Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie das Fahren ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis geahndet wird

Tat­bestandBuß­geldPunk­teSonsti­ges
Führer­schein beim Autof­ahren nicht da­bei10 €
Fahren ohne Fahr­erlaubnis3- Führer­schein­ent­zug inkl. Sperr­frist von min­des­tens 6 Mona­ten
- Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe

Waren Sie ohne Führerschein unterwegs?

Was kostet das Fahren ohne Führerschein?
Was kostet das Fahren ohne Führerschein?

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Fahrer seine theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich Verkehrs­recht (Theorieprüfung) nachweist und diese im Rahmen einer praktischen Prüfung unter den Augen geschulter Experten unter Beweis stellt.

Demonstriert der Führerscheinanwärter in beiden Tests, dass er ein Fahrzeug zuverlässig führen kann, erteilt die jeweilige Behörde den Führerschein. Dieser fungiert als Nachweis dafür, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Was auf Kraftfahrer zukommt, die entweder ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind und erwischt werden, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Welche Konsequenzen zieht das Fahren trotz Fahrverbot nach sich?

Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Straftat. Während eines Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis, sodass ein Verstoß gegen das Fahrverbot wie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden ist.

Womit müssen Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen?

Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren. Das prominenteste Beispiel ist wohl Marco Reus, Mittelfeldspieler beim Verein Borussia Dortmund und Teil der deutschen Nationalmannschaft.

Er war jahrelang ohne Führerschein unterwegs, bis sein Fahren ohne Fahrerlaubnis schließlich auffiel. Die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Straftat sind mittlerweile eingestellt. Er kam mit einer Geldstrafe von 540.000 Euro davon.

Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Doch nicht nur Verkehrsteilnehmern, die nie einen Führerschein besessen haben, droht eine Strafe. Auch, wenn dem Fahrer wegen des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. zu vieler Punkte in Flensburg der Führerschein entzogen wurde und die Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bisher noch nicht erfolgreich war, führen Sie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis.

Die etwaigen Folgen führt der Bußgeldkatalog auf. Ein einmal erworbener Führerschein kann wegen verschiedener Delikte entzogen werden. Dazu zählt unter anderem das stark alkoholisierte Fahren. Weist der Kfz-Führer bei einer Polizeikontrolle einen Promillewert von 1,1 oder mehr auf, ist der Führerschein häufig weg.

Auch eine MPU ist möglich und das schon bei einem geringeren Alkoholisierungsstand. Auch Drogen am Steuer können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn die Beamten davon ausgehen müssen, dass zwischen dem Konsum von Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr unterschieden werden kann.

Und schließlich verursachen auch zu viele Punkte in Flensburg, dass einem Fahrer die Fahreignung aberkannt wird. Ist die magische Grenze von acht Zählern erreicht, ist der Führerschein weg. Sie erhalten ihn erst nach der erfolgreichen Neubeantragung wieder.

Fahren ohne Führerschein gleichbedeutend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Unter dem Fahren ohne Führerschein verstehen die meisten Autofahrer drei verschiedene Tatbestände, die sich jedoch aus rechtlicher Hinsicht stark voneinander unterscheiden:

  • der Führerschein wurde bei einer Fahrt nicht mitgeführt
  • Fahren trotz Fahrverbot (Führerschein vorübergehend entzogen)
  • es liegt keine Fahrerlaubnis vor

Angesichts der erheblich abweichenden Sanktionshöhen für die jeweiligen Vergehen – in der Regel fällt die Strafe für das Fahren ohne Führerschein erheblich niedriger aus – soll anschließend deshalb zunächst der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein erläutert werden.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?
Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um zwei verschiedene Dinge.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Für diese – auf dem Führerschein – vermerkten Klassen, verfügt der Führerscheinbesitzer eine Fahrerlaubnis.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden
  • das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht
  • die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen
  • im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden
  • in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse
Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Häufig fragen die Beamten auch nach den Fahrzeugpapieren.

Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein. Die Strafe hierfür beträgt laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

Fahrverbot ignorieren und trotzdem Auto fahren

Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?
Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?

Aufgrund schwerwiegender Vergehen gegen die StVO können Verkehrssünder jedoch auch – neben einem verordneten Bußgeld – ein Fahrverbot auferlegt bekommen.

Das bedeutet: Das Dokument wird für die Dauer der Strafe von der Fahrerlaubnisbehörde oder Polizei einbehalten – die Fahrerlaubnis entsprechend entzogen. Selbst Fahrzeuge, für dessen Führung an und für sich keine amtliche Erlaubnis vonnöten ist, sind in dieser Zeit mitunter tabu.

Ein Fahrverbot kann wahlweise ein, zwei oder drei Monate andauern. Es sanktioniert in der Regel solche Verstöße, für welche der Bußgeldbescheid im Minimum zwei Punkte in Flensburg ausweist.

Zu solchen groben Missachtungen vom Verkehrsrecht zählen beispielsweise Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, jedweder Drogen- oder Alkoholverstoß am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h zu viel.

Neben einem Fahrverbot können in Abhängigkeit der Härte des Verkehrsverstoßes zusätzlich auch Freiheits- oder Geldstrafen angeordnet werden.

Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist und Sie den Führerschein zur Verwahrung bei der jeweiligen Behörde abgegeben haben, handelt es sich um ein Autofahren ohne Führerschein.

Mitunter kann ein Fahrverbot umgewandelt werden in ein höheres Bußgeld. Begünstigend kann sich hier auswirken, haben Sie sich bisher eher wenige und geringfügige Verkehrsverstöße geleistet oder sind Sie auf den Führerschein aus Arbeitsgründen angewiesen.

Nehmen Sie hierfür die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Mit seiner Erfahrung sind Ihre Erfolgschancen wesentlich höher, verfügt er doch über mehr Erfahrung und kennt Tricks und Kniffe, die einem Laien unbekannt sind.

Strafe für das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot

Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.
Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.

Wer ein Auto während eines Fahrverbotes führt, muss nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit folgenden Strafen rechnen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Darüber hinaus steht ebenfalls der Fahrzeugentzug im Raum.

Zwar handelt es sich hierbei um eine Option, doch wird diese Sanktion nur in Ausnahmefällen angeordnet, beispielweise, wenn sich ein Verkehrssünder innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal des Vergehens „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig gemacht hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach Paragraph 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Paragraph 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer

  • verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
  • hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen
  • oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen. Auch Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen, sind von Ahndungen betroffen.

Sind Sie also als Halter eines Fahrzeugs darüber informiert, dass der Fahrer über keine Fahrerlaubnis verfügt, da sein Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, machen auch Sie sich strafbar, wenn Sie ihn gewähren lassen.

Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Autoschlüssel nicht verschlossen sichern und sich ein anderer Ihr Fahrzeug borgt. Ausnahmen gelten unter bestimmten Umständen für Mofa-Fahrer. Ist es versichert, nicht getunt und der Fahrzeugführer nach dem 1. April 1965 geboren, wird das Vergehen lediglich als Ordnungswidrigkeit eingeordnet für die lediglich ein Verwarngeld von 20 Euro zu zahlen ist (§§ 5, 75 FeV; § 24 StVG, Nr. 168 Bußgeldkatalog).
Autofahren ohne Führerschein - innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.
Autofahren ohne Führerschein – innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.

Die Anordnung des Fahrerlaubnisentzugs erfolgt, wenn seitens der Behörde erhebliche Zweifel an der Eignung oder Befähigung einer Person bestehen, ein Fahrzeug zu führen.

In der Regel ist in diesem Zuge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, in welcher der Betroffene seine Läuterung nachweisen muss.

Erst mit erfolgreichem Bestehen und nach einer Sperrfrist, die sechs Monate bis fünf Jahre umfassen kann, ist die Neubeantragung eines Führerscheins möglich. Ein neuer Führerschein darf der Verkehrssünder erst wieder ungefähr drei Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen. Zudem knüpft die Fahrerlaubnisbehörde dieses Vorhaben an bestimmte Bedingungen.

Das kann beispielsweise das Absolvieren einer MPU, aber auch eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse sein. Unter Umständen ist sogar noch einmal eine Prüfung abzulegen. Diese Konsequenzen sollten Sie sich vergegenwärtigen, bevor Sie fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ohne Führerschein fahren – auf Privatgrundstücken erlaubt

Während Sie im öffentlichen Straßenverkehr für das Führen motorisierter Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein benötigen, ist dies beim Fahren auf Privatgrundstücken nicht erforderlich.

Hier gilt als notwendige Voraussetzung lediglich, dass das Befahren des jeweiligen Anwesens dem öffentlichen Verkehr verwehrt ist.

Wer auf einem privaten Gelände ohne Fahrerlaubnis fährt, benötigt nur die Zustimmung des Grundstückbesitzers.

Und auch die Teilnehmer von Autorennen dürfen fahren ohne gültigen Führerschein – sofern die befahrene Strecke nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist. Das bedeutet: Ist sie für die Dauer der Wettfahrt gesperrt, wodurch die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen wird, dürfen auch „öffentliche“ Straßen ohne Fahrerlaubnis befahren werden.

Achtung: Nicht immer gilt ein in Privatbesitz befindliches Gelände auch als wirklich privat, sondern wird dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Hierzu zählen zum Beispiel Supermarktparkplätze. Sie sind Teil des „faktischen öffentlichen Verkehrsraums“.

Zu diesem werden Grundstücke gerechnet, die sich zwar in Privatbesitz befinden, deren Nutzung durch die Öffentlichkeit vom Eigner jedoch ausdrücklich oder stillschweigend geduldet wird.

Es erwartet Sie also eine Strafe, wenn Sie hier fahren ohne Fahrerlaubnis. Erfolgt hingegen ein Separierung des Privatgrundstücks vom öffentlichen Verkehrsraum – hierfür kann sich zum Beispiel ein verschlossenes Tor eignen –, handeln sie regelkonform und müssen keine Bußgelder befürchten.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein fahren?

Was darf man ohne Führerschein fahren?
Was darf man ohne Führerschein fahren?

Ist die Fahrerlaubnis verloren, sind Betroffene nicht dazu verdonnert, komplett auf die Nutzung motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verzichten.

Ihnen ist das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erlaubt.

Genauso wie jenen, die nie über eine Fahrerlaubnis verfügten.

Bei welchen es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge handelt, führen wir im Folgenden auf:

  • Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen. Paragraph 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definiert Mobilitätshilfen wie folgt: Es handelt sich um zweispurige Kraftfahrzeuge, deren zwei Räder parallel angeordnet und mit einer verbauten Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik versehen sind. Sie dürfen eine Gesamtbreite von 0,7 Metern (70 Zentimeter) nicht überschreiten und weisen eine Plattform vor, die dem Fahrer eine Nutzung im Stehen ermöglicht. Darüber hinaus verfügen die Fahrzeuge über eine Haltestange, die einem Lenker gleich kommt und den Fahrzeugführer mittels Schwerpunktverlagerung befähigt, zu beschleunigen, zu bremsen sowie die Fahrtrichtung zu bestimmen. Auch müssen sie den entsprechenden Richtlinien genügen und den Nutzer darüber informieren, über wie viel Energie sie noch verfügen.
  • motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden. Und noch eine weitere Voraussetzung gilt: Die zulässige Gesamtmasse beträgt 500 kg. Hier sind die Batterien einzuberechnen. Ihre bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Das Überschreiten einer Breite von 1,1 Metern (110 cm) ist untersagt.
  • Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten. Auch Zug- und Arbeitsmaschinen, die nur eine Achse aufweisen und von zu Fuß Gehenden an Holmen geführt werden, dürfen ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen gefahren werden.
Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters. Es obliegt ihm zu entscheiden, ob sich das Fahrverbot – aufgrund der Schwere des begangenen Delikts – auf alle Führerschein-Klassen oder ausgewählte Bereiche beschränkt.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,43 von 5)
Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

297 Kommentare

  1. Peter

    5. September 2017 at 0:38

    Guten Abend

    Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse A2 habe mir jetzt ein Motorrad mit 56 KW gekauft.
    Was kann mir passieren wenn ich das Motorrad nur auf dem Papier gedrosselt habe?
    Es aber weiterhin 56 KW hat.

    • Alex

      26. September 2017 at 9:44

      ‚N morgen,

      Ich habe mein Bußgeld für fahren ohne Fahrerlaubnis bezahlt und bereits mehrere Monate freiwillig auf meinen Führerschein verzichtet. Dürfte ich diesen jetzt wieder beantragen?

      • bussgeldrechner.org

        16. Oktober 2017 at 9:36

        Hallo Alex,
        welche Voraussetzungen für die Wiedererlangung vorliegen, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

        Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    • bussgeldrechner.org

      18. September 2017 at 9:04

      Hallo Peter,

      es handelt sich dann um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem kommt der Tatbestand des Betrugs in Betracht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Ma kuschel

    27. August 2017 at 2:09

    Ich habe eine fahren ohne fahrerlaubnis bekomme ich habe amerikanischen fureshine aber haT feloren was passiert ich bin deutsche geboren geht ich zum gefangness kann yeman helfen

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 9:31

      Hallo,
      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. N. A.

    20. August 2017 at 17:44

    Hallo,
    Ich mache gerade mein Führerschein. Ich wollte das Auto von meinem Mann fahren. Und beim rausfahren aus der Bürgersteig, bin ich gegen einen anderen wagen leicht gestoßen. Die Polizei war schon da und weiß Bescheid. Welche Strafe kriege ich jetzt?

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 11:21

      Hallo,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Wie hoch die Strafe im einzelnen ausfällt, entscheidet das zuständige Gericht auch unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall.

      – Die Redaktion

  4. Kristina

    15. August 2017 at 22:36

    Hallo, mein Freund wohnt schon zwei Jahre in Bayern. Er hat seine Fahrschule in Bulgarien (EU-Mitglied) angefangen, aber dieses Jahr zum Schluss gebracht. Darf er jetzt in Deutschland fahren oder ist der Führerschein hier nicht gültig? Ich fahre auch mit ausländischem Führerschein schon ein Jahr. Muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen? Danke im Voraus.

    • bussgeldrechner.org

      21. August 2017 at 10:10

      Hallo Kristina,

      generell gilt, dass Inhaber eines gültigen Führerscheins aus einem EU-Mitgliedsstaat im Umfang ihrer Berechtigung auch Kraftfahrzeuge in Deutschland führen dürfen, wenn sie ihren festen Wohnsitz hier haben. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden und bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig.

      – Die Redaktion

  5. Evelyn

    14. August 2017 at 20:27

    Hey mein Sohn war mit einem Fiat Ducato plus Pferdeanhänger gefahren. Polizei hat ihn angehalten und er musste den Anhänger stehen lassen. Wir haben uns an die Zulast von etwa 3,5 TONNEN gerichtet. Mit welcher Bestrafung ist zu rechnen ?

    • bussgeldrechner.org

      21. August 2017 at 9:15

      Hallo Evelyn,

      wenn die zulässige Anhängelast des Kfz überschritten wurde, liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.
      Je nach Schwere dieses Verstoßes kann ein Bußgeld fällig werden sowie ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld variiert stark nach Überschreitungshöhe.

      – Die Redaktion

  6. philipp

    11. August 2017 at 19:25

    Bin heute mit meinem 250cc motorrad gefhatem (ohne fürherschein)
    die polizei sah mich beim tanken daraufhin versuchte ich von ihnen zu fliehn mit mehr als 100 durchs dorfgebiet mit erfolg.
    aber da die polizei den tankwart befragte und er gesagt hatte dass es ich war…..
    polizei war dann bei mir zuhause

    mit was kann ich ca rechnen ?

    auch mit eine sperre für den autoführerschein ?

    kein führerschein
    flucht (mit blaulicht und warnhorn)
    geschwindigkeits überschreitung (ca 15mal abgebogen )
    wheelie

    das motorrad war angemeldet
    und es war das erste mal dass sie moch erwischt haben

    lg philipp

    • bussgeldrechner.org

      14. August 2017 at 9:18

      Hallo Philipp,

      es handelt um Straftaten. Die Strafe legt ein Richter im Einzelfall fest.

      – Die Redaktion

  7. alex

    10. August 2017 at 12:18

    Guten Tag,
    Bin mit einer Enduro ohne Zulassung und ohne Motorradführerschein bei einer Probefahrt von der Polizei angehalten worden, : Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Versicherungsgesetz und Urkundenfälschung (Wegen altem Kennzeichen).
    Mit welchen Strafen muss ich rechnen ?

    • bussgeldrechner.org

      14. August 2017 at 9:13

      Hallo Alex,

      es handelt sich dabei um Straftaten, die mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden. Die höhe der Sanktionen legt ein Richter fest.

      – Die Redaktion

  8. Sezer

    19. Juli 2017 at 21:04

    Hi there,

    On April 2017, i got over 8 points, so I gave my driving license back for 6 months. However, last week i drove without license. So i would like to know what would be the penalthy of it?

    Thanks

    • bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 at 10:49

      Hello Sezer,
      driving without a driving license may result in a prison sentence of up to one year or a fine.

      The team of bussgeldrechner.org

  9. Ü.

    17. Juli 2017 at 12:26

    Hallo
    Mein vater wurde unter drogeneinfluss(btm) im straßenverkehr angehalten und ihm wurde nachdem die blutergebnisse vorlagen der führerschein entzogen. Er fuhr zum straßenverkehramt um seinen führerschein abzugeben und hat es auch getan. Auf dem rückweg fuhr er wieder (ohne führerschein) und wurde angehalten und musste natürlich wieder blut abgeben und wahrscheinlich wird wieder btm im blut festgestellt. Dazu kommt ja auch noch dass er keine fahrerlaubniss hatte.
    Mit welchen strafen darf er rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 at 12:58

      Hallo,

      für das Fahren ohne Fahrerlaubnis droht nach § 21 StVG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das auffällige Fahren unter Drogeneinfluss kann zudem ebenfalls nach §§ 316 StGB geahndet werden. Hierfür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. Gerald

    16. Juli 2017 at 5:22

    Habe mein Führerschein 2012 wegen Drogen abgeben müssen nun bin ich 2017 angehalten worden die Polizei gab meine Personalien durch und sagten das die fahrerlaubnis eingetragen ist aber ohne Fahrzeug Klassen und stellten mir eine Mängel Karte aus das ich meinen Führerschein bei der nächsten Dienststelle vorzeigen soll ich hab ja aber keinen mit was muss ich rechnen und wann

    • bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 at 12:35

      Hallo Gerald,

      ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen, so kann es sich um das Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln – einen Straftatbestand (§ 21 StVG). Dieser kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Naomi

    11. Juli 2017 at 22:59

    Hallo,
    ich habe ein Fahrverbot bekommen. Den Führerschein muss ich nächste Woche abgeben! Ich fahre aber in den Urlaub mitm Auto und möchte den Urlaub jetzt nicht stornieren. Aufschieben kann ich das Fahrverbot jetzt nicht mehr so kurzfristig, oder? Der postalische Weg über einen Antrag dauert mit der Behörde zu lange und aufschieben kann ich ja eh nicht mehr, da es dann schon die Deadline ist. Was würde passieren, wenn ich den Führerschein erst nach dem Urlaub abgeben würde und sozusagen die Abgabefrist überziehen würde? Welche Strafe würde auf mich zukommen, falls ich kontrolliert werden würde? Bin Ersttäter und noch nie vorher auffällig gewesen.

    • bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 at 9:10

      Hallo Naomi,

      fahren Sie während des Fahrverbots, erfüllt dies den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Dieser wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  12. Lis

    8. Juli 2017 at 19:53

    Hallo, mir wurde vor ca. Zwei Jahren die Fahrerlaubnis entzogen wegen VERDACHT auf Drogenkonsum? Sollte damals eine Haarprobe abgeben habe ich aber nicht gemacht da ich nicht vorbestraft bin und es keinerlei beweise gibt. Wie bekomm ich meine Fahrerlaubnis wieder? Und dazu kommt noch das ein schreiben kam das ich ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug gefahren bin. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 at 8:13

      Hallo Lis,

      Sie können bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiederteilung stellen. Sind Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren, handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. Krisztian

    28. Juni 2017 at 19:24

    Hallo.

    Ich bin in Deutschland seit Oktober 2016 und ich habe eine serbische Führerschein. Am Anfang dieses Jahr (2017) es war etwas gesagt das leute mit serbische Führerscheinen können es Umschreiben und brauchen nur c.a. 45e und die alte Führerschein. Und für eine Zeit das war aktuell, meine Tante von andere Kreis hat seine Führerschein umgeschiebt ohne Probleme.
    Ich habe die Dokumente für Umschreibung schon abgegeben bei Kreisverwaltung, und jetzt sie haben mir gesagt das ich muss die Prüfungen (beide theoretische und praktische) abschließen. Ich habe eine Fahrschule schon kontaktiert und ich mache die Prüfungen wie früh es möglich ist.

    Meine Fragen sind die volgende:
    Darf ich mit meinen serbische Führerschein fahren bis zum ich kriege die Deutsche? Weil ich habe eine Rechung von dem Kreisverwaltung das ich habe schon meine Dokumente für Umschreibung abgegeben, obwohl die Prüfungen fehlen noch.

    Und welche Strafe kann ich kriege wenn eine Polizei kontrolle hält mich an? Oder kann ich einfach sagen das die Umschreibung ist in bearbeitung?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 9:39

      Hallo Krisztian,

      es kann davon ausgegangen werden, dass Ihre Fahrerlaubnis derzeit noch nicht in Deutschland anerkannt ist. Im schlimmsten Fall kann Ihnen dann der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht werden, wenn Sie dennoch mit dem Auto unterwegs sind. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand. Wenden Sie sich am besten an die Führerscheinstelle, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie derzeit noch fahren dürften oder nicht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Anastasia

    26. Juni 2017 at 21:40

    Guten Abend

    Was für eine Strafe erwartet man wenn einen gegen einen Baum fährt ohne Fahrerlaubnis mit 1,1 Promille.

    Vielen dank schonmal im voraus

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 10:25

      Hallo Anastasia,

      in diesem Fall kämen unterschiedliche Delikte zusammen:

      1. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, zusätzlich ggf. 3 Punkte in Flensburg
      2. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, zusätzlich ggf. 3 Punkte in Flensburg

      Zusätzlich kann auch noch die Sachbeschädigung berücksichtigt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Marie

    24. Juni 2017 at 20:57

    Hallo, ich bin 17 Jahre alt und bin gerade mit meinem Vater auf einem sozusagen Waldweg Auto gefahren. Ich besitze noch nicht meinen BF17 Führerschein. Dieser Weg geht über eine Brücke und man fährt ungefähr 30 sekunden über ein Privatgrundstück das nicht uns gehört.
    Wenn der Privatstückbesitzer uns nun anzeigt was für eine Strafe bekomme dann ich und was für eine Strafe mein Vater??? Gruß Marie

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 11:13

      Hallo Marie,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann nach § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Gleiches gilt auch für den Halter des Wagens, der dies zuließ.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  16. Pferdefreund

    22. Juni 2017 at 20:13

    Hallo! Ich habe den normalen Führerschein Klasse B (1999 gemacht), ich habe einen Pferdehänger, der 680 KG wiegt und ein Pony mit 360 KG.
    Auf der Waage bringt das Gesamte Gespann weniger als 3,5 T auf die Waage, dann darf ich ihn doch ziehen?

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 12:17

      Hallo Pferdefreund,

      die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen eines Gespanns

      – mit einem Anhänger unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
      – mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern das gesamte Gespann einen Wert von 3,5 t nicht übersteigt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. Michelle

    19. Juni 2017 at 1:00

    Hallo,
    Habe mein Führerschein wegen BTM verloren. Bin danach 2 mal ohne Führerschein erwischt worden, alle drei male auf harten Drogen. Einmal sogar mit leichten Unfall. Muss ich da wirklich mit einer Haftstrafe rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 at 9:34

      Hallo Michelle,
      die Strafe wird von einem Gericht festgelegt. Wir können dazu keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Steven

    15. Juni 2017 at 2:58

    Guten Abend

    Wenn ich innerorts mit 110 geblitzt werde was würde mir drohnen ? Da ich auch keine Fahrerlaubnis besitze ?!

    • bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 at 9:03

      Hallo Steven,
      bei Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen werden daher durch ein Gericht bestimmt. Wie hoch das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. MKO

    13. Juni 2017 at 21:42

    Hallo ihr lieben Leute,

    nun mal sehen ob ihr antwortet auf meine Frage.
    Dabei sei gesagt ich erhoffe mir keine Rechtsauskunft von euch. Nein, mir geht es hier um das Prinzip!

    Und ich möchte um eine ehrliche eigene Meinung als Antwort drum bitten. Dabei sollten sie sich bitte auch in die Lage versetzen, die ich nun beschreiben werde.

    Nun warum hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung, welche sich ganz alleine nur von einer Tatsache herbeiführen lässt?
    Und zwar von einer Blutentnahme, die positiv auf div. Drogen ausfiel, das ist das einzige worauf sich diese Zweifel drauf stützen!
    Aber sonst keinerlei Auffälligkeit betreffendlich der Fahreignung jemals aufgetan haben.
    Sogar die Blutentnahme, welche aus einer willkürlichen Polizeikontrolle sich heraus ableiten lässt. In der die Beamten mehr oder weniger, die Unkenntnis von seinen Rechten, ausgenutzten. Um den Kontrollierten nach einem zuvor verweigerten Drogenschnelltest Vorort, dann doch dahin zu bewegen solch einen Drogenschnelltest zu zustimmen. Welcher ganz klar Positiv war, aber dennoch rein garnichts über die Fahreignung aussagt.

    Denn dieser Test wurde im nachhinein, als man bei der Kontrolle nichts anderes bemängeln konnte, und zwar erst dann nach einer Personen Abfrage in der Zentrale, in der den Beamte erst bekannt wurde dass man mal 8 Jahre zuvor wegen Btmg aufgefallen ist, und darauf hin einen Drogenschnelltest fordern, welchen sie sich erzwungen haben, durch die Unkenntnis von Recht und Gesetz.

    Da nun der Bescheid von der Fahrerlaubnisbehörde, die Nachricht von der Polizei zitiert, in der es um die besagte Kontrolle drum ging.
    Doch in der Nachricht davon ausgegangen wird. Dass man von Anfang an einen Alkoholtest ( negativ ) und einen Drogenschnelltest ( positiv), ohne vorherige Verweigerung zugestimmt hatte. Wovon keine Rede ist in der Nachricht der Polizei ist.
    Und die Kontrolle laut Polizei max. 20min gedauert haben sollte. Obwohl das Sicherstellungsprotokoll, von der besagten Kontrolle. Einwandfrei erkennen lässt dass die Kontrolle mehr als 90min gedauert haben muss.
    Da man in der Kontrolle noch eine Fahrzeugdurchsuchung nach eventuelle noch mitgeführten Illegalen Substanzen durchführte, aber diese negativ letzendendes ausfiel.

    Nun kann mir einer sagen was er will, aber wenn dieses Vorgehen tatsächlich rechtens sein soll.
    Ja, dann gehört hier die hissige Rechtsprechung ausgetauscht!
    Danke

  20. Egon

    7. Juni 2017 at 11:52

    Ich hatte eine Schwere depressive Episode ohne psychotische Symtome, kann ich noch Autofahren? ohne weiteres? und bis 8 Personen befördern?

    • bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 at 8:54

      Hallo Egon,
      eine Einschätzung über Ihre Fahreignung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich dafür an einen qualifizierten Arzt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Dietmar

    6. Juni 2017 at 14:14

    Hallo
    Ich habe einen Führerscheinentzug mit 6 monatiger Sperrfrist aufgedrückt bekommen. Entzogen wurde der Führerschein aufgrund von 8 Punkten, kein Alkohol oder btm. Ich bin trotzdem mit dem LKW meines Arbeitgebers gefahren und habe bei einem parkenden kfz einen Spiegel abgefahren. Dadurch kam natürlich alles ans Licht. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? Viele Grüße Dietmar

    • bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 at 8:45

      Hallo Dietmar,

      es handelt sich dabei um die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Diese wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Björn Diem

    4. Juni 2017 at 12:34

    Was für eine Strafe erhalte ich wenn ich ohne Führerschein Motorrad fahre aber klasie 3 habe

    • bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 at 8:57

      Hallo Björn,

      dabei handelt es sich um die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ Diese wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Tobi

    31. Mai 2017 at 7:30

    Hallo,
    ich habe den A1 Führerschein seit 10/2015. Bin im Februar 18 geworden. Kann den A2 erst 10/2017 machen? Was sagt das „Bußgeldrecht“ wenn ich schon vorher Fahre?
    Bei z.B. einer Probefahrt.

    Danke!

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 12:58

      Hallo Tobi,

      wenn Sie Krafträder fahren, für die Fahrerlaubnis der Klasse A2 vorliegen muss, Sie diese aber nicht besitzen, handelt es sich um den im Straßenverkehrsgesetz enthaltenen Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Als Strafe kann hier eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. George

    25. Mai 2017 at 16:38

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein 1976 in Griechenland gemacht. Seit 1991 bin ich dauerhaft in Deutschland wohnhaft und habe zu diesem Zeitpunkt mein Führerschein umschreiben lassen.
    Darf ich auch Motorrad mit 125 ccm fahren? Da mein ursprünglicher Führerschein aus dem Jahr 1976 ist?
    Vielen Dank
    George

    • bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 at 8:32

      Hallo George,

      das kommt darauf an, welche Fahrerlaubnisklassen in Ihrem Führerschein inbegriffen sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Katharina

    17. Mai 2017 at 19:28

    Guten Abend,
    Ich habe einen riesen Fehler begonnen. Mein Freund in Asylverfahren ist mein Auto gefahren und hat einen Auffahrunfall gemacht. Es ist das zweite Mal, dass er ohne Fahrerlaubnis fährt.
    Ich bin richtig verzweifelt.
    Es ist auch so, dass der Unfallgegner beim Arzt war und behauptet , dass er Nackenschmerezen hat.
    Ich bitte um Hilfe fühle mich wie in einem Alptraum.
    Ist sein Asylverfahren gefährdet….? Wir haben uns überlegt zum Therapeuten zu gehen. Da ich an dem Tag übernächtigt war und erschöpft und gar nicht so das ganze registriert habe.

    • bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 at 9:02

      Hallo Kathrina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung. Das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar