Geblitzt und nicht angeschnallt? So geht es jetzt weiter

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Werden die Sanktionen addiert, wenn ich unangeschnallt geblitzt wurde?

Wie geht es weiter, nachdem Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren?
Wie geht es weiter, nachdem Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren?

Bereits im Jahr 1976 wurde die Anschnallpflicht in Deutschland eingeführt. Das Anlegen von einem Gurt ist seitdem wohl den meisten Auto­fahrern als vollkommen automatisierter Vorgang in Fleisch und Blut übergegangen. Doch damals wie heute gibt es Fahrer, die sich dieser Regelung nicht so recht fügen möchten und meinen, der Gurt sei ohnehin überflüssig.

Geraten solche Autofahrer in eine Radarfalle, sprich sie werden mit zu vielen km/h geblitzt und waren nicht angeschnallt, scheint die vorherige Gleichgültigkeit wie weggeblasen. Schließlich haben sie gerade zwei Verstöße auf einmal begangen. Doch bedeutet dies auch, dass das damit verbundene Bußgeld verdoppelt wird?

Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund. Außerdem informieren wir Sie über Situationen, in denen es vollkommen legal ist, auf den Anschnallgurt zu verzichten und weshalb.

FAQ: Unangeschnallt geblitzt

Welche Strafe muss ich erwarten, wenn ich unangeschnallt geblitzt wurde?

In der Regel werden die Sanktionen nicht addiert. Meist verlangt die Bußgeldstelle nur das höhere Bußgeld von Ihnen. Bei Missachtung der Gurtpflicht fallen 30 Euro Geldbuße an. Liegt das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung darüber (zum Beispiel bei 100 Euro, weil Sie mit 23 km/h außerorts zu schnell geblitzt wurden), müssen Sie dieses in der Regel bezahlen.

Wie sieht es mit den Nebenfolgen aus?

Punkte in Flensburg können addiert werden. Transportieren Sie etwa ein Kind ohne Sicherung, was auf dem Blitzerfoto sichtbar wird, bekommen Sie auch dafür einen Punk in Flensburg.

Muss ich stets angeschnallt sein?

In der Regel ja, allerdings gibt es wie immer Ausnahmen. Fahren Sie bspw. nur kurz rückwärts auf einem Parkplatz, müssen Sie dafür nicht unbedingt angeschnallt sein. Weitere Ausnahmen finden Sie hier.

Was droht mir, wenn ich geblitzt wurde und nicht angeschnallt war?

Wurden Sie aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt und waren nicht angeschnallt, haben Sie sich – wie bereits erwähnt – im gleichen Zug zwei Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht geleistet. In diesem Fall handelt es sich um Tateinheit: Die Ordnungswidrigkeiten wurden zur gleichen Zeit und am gleichen Ort begangen.

Wurden Sie unangeschnallt geblitzt, handelt es sich um Tateinheit.
Wurden Sie unangeschnallt geblitzt, handelt es sich um Tateinheit.

Vielen Autofahrern rutscht in einer solchen Situation das Herz in die Hose, da Sie davon ausgehen, dass die drohenden Sanktionen addiert werden.

Betroffene können jedoch aufatmen: Wurden Sie von einem Blitzer erfasst und waren nicht angeschnallt, wird Ihnen in der Regel nur das höhere Bußgeld auferlegt.

Mögliche Nebenfolgen, die im Zusammenhang mit der zweiten Ordnungswidrigkeit stehen, können addiert werden. Sollte das Bußgeld einen Betrag von 35 Euro übersteigen, kann der Regelsatz zudem erhöht werden. Folgendes Beispiel soll zu einem besseren Verständnis beitragen:

  • Sie sind innerorts 33 km/h zu schnell gefahren, wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt.
  • Aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit einem Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen (höheres Bußgeld).
  • Für die Missachtung der Anschnallpflicht wird ein Verwarngeld von 30 Euro fällig. Haben Sie hingegen ein Kind ohne jegliche Sicherung transportiert, sind es 60 Euro sowie ein Punkt (niedrigeres Bußgeld).
  • Insgesamt würden 260 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zukommen. Gegebenenfalls können ein höheres Bußgeld und in der Gesamtheit drei Punkte auf Sie zukommen, wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren bzw. ein Kind ohne Sicherung befördert haben. Dies ist jedoch nur eine Möglichkeit, keine Tatsache.

Wann muss ich mich nicht anschnallen?

Die Ausnahmen bei der Anschnallpflicht sind in § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben. Demzufolge dürfen Sie in folgenden Situationen auf den sonst verpflichtenden Gurt verzichten:

Geblitzt und nicht angeschnallt? Lediglich das höhere Bußgeld muss gezahlt werden.
Geblitzt und nicht angeschnallt? Lediglich das höhere Bußgeld muss gezahlt werden.
  • … wenn Sie in einem Bus unterwegs sind, in dem es Stehplätze für Fahrgäste gibt
  • … wenn es sich lediglich um Rückwärtsfahrten oder Kurzstrecken auf einem Parkplatz handelt
  • … wenn Sie von Haus zu Haus fahren und das Kfz in kurzen Abständen immer wieder verlassen müssen
  • … wenn Sie sich in einem Bus mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen befinden und Ihren Sitzplatz kurzzeitig verlassen müssen
  • … wenn Sie als Begleitperson einer betreuungsbedürftigen Person fungieren und Dienstleistungen erbringen müssen, die das Verlassen des Sitzplatzes erfordern
In einer der gerade genannten Situationen wird es wohl kaum dazu kommen, dass Sie geblitzt werden und nicht angeschnallt waren. Trotzdem ist es stets von Vorteil, zu wissen, wann die vorgeschriebene Gurtpflicht greift und wann nicht.
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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