Fahrzeugschein: Wissenswertes zur Zulassungsbescheinigung Teil 1

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Der „Kfz-Schein“ dient der Identifizierung des jeweiligen Fahrzeugs

Erklärung erwünscht? Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 beschreiben das gleiche Dokument.
Erklärung erwünscht? Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 beschreiben das gleiche Dokument.

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug benötigt einen sogenannten Fahrzeugschein. In diesem Dokument sind nicht nur jegliche Eigenschaften des Kfz festgehalten – es fungiert außerdem als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine amtliche Zulassung verfügt und gibt Aufschluss darüber, auf welche Person die Zulassung läuft.

Wird ein Fahrzeug an- oder umgemeldet, muss daher stets ein neuer Fahrzeug­schein ausgestellt werden. Um den einheitlichen Regelungen innerhalb der EU gerecht zu werden, wurde der bis dahin noch eigenständige Fahrzeugschein im Oktober 2005 Teil der seitdem gültigen Zulassungs­bescheinigung für Kraftfahrzeuge. Daher wird er seitdem auch offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet, der Begriff „Fahrzeugschein“ ist jedoch immer noch gängig.

Inwiefern sich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief unterscheiden und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie das Dokument verloren haben, erklären wir im Ratgeber. Außerdem finden Sie hier eine Erklärung der verschiedenen Punkte im Fahrzeugschein sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

FAQ: Fahrzeugschein

Worin unterscheiden sich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Inhaltlich sind sich beide Dokumente sehr ähnlich und enthalten z. B. die technischen Daten des Kfz und Angaben zum Fahrzeughalter. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Sie den Fahrzeugschein immer mit sich führen müssen, während Sie den Fahrzeugbrief am besten an einem sicheren Ort aufbewahren.

Ist der Fahrzeugschein das Gleiche wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Seit Oktober 2005 existiert der Fahrzeugschein streng genommen nicht mehr, sondern ist nun Teil 1 der Zulassungsbescheinigung, welche EU-einheitlichen Regelungen unterliegt. Die meisten Funktionen des Fahrzeugscheins blieben dabei erhalten, es gibt aber auch ein paar Unterschiede. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Was bedeuten die Schlüsselnummern in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Welche Information über Ihr Kfz sich hinter welcher Schlüsselnummer verbirgt, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Für die Zulassung eines Kfz sind stets zwei Dokumente notwendig: der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief. Im Zuge der Einführung der Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge im Jahr 2005 wurden beide zwar umbenannt, allerdings blieben ihre Funktionen weitestgehend erhalten:

Im alten Fahrzeugschein sind die Nummern direkt im Feld daneben erklärt.
Im alten Fahrzeugschein sind die Nummern direkt im Feld daneben erklärt.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbeschei­nigung Teil 1): Im ersten Teil der Zulassungsbescheinigung sind der Halter und die technischen Fakten des Kfz aufgeführt.
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbeschei­nigung Teil 2): Im Fahrzeugbrief bzw. dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung finden sich im Grunde genommen die gleichen Informationen wie im Fahrzeugschein. Zusätzlich weist dieses Dokument den Namen des letzten Halters sowie die Anzahl der vorherigen Fahrzeughalter auf.
Der wohl wichtigste Unterschied zwischen den beiden Dokumenten besteht darin, dass Sie den Fahrzeugschein verpflichtend mitführen müssen, wenn Sie mit Ihrem Kfz im Straßenverkehr unterwegs sind, und den Fahrzeugbrief am besten an einem geheimen und sicheren Ort aufbewahren sollten – niemals im Auto!

§ 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besagt zum Fahrzeugschein:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I […] ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“

Geraten Sie beispielsweise in eine polizeiliche Verkehrskontrolle und können die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorweisen, besteht die Konsequenz im Regelfall aus einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Es muss sich zudem um das Original handeln. Führen Sie lediglich eine Kopie des Dokuments mit sich, wird diese erstens nicht akzeptiert und zweitens könnte dadurch der Verdacht der Urkundenfälschung entstehen. § 267 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) zufolge droht in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Alter Fahrzeugschein vs. neue Zulassungsbescheinigung Teil 1

Obwohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die meisten Funktionen des Fahrzeugscheins übernommen wurden, gibt es doch einige Unterschiede. Beispielsweise enthält das neue Dokument nur noch eine Reifengröße – im alten Fahrzeugschein war es möglich, mehrere Größen anzugeben.

Zulassungsbescheinigung: Die Erklärung der Ziffern befindet sich auf der Rückseite.
Zulassungsbescheinigung: Die Erklärung der Ziffern befindet sich auf der Rückseite.

Stattdessen verfügt der neue Kfz-Schein über ein besonderes Feld, in dem sämtliche eintragungspflichtigen technischen Änderungen Platz finden, die sich vom serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs unterscheiden.

Bei einigen Behörden ist es gang und gäbe, in dieses Feld außerdem alternative Reifengrößen einzutragen. Eine einheitliche und bundesweite Regelung gibt es dabei jedoch nicht.

Vor allem Tuning-Fans, die teilweise Unmengen an Änderungen an Ihrem Kfz vornehmen (lassen), erhalten ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil 1, wenn nicht mehr alle notwendigen Eintragungen in das eigentliche Dokument passen. Wohingegen sich im altbekannten Fahrzeugschein die Erklärung der jeweiligen Ziffern noch direkt in einem Feld daneben befand (z. B. 14 für Leergewicht in kg), muss die Bedeutung der Nummern und Buchstaben bei der Zulassungsbescheinigung nun der Rückseite entnommen werden.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass die jeweiligen Informationen EU-weit verständlich und einheitlich sind. Die Ziffer 0.1 steht beispielsweise für die maximal zulässige, gebremste Anhängelast (im Fahrzeugschein befand sich diese Angabe bei Punkt 28.). Werden Nummern in Klammern dargestellt, handelt es sich in der Regel um Angaben, die nur im Staat der Zulassung relevant sind.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Fahrzeugschein einfach erklärt

Sei es aufgrund der teilweise doch sehr unterschiedlichen Bezeichnungen im alten Fahrzeugschein und der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ausgeschriebene Informationen vs. Nummern und Buchstaben) oder schlichtweg aus genereller Überforderung – einige Autofahrer sind sich unsicher, wie sie den Kfz-Schein richtig lesen.

Nicht jedem Fahrer fällt es leicht, den Fahrzeugschein richtig zu lesen.
Nicht jedem Fahrer fällt es leicht, den Fahrzeugschein richtig zu lesen.

Aus diesem Grund haben wir in der folgenden Tabelle sowohl für den Fahrzeugschein als auch für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Erklärung der verschiedenen Ziffern zusammengefasst.

Von links nach rechts und von oben nach unten gehen wir jegliche Ziffern durch, damit die Zeiten der Ungewissheit endlich der Vergangenheit angehören:

Alter FahrzeugscheinZulassungsbescheinigung Teil 1Erklärung
Das vorstehende amtliche Kennzeichen istAAmtliches Kennzeichen des Kfz
Name (ggf. auch Geburtsname), FirmaC.1.1Name der Person/Firma, auf die das Kfz zugelassen ist
VornameC.1.2Vorname(n) der Person, auf die das Kfz zugelassen ist
Straße und Haus-Nr., Postleitzahl, Wohnort/FirmensitzC.1.3Anschrift der Person, auf die das Kfz zugelassen ist (zum Zeitpunkt der Zulassung)
Anmeldung zur nächsten HU imNächste HUDatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU)
(Stempel unten auf Vorderseite)IDatum der Zulassung
-C.4cInformation darüber, ob der Inhaber der Zulassung gleichzeitig Besitzer des Kfz ist
32. Tag der ersten ZulassungBDatum der Erstzulassung
Schlüsselnummer zu 22.1Hersteller-Schlüsselnummer, die für die Herstellerfirma des Kfz steht (4 Ziffern)
Schlüsselnummer zu 32.2Typ-Schlüsselnummer, die für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Kfz steht (letzte 5 Stellen)
-JFahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)
Schlüsselnummer zu 1 (erste 4 Ziffern)4Art des Aufbaus (4 Ziffern)
4. Fahrzeug-Ident.-Nr.EFahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Nummer)
(Feld rechts neben Nr. 4)3Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
-D.1Marke des Kfz
3.D.2Typ, Variante und Version des Kfz
-D.3Handelsbezeichnung(en) dieser Version
2.2Kurzbezeichnung des Herstellers
1. (oben)5Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
-V.9Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (z. B. Euro 4)
1. (unten)14Nationale Emissionsklasse
5.P.3Kraftstoffart oder Energiequelle des Kfz
(Feld rechts neben 5.)10Code, der für die Kraftstoffart oder Energiequelle steht
Schlüsselnummer zu 1 (letzte 2 Ziffern)14.1Code, der für die maßgebliche Schadstoffklasse zur Typgenehmigung oder für die nationale Emissionsklasse steht (2 Ziffern)
8. Hubraum cm³P.1Hubraum in Kubikzentimetern (cm³)
33. Bemerkungen22Ausnahmen und Bemerkungen
18. Zahl d. AchsenLAnzahl der Achsen
19. davon angetriebene Achsen9Anzahl der Antriebsachsen
7. Leistung kW bei min-1P.2/P.4Nennleistung in Kilowatt (kW)/Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute (U/min)
6. Höchstgeschwindigkeit km/hTHöchstgeschwindigkeit in km/h
13. Maße über alles mm L18Länge in Millimetern
13. Maße über alles mm B19Breite in Millimetern
13. Maße über alles mm H20Höhe in Millimetern
14. Leergewicht kgGLeergewicht des Kfz in Kilogramm
10. Rauminhalt des Tanks m³12Rauminhalt des Tanks in Kubikmetern (m³)
-13maximal zulässige Stützlast eines Anhängers in Kilogramm
-QLeistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (nur bei Krafträdern nötig)
-V.7CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)
15. Zul. Gesamtgewicht kgF.1Technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
-F.2Zulässige Gesamtmasse in Kilogramm im Staat der Zulassung
16. Zul. Achslast in kg (v-m-h)7.1 - 7.3Technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in Kilogramm
-8.1 - 8.3Maximal zulässige Achslast im Staat der Zulassung
30. Standgeräusch dB (A)U.1Standgeräusch in Dezibel (dB)
-U.2Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich das Standgeräusch bezieht
31. Fahrgeräusch dB (A)U.3Fahrgeräusch in Dezibel (dB)
28. Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse0.1Technisch maximal zulässige, gebremste Anhängelast in Kilogramm
29. bei Anhänger ohne Bremse0.2Technisch maximal zulässige, ungebremste Anhängelast in Kilogramm
12. Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.S.1Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
11. Steh-/LiegeplätzeS.2Stehplätze
20. - 23. Größenbezeichnung der Bereifung15.1 - 15.3Bereifung für jede Achse
-RFarbe des Kfz
-11Code zur Farbe des Kfz
-6Datum der EG-Typgenehmigung
-17Merkmal zur Betriebserlaubnis
-16Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
-21Sonstiges

Kfz-Schein: Erklärung der Unterschiede zwischen Eigentümer und Halter

Im Fahrzeugschein befinden sich auch Angaben zum Halter.
Im Fahrzeugschein befinden sich auch Angaben zum Halter.

Da es sich bei dem Halter und dem Eigentümer eines Fahrzeugs nicht selten um die gleiche Person handelt, gehen manche Kraftfahrer davon aus, dass stets der Eigentümer im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Dem ist jedoch nicht so. Die Unterschiede zwischen Fahrzeughalter und -eigentümer gestalten sich wie folgt:

  • Eigentümer des Kfz ist die Person, welche das Fahrzeug käuflich erworben hat. So lange, wie sie das Kfz nicht weiterverkauft oder verschenkt, ändert sich daran auch nichts.
  • Fahrzeughalter hingegen ist die Person, auf die das Kfz angemeldet ist und die das Fahrzeug besitzt, sprich: Über ihren Namen läuft die eigentliche Zulassung. Daher bedarf es auch lediglich ihres Namens im Fahrzeugschein. Sie kommt für die laufenden Kosten des Fahrzeugs auf (Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer, etc.) und muss sich darum kümmern, dass das Kfz stets über eine gültige HU verfügt.
Auch, wenn eine andere Person der Eigentümer des jeweiligen Kfz ist, kann sie dafür sorgen, dass derjenige, der das Fahrzeug vorrangig nutzt, als Halter im Fahrzeugschein eingetragen wird. Dies ist wohl in den meisten Fällen so, wenn ein Elternteil ein Kfz gekauft hat, dies jedoch von Sohn oder Tochter genutzt werden soll.

Fahrzeugschein verloren? So sollten Sie nun vorgehen

Ist der Fahrzeugschein schlichtweg unauffindbar, etwa weil Sie ihn verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, sollten Sie sich folgendermaßen verhalten:

  • Nachdem Sie bemerkt haben, dass Ihr Fahrzeugschein weg ist, sollten Sie den Verlust so schnell wie möglich bei der Zulassungsstelle melden, die das Dokument einst ausgestellt hat.
  • Handelt es sich um Diebstahl, sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Fahrzeugbrief fungiert in einer solchen Situation als Nachweis dafür, dass Sie der Halter des betroffenen Fahrzeugs sind.
  • Im Anschluss erhalten Sie von der jeweiligen Behörde eine sogenannte Verlustbestätigung. Mit dieser dürfen Sie dann eine Woche lang mit Ihrem Fahrzeug weiterfahren, ohne über die offizielle Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu verfügen.
Wurde Ihr Kfz samt Fahrzeugschein gestohlen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wurde Ihr Kfz samt Fahrzeugschein gestohlen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • In dieser Zeit sollten Sie sich darum kümmern, einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen. Dies können Sie ebenfalls bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle tun.
  • Wichtig: Sollten Sie Ihren Kraftfahrzeug­schein wiederfinden, nachdem Sie bereits im Besitz des neuen Scheins sind, sollten Sie sich unbedingt gemäß § 11 Absatz 7 FZV wie folgt verhalten:

    Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer sie unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.“

    Nachdem die Behörde das verloren geglaubte Dokument von Ihnen erhalten hat, wird sie es entwerten. Dies ist dadurch begründet, dass jedes Fahrzeug nur über einen gültigen Fahrzeugschein verfügen darf.

    Fahrzeugschein neu beantragen: Diese Dokumente brauchen Sie dafür

    Möchten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, sollten Sie die folgenden Dokumente bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen können:

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
    • Nachweis eines gültigen TÜV-Berichts
    • Eidesstattliche Erklärung, um den Verlust des Fahrzeugscheins zu versichern. Machen Sie an dieser Stelle unwahre Angaben (z. B. weil Sie das Dokument gar nicht verloren, sondern lediglich bei einem Freund oder Bekannten gelassen haben), handelt es sich um eine Straftat gemäß § 156 des Strafgesetzbuchs (StGB).
    • Formlose Verlusterklärung
    Ohne benötigte eidesstattliche Erklärung kostet der Kfz-Schein normalerweise weniger.
    Ohne benötigte eidesstattliche Erklärung kostet der Kfz-Schein normalerweise weniger.

    Übrigens: Können Sie als Fahrzeughalter nicht selbst bei der Zulassungsstelle vorstellig werden, besteht die Möglichkeit, dass dies eine andere Person für Sie übernimmt. Diese benötigt dann allerdings eine Vollmacht sowie einen Nachweis Ihrer Identität als Vollmachtgeber.

    Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

    Welche Kosten ein neuer Fahrzeugschein exakt verursacht, kann pauschal nicht gesagt werden. Je nach Stadt, Zulassungsstelle und Arbeitsaufwand können die Gebühren variieren.

    Ist der Fahrzeugschein lediglich unbrauchbar geworden, müssen Sie normalerweise mit geringeren Kosten rechnen, als wenn Sie ihn verloren haben. In der Regel sind es zwischen 10 und 20 Euro, die fällig werden. Manche Behörden können jedoch auch schon mal bis zu 50 Euro verlangen. In Berlin sind beispielsweise Kosten zwischen 11 und 40 Euro möglich.
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    Über den Autor

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    Sascha D.

    Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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