Teilkasko: Welche Leistungen beinhaltet diese Versicherungsart?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll ist

Was übernimmt die Teilkasko-Versicherung?
Was übernimmt die Teilkasko-Versicherung?

Der Gesetzgeber schreibt für jedes Kraftfahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, eine Haftpflichtversicherung vor. Dies ist in § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) festgehalten. Durch diese Versicherung soll sichergestellt werden, dass Sachschäden, Personenschäden sowie sonstige Vermögensschäden, die mit dem Fahrzeug verursacht wurden, abgedeckt sind.

Als Ergänzung steht es Autofahrern jedoch frei, eine zusätzliche Kaskoversicherung abzuschließen. Dabei können diese zwischen Voll- oder Teilkasko wählen. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsformen? Was zahlt die Teilkasko überhaupt? Und ab wann ist eine Teilkasko-Versicherung empfehlenswert? Antworten gibt’s im Ratgeber. 

FAQ: Teilkaskoversicherung

Welche Leistungen bietet die Teilkasko?

Der Schutz umfasst unter anderem Schäden durch Umwelteinflüsse (z. B. Marderschaden). Eine Liste der Leistungen finden Sie mit einem Klick hier.

Wie hoch sind die Beiträge für die Teilkasko?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Regionalklasse und weiteren, die Sie hier nachlesen können. Um die Kosten etwas zu senken, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.

Soll ich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen?

Bei Neufahrzeugen macht eine Vollkaskoversicherung mehr Sinn. Ist das Fahrzeug gebraucht oder schon etwas älter, genügt in der Regel auch der Teilkaskoschutz.

Was ist unter „Teilkasko“ zu verstehen?

Wie bereits erwähnt, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in der Regel immer dann, wenn es bei der Nutzung des jeweiligen Kfz zu einer Beschädigung kam. Dies gilt allerdings nur für Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind, nicht jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Wer eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann sich zumindest darauf verlassen, dass die Kosten für unverschuldete Schäden am eigenen Kfz übernommen werden. Meist handelt es sich dabei um Beschädigungen, die nicht vorhersehbar sind. Doch was beinhaltet die Teilkasko nun und was nicht?

Was deckt die Teilkasko-Versicherung genau ab?

Die Teilkasko zahlt bei Vandalismus normalerweise nicht.
Die Teilkasko zahlt bei Vandalismus normalerweise nicht.

Nach dem Abschluss einer Teilkasko ist das Auto im Normalfall in den folgenden Situationen gegen mögliche Beschädi-gungen versichert:

  • Diebstähle
  • Schäden durch Marder
  • Explosionen und Brände
  • Glasbrüche
  • Wildunfälle (meist jedoch nur bei Unfällen mit Haarwild wie z. B. Wildschweinen oder Rehen)
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung des Fahrzeugs
  • Schäden durch Unwetter (Blitzeinschläge, Hagel, Überschwemmungen, Stürme)

Sie können sich demzufolge als Versicherungsnehmer bei Diebstahl, einem Wildunfall oder Steinschlag auf Ihre Teilkasko verlassen. Auch bei einem Marderschaden springt die Teilkasko-Versicherung ein und übernimmt die Reparaturkosten des Kraftfahrzeugs. Neben einem Hagelschaden deckt die Teilkasko weiterhin einen Glasschaden ab. Wichtig: Vandalismus deckt die Teilkasko normalerweise nicht ab. Dazu benötigen Sie entweder eine spezielle Erweiterung des Teilkaskoschutzes oder eine Vollkasko-Versicherung.

Wovon sind die Kosten für eine Teilkasko abhängig?

Überlegen Sie, für Ihr Kfz eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen, sollten Sie im Vorfeld die Angebote unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften vergleichen. Allgemein spielen bei der Festsetzung der Beitragshöhe die folgenden Faktoren eine Rolle:

  • Typklasse des Fahrzeugs (Diese richtet sich danach, wie oft gewisse Automodelle statistisch gesehen gestohlen oder in Unfälle verwickelt werden)
  • Regionalklasse des Kfz (Diese ist abhängig davon, wie oft es in Ihrem Wohnort zu Verkehrsunfällen oder Diebstählen kommt)
  • Regelmäßiger Abstellort des Kraftfahrzeugs (Bei Autos, die regulär am Straßenrand geparkt werden, ist das Risiko für einen Unwetterschaden oder einen Diebstahl höher, weshalb die Teilkasko in diesem Fall teurer sein kann)

Teilkasko: Ohne Selbstbeteiligung oder lieber mit?

Einen Glasschaden deckt die Teilkasko in der Regel ab.
Einen Glasschaden deckt die Teilkasko in der Regel ab.

Es gibt bei der Teilkasko sowohl Tarife mit Selbstbeteiligung als auch ohne. Ent-scheiden Sie sich für die erste Variante, fallen die Beiträge normalerweise automatisch geringer aus, weil Sie in diesem Fall selbst zahlen müssen, wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet einen kleinen Kratzer oder eine Beule abbekommen hat. Üblich sind etwa 150 Euro Selbstbe-teiligung bei einer Teilkasko-Versicherung.

Den genauen Betrag können Sie jedoch direkt mit der Kfz-Versicherung abstimmen. Eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung bedeutet zwar eine höhere Versicherungs-prämie, dafür sind Sie allerdings im Schadensfall dennoch abgesichert. Lediglich wenn die Reparaturkosten den aktuellen Restwert des Fahrzeugs übersteigen, müssen Sie die übrige Summe selbst aufbringen. Weiterhin übernimmt die Teilkasko bei Diebstahl oder einem Totalschaden in der Regel Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Teilkasko vs. Vollkasko: Was eignet sich für wen?

Noch einmal kurz zusammengefasst: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten des Unfallgegners, eine Teilkasko wiederum greift bei unverschuldeten Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Und wozu ist dann die Vollkasko-Versicherung da? Sie stellt sozusagen das Komplettpaket dar, weil sie selbst die Beschädigungen abdeckt, für die Sie am eigenen Kfz verantwortlich sind. Demzufolge beinhaltet sie auch den Teilkaskoschutz.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihnen die Leistungen der Teilkasko oder sogar der Haftpflicht ausreichen, oder ob Sie doch auf eine Vollkasko-Versicherung bauen sollten? In diesem Fall kann es hilfreich sein, sich am eigentlichen Wert des zu versichernden Kraftfahrzeugs zu orientieren. Grundsätzlich gilt:

  • Handelt es sich um ein neues Auto, empfiehlt sich stets eine Vollkasko.
  • Ist Ihr Fahrzeug bereits fünf oder sechs Jahre alt, können Sie in puncto Autoversicherung auf eine Teilkasko zurückgreifen.
  • Besitzen Sie ein sehr altes Kfz, reicht eine Haftpflichtversicherung aus.

Bedenken Sie: Im Gegensatz zu einer Haftpflicht- oder einer Vollkasko-Versicherung gibt es bei der Teilkasko keinen sogenannten Schadenfreiheits-rabatt. Die zu zahlenden Beiträge fallen demzufolge nicht geringer aus, wenn Sie eine längere Zeit lang unfallfrei unterwegs waren. Der Grund dafür ist, dass Sie schließlich nur Schäden abgedeckt sind, die Sie selbst nicht verschuldet haben. Und diese können Sie schließlich auch nicht vermeiden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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