Fahrerflucht nicht bemerkt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schützt Unwissenheit vor Strafe?

Haben Sie eine Fahrerflucht nicht bemerkt, kann diese Unwissenheit Sie vor einer Strafe schützen.
Haben Sie eine Fahrerflucht nicht bemerkt, kann diese Unwissenheit Sie vor einer Strafe schützen.

Viele Autofahrer versuchen sich beim Vorwurf der Fahrerflucht bei der Polizei mit dem Argument herauszureden, dass sie die Unfallflucht gar nicht bemerkt haben.

Wurde lediglich ein Bagatellschaden verursacht – beispielsweise beim Ausfahren aus einer Parklücke – ist dies auch gar nicht mal so unwahrscheinlich.

Ist eine Fahrerflucht deshalb unbemerkt geblieben, weil Sie sich vom Unfallort entfernt haben, ohne zu wissen, dass überhaupt ein Unfall geschehen ist, so steht die Frage im Raum, ob Sie dafür überhaupt belangt werden können. Wie wird eine unbemerkte Fahrerflucht vor Gericht behandelt? Ist eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafbar? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber zur Fahrerflucht, wenn diese nicht bemerkt wurde.

FAQ: Fahrerflucht nicht bemerkt

Gilt es als Fahrerflucht, wenn ich den Unfall gar nicht bemerkt habe?

Nein. Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist nur erfüllt, wenn dieser wissentlich begangen wurde. Haben Sie wirklich nicht bemerkt, dass Sie mit einem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis zusammengestoßen sind, können Sie auch nicht belangt werden.

Schenkt mir die Polizei Glauben, wenn ich sage, ich hätte den Unfall nicht bemerkt?

Dies hängt davon ab, wie glaubwürdig Ihre Behauptung ist. Ist beim anderen Auto ein beträchtlicher Schaden entstanden, geht die Polizei üblicherweise davon aus, dass der Zusammenprall zu stark gewesen sein muss, um ihn nicht bemerken zu können.

Was passiert, wenn mir Fahrerflucht vorgeworfen wird, obwohl ich den Unfall nicht bemerkt habe?

Glaubt die Polizei Ihrer Behauptung nicht, kommt es in der Regel zum Prozess. Sie sollten sich dann an einen Rechtsanwalt wenden. Das Gericht muss in diesem Fall nachweisen, dass Sie den Unfall in Wahrheit doch bemerkt haben. Dazu wird meist ein Sachverständigengutachten angefordert.

Fahrerflucht begangen, den Unfall aber nicht bemerkt: Droht eine Strafe?

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort findet sich in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wieder. Es gilt laut Absatz 1:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Grundsätzlich muss ein Unfallbeteiligter, um den genannten Straftatbestand zu erfüllen, Kenntnis von dem Vorfall haben, da es sich um ein Vorsatzdelikt handelt. Hat ein Beteiligter einen Unfall also nicht bemerkt, liegt Fahrerflucht im Sinne des StGB demnach auch nicht vor.

Trotzdem muss das Gericht bei einem Vorwurf von Fahrerflucht überprüfen, ob die angebliche Fahrerflucht tatsächlich nicht begangen wurde – oder ob der Beschuldigte nur vorgibt, den Unfall und somit die Verkehrsunfallflucht nicht bemerkt zu haben.

Auto angefahren und es nicht bemerkt: So sollten Sie handeln

Fahrerflucht nicht bemerkt: Um einer Freiheitsstrafe zu umgehen, darf kein Vorsatz vorliegen.
Fahrerflucht nicht bemerkt: Um einer Freiheitsstrafe zu umgehen, darf kein Vorsatz vorliegen.

Grundsätzlich sollten Sie Folgendes beachten: Stoßen Sie versehentlich an ein anderes Auto, zum Beispiel wenn Sie ausparken, sollten Sie sich besser zweimal vergewissern, ob auch tatsächlich kein Kratzer oder leichter Schaden am anderen Fahrzeug zu sehen ist.

Gehen Sie im Zweifelsfall auf Nummer sicher und warten Sie auf den Besitzer oder gehen Sie zur Polizei, um im Notfall doch Ihre Telefonnummern oder Adressen austauschen zu können.

Falls doch etwas beim Parkunfall passiert sein sollte, sind Sie so auf der sicheren Seite. Wurden Sie bereits der Fahrerflucht beschuldigt, geht die Polizei meist auch davon aus, dass Sie lediglich eine Schutzbehauptung aufstellen, wenn Sie sagen, dass Sie die Fahrerflucht nicht bemerkt haben.

Besonders, wenn ein großer Schaden entstanden ist, ist Ihre Aussage nach dem Unfall tatsächlich wenig glaubwürdig. Trotzdem steht dem Gericht dann die Aufgabe zu, Ihnen die Unfallflucht nachzuweisen. In solch einer Lage sollten Sie sich Hilfe von einem Anwalt suchen, der Sie im Prozess unterstützen kann.

Eine Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden nicht bemerkt zu haben, kommt häufig bei Autofahrern vor. Liegt allerdings ein größerer Schaden vor, wird meist ein Prozess eingeleitet. In diesem steht das Gericht in der Pflicht, Ihnen das Gegenteil nachzuweisen. Wenden Sie sich in solch einem Fall an einen Rechtsanwalt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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