Fahrerflucht: Zahlt die Versicherung?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben

Bei einer Unfallflucht springt die Versicherung ein - aber welche genau?
Bei einer Unfallflucht springt die Versicherung ein – aber welche genau?

Haben Sie sich der Fahrerflucht schuldig gemacht, sollten Sie nicht nur wissen, dass eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre auf Sie zukommen kann.

Ebenfalls bleibt die Frage zu klären, ob Ihre Versicherung für den Schaden an Ihrem Kfz sowie am Unfallauto aufkommt, wenn Sie Unfallflucht begangen haben.

Zahlt die Versicherung bei einer Fahrerflucht den Schaden am Kfz oder müssen Sie sich selbst um die Abwicklung kümmern?

Zahlt auch die Teilkasko bei einer Fahrerflucht? Erfahren Sie im Ratgeber mehr.

FAQ: Versicherung bei Fahrerflucht

Welche Versicherung zahlt den Schaden, wenn der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann?

In vielen Fällen bleibt der Autobesitzer auf den Kosten sitzen, da wenn überhaupt nur eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernimmt. Es besteht aber die Möglichkeit, sich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden. Dies ist ein Verein, der die Schadensregulierung übernimmt, wenn keine Versicherung dafür aufkommt.

Was ist, wenn der flüchtige Unfallfahrer ausfindig gemacht wird?

In diesem Fall kommt dessen Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.

Ich habe Fahrerflucht begangen. Zahlt meine Versicherung?

Geht es um die Schäden an Ihrem eigenen Auto, wird auch eine Vollkasko vermutlich nicht zahlen, da Sie durch die Unfallflucht gegen die Vertragsbedingungen verstoßen haben. Für die Schäden bei Ihrem Unfallgegner wird Ihre Haftpflichtversicherung aufkommen, kann Sie aber in Regress nehmen.

Wer zahlt nach einem Unfall mit Fahrerflucht? Kommt die Versicherung bei Teilkasko auf?

Zahlt bei Fahrerflucht auch die Teilkasko? Nein, denn Drittschäden sind hier nicht mitversichert.
Zahlt bei Fahrerflucht auch die Teilkasko? Nein, denn Drittschäden sind hier nicht mitversichert.

Normalerweise kommt nach einem Autounfall die Haftpflichtver­sicherung vom Unfallverursacher für Schäden am gegnerischen Auto des Geschädigten auf. Kann der Verursacher durch die Polizei allerdings nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der Geschädigte zunächst einmal auf den Kosten sitzen. Der Grund dafür: Eine Teilkasko­versicherung schließt Schäden durch Fremdverschulden nicht ein, die Haft­pflicht zahlt nur für Schäden am gegnerischen Kfz.

Hat das Unfallopfer eine Vollkaskoversicherung, so können auch Schäden Dritter reguliert werden. Aber: Vorher sollten sich Versicherungsnehmer überlegen, ob sich die Regulierung durch die Vollkasko­versicherung auch lohnt. Denn ist der Schaden nur klein, kann sich eine Zahlung der Reparatur aus eigener Tasche lohnen.

Überlassen Sie die Regulierung der Schäden aus einer Fahrerflucht der Versicherung, so müssen Sie womöglich höhere Beiträge zahlen und werden im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Zusätzlich ist wichtig, welche Selbstbeteiligung Sie abgeschlossen haben.

Wird der Unfallfahrer nach der Fahrerflucht ausfindig gemacht, so kommt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden an Ihrem Wagen auf. Da sich die Suche nach dem Täter jedoch oft schwierig gestaltet, kann dies einige Zeit dauern.

In der Zwischenzeit müssen Sie dann zunächst selbst die Kosten für den Schaden begleichen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Verkehrsopferhilfe in Anspruch zu nehmen. Kann der Fahrer des Unfallwagens von der Polizei nicht ermittelt werden und liegt beim Geschädigten keine Vollkasko vor, wird Fahrerflucht inklusive des entstandenen Schadens am Fahrzeug durch die Verkehrsopferhilfe reguliert.

Wie verhält sich der Versicherungsschutz bei Fahrerflucht für den Schädiger?

Eine Fahrerflucht über die Versicherung zu regulieren, klappt nicht immer.
Eine Fahrerflucht über die Versicherung zu regulieren, klappt nicht immer.

Grundsätzlich gilt: Auch dann, wenn der Unfallverursacher vollkaskoversichert ist, muss bei Fahrerflucht die Versicherung den Schaden an dessen Kfz nicht zahlen.

Denn mit der Unfallflucht wurde dann normalerweise gegen die Vertrags­bedingungen verstoßen, sodass die Vollkasko bei Unfallflucht die Zahlung verweigern kann.

Eine Teilkasko bei Fahrerflucht mit dem Auto nach einem Unfall greift grundsätzlich nicht. Zusätzlich kann die Haftpflichtversicherung den Verursacher in Regress nehmen und Kosten für die Regulierung am Auto bis etwa 5.000 Euro vom Versicherten zurückverlangen.

Fahrerflucht und die Versicherung zahlt nicht?

In manchen Situationen zahlt eine Versicherung vom Verursacher nicht. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise Vorsatz bei einer Tat vorliegt. Die Gründe für einen Ausschluss des Versicherungsschutzes sind meist im Vertrag festgelegt. Bei einer Unfallflucht kann die Versicherung sich demnach ebenfalls weigern, zu zahlen, da hier ein Vorsatz vorliegt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,23 von 5)
Fahrerflucht: Zahlt die Versicherung?
Loading...

Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar