Fahrzeugbrief verloren: Wie gehen Sie richtig vor?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Fahrzeugbrief verloren

Was muss man machen, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat?

Wie bei allen verlorenen Fahrzeugpapieren ist auch beim Kfz-Brief der Verlust der zuständigen Zulassungsstelle zu melden. Dort ist dann ein Ersatz für das Dokument zu beantragen. Wie Sie diesbezüglich vorgehen und welche Dokumente dafür notwendig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief, wenn der alte verloren gegangen ist?

Der Ersatz für einen verlorenen Fahrzeugbrief kann durchaus kostspielig werden. Je nach Region und Behörde müssen Sie mit Kosten zwischen 80 und 200 Euro rechnen. Wie diese zusammensetzen können, lesen Sie hier.

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief weg ist und ich das Auto verkaufen will?

In diesem Fall müssen Sie ebenfalls einen Ersatz beantragen und die damit verbundenen Kosten in Kauf nehmen. Ein Verkauf ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist in der Regel nicht möglich.

Fahrzeugbrief verloren: Was nun?

Der Verlust vom Kfz-Brief muss der Zulassungsstelle gemeldet werden.
Der Verlust vom Kfz-Brief muss der Zulassungsstelle gemeldet werden.

Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Dokumente für Fahrzeughalter. Er sollte immer gut aufbewahrt und zugänglich sein. Der Verlust des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil 2) kann durchaus kostspielige Konsequenzen haben. Doch was genau können und müssen Sie tun, wenn der Kfz-Brief verloren geht? Wie lange dauert es, einen neuen Fahrzeugbrief zu bekommen? Und mit welchen Kosten ist dann zu rechnen?

Ist der Kfz-Brief bzw. Fahrzeugbrief weg und findet sich nicht wieder an, wird der Gang zur Zulassungsstelle notwendig. Denn der Verlust vom Fahrzeugbrief muss umgehend gemeldet werden. Darüber hinaus müssen Sie, wenn Sie Fahrzeugbrief (Kfz-Brief) verloren haben, eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dies ist bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Handelt es sich allerdings um einen Diebstahl, ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig.

Nach der Verlusterklärung für den Fahrzeugbrief müssen Sie dann einen neuen beantragen. Für diesen Antrag sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (Meldebescheinigung falls notwendig)
  • Ggf. Vollmacht und Personaldokumente des Vollmachtgebers oder notarielle Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Kaufvertrag etc.)
  • Bescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
  • Gewerbliches Fahrzeug bzw. Dienstwagen: Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlanzeige

Nach dem Eingang des Antrags prüft die Behörde diesen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) meldet dann den Verlust an das Bundesverkehrsblatt, welches diese Meldung 14 Tage lang veröffentlicht. So können berechtigte Personen oder Unternehmen gegen die Erteilungen eines neuen Fahrzeugbriefes Einspruch einlegen.

Kfz-Brief verloren: Eine eidesstattliche Erklärung ist notwendig.
Kfz-Brief verloren: Eine eidesstattliche Erklärung ist notwendig.

Haben Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren und einen neuen beantragt, müssen Sie aufgrund dieser besonderen Vorgehensweise damit rechnen, dass die Ausstellung zwischen drei und acht Wochen in Anspruch nehmen kann. Mitunter kann dies auch noch länger dauern. Ging, der fürs Auto wichtige, Brief also verloren, sollten Sie so schnell wie möglich tätig werden, damit Sie nicht zu lange auf den Ersatz warten müssen.

Kraftfahrzeugbrief verloren: Darf ich weiter fahren?

Neben der Frage „Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist?“ wollen Betroffene oftmals auch wissen, ob sie ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 weiterhin mit ihrem Fahrzeug fahren dürfen. Hier lautet die Antwort dann grundsätzlich ja. Das Mitführen von einem Fahrzeugbrief ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Da dieser wichtige Informationen beinhaltet und sicher aufbewahrt werden muss, sollten Fahrzeughalter bzw. Fahrer darauf verzichten, diesen im Fahrzeug mitzuführen. Wird das Auto gestohlen, kann dieses mit Hilfe des Fahrzeugbriefes dann ohne Weiteres wieder verkauft werden.

Wichtig ist ein Ersatz, wenn die Zulassung Teil 2 verloren wurde, aber dennoch. Denn dieser weist auch persönliche Informationen zum Halter aus und kann als Besitznachweis dienen, zum Beispiel, wenn das Auto verkauft werden soll.

Kfz-Brief bzw. Fahrzeugbrief verloren: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Fahrzeugbrief verloren: Was kostet ein neuer?
Fahrzeugbrief verloren: Was kostet ein neuer?

Der Verlust vom Fahrzeugbrief verursacht Kosten, da ein neues Dokument ausgestellt werden muss. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune, liegen im Durchschnitt jedoch zwischen 30 und 60 Euro, können aber auch bis zu 80 Euro betragen. Auch der Aufwand für die Neuausstellung kann die Gebühren beeinflussen. Zusätzlich kommen dann noch Kosten für die eidesstattliche Erklärung hinzu. Bei der Zulassungsstelle kostet diese derzeit 30,70 Euro. Bei einem Notar können durchaus 50 bis 60 Euro dafür anfallen.

Wichtig ist, dass Sie, wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben, auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen müssen. Der Fahrzeugschein kostet je nach Region zwischen 11 und 50 Euro. So können sich, wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben und neu beantragen, die Kosten auf 80 bis 200 Euro belaufen.

Fahrzeugbrief verloren und Auto verkaufen: Geht das?

Ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen, ist in der Regel nicht möglich. Der neue Eigentümer benötigt diesen, um als Besitzer eingetragen zu werden und die wichtigen Daten zum Fahrzeug zu erhalten. Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie vor einem Verkauf einen neuen beantragen.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

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