Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie das Fahren ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis geahndet wird

Tat­bestandBuß­geldPunk­teSonsti­ges
Führer­schein beim Autof­ahren nicht da­bei10 €
Fahren ohne Fahr­erlaubnis3- Führer­schein­ent­zug inkl. Sperr­frist von min­des­tens 6 Mona­ten
- Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe

Waren Sie ohne Führerschein unterwegs?

Was kostet das Fahren ohne Führerschein?
Was kostet das Fahren ohne Führerschein?

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Fahrer seine theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich Verkehrs­recht (Theorieprüfung) nachweist und diese im Rahmen einer praktischen Prüfung unter den Augen geschulter Experten unter Beweis stellt.

Demonstriert der Führerscheinanwärter in beiden Tests, dass er ein Fahrzeug zuverlässig führen kann, erteilt die jeweilige Behörde den Führerschein. Dieser fungiert als Nachweis dafür, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Was auf Kraftfahrer zukommt, die entweder ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind und erwischt werden, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Welche Konsequenzen zieht das Fahren trotz Fahrverbot nach sich?

Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Straftat. Während eines Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis, sodass ein Verstoß gegen das Fahrverbot wie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden ist.

Womit müssen Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen?

Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren. Das prominenteste Beispiel ist wohl Marco Reus, Mittelfeldspieler beim Verein Borussia Dortmund und Teil der deutschen Nationalmannschaft.

Er war jahrelang ohne Führerschein unterwegs, bis sein Fahren ohne Fahrerlaubnis schließlich auffiel. Die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Straftat sind mittlerweile eingestellt. Er kam mit einer Geldstrafe von 540.000 Euro davon.

Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Doch nicht nur Verkehrsteilnehmern, die nie einen Führerschein besessen haben, droht eine Strafe. Auch, wenn dem Fahrer wegen des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. zu vieler Punkte in Flensburg der Führerschein entzogen wurde und die Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bisher noch nicht erfolgreich war, führen Sie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis.

Die etwaigen Folgen führt der Bußgeldkatalog auf. Ein einmal erworbener Führerschein kann wegen verschiedener Delikte entzogen werden. Dazu zählt unter anderem das stark alkoholisierte Fahren. Weist der Kfz-Führer bei einer Polizeikontrolle einen Promillewert von 1,1 oder mehr auf, ist der Führerschein häufig weg.

Auch eine MPU ist möglich und das schon bei einem geringeren Alkoholisierungsstand. Auch Drogen am Steuer können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn die Beamten davon ausgehen müssen, dass zwischen dem Konsum von Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr unterschieden werden kann.

Und schließlich verursachen auch zu viele Punkte in Flensburg, dass einem Fahrer die Fahreignung aberkannt wird. Ist die magische Grenze von acht Zählern erreicht, ist der Führerschein weg. Sie erhalten ihn erst nach der erfolgreichen Neubeantragung wieder.

Fahren ohne Führerschein gleichbedeutend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Unter dem Fahren ohne Führerschein verstehen die meisten Autofahrer drei verschiedene Tatbestände, die sich jedoch aus rechtlicher Hinsicht stark voneinander unterscheiden:

  • der Führerschein wurde bei einer Fahrt nicht mitgeführt
  • Fahren trotz Fahrverbot (Führerschein vorübergehend entzogen)
  • es liegt keine Fahrerlaubnis vor

Angesichts der erheblich abweichenden Sanktionshöhen für die jeweiligen Vergehen – in der Regel fällt die Strafe für das Fahren ohne Führerschein erheblich niedriger aus – soll anschließend deshalb zunächst der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein erläutert werden.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?
Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um zwei verschiedene Dinge.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Für diese – auf dem Führerschein – vermerkten Klassen, verfügt der Führerscheinbesitzer eine Fahrerlaubnis.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden
  • das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht
  • die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen
  • im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden
  • in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse
Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Häufig fragen die Beamten auch nach den Fahrzeugpapieren.

Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein. Die Strafe hierfür beträgt laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

Fahrverbot ignorieren und trotzdem Auto fahren

Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?
Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?

Aufgrund schwerwiegender Vergehen gegen die StVO können Verkehrssünder jedoch auch – neben einem verordneten Bußgeld – ein Fahrverbot auferlegt bekommen.

Das bedeutet: Das Dokument wird für die Dauer der Strafe von der Fahrerlaubnisbehörde oder Polizei einbehalten – die Fahrerlaubnis entsprechend entzogen. Selbst Fahrzeuge, für dessen Führung an und für sich keine amtliche Erlaubnis vonnöten ist, sind in dieser Zeit mitunter tabu.

Ein Fahrverbot kann wahlweise ein, zwei oder drei Monate andauern. Es sanktioniert in der Regel solche Verstöße, für welche der Bußgeldbescheid im Minimum zwei Punkte in Flensburg ausweist.

Zu solchen groben Missachtungen vom Verkehrsrecht zählen beispielsweise Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, jedweder Drogen- oder Alkoholverstoß am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h zu viel.

Neben einem Fahrverbot können in Abhängigkeit der Härte des Verkehrsverstoßes zusätzlich auch Freiheits- oder Geldstrafen angeordnet werden.

Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist und Sie den Führerschein zur Verwahrung bei der jeweiligen Behörde abgegeben haben, handelt es sich um ein Autofahren ohne Führerschein.

Mitunter kann ein Fahrverbot umgewandelt werden in ein höheres Bußgeld. Begünstigend kann sich hier auswirken, haben Sie sich bisher eher wenige und geringfügige Verkehrsverstöße geleistet oder sind Sie auf den Führerschein aus Arbeitsgründen angewiesen.

Nehmen Sie hierfür die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Mit seiner Erfahrung sind Ihre Erfolgschancen wesentlich höher, verfügt er doch über mehr Erfahrung und kennt Tricks und Kniffe, die einem Laien unbekannt sind.

Strafe für das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot

Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.
Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.

Wer ein Auto während eines Fahrverbotes führt, muss nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit folgenden Strafen rechnen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Darüber hinaus steht ebenfalls der Fahrzeugentzug im Raum.

Zwar handelt es sich hierbei um eine Option, doch wird diese Sanktion nur in Ausnahmefällen angeordnet, beispielweise, wenn sich ein Verkehrssünder innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal des Vergehens „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig gemacht hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach Paragraph 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Paragraph 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer

  • verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
  • hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen
  • oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen. Auch Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen, sind von Ahndungen betroffen.

Sind Sie also als Halter eines Fahrzeugs darüber informiert, dass der Fahrer über keine Fahrerlaubnis verfügt, da sein Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, machen auch Sie sich strafbar, wenn Sie ihn gewähren lassen.

Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Autoschlüssel nicht verschlossen sichern und sich ein anderer Ihr Fahrzeug borgt. Ausnahmen gelten unter bestimmten Umständen für Mofa-Fahrer. Ist es versichert, nicht getunt und der Fahrzeugführer nach dem 1. April 1965 geboren, wird das Vergehen lediglich als Ordnungswidrigkeit eingeordnet für die lediglich ein Verwarngeld von 20 Euro zu zahlen ist (§§ 5, 75 FeV; § 24 StVG, Nr. 168 Bußgeldkatalog).
Autofahren ohne Führerschein - innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.
Autofahren ohne Führerschein – innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.

Die Anordnung des Fahrerlaubnisentzugs erfolgt, wenn seitens der Behörde erhebliche Zweifel an der Eignung oder Befähigung einer Person bestehen, ein Fahrzeug zu führen.

In der Regel ist in diesem Zuge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, in welcher der Betroffene seine Läuterung nachweisen muss.

Erst mit erfolgreichem Bestehen und nach einer Sperrfrist, die sechs Monate bis fünf Jahre umfassen kann, ist die Neubeantragung eines Führerscheins möglich. Ein neuer Führerschein darf der Verkehrssünder erst wieder ungefähr drei Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen. Zudem knüpft die Fahrerlaubnisbehörde dieses Vorhaben an bestimmte Bedingungen.

Das kann beispielsweise das Absolvieren einer MPU, aber auch eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse sein. Unter Umständen ist sogar noch einmal eine Prüfung abzulegen. Diese Konsequenzen sollten Sie sich vergegenwärtigen, bevor Sie fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ohne Führerschein fahren – auf Privatgrundstücken erlaubt

Während Sie im öffentlichen Straßenverkehr für das Führen motorisierter Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein benötigen, ist dies beim Fahren auf Privatgrundstücken nicht erforderlich.

Hier gilt als notwendige Voraussetzung lediglich, dass das Befahren des jeweiligen Anwesens dem öffentlichen Verkehr verwehrt ist.

Wer auf einem privaten Gelände ohne Fahrerlaubnis fährt, benötigt nur die Zustimmung des Grundstückbesitzers.

Und auch die Teilnehmer von Autorennen dürfen fahren ohne gültigen Führerschein – sofern die befahrene Strecke nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist. Das bedeutet: Ist sie für die Dauer der Wettfahrt gesperrt, wodurch die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen wird, dürfen auch „öffentliche“ Straßen ohne Fahrerlaubnis befahren werden.

Achtung: Nicht immer gilt ein in Privatbesitz befindliches Gelände auch als wirklich privat, sondern wird dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Hierzu zählen zum Beispiel Supermarktparkplätze. Sie sind Teil des „faktischen öffentlichen Verkehrsraums“.

Zu diesem werden Grundstücke gerechnet, die sich zwar in Privatbesitz befinden, deren Nutzung durch die Öffentlichkeit vom Eigner jedoch ausdrücklich oder stillschweigend geduldet wird.

Es erwartet Sie also eine Strafe, wenn Sie hier fahren ohne Fahrerlaubnis. Erfolgt hingegen ein Separierung des Privatgrundstücks vom öffentlichen Verkehrsraum – hierfür kann sich zum Beispiel ein verschlossenes Tor eignen –, handeln sie regelkonform und müssen keine Bußgelder befürchten.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein fahren?

Was darf man ohne Führerschein fahren?
Was darf man ohne Führerschein fahren?

Ist die Fahrerlaubnis verloren, sind Betroffene nicht dazu verdonnert, komplett auf die Nutzung motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verzichten.

Ihnen ist das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erlaubt.

Genauso wie jenen, die nie über eine Fahrerlaubnis verfügten.

Bei welchen es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge handelt, führen wir im Folgenden auf:

  • Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen. Paragraph 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definiert Mobilitätshilfen wie folgt: Es handelt sich um zweispurige Kraftfahrzeuge, deren zwei Räder parallel angeordnet und mit einer verbauten Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik versehen sind. Sie dürfen eine Gesamtbreite von 0,7 Metern (70 Zentimeter) nicht überschreiten und weisen eine Plattform vor, die dem Fahrer eine Nutzung im Stehen ermöglicht. Darüber hinaus verfügen die Fahrzeuge über eine Haltestange, die einem Lenker gleich kommt und den Fahrzeugführer mittels Schwerpunktverlagerung befähigt, zu beschleunigen, zu bremsen sowie die Fahrtrichtung zu bestimmen. Auch müssen sie den entsprechenden Richtlinien genügen und den Nutzer darüber informieren, über wie viel Energie sie noch verfügen.
  • motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden. Und noch eine weitere Voraussetzung gilt: Die zulässige Gesamtmasse beträgt 500 kg. Hier sind die Batterien einzuberechnen. Ihre bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Das Überschreiten einer Breite von 1,1 Metern (110 cm) ist untersagt.
  • Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten. Auch Zug- und Arbeitsmaschinen, die nur eine Achse aufweisen und von zu Fuß Gehenden an Holmen geführt werden, dürfen ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen gefahren werden.
Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters. Es obliegt ihm zu entscheiden, ob sich das Fahrverbot – aufgrund der Schwere des begangenen Delikts – auf alle Führerschein-Klassen oder ausgewählte Bereiche beschränkt.
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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

297 Kommentare

  1. Martin

    21. September 2016 at 17:24

    Hallo mir ist die Farerlaubnis entzogen worden wegen Trunkenheit auf einem Fahrrad nun bin ich schon 3 mal angehalten worden beim 1 mal 1600 Geld Buße beim 2 mal 2400 Geld Buße jetzt beim 3 mal muß ich vor Gericht die 3 mal waren innerhalb von 10 Monaten was muß ich jetzt wohl erwarteten das Auto wollten sie einziehen hat ich aber schon verkauft jetzt is nur die frage was ich jetzt vom Gericht für eine Strafe zu erwarten habe

    • bussgeldrechner.org

      26. September 2016 at 10:08

      Hallo Martin,
      angesichts Ihrer Historie wäre es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und mit diesem Ihre Möglichkeiten zu erörtern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. KER

    19. September 2016 at 19:25

    Ich bin ohne Fahrerlaubnis auf einem Parkplatz, von dem ich dachte, dass er nicht öffentlich ist, ca. 5 Meter gefahren. Es kam Polizei vorbei und kontrollierte mich. Ich bin minderjährig und mache gerade den Führerschein, wollte nur einparken üben. Kann ich die Kurse weitermachen oder droht mir eine längere Sperre? Muss ich mit der Fahrschule von vorn anfangen?
    Vielen Dank.

    • bussgeldrechner.org

      26. September 2016 at 10:21

      Hallo KER,
      das Fahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Es kann dazu kommen, dass Ihnen eine Sperrfrist auferlegt wird, in der Sie den Führerschein nicht machen dürfen. Erst mit Ablauf kann dann die Erteilung einer Fahrerlaubnis erfolgreich beantragt und Sie zur Führerscheinprüfung zugelassen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Bubu

    18. September 2016 at 18:03

    Hallo ich habe eine Frage.. Was folgt mir nach fahren ohne fahrerlaubnis?? Ich bin so gut wie fertig mit meinem Führerschein.. Habe jetzt schon mehrere Versionen gehört zb eine Person auch ohne Führerschein gefahren und einen Unfall verursacht hat eine Geldstrafe bekommen aber keine sperre? Und jetzt weiß ich nicht was auf mich zukommt ? Ich habe keinen unfall oder sonstiges verursacht dummer weise nur in eine allgrmeine verkehrskontrolle geraten Wäre nett wenn man mir helfen könnte
    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org

      19. September 2016 at 8:11

      Hallo Bubu,
      Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Sie müssen daher mit einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen – beispielsweise, wenn Sie zum wiederholten Mal ohne Fahrerlaubnis erwischt werden – kann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Eine Sperre kann individuell von den Behörden verhängt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Toddel

    13. September 2016 at 12:17

    Hallo,wohne im Ausland (Schweiz) und wurde in Deutschland ohne Fahrerlaubnis,mit Firmentransporter angehalten! Was droht mir als Strafe und meiner Firma! Die wusste von nichts!! Wie lange wird es dauern bis man einen Bescheid bekommt!?

    • bussgeldrechner.org

      19. September 2016 at 8:35

      Hallo Toddel,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in Deutschland als Straftat betrachtet. Sie wird entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr geahndet. Das Schreiben der Behörde wird in der Regel in den nächsten Wochen versendet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. jadore

    8. September 2016 at 23:30

    guten abend was passiert wenn man das 2 mal erwischt wird ohne führerschein? kann man danach trotzdem den führerschein machen?

    lg

    • bussgeldrechner.org

      12. September 2016 at 8:30

      Hallo Jadore,
      Sollten Sie gar keine Fahrerlaubnis besitzen und zwei Mal von der Polizei erwischt worden sein, ist die Strafe hoch. Es kann hierbei eine Geld- oder Haftstrafe drohen. Ob Sie den Führerschein noch machen dürfen oder Ihnen eine Sperrfrist gesetzt wird, entscheidet letztendlich die Führerscheinbehörde. Setzen Sie sich bestenfalls mit dieser auseinander.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Nadine

    1. September 2016 at 0:08

    Hallo ich habe eine Frage ich wurde mit einem 25 kmh Auto angehalten habe eine Bußgeld von 32 Euro bekommen weil ich zu schnell war nun wurde mir damals gesagt dass ich mit einer mofaprüffbescheinigung damit fahren darf und nun wird mir zur Last gelegt fahren ohne Fahrerlaubnis mit was für eine Strafe muss ich rechnen ich habe Angst das ich jetzt deswegen in den Bau muss

    • bussgeldrechner.org

      5. September 2016 at 9:27

      Hallo Nadine,
      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die gemäß Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt ist. In der Regel hilft in diesem Fall eine anwaltliche Beratung weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. rogge

    30. August 2016 at 15:34

    Ich habe vor 8 Jahren mit einem auf mich angemeldetes mehr oder weniger fahren lassen er wurde erwischt und ich stand vor Gericht. Damals hatte och keinen Führerschein .Jetzt 8 Jahre später mochte ich fiesen machen .Muss ich jetzt eine mpu machen

    • VanDa

      20. April 2023 at 19:08

      Hallo, mir wurde letztes Jahr wegen btm die Fahrerlaubnis entzogen. Bin gerade dabei mich auf MPU vorzubereiten. Heute habe ich mich aufgrund eines familiären Notfalls hinter das Steuer gesetzt und wurde von der Polizei angehalten. Was droht mir jetzt? Kann ich die Fahrerlaubnis trotzdem wieder erhalten nach bestandener MPU? Oder ist die Wiedererteilung gefährdet?

    • bussgeldrechner.org

      5. September 2016 at 9:50

      Hallo Rogge,
      es ist relativ unwahrscheinlich, dass Ihnen eine MPU wegen dieser Sache aufgebrummt wird. Mit welchen Sanktionen Sie gegebenenfalls noch zu rechnen haben, bringen Sie bei der Führerscheinstelle in Erfahrung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. D.

    27. August 2016 at 13:53

    Hallo,
    Ich besitze den Führerschein der Klasse B seit über 10 Jahren und möchte ihn jetzt erweitern, also auch die A Klasse für Motorrad erwerben.
    Wenn ich also Motorrad fahren würde ohne gültigen Führerschein für diese Klasse, was könnte mir passieren? Würde ich auch den B-Führerschein verlieren? Sperre? Geldstrafe oder Haftstrafe?
    Danke.

    • bussgeldrechner.org

      29. August 2016 at 8:29

      Hallo D.,
      Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen hohe Strafen. Sie müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Marco

    25. August 2016 at 10:15

    Hallo wie ist die Strafe wenn man trotz 3 Monatigen Fahrerlaubnisentzuges der noch auf Probe war, mit einem Fahrzeug fährt und von der Polizei erwischt wurde?.

    • bussgeldrechner.org

      29. August 2016 at 8:41

      Hallo Marco,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar und wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr bzw. einer Geldstrafe belegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Daniela

    16. August 2016 at 23:51

    Hallo wie ist die Strafe meine Tochter ist gerade beim Führerschein machen und hat das Auto einer Freundin gefahren ohne Fahrerlaubnis. Kein Alkohol ! Meine Tochter hat das Auto ihrer Freundin in einen Graben gelenkt. Wie hoch ist die Bußgeld Strafe und wann darf meine Tochter zum Führerschein jetzt antreten. Darf sie weiterhin ihre Vespa lenken?

    • bussgeldrechner.org

      22. August 2016 at 9:05

      Hallo Daniela,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar, der in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer einjährigen Haftstrafe bestraft wird. Fahren darf Ihre Tochter ohne Führerschein u. a. Mofas bzw. Fahrzeuge, die bauartbedingt lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorweisen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Milos J.

    16. August 2016 at 5:55

    Ich habe eine Frage..Welche Strafe krige Ich wenn Polizist Mir erwischt dass ich fahre Roller 50 ccm one Österreicher Führerschein? Besitze Ausländsiche führeschein ( aus Serbien) und Wohnen mehr als Zwei Jahre in Wien!!!

    • bussgeldrechner.org

      22. August 2016 at 9:51

      Hallo Milos,
      Nicht-EU-/EWR-Führerscheine müssen in Österreich anerkannt werden und in eine österreichische Lenkberechtigung umgeschrieben werden, damit Sie dort fahren dürfen. Haben Sie dies bis jetzt versäumt, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. In der Regel handelt es sich hier um eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 363 Euro. Doch auch vierstellige Beträge sind möglich. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Angaben an einen mit dem österreichischen Verkehrsrecht betrauten Rechtsanwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Alessio F.

    15. August 2016 at 15:53

    Hallo,
    Würde mal gerne wissen was passiert wenn ich mit einem 125cm3 Motorrad angehalten werde und keinen Führerschein besitze sondern ihn gerade machen . Was für eine Strafe bekommt man wenn man einfach so angehalten wird ohne auffällig zu sein?

    • bussgeldrechner.org

      22. August 2016 at 9:28

      Hallo Alessio,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Sie wird mit einer Geldstrafe oder einer einjährigen Haftstrafe geahndet. Abgemildet wird diese, wenn Ihnen lediglich Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Smone

    15. August 2016 at 15:24

    Hallo mein Sohn wurde mit dem Roller angehalten zu schnell bekam 20 Sozialstunden .Was droht wenn er noch einmal angehalten wird er hat inzwischen den BF 17 ist der FS weg ? Geldstrafe ? Soszialstunden ?

    • bussgeldrechner.org

      22. August 2016 at 9:34

      Hallo Smone,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit stellen immer A-Verstöße dar. Sie werden mit probezeitrelevanten Ahndungen belegt, wenn es sich um mindestens 21 km/h zu viel handelte. Das erste Vergehen dieser Art verlängert die Probezeit um 2 Jahre. Erfolgt in dieser verlängerten Bewährungsphase ein erneuter Tempoverstoß in Höhe von mindestens 21 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine Empfehlung erteilt, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hinzu kommen die regulären Ahndungen für die Tempomissachtung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Stefan

    20. Juli 2016 at 21:45

    Hallo,
    Ich bin gefahren mit 0.77 pro mille (1.54) trozt fahrverbot (10 mo wegen Verweigerung und 2 mo später mit 104 km/h in stadt insgesamt 10 mo) bis jezt ist keine geld strafe gekomen nur für due 104 hm/h ist 300 euro gekomen.
    Jezt hab ich noch 18 mo dazu also insgesamt 28 monate und anzeige dazu. Was droht mir jezt
    ( hab ich auch 8 mo bedingte freiheitstrafe wegen andre delikte) was kann passieren wenn mich noch mal erwischen würde ?

    • bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 at 9:41

      Hallo Stefan,

      Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat und hat eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. B.

    17. Juli 2016 at 0:20

    Sehr geehrtes bussgeldrechner.org -Team,
    mein 9jähriger Sohn (ohne Fahrerlaubnis :) ) hat vor einigen Wochen mit seinem Quad unser Privatgrundstück verlassen, ca.20 Meter einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Weg befahren, um zum nächsten Niemandsland zu gelangen.
    Meine Nachbarin, deren Geisteszustand sehr fragwürdig ist ,hat mich angezeigt. Ich habe heute die Vorladung zum Ermittlungsverfahren “ Fahren ohne Fahrerlaubnis- als Halter fahren lassen“ erhalten :( . Muss ich jetzt wirklich mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe….für die ich wohl einen Kredit aufnehmen muss…, rechnen?
    …boahhh….ich habe nicht einmal eine Rechtschutzversicherung :(
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    B.

    • bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 at 6:59

      Hallo B.,
      Kinder dürfen zwar Quad fahren, allerdings nur auf geschlossenem Gelände, welches nicht zur Straßenverkehrsordnung gehört. Fuß- und Radwege sowie Straßen oder Waldwege und Acker sind also nicht zum Befahren zulässig. Da liegt Ihre Nachbarin nicht falsch. Solange bei dem Befahren der öffentlichen Wege keiner zu Schaden gekommen ist und Ihr Sohn ansonsten nur auf dem eigenen Grundstück fährt, müssen Sie nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Eine Geldstrafe könnte allerdings auf Sie zu kommen. Die Höhe kann allerdings individuell bestimmt werden. Ein Anwalt könnte Ihnen helfen, wenn Sie sich nicht genau sicher sind, ob die Strafe auch wirklich gerechtfertigt ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Weimer

        12. März 2017 at 14:47

        Mein Sohn hatte kein Führerschein ich hatte Kreislauferkrankungen er fuhr etwa 50 Meter Hauptstraße wusste nicht das er keinen hatte da er in einer Fahrschule war er baute einen leichten Unfall ohne verletzte was passiert mir es war 1 Leihwagen was kann man tun

        • bussgeldrechner.org

          16. März 2017 at 8:33

          Hallo Weimar,

          leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Elias

    13. Juli 2016 at 13:36

    Was passiert bei fahren ohne Führerschein kurz vor dem bf17 ? Bin mit einem Roller 50kmh angemeldet und versichert mit 25kmh gefahren. Was droht mir ?

    • bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 at 9:24

      Hallo Elias,
      werden Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, erwarten Sie in der Regel Sozialstunden. Ggf. werden Sie zusätzlich für eine gewisse Zeit gesperrt. Das heißt: Den bf17 können Sie erst nach Ablauf der Zeit erwerben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Andreas

    5. Juli 2016 at 20:06

    Hallo
    Habe meinen Führerschein vor 13 Jahren verloren. Dann vor 12 jahren neu gemacht. Damals durfte ich noch mit Anhänger fahren.
    Heute kompletter Zug nur 3,5t. Wurde heute angehalten und gewogen. 4100kg.
    Welche strafe drohte

    • bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 at 10:04

      Hallo Andreas,
      es handelt sich in Ihrem Fall um eine Überladung in Höhe von etwas über 17 Prozent. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 35 Euro vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. ackara

    22. Juni 2016 at 16:04

    ohne Führerschein nur Motor an und licht an ich weiss nicht was wie straffe

    • bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 at 10:09

      Hallo Ackara,
      welche Ahndung Ihnen nun droht, ist abhängig davon, ob Ihnen nur der Führerschein fehlt oder auch die Fahrerlaubnis.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Uysa

    22. Juni 2016 at 6:14

    Hallo,
    Meinem Vater wurde der Führerschein abgenommen (Sommer2015). Daraufhin fuhr er weiter und wurde dabei auch erwischt(Oktober2016), 1200€ Strafe. Februar2016 wurde er wieder erwischt 2400€ Strafe. Ich habe mit ihm Klartext gesprochen dass er auf garkein Fall mehr Auto fahren darf, seit dem nie wieder gefahren. Was können wir tun damit er sein Führerschein wiederbekommt :/

    • bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 at 10:15

      Hallo Uysa,
      bitte wenden Sie sich hierzu an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt. Hier bekommen Sie ausführlich Rat dazu, was Sie tun können, damit Ihr Vater den Führerschein wieder erhält.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Stoyan

        15. Februar 2022 at 17:11

        Hallo ich würde erstes Mal mit fast drei Promille Alkohol erwischt zweite mal auch fast drei Promille und ich würde heute dritte mal erwischt ohne Alkohol aber natürlich auch ohne Führerschein was erwartet mich gehen ich im Knast ?

  20. Non eu

    21. Juni 2016 at 17:16

    Hallo, wie sieht es aus wenn dem Mann eine Punkte gezogen werden muss und er hat non EU Fuhrerschein die noch nicht Anerkant ist und er fährt langer als diese sechs Monate die man ihne wieder zu Prüfenn fahren kann.

    • bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 at 9:27

      Hallo Non eu,
      fährt er nach den sechs Monaten weiter, ist die Fahrerlaubnis in Deutschland in der Regel verfallen. Er wird dann für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft (§ 21 Strafgesetzbuch) und muss mit Gefängnis von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Christian

    18. Juni 2016 at 16:40

    Hallo habe den alten dreier Führerschein darf bis 18.5 Tonnen fahren wurde aber mit einem Gesamtgewicht von 19.4 Tonnen angehalten was nun

  22. Mugan

    15. Juni 2016 at 19:52

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich komme aus 3 Staat und besitze den Führerschein aus Heimat und ich bin Student in Deutschland. Wegen der Sonderregelungen für Studenten habe ich mir gedacht , dass ich mit meinem Führerschein problemlos fahren darf, solange mein Status Student ist. Aber vor 3 Tagen wurde ich von Polizei kontrolliert und sagte dass mein Führerschein nicht mehr gültig ist ( Er meinte , Sonderregelung gilt nur Studenten aus EU) und Problem als Fahren ohne Fahrerlaubnis an meine Stadstpolizei weitergeleitet wurde. Aber, ich habe schon Antrag zur Umschreibung meines Führerschein gestellet ( weil ich ab nechstes Semester kein mehr Student bin ) und bin dafür zugelassen. Vor 2 Tagen der Polizeikontrolle bin ich theorie Prüfung bestanden und für praktische Prüfung habe einen Termin bekommen. Meine Frage ist, wie hoch die Strafe sein kann? Betrifft das bei Umschreiben?

    • bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 at 9:27

      Hallo Mugan,
      Sie dürfen mit einem ausländischen Führerschein (außerhalb der EU und EWR-Mitgliedsstaaten) maximal sechs Monate in Deutschland fahren, bevor dieser umgeschrieben sein muss. Sind Sie als Student maximal 12 Monate in Deutschland, können Sie sich die ausländische Fahrerlaubnis auch für ein Jahr verlängern lassen. Zudem muss der Führerschein gültig sein. Solange der Führerschein nicht umgeschrieben ist und Sie die beiden Prüfungen nicht absolviert haben, dürfen Sie auch nicht auf deutschen Straßen fahren. Da Sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sind, kann dies bei Fahrlässigkeit zu einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen oder einem Freiheitsentzug von bis zu sechs Monaten führen. Dies hängt allerdings vom individuellen Fall ab. Am besten nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen in Ihrer Situation sicherlich helfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Anna

    10. Juni 2016 at 2:09

    Wie sieht die Strafe aus , wenn einer mit einem gefälschten Führerschein fährt?

    • bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 at 10:11

      Hallo Anna,
      hierbei handelt es sich um Urkundenfälschung, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • W.

        3. Oktober 2016 at 16:54

        Ein Nachbar hatte offensichtlich einen (wie die Polizei meint) gefälschten griechischen Führerschein (wie wollen deutsche Beamte wissen, ob der Schein gefälscht ist?!).
        Danach durfte es das Fahrzeug abstellen.
        Womit muss er nun rechnen? Darf er in absehbarer Zeit den deutschen Führerschein machen? Wird man ihn wegen Urkundenfälschung oder wegen fehlender Fahrerlaubnis belangen?
        Da er der Meinung ist, dass man ihm den Schein zu Unrecht abgenommen hat, fährt er trotzdem weiter. Was passiert, wenn er erneut angehalten wird?
        Als er kontrolliert wirde, stellte man außerdem THC im Urin fest.
        Was kommt nun auf Ihn zu?
        Vielen Dank für Eure Mühe!
        Viele Grüße,
        Frank

        • bussgeldrechner.org

          6. Oktober 2016 at 8:40

          Hallo Frank,
          1. Polizeibeamte können durch verschiedene Merkmale des Führerscheins erkennen, ob dieser gefälscht ist.
          2. Es handelt sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ihr Nachbar muss in diesem Fall mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.
          3. Wann er den deutschen Führerschein machen darf, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann auch eine Sperrzeit bestimmen, in welcher der Führerschein nicht gemacht werden kann.
          4. Es kann durchaus auch sein, dass er sich wegen Urkundenfälschung verantworten muss.
          5. Er macht sich auch hier des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Im Strafverfahren wirkt sich das negativ für ihn aus. Wird er erneut erwischt, kann die Strafe noch höher werden und er muss beispielsweise im Gefängnis eine Haftstrafe absitzen.
          6. Dabei handelt es sich um eine schwere Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Solmaz

    15. Mai 2016 at 13:16

    Wer haftet personen ohne führerschein mit outo unterwegs ist die fahrzeug halter oder die die personen ohneführerschein fahren.

    • Hüseyn

      20. August 2020 at 23:06

      guten Tag . Ich habe einen Führerschein von Aserbaidschan, ich habe sie um erneute Lieferung gebeten. aber mit dieser Taubheit fuhr ich einen Roller bis zu 45 km pro Stunde. Ich wurde angehalten und mit einer Geldstrafe belegt, weil ich kein Recht habe, mit diesen Rechten zu fahren. Ich lehnte mich in einer Stunde zurück und fuhr fort. Ich wurde angehalten und der Polizist bestrafte mich erneut. was bedroht mich

    • bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 at 9:13

      Hallo Solmaz,

      der Fahrzeughalter haftet dann, wenn er/sie eine Person ohne Fahrerlaubnis wissentlich hat fahren lassen. Derjenige, der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, haftet in jedem Fall.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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