränkt.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,43 von 5)
Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

297 Kommentare

  1. gera

    23. Februar 2017 at 16:59

    hallo liebes team,

    meine freundin hatt von mir ein 25kmh auto bekommen was den massen entspricht und eine motoriesirung wie ein mofa hatt (50ccm) ectr, sie wurde jetzt vorkurzen angehalten und hatt anzeige bekommen wegen fahren ohne wobei die polizistiten sich da überhaupt nicht sicher waren ob des zurechtens ist, so jetzt haben wir einen brief bekommen wo drin steht das das verfahren eingestellt wurde (komplett kein busgeld oder sonstiges), und das wars,
    jetzt ist unsere frage natürlich (weils keiner beantworten kann zumindest richtig beantworten) ob sie es fahren darf oder nicht ? Der eine richter mein ja der andere nein der adac und tüv beispielweise meint sofern die masse (breite höhe sitztplätze ectr) und motoriesirung alles passt ( Krankenfahrstuhl papiere erstzulassung 93) darf sie es mit einer mofa prüfbescheinigung fahren, so steht es auch im internet geschrieben, nun zu euch wie sieht ihr das darf sie es fahren oder nicht, oder gibt es da rechtliche anlagen die noch erfüllt werden müssen, oder kommt es von land zu land an, da man Bayer(miltenberg) solch ein auto fahren darf ohne probleme, wir aber Baden Wü wohnen
    natürlich ist uns/mir bewust das wen ihr ja sagt es natürlich keine zusage ist das sie es wirklich darf,

    wer nett wen ihr uns dazu villt ein paar informationen geben könntet

    • bussgeldrechner.org

      2. März 2017 at 9:00

      Hallo Gera,
      bei diesem schwierigen Thema sollten Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Calisir

    23. Februar 2017 at 16:34

    Habe vor 2jahren meine Führerschein wegen Punkte abgegeben in der Sperrzeit bin erwischt worden habe 500€ Strafe von Gericht bekommen sperrzeit war nicht bekannt heute bin ich nochmal erwischt worden was kann mir passieren hatte LKW und Pkw Führerschein gehabt
    Gruß

    • bussgeldrechner.org

      2. März 2017 at 8:52

      Hallo Calisir,
      Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Jenny

    7. Februar 2017 at 18:14

    Hallo ich würde gerne wissen wie das ist wen Man mit einem 50Roller von polizei an gehalten wurde und nur mofa Bescheinigung hat und etwa 1 Monat vor der führerschein prüfung steht für auto ??? War’s das jetzt mit dem führerschein ???? LG

    • bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 at 12:00

      Hallo Jenny,

      dabei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sie können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ob Sie eine Sperre für die Führerscheinprüfung bekommen, entscheidet die Führerscheinstelle im Einzelfall.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Mathias

    5. Februar 2017 at 23:31

    Hallo,
    Folgende Frage habe ich:
    Nehmen wir folgendes Beispiel:
    Ein Mann / Eine Frau hat ihre Prüfung bestanden und könnte sich beim Amt einen Führerschein beantragen – macht dies jedoch nicht und fährt halt ohne Führerschein (also nur die Karte, weil sie keine besitzt) über die Straßen – hat aber die Prüfung bestanden. Wie ist da der Tatbestand? Bußgeld? Gefängnis?

    Danke schon einmal im Voraus.

    LG,
    Mathias

    • bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 at 11:23

      Hallo Mathias,
      in der Regel erhalten Sie direkt nach dem erfolgreichen Bestehen der praktischen Prüfung den Führerschein ausgehändigt. Ein Antrag muss somit eigentlich nicht gestellt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Simon

    31. Januar 2017 at 22:12

    Was heißt das, wenn man erwischt wurde?

    • bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 at 10:46

      Hallo Simon,
      ob Gefängnis oder eine Geldstrafe droht, entscheidet ein Gericht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Simon

    26. Januar 2017 at 20:31

    Was passiert wenn ich kein fūraschein habe und 0,5 betrunken gefahren bin und die pulizei hat mich beim halten erst gesehen was passiert mir .

    • bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 at 9:13

      Hallo Simon,

      in diesem Fall wird Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug sanktioniert wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Alexander

    24. Januar 2017 at 13:14

    Hallo liebes Bußgeld Team,

    Ich selbst bin auch ohne Führerschein gefahren. Dies 2 Monate lang. Habe auch für eine Firma gearbeitet (Kurierunrernehmen) die nicht gefragt hat was einen „angeblichen“ Führerschein angeht. Ich habe ihn auch nicht informiert darüber das ich keinen besitze. Er hatte somit nichts davon gewußt das ich keine/n gültige/n Fahrerlaubnis/Führerschein bessen habe.

    Was kommt jetzt auf meinen ehemaligen Chef zu an Strafe?

    Und vor allem auf mich? Ich muss dazu sagen das ich in diesem Bereich nie aufgefallen bin. Aber anderweitig schon vorbestraft bin, und dafür auch eine Haftstrafe absitzen musste.

    Vielen dank wenn ihr mir helfen könntet.

    Lg Alex.

    • bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 at 9:45

      Hallo Alexander,

      wenn Ihr Chef nicht wusste, dass Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, droht in der Regel keine Strafe, es sei denn, ihm wird Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil er die Unterlagen nicht sorgfältig geprüft hat.
      Sie selbst haben eine Straftat begangen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug sanktioniert wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Chris

    24. Januar 2017 at 11:09

    Hallo,

    Letzte Woche bin ich mit dem Auto meiner Freundin gefahren und bin über Rot gefahren. Ich besitze einen venezolanischen Führerschein und habe ich den nicht umgeschrieben lassen. Ich wohne länger als 6 Monate in Deutschland. Der Polizist meinte am Anfang, dass der Führerschein falsch war und hat es sogar mitgenommen. Welche Strafe(n) kann ich erwarten?

    Danke für eure Antwort!

    • Daniel

      15. Dezember 2019 at 17:28

      Hallo liebes Bußgeld Team,

      Welche Strafe droht einen Fahrzeughalter mit fahrerlaubnis der einen Freund ohne fahrerlaubnis ans Steuer bewusst setzt?

    • bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 at 9:48

      Hallo Chris,

      wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kfz in Deutschland führen, handelt es sich um eine Straftat. Diese wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Sergej

    21. Januar 2017 at 13:45

    Guten tag
    Habe in 2004 meine führeschein verloren gegen Alkogol in steuer.
    Habe ich in Deutsche firma MPU ein Italienische führeschein gemach in 2013 seit bis 2016 fähren one problem alle kontrole.
    am 2016 letze Polizei kontrolle hatte offensichtlich einen Urkundenfälschung (wie die Polizei meint) gefälschten Italienische Führerschein (wie wollen deutsche Beamte wissen, ob der Schein gefälscht ist?!).
    Was kommt nun auf Ihn zu?
    ich warten etzt Gericht 3x separatur

    Ich will jetzt MPU vorbereiten wass kann ich erwarten
    Vielen Dank für Eure Sergej

    • bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 at 8:26

      Hallo Sergej,

      wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sind, handelt es sich um eine Straftat. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. DerFührerscheinlose

    20. Januar 2017 at 14:31

    Hallo liebes Bußgeldrechner Team,
    was habe ich zu erwarten wenn ich um die 20 km ohne Führerschein gefahren bin.
    Ich habe keinen Unfall gebaut und war auch nicht alkoholisiert. Die Polizei hat mich aber angehalten und hat Strafanzeige gestellt. Ich bin zum ersten Mal verbotener Weise auf öffentlicher Straße gefahren.

    • bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 at 8:35

      Hallo,

      dabei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, welches als Straftat geahndet wird. Als Sanktion kommen eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr in Betracht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Rüdiger Herr

    29. Dezember 2016 at 15:09

    Hallo,
    ein junger Mann ( 23 Jahre ) der noch nie einen Führerschein hatte liefert sich unter Drogeneinfluss eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Zwei Ploizeiautos werden Schrott, der junge Mann kann zwar flüchten wird aber später ermittelt. Es gibt eine Verhandlung mit Urteil Haft, er macht Therapie statt Strafe und behauptet nun mit seiner Prüfbescheinigung fürs Mofa nach wie vor noch Mofa fahren zu dürfen.
    Kann das stimmen ?

    • bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 at 8:38

      Hallo Rüdiger,

      da wir die genauen Umstände der Tat und alle daraus resultierenden Konsequenzen nicht kennen, kann keine Beurteilung der Situation erfolgen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Der Papa

    8. Dezember 2016 at 19:59

    Hallo ans Team,

    wenn jemand das Auto eines anderen regelmäßig fährt, und dann mal einen Jugendlichen damit fahren lässt, dann ist das wohl Beihilfe zu einer Straftat. Mit welchen Folgen ist zu rechnen? (Für den regelmäßigen Fahrer, für den Halter, Und für den Jugendlichen).

    Schon im Voraus vielen Dank für Ihr Hinweise.

    • bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 at 8:34

      Hallo Der Papa,

      die Folgen werden von einem Richter im Einzelfall festgelegt. Der Jugendliche kann wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ angeklagt werden. Also Sanktion scheinen hier Sozialstunden sehr wahrscheinlich. Ob eine der anderen Beteiligten Parteien der Beihilfe angeklagt wird, liegt im Ermessen des Richters.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Thomas W.

    7. Dezember 2016 at 22:18

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich Hoffe Sie können mir weiterhelfen!?
    Ich wurde 2007 beim Fahren eines 50ccm Motorrollers alkoholisiert und ohne Führerschein erwischt.Bin jetzt beim Führerschein machen,kann es sein das ich durch die damalige Tat mit schwierigkeiten rechnen muss oder sind diese verjährt?
    Mit freundlichen Grüßen
    T.Wilkens

    • bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 at 9:28

      Hallo Thomas,
      es ist nicht davon auszugehen, dass Ihnen etwas im Weg stehen sollte, wenn Sie jetzt Ihren Führerschein machen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Patrick

    7. Dezember 2016 at 19:16

    Hallo zusammen,
    Ich bin unwissentlich einen Ford Transit gefahren, dessen zulässiges Gesamtgewicht auf 5 Tonnen inkl. Anhänger aufgelastet ist. Das Fahrzeug selbst ha ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen. Ich wurde ohne Anhänger angehalten und durfte die Fahrt auch nicht fortsetzen. Weder ich noch der Halter haben einen Anhänger für den Transit. Mir wurde vor Ort fahren ohne Führerschein vorgeworfen. Ist das so richtig? Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen und hat der Halter auch eine Strafe zu erwarten?

    • bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 at 9:44

      Hallo Patrick,
      der beschriebene Fall lässt vermuten, dass dies die Lkw-Variante war, die Sie nicht fahren dürfen, wenn Sie lediglich einen Führerschein der Klasse B haben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Geldstrafe führen. Auch der Halter muss wahrscheinlich zahlen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Erdal

    30. November 2016 at 19:46

    Hallo Herr
    Mein aktueller punktestand ist 6 in Flenspunkt.
    Mir wurde vor paar tagen der führerschein beschlagnahmt da ich nur in diesem Jahr 3 mal über 30 kmh geblitzt wurde. In diesem fahrverbot wurde ich mit dem Handy am Steuer angehalten und sozusagen ohne führerschein erwischt. Was erwartet mich da ?

    Danke im voraus und freundliche grüsse.

    • bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 at 9:24

      Hallo Erdal,
      Das Fahren ohne Führerschein während eines Fahrverbots geht über ein Bußgeld hinaus. Es wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet. Zudem wird der Verstoß „Handy am Steuer“ geahndet – in der Regel mit einem Punkt und einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Kenan G.

    28. November 2016 at 13:20

    Ich wollte den Führerschein anfangen und bin letztens mit meinem Vater mit dem Auto auf einem Parkplatz gefahren. Es war nichts los (keiner war da) dann kahm die Polizei und teilzen uns mit das es eine Straftat ist. Ich war noch nie auffällig!
    Krieg ich jetzt eine Sperre(kann ich erst später anfangen)?

    • bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 at 10:20

      Hallo Kenan,
      ja, dies ist eine Straftat. Sie müssen jedoch in der Regel nicht mit einer Sperre rechnen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Küchler S.

    14. November 2016 at 11:35

    Hallo ich bin jetzt gerade den Führerschein Klasse A + B am machen, habe aber leider 2004 + 2014 ein fahren ohne Fahrerlaubnis wegen eines 50er Rollers. Kann mir jetzt eine MPU Drohen?

    • bussgeldrechner.org

      21. November 2016 at 8:47

      Hallo Herr Küchler,
      ob Ihnen eine MPU droht, können Sie bei der Führerscheinstelle in Erfahrung bringen. Diese kann nach eigenem Ermessen entscheiden, Bei Bedarf hilft auch ein Anwalt weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Del Tedesco

    31. Oktober 2016 at 14:40

    Hallo ich hab ein großes Problem ich hab kein Führerschein und bin gefahren was passiert jetzt was für Konsequenzen hat das jetzt für mich

    • bussgeldrechner.org

      7. November 2016 at 8:31

      Hallo Del Tedesco,
      mit welcher Strafe Sie rechnen müssen, hängt davon ab, ob Sie Ihren Führerschein nur zu Hause vergessen haben oder gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Bei erstem drohen 10 Euro Verwarngeld. Zweiteres wird als Straftat gewertet und mit einer Geldstrafe oder einer einjährigen Freiheitsstrafe belegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Ronny

    13. Oktober 2016 at 21:08

    Hallo
    Mache gerade Führerschein und bin vor 20jahren erwischt worden 2 mal ohne Führerschein jetz will die Führerschein behörde die akte anfordern da ich von früher ein eintrag drin hab, kann mir da was passieren ???

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 8:58

      Hallo Ronny,
      Straftaten wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis verjähren nach 15 Jahren. Nach 20 Jahren dürfte dies keine Auswirkungen mehr auf Sie haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Svenkarina R.

    13. Oktober 2016 at 14:30

    Hallo. Meine Frau wurdevor 6 Jahren angehalten wegen fahren ohne Führerschein. Eine Geldstrafe von 1200 Euro haben wir bezahlt damit Sie keine Sperre bekommt. Jetzt macht Sie den Führerschein und man Verlangt das große Führungszeugnis. Hat das eventuell was mit Punkten zu tun.? Gemäß damaligen Anwalt wäre alles I.O. also kein Eintrag. Sie hatte auf dem Landratsamt angerufen da sagte man das es Keine Einträge gebe.

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 9:02

      Hallo Svenkarina,
      es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt werden kann (Fahrerlaubnisverordnung). Dies erfolgt zum Beispiel im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Fahrgastbeförderung..
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Norman

    12. Oktober 2016 at 20:14

    Hallo
    Habe die führerschein klasse BE.
    Fahre aber gelegentlich, beruflich, einen Sprinter mit aufgelasteten 5,5 t (luftfahrwerk).
    Welche Strafe droht mir?

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 9:08

      Hallo Norman,
      mit einem BE-Führerschein dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg fahren. Das maximale Gewicht darf dabei den Wert von 3.500 kg nicht überschreiten. Die Bußgelder bemessen sich an der prozentualen Überladung. Mit welchem Betrag Sie hierbei rechnen müssen, bringen Sie mit Hilfe dieses Rechners in Erfahrung: https://www.bussgeldrechner.org/ueberladung.html
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Micha

    12. Oktober 2016 at 6:59

    Hallo, mir wurde mein Führerschein entzogen wegen 1,67 promille nun 4 tage vor Ablauf der Sperrfrist wurde ich bei der einreise nach Deutschland kontrolliert. Dort nahm der Beamte meine Geldbörse aus dem Auto worin eine gefälschte Fahrerlaubnis sich befand. Ich habe mich damit nicht ausgewiesen ! Was kommt auf mich zu? Ist die Grenze schon deutscher Straßenverkehr? Erneute Sperrfrist?

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 9:20

      Hallo Micha,
      für Urkundenfälschung droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für das Fahren ohne Führerschein kann Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder ebenfalls eine Geldstrafe aufgebrummt werden. Bitte wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall an einen Rechtsanwalt. Dieser kann mit seiner Erfahrung womöglich bewirken, dass Ihre Strafe nicht ganz so hoch ausfällt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Cindy

    9. Oktober 2016 at 17:13

    Mein 17jähriger Sohn ist ohne Führerschein (also er hat keinen) mit dem 50er Roller seines Kumpels angehalten worden. Beifahrer war sein 15jähriger Freund. Was passiert den Jungs?

    • bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 at 8:07

      Hallo Cindy,
      Es handelt sich dabei um die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Ihr Sohn muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Zudem kann die Bußgeldbehörde entscheiden, ob sie eine Sperrzeit veranlasst, in welcher Ihr Sohn keine Fahrerlaubnis erwerben darf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Richard

        20. August 2017 at 7:09

        Wie wird die Geldstrafe berechnet, wenn das Kind kein Einkommen hat? Danke!

        • bussgeldrechner.org

          28. August 2017 at 11:19

          Hallo Richard,

          gemäß § 40 Absatz 2 StGB liegt ein Tagessatz zwischen mindestens 1 und maximal 30.000 Euro. Das Gericht legt diesen in Anlehnung an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen fest. Bei ALG-II-Empfängern ist im Mittel etwa ein Tagessatz von 5 Euro anzusetzen. Aber wie gesagt, es bleibt eine Einzelfallentscheidung. Zu beachten ist, dass auch Kindergeld und Unterhaltsansprüche als Einkommen eines Kindes zu werten sind.

          – Die Redaktion

  24. Karin

    26. September 2016 at 20:10

    Hallo mein man ist zum 2x mal mit btm erwischt worden das erstmal noch mit fahrerlaubniss das 2x ohne mit was für eine Strafe muss man rechnen mache mir große Sorgen

    • bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 at 9:55

      Hallo Karin,
      das zweite Vergehen mit Drogen am Steuer wird in der Regel mit 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot belegt. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar, der mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr bzw. einer Geldstrafe geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Michaela

    22. September 2016 at 11:52

    hallo wenn mann ohne führerschein auf öffentlicher straße fährt in österreich und man wird angezeigt weil man dabei gesehen wurde mit welchen konsiquenzen muss er rechnen

    • bussgeldrechner.org

      26. September 2016 at 10:04

      Hallo Michaela,
      das Fahren ohne Lenkberechtigung wird in Österreich häufig mit deutlichen Geldstrafen in mindestens dreistelliger Höhe belegt. Noch weitere Sanktionen können hinzukommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar