Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie das Fahren ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis geahndet wird

Tat­bestandBuß­geldPunk­teSonsti­ges
Führer­schein beim Autof­ahren nicht da­bei10 €
Fahren ohne Fahr­erlaubnis3- Führer­schein­ent­zug inkl. Sperr­frist von min­des­tens 6 Mona­ten
- Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe

Waren Sie ohne Führerschein unterwegs?

Was kostet das Fahren ohne Führerschein?
Was kostet das Fahren ohne Führerschein?

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Fahrer seine theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich Verkehrs­recht (Theorieprüfung) nachweist und diese im Rahmen einer praktischen Prüfung unter den Augen geschulter Experten unter Beweis stellt.

Demonstriert der Führerscheinanwärter in beiden Tests, dass er ein Fahrzeug zuverlässig führen kann, erteilt die jeweilige Behörde den Führerschein. Dieser fungiert als Nachweis dafür, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Was auf Kraftfahrer zukommt, die entweder ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind und erwischt werden, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Welche Konsequenzen zieht das Fahren trotz Fahrverbot nach sich?

Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Straftat. Während eines Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis, sodass ein Verstoß gegen das Fahrverbot wie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden ist.

Womit müssen Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen?

Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren. Das prominenteste Beispiel ist wohl Marco Reus, Mittelfeldspieler beim Verein Borussia Dortmund und Teil der deutschen Nationalmannschaft.

Er war jahrelang ohne Führerschein unterwegs, bis sein Fahren ohne Fahrerlaubnis schließlich auffiel. Die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Straftat sind mittlerweile eingestellt. Er kam mit einer Geldstrafe von 540.000 Euro davon.

Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Doch nicht nur Verkehrsteilnehmern, die nie einen Führerschein besessen haben, droht eine Strafe. Auch, wenn dem Fahrer wegen des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. zu vieler Punkte in Flensburg der Führerschein entzogen wurde und die Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bisher noch nicht erfolgreich war, führen Sie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis.

Die etwaigen Folgen führt der Bußgeldkatalog auf. Ein einmal erworbener Führerschein kann wegen verschiedener Delikte entzogen werden. Dazu zählt unter anderem das stark alkoholisierte Fahren. Weist der Kfz-Führer bei einer Polizeikontrolle einen Promillewert von 1,1 oder mehr auf, ist der Führerschein häufig weg.

Auch eine MPU ist möglich und das schon bei einem geringeren Alkoholisierungsstand. Auch Drogen am Steuer können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn die Beamten davon ausgehen müssen, dass zwischen dem Konsum von Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr unterschieden werden kann.

Und schließlich verursachen auch zu viele Punkte in Flensburg, dass einem Fahrer die Fahreignung aberkannt wird. Ist die magische Grenze von acht Zählern erreicht, ist der Führerschein weg. Sie erhalten ihn erst nach der erfolgreichen Neubeantragung wieder.

Fahren ohne Führerschein gleichbedeutend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Unter dem Fahren ohne Führerschein verstehen die meisten Autofahrer drei verschiedene Tatbestände, die sich jedoch aus rechtlicher Hinsicht stark voneinander unterscheiden:

  • der Führerschein wurde bei einer Fahrt nicht mitgeführt
  • Fahren trotz Fahrverbot (Führerschein vorübergehend entzogen)
  • es liegt keine Fahrerlaubnis vor

Angesichts der erheblich abweichenden Sanktionshöhen für die jeweiligen Vergehen – in der Regel fällt die Strafe für das Fahren ohne Führerschein erheblich niedriger aus – soll anschließend deshalb zunächst der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein erläutert werden.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?
Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um zwei verschiedene Dinge.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Für diese – auf dem Führerschein – vermerkten Klassen, verfügt der Führerscheinbesitzer eine Fahrerlaubnis.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden
  • das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht
  • die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen
  • im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden
  • in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse
Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Häufig fragen die Beamten auch nach den Fahrzeugpapieren.

Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein. Die Strafe hierfür beträgt laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

Fahrverbot ignorieren und trotzdem Auto fahren

Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?
Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?

Aufgrund schwerwiegender Vergehen gegen die StVO können Verkehrssünder jedoch auch – neben einem verordneten Bußgeld – ein Fahrverbot auferlegt bekommen.

Das bedeutet: Das Dokument wird für die Dauer der Strafe von der Fahrerlaubnisbehörde oder Polizei einbehalten – die Fahrerlaubnis entsprechend entzogen. Selbst Fahrzeuge, für dessen Führung an und für sich keine amtliche Erlaubnis vonnöten ist, sind in dieser Zeit mitunter tabu.

Ein Fahrverbot kann wahlweise ein, zwei oder drei Monate andauern. Es sanktioniert in der Regel solche Verstöße, für welche der Bußgeldbescheid im Minimum zwei Punkte in Flensburg ausweist.

Zu solchen groben Missachtungen vom Verkehrsrecht zählen beispielsweise Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, jedweder Drogen- oder Alkoholverstoß am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h zu viel.

Neben einem Fahrverbot können in Abhängigkeit der Härte des Verkehrsverstoßes zusätzlich auch Freiheits- oder Geldstrafen angeordnet werden.

Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist und Sie den Führerschein zur Verwahrung bei der jeweiligen Behörde abgegeben haben, handelt es sich um ein Autofahren ohne Führerschein.

Mitunter kann ein Fahrverbot umgewandelt werden in ein höheres Bußgeld. Begünstigend kann sich hier auswirken, haben Sie sich bisher eher wenige und geringfügige Verkehrsverstöße geleistet oder sind Sie auf den Führerschein aus Arbeitsgründen angewiesen.

Nehmen Sie hierfür die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Mit seiner Erfahrung sind Ihre Erfolgschancen wesentlich höher, verfügt er doch über mehr Erfahrung und kennt Tricks und Kniffe, die einem Laien unbekannt sind.

Strafe für das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot

Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.
Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.

Wer ein Auto während eines Fahrverbotes führt, muss nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit folgenden Strafen rechnen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Darüber hinaus steht ebenfalls der Fahrzeugentzug im Raum.

Zwar handelt es sich hierbei um eine Option, doch wird diese Sanktion nur in Ausnahmefällen angeordnet, beispielweise, wenn sich ein Verkehrssünder innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal des Vergehens „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig gemacht hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach Paragraph 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Paragraph 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer

  • verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
  • hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen
  • oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen. Auch Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen, sind von Ahndungen betroffen.

Sind Sie also als Halter eines Fahrzeugs darüber informiert, dass der Fahrer über keine Fahrerlaubnis verfügt, da sein Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, machen auch Sie sich strafbar, wenn Sie ihn gewähren lassen.

Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Autoschlüssel nicht verschlossen sichern und sich ein anderer Ihr Fahrzeug borgt. Ausnahmen gelten unter bestimmten Umständen für Mofa-Fahrer. Ist es versichert, nicht getunt und der Fahrzeugführer nach dem 1. April 1965 geboren, wird das Vergehen lediglich als Ordnungswidrigkeit eingeordnet für die lediglich ein Verwarngeld von 20 Euro zu zahlen ist (§§ 5, 75 FeV; § 24 StVG, Nr. 168 Bußgeldkatalog).
Autofahren ohne Führerschein - innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.
Autofahren ohne Führerschein – innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.

Die Anordnung des Fahrerlaubnisentzugs erfolgt, wenn seitens der Behörde erhebliche Zweifel an der Eignung oder Befähigung einer Person bestehen, ein Fahrzeug zu führen.

In der Regel ist in diesem Zuge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, in welcher der Betroffene seine Läuterung nachweisen muss.

Erst mit erfolgreichem Bestehen und nach einer Sperrfrist, die sechs Monate bis fünf Jahre umfassen kann, ist die Neubeantragung eines Führerscheins möglich. Ein neuer Führerschein darf der Verkehrssünder erst wieder ungefähr drei Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen. Zudem knüpft die Fahrerlaubnisbehörde dieses Vorhaben an bestimmte Bedingungen.

Das kann beispielsweise das Absolvieren einer MPU, aber auch eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse sein. Unter Umständen ist sogar noch einmal eine Prüfung abzulegen. Diese Konsequenzen sollten Sie sich vergegenwärtigen, bevor Sie fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ohne Führerschein fahren – auf Privatgrundstücken erlaubt

Während Sie im öffentlichen Straßenverkehr für das Führen motorisierter Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein benötigen, ist dies beim Fahren auf Privatgrundstücken nicht erforderlich.

Hier gilt als notwendige Voraussetzung lediglich, dass das Befahren des jeweiligen Anwesens dem öffentlichen Verkehr verwehrt ist.

Wer auf einem privaten Gelände ohne Fahrerlaubnis fährt, benötigt nur die Zustimmung des Grundstückbesitzers.

Und auch die Teilnehmer von Autorennen dürfen fahren ohne gültigen Führerschein – sofern die befahrene Strecke nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist. Das bedeutet: Ist sie für die Dauer der Wettfahrt gesperrt, wodurch die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen wird, dürfen auch „öffentliche“ Straßen ohne Fahrerlaubnis befahren werden.

Achtung: Nicht immer gilt ein in Privatbesitz befindliches Gelände auch als wirklich privat, sondern wird dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Hierzu zählen zum Beispiel Supermarktparkplätze. Sie sind Teil des „faktischen öffentlichen Verkehrsraums“.

Zu diesem werden Grundstücke gerechnet, die sich zwar in Privatbesitz befinden, deren Nutzung durch die Öffentlichkeit vom Eigner jedoch ausdrücklich oder stillschweigend geduldet wird.

Es erwartet Sie also eine Strafe, wenn Sie hier fahren ohne Fahrerlaubnis. Erfolgt hingegen ein Separierung des Privatgrundstücks vom öffentlichen Verkehrsraum – hierfür kann sich zum Beispiel ein verschlossenes Tor eignen –, handeln sie regelkonform und müssen keine Bußgelder befürchten.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein fahren?

Was darf man ohne Führerschein fahren?
Was darf man ohne Führerschein fahren?

Ist die Fahrerlaubnis verloren, sind Betroffene nicht dazu verdonnert, komplett auf die Nutzung motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verzichten.

Ihnen ist das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erlaubt.

Genauso wie jenen, die nie über eine Fahrerlaubnis verfügten.

Bei welchen es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge handelt, führen wir im Folgenden auf:

  • Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen. Paragraph 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definiert Mobilitätshilfen wie folgt: Es handelt sich um zweispurige Kraftfahrzeuge, deren zwei Räder parallel angeordnet und mit einer verbauten Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik versehen sind. Sie dürfen eine Gesamtbreite von 0,7 Metern (70 Zentimeter) nicht überschreiten und weisen eine Plattform vor, die dem Fahrer eine Nutzung im Stehen ermöglicht. Darüber hinaus verfügen die Fahrzeuge über eine Haltestange, die einem Lenker gleich kommt und den Fahrzeugführer mittels Schwerpunktverlagerung befähigt, zu beschleunigen, zu bremsen sowie die Fahrtrichtung zu bestimmen. Auch müssen sie den entsprechenden Richtlinien genügen und den Nutzer darüber informieren, über wie viel Energie sie noch verfügen.
  • motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden. Und noch eine weitere Voraussetzung gilt: Die zulässige Gesamtmasse beträgt 500 kg. Hier sind die Batterien einzuberechnen. Ihre bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Das Überschreiten einer Breite von 1,1 Metern (110 cm) ist untersagt.
  • Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten. Auch Zug- und Arbeitsmaschinen, die nur eine Achse aufweisen und von zu Fuß Gehenden an Holmen geführt werden, dürfen ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen gefahren werden.
Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters. Es obliegt ihm zu entscheiden, ob sich das Fahrverbot – aufgrund der Schwere des begangenen Delikts – auf alle Führerschein-Klassen oder ausgewählte Bereiche beschränkt.
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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

297 Kommentare

  1. RALF

    7. August 2018 at 2:36

    Wurde 2017 zu einer Geldstrafe und fahren ohne Führerschein zu einem Fahrverbot bis 03.08 2918 ohne weitere AUFLAGEN VERURTEILT: das Fahrverbot ist nunmehr beendet. Die Führerscheinstelle des zuständigen LRA verweigert eine Neuausstellung. Ich erhalte keine Auskunft, mein Rechtsanwalt erhält auch keine Auskunft. FS wurde rechtzeitig zur Neueinstellung beantragt Wer kann mir hier weiterhelfen da ich aus familiären Gründen( Frau ist chronisch Krank) ich ebenfalls Diabetes das Fahrzeug brauche. Für Arztfahrten usw. meinte der Richter lakonisch geht mich nix an, nehmen sie ein Taxi.
    Ich kann aber auf Grund von Rentenbezug mir in Zukunft kein Taxi mehr leisten.

    vielen Dank für Ihre Bemühungen

    RALF

    • bussgeldrechner.org

      13. August 2018 at 10:08

      Hallo Ralf,

      wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Anwalt, dieser sollte in aller Regel Auskunft erhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Mark

    27. Juli 2018 at 22:44

    Hallo!
    Ich bin ausländische Student. Ich bin 2mal pro 2 Stunden erwischt ohne Führerschein (ich habe Führerschein von mein Land, aber ich wohne in Deutschland mehr als 6 Monaten und Polizei hat mir gesagt, dass ich meine Führerschein umschreiben muss). Das wusste ich nicht. der Polizist sagte mir, dass ich nicht mehr fahren darf, wollte ich mein Auto nach Hause nehmen, und wurde zum zweiten Mal gestoppt.Was passiert in dieses Fall? Wie hohen Strafen wird? Kann ich eingesperrt werden? Und kann ich noch meine Führerschein umschreiben nachdem dieses Fall? Ich habe meine Autos abgemeldet und Dokumente in der Fahrschule vorgelegten, warte jetzt Antworten…

    • bussgeldrechner.org

      6. August 2018 at 10:28

      Hallo Mark,
      Fahren ohne Führerschein wird in Deutschland als Straftat gewertet. Welche Sanktionen drohen, bestimmt somit ein Gericht. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Hugo

    7. Juni 2018 at 12:12

    Hallo, mein Freund 21, fuhr ohne Führerschein mit Auto von seinem freund. In dieser Nacht war der Fahrzeughalter mit im Auto, leider haben Sie einen Gartenzaun übersehen und den überfahren. Da Sie anscheinend leicht schockiert waren, liessen Sie das Auto am Unfallstelle und liefen davon. Die Polizei war am nächsten Morgen logischerweise beim Fahrzeughalter, der Ihnen gesagt hat dass nicht er sonder mein freund gefahren ist …. Am Nächsten Tag hat sich mein freund bei der Polizeigestellt und Ihnen auch mitgeteilt das er gefahren ist …. welche strafe kommt auf Ihn zu? Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 at 17:05

      Hallo Hugo,

      wer ohne einen Führerschein einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, je nach Höhe des entstandenen Schadens. Die genaue Strafe wird von einem Gericht festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  4. J.K.

    5. Juni 2018 at 15:54

    Hallo,

    was droht einem Fahrzeughalter, der eine andere Person ohne Führerschein auf Privatgelände fahren lassen hat unter Alkoholeinfluss (Genehmigung des Besitzers des Grundstückes liegt nicht vor).

    Können Sie mir sagen, was dem Halter des Fahrzeuges droht, der während der Tat ebenfalls im PKW saß?

    mfg J.K.

    • bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 at 16:56

      Hallo J.K.,

      als Halter des Fahrzeugs machen Sie sich ebenfalls strafbar, wenn Sie eine andere Person mit Ihrem Auto ohne Führerschein und alkoholisiert haben fahren lassen. Die genaue Strafe wird von der zuständigen Behörde oder einem Gericht festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  5. Tomas

    27. April 2018 at 12:51

    Ich bin 2009 ohne Führerschein gefahren und kontrolliert worden. Die Geldstrafe habe ich bezahlt und meine 2 Punkte sind haben sich inzwischen abgebaut. Zusätzlich wurde mir mitgeteilt dass ich sobald ich einen Führerschein gemacht habe diesen für 1 Monat abgeben muss. So, es sind 9 Jahre her seitdem und erst gestern habe ich den Führerschein fertig. Ich wollte dieser Aufforderung nachkommen es ist jedoch so dass keine Behörde sich zuständig fühlt oder weiss damit umzugehen da es schon so lange her ist, das Strassenverkehrsamt hat mich zum Amtsgericht geschickt, die wiederum meinten die Staatsanwaltschaft hätte die Akte, die Staatsanwaltschaft könnte mir auch nicht recht weiterhelfen da sie nichts im System hatten. Meine Frage ist darf ich jetzt wo ich einen Führerschein habe bedenkenlos Fahren oder oder gibt es doch eine zuständige Behörde? Oder ist diese Angelegenheit vielleicht verjährt?

    • bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 at 15:08

      Hallo Tomas,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Akteneinsicht beantragen und Ihnen sagen, ob Sie bedenkenlos fahren können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Anna

    14. März 2018 at 14:35

    Was würde passieren wenn man während einer MPU fährt?

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 13:31

      Hallo Anna,
      in diesem Fall liegt in der Regel der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Ali

    8. März 2018 at 11:01

    Ich habe eine Frage und zwar mein Freund ist Auto gefahren er ist 15 Jahre alt in die Polizei hat ihn erwischt was kriegt er für Strafen

    • bussgeldrechner.org

      12. März 2018 at 8:26

      Hallo Ali,

      es handelt sich dabei um eine Straftat, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Ahmad M.

    7. März 2018 at 23:48

    Ich lebe seit zwei Jahren in Deutschland und ich habe syricheführeschein gultig bis 2020 und habe ich mein fuhreschein umschreiben gelassen und den theori prüfung bestanden habe aber ich habe nicht erlaubt, die praktische Prüfung machen nachdem die Polizei mich angehalten . Bitte ! Was soll ich erwarten

    • bussgeldrechner.org

      12. März 2018 at 12:20

      Hallo Ahmad,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis hat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Folge. Außerdem kann es nun bis zu ein Jahr dauern, bevor Sie zur praktischen Prüfung zugelassen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. tati

    1. Februar 2018 at 21:24

    Ahoi liebes Team vom bussgeldrechner, möchte von euch erfahren welches Verhalten besser ist : Mein Sohn ist drei Wochen vor seinem 18zten Geburstag, in eine Stadt in NRW, 30km entfernt von unserem Wohnort in Niedersachsen, gefahren. Dies erfüllt natürlich einen Straftat bestand und ist dazu natürlich auch voll unreif. Nun kam vom Ordnungsamt in NRW heute der Bußgeldbescheid über 98,50 für den Tatvorwurf führen eines Kraftfahrzeugs der Kl. B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person. Einen Punkt im Fahreignungsregister hat er selbstverständlich auch kassiert. §48aAbs.2, §75FeV, §24 StVG;251a BKat wird ihm zur Last gelegt. Wenn wir das Bußgeld einen Tag verspätet einzahlen, würde ihm der Führerschein wohl noch zugestellt, da ja die Behörde in Niedersachsen erst dann von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt würde .Ist das richtig? Oder macht es mehr Sinn jetzt während des Begleitenden Fahrens gegebenfalls eine Sperrfrist zu bekommen. Was folgt auf das Bußgeld an Verfahren konkret? Danke für ihre Bemühungen. MfG tati

    • bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 at 9:34

      Hallo,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Feri

    10. Januar 2018 at 7:33

    Korrektur

    Hallo nochmal

    Der Landsmann von mir hat überhaupt kein deutsche Führerschein .
    Er hat ein ungültiges und abgelaufenes Führerschein seines Landes .
    Trotzdem in Deutschland sich ein Auto gekauft und 7 Monaten lang gefahren .
    Bei der zufällige Polizeikontrolle beim fahren erwischt .
    Das ist ein Ausnahmefall , denke ich

    Was erwartet ihn ??

    Lg

    Feri

    • bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 at 9:14

      Hallo Feri,

      das ist in dem Sinne kein Ausnahmefall, sondern ein klassischer Fall von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ – schließlich besitzt diejenige Person nicht einmal in ihrem Heimatland einen gültigen Führerschein.

      Dieser Tatbestand wird verhältnismäßig streng bestraft – wie genau, können wir jedoch nicht vorhersagen. Es muss sich im Mindesten auf eine hohe Geldstrafe und auch ein Fahrverbot eingestellt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. P. Black

    30. Dezember 2017 at 19:31

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    mir ist folgendes passiert:

    Oktober 2014 wurde ich über rot fahrend geblitzt mit vielleicht 5km/h zu schnell, allerdings ohne Führerschein. Weil sie den Halter nicht ausfindig machen konnten, habe ich Anfang Dezember 2017 einen Brief bekommen, mit einer Geldstrafe von 1500,-€. (Sind durch meine Arbeit, Auslieferer, auf mich gekommen) Meine Frage an euch, ist das ganze nicht schon verjährt? Und kommt zu der Geldstrafe noch ein Fahrverbot dazu oder geht das nicht mehr?

    Mit freundlichen Grüßen

    Black

    • bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 at 14:04

      Hallo P. Black,

      die Verjährung kann durch viele Faktoren beeinflusst werden. Wenden Sie sich zur Abklärung an einen Anwalt!

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  12. Sarah

    23. November 2017 at 16:35

    Hallo!

    Ich habe jemanden mein Auto fahren lassen. Diese Person verfügte über einen US-Führerschein, lebt jedoch schon seit 2 Jahren dauerhaft in Deutschland. Die Person und ich wussten nicht, dass diese Verpflichtung zur Umschreibung nach spätestens 6 Monaten besteht – ja, wir wissen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Nun wurde diese Person Vorgestern bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Wir sind beide aus allen Wolken gefallen (ich war nicht anwesend, wurde aber angerufen). Gegen uns beide wurde Strafanzeige gestellt. Wir haben beide nicht mutwillig (fahrlässig -ja, denn wir hätten uns besser informieren können) oder in böser Absicht gehandelt und es ist auch niemand zu Schaden gekommen. Wir haben nun jedoch beide Angst vor den Folgen – Geldstrafe von mind. 180 Tagessätzen und Haft klingen nun doch sehr extrem. Wie sollten wir uns nun am Besten verhalten? Sollte die Person prophylaktisch direkt mit dem Führerschein zum Amt gehen und ihn nun endlich umschreiben lassen? Anwalt? Ich bin wirklich verzweifelt gerade. Vielen Dank schonmal im Voraus!

    • bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 at 15:21

      Hallo Sarah,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. B.

    20. November 2017 at 7:06

    Was passiert, wenn ich als Fahrzeughalter eine Freundin fahren lasse, die verschwiegen hat, dass sie keine Fahrerlaubnis hat. Wurde bei allgemeiner Straßenkontrolle angehalten. Wie hoch ist das Bußgeld für mich als Fahrzeughalterin?

    • bussgeldrechner.org

      20. November 2017 at 8:40

      Hallo B.,

      von einem Bußgeld ist in diesem Fall in aller Regel nicht auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Herr Bert

    15. November 2017 at 15:35

    Guten Tag, ein Bekannter von mir hat den Führerschein wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgenommen bekommen, ist trotzdem weiter gefahren und noch zweimal erwischt worden, das letzte Mal mit Unfall und hohem Sachschaden (ca. 80.00 Euro). Was droht ihm und denjenigen, die ihm in der Zeit ( ohne Führerschein) ein Auto geliehen haben?

    • bussgeldrechner.org

      20. November 2017 at 8:13

      Hallo Herr Bert,

      in diesem Fall handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Inwiefern derjenige, der den Wagen verliehen hat, sanktioniert wird, obliegt dem Gericht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Alain

    14. November 2017 at 18:53

    Vor zwei Jahren wurde ich wegen Fahren ohne FS und weil ich keine Fahrerlaubnis besitze zu einer Geldstrafe verurteilt,welche ich bis heute nicht bezahlt habe. MIT WELCHEN KONSEQUENZEN MUSS ICH RECHNEN???

    • bussgeldrechner.org

      20. November 2017 at 8:05

      Hallo Alain,

      in diesem Fall droht Erzwingungshaft.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  16. marius

    13. November 2017 at 16:37

    Mein Lappen durfte ich am Sam. abegeben, mit Alk am Steuer etwas zügig gefahren, angehalten wurden, gepustet u durfte dann zum Bluttest.

    Haben den direkt einbehalten, und Richter prüft ob der zurück geht (hab einspruch eingelegt da ich irgendwie zur Arbeit kommen muss) , dafür hat er wohl 3 Werktage Zeit.

    Was passiert danach? Die Zeit wo die den jetzt einbehalten haben, wird das dann auf die Strafe angerechnet wenn ich zb dann 1 Monate Fahrverbot bekomme und die den aber schon ein Monat haben????

    Bin echt von Abhängig und hab ein Riesen Problem nun…..

    Update:

    Ahja hatte 0,8 Promille -.-

    • bussgeldrechner.org

      20. November 2017 at 7:55

      Hallo Marius,

      die Sanktionen werden im Einzelfall festgesetzt, daher ist keine pauschale Aussage über deren Höhe möglich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. I.

    5. November 2017 at 13:34

    Liebes Team,

    ein sehr guter Freund wurde letztens von der Polizei, beim um parken, kontrolliert.
    Dieser hatte leider keinen Führerschein.

    Zusätzlich wurde ein Alkoholtest angeordnet und es wurden 1,1 Promille beim pusten festgestellt.

    Die Erlaubnis des Fahrzeughalters liegt vor. Da dieser ihm die Schlüssel gegeben hat und ihn sogar dafür gebeten hat.

    Mit welchen Folgen und Strafen kann man nun für beide Parteien rechnen?

    Vielen lieben Dank für Ihre Mühe

    • bussgeldrechner.org

      13. November 2017 at 9:14

      Hallo I.,

      es handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese Straftat wird mit Geld oder Freiheitsstrafe sanktioniert. Zudem handelt es sich um Alkohol am Steuer.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Ralf

    3. November 2017 at 14:16

    Ich habe den A-Führerschein bestanden muss jedoch 24 sein um das Motorrad fahren zudürfen.
    Nun habe ich an einem Sonntag Geburtstag.
    Die Frage: Darf ich am Sonntag schon ohne das abgeholte Dokument fahren oder sollte ich bis Montag warten.

    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org

      13. November 2017 at 8:52

      Hallo Ralf,

      Sie müssen das Dokument während der Fahrt bei sich führen, sonst droht ein Bußgeld.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Manuel

    28. Oktober 2017 at 11:56

    Guten Tag,
    Mir wurde heute gesagt das ich mein Führerschein im Juni 2017 abgeben sollte, darüber habe ich aber nie eine Auskunft bekommen.
    Heute ( Oktober 2017) rief mein Chef mich an und sagte die Polizei wäre bei ihm und wollte meinen Führerschein einziehen.
    Ich bin natürlich selbst zur Polizei gegangen und habe meinen Führerschein abgeben.
    Wann kann ich da meinen Führerschein neu machen?
    Wird mir der ganze Führerschein ( B,BE,C1,C1E,C,CE) eingezogen?!
    Bin auf den Führerschein drauf angewiesen,zwecks Arbeit.

    • bussgeldrechner.org

      13. November 2017 at 8:34

      Hallo Manuel,

      es werden in der Regel alle Führerscheinklassen eingezogen. Wann Sie den Führerschein neu machen können, hängt von der Dauer der Sperrfrist ab.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Enya

    24. Oktober 2017 at 2:14

    Hallo,
    Meine Freundin wurde mein Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und hatte eine geringe Menge an Cannabis im Auto, welches beschlagnahmt wurde jedoch stand sie nicht unter drogeneinfluss. Sie hat bereits einen BTM-Stempel.
    Welche Strafe kommt auf sie zu?

    • bussgeldrechner.org

      10. November 2017 at 12:43

      Hallo Enya,

      bei Besitz von Cannabis im Straßenverkehr wird in der Regel zunächst ein ärztliches Gutachten einfordert. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis hängen die Konsequenzen vom Einzelfall ab, also ob z.B. der Führerschein nicht mitgeführt wurde oder ein Fahrverbot vorlag.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Rolf

    12. Oktober 2017 at 17:14

    Welche Strafe erwartet mich wenn ich vor einiger Zeit bereits meinen Führerschein abgeben musste und nun mit über 1,1 Promille am Steuer eines Autos erwischt wurde ohne gültige Fahrerlaubnis.

    • bussgeldrechner.org

      6. November 2017 at 10:44

      Hallo Rolf,

      die genaue Sanktion ist schwer vorherzusagen. Sie werden jedoch sowohl wegen des Autofahrens unter Alkoholeinfluss als auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Sie müssen Sich auf eine hohe Geldbuße, Punkte, die Verlängerung des Fahrverbotes und auch die Anordnung einer MPU einstellen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Lisa

    7. Oktober 2017 at 19:34

    Ist es erlaubt mit einem Führerschein für Automatik Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren? Oder gibt das eine Geldstrafe ?

    • bussgeldrechner.org

      6. November 2017 at 9:22

      Hallo Lisa,

      nein. Wenn Sie einen Führerschein für Automatik-Getriebe absolviert haben, dann dürfen Sie keine Fahrzeuge mit Gangschaltung führen. Ja, dies zieht eine Sanktion nach sich, es würde nämlich als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eingestuft werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine entsprechende Zusatzprüfung abzulegen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Heiner

    3. Oktober 2017 at 8:58

    Ich habe Pkw 1700kg gesamtmasse und 1300kg Leermasse und 1200kg gebremst anhänger last. Und ein Anhänger von 2000kg gesamtgewicht und 500kg Leergewicht.
    Ich bin mit meinem Pkw und dem anhänger der leer war angehalten worden. Habe klasse b. Die meinten das der Zug 3700kg wiegt war weder auf der Waage oder so. Ich meinte das 1700kg Pkw gesamtmasse und 500kg anhänger Leergewicht das es nur 2200kg Gesamtgewicht sind. Wir brauchen nicht zur Waage.

  24. Katharina

    23. September 2017 at 21:40

    Liebes Team,
    ich war heute mit meinem 17jährigen Sohn zum Einkaufen. Da ich noch etwas in einem weiteren Geschäft zu besorgen hatte, gab ich ihm den Wagenschlüssel und bat ihn, in der Zwischenzeit die Einkäufe schon einmal in den Wagen zu räumen.
    Als ich zurückkam,berichtete mir mein Sohn, dass er auf dem Fahrersitz gesessen und das Auto gestartet hätte. Da der 1. Gang eingelegt war, hat das Auto einen Satz nach vorne gemacht und ist auf das davor parkende Auto aufgefahren. Der augenscheinliche Sachschaden ist eine Splitterung an der Stoßstange des beschädigten Wagens, an meinem Wagen ist nur das Nummernschild etwas zerkratzt.
    Die Fahrerin des beschädigten Wagens bestand auf das Rufen der Polizei, die auch kam und den Unfall aufgenommen hat. Ein Bußgeld wurde dabei nicht erhoben.
    Ich bin im Besitz eines Führerscheins und der Wagen ist angemeldet und versichert. Mein Sohn ist Schüler der 12. Klasse und hat keinen Führerschein. Ich habe den Unfall meiner Versicherung umgehend gemeldet.
    Können Sie mir sagen, was an Strafen auf ihn oder/und mich jetzt zukommt?
    Danke für Ihre Mühe. Ich bin sehr in Sorge.

    • bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 at 9:16

      Hallo Katharina,
      es kann der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen. Darüber hinaus kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu bezahlen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. schnee

    21. September 2017 at 13:58

    Hallo, ich bin ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ich werde eine Geldstraffe für ca. 366 Tagen bekommen. Stimmt? Wie wird bei meinem Fall die Tagessatzhöhe gerechnet: ich bin Arbeitslose, aber mein Mann verdient monatlich 6.200,00 Euro Brutto.
    Danke.
    MfG

    • bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 at 8:38

      Hallo Schnee,
      wie viele Tagessätze Sie zahlen müssen und wie hoch diese sind, geht aus dem Gerichtsurteil hervor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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