Fahrzeugschein falten: Ordnungsgemäßes Mitführen der Zulassungsbescheinigung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Fahrzeugschein muss immer dabei sein

Fahrzeugschein: Falten erlaubt. Eine Fahrt ohne ihn jedoch nicht.
Fahrzeugschein: Falten erlaubt. Eine Fahrt ohne ihn jedoch nicht.

Die Zulassungsbescheinigung hat vor allem einen Nutzen: Die Identifizierung des Fahrzeugs. Dazu werden alle Eigenschaften, die das Auto, Motorrad oder anderweitige Fahrzeug hat, aufgelistet und die Person, auf die die Zulassung des Kfz läuft, benannt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ist auch unter den Begriffen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt. Beide Dokumente führen dabei die technischen Fakten und den Halter des Kfz auf. Der Fahrzeugbrief beinhaltet zusätzlich jedoch die Namen und die Anzahl der letzten Halter des Fahrzeugs.

Gut zu wissen: Fahrzeugschein und -brief heißen erst seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Die Umbenennung erging infolge der EU-weiten Vereinheitlichung beider Dokumente.

Während der Fahrzeugbrief getrost zu Hause bleiben kann, muss der Fahrzeugschein immer mitgeführt werden, sobald das Kfz bewegt wird. Dazu kann er auf handliche Größe gefaltet werden. Doch wie ist der Fahrzeugschein richtig zu falten?

FAQ: Fahrzeugschein falten

Wie sollte ich den Fahrzeugschein falten?

Der Fahrzeugschein ist dazu vorgesehen, nach einer bestimmten Methode gefaltet zu werden. Eine Anleitung dafür finden Sie hier.

Darf ich den Fahrzeugschein darüber hinaus weiter knicken?

Ja, dies ist erlaubt und macht den Fahrzeugschein nicht ungültig. Sie sollten aber darauf achten, dass alle Daten gut zu lesen sind.

Reicht es, wenn ich eine Kopie meines Fahrzeugscheins mitführe?

Nein, der Fahrzeugschein muss immer im Original dabei sein. Andernfalls droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 10 Euro.

Fahrzeugschein richtig falten: So geht’s!

Beim Fahrzeugschein ist das Knicken kein Grund für eine Neuausstellung - ein Halterwechsel aber schon.
Beim Fahrzeugschein ist das Knicken kein Grund für eine Neuausstellung – ein Halterwechsel aber schon.

Da der Fahrer eines Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neben dem Führerschein bei jeder Fahrt mitzuführen und bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen hat, weist der Schein eine Dreiteilung auf.

Auf der Vorderseite sind unter anderem das Ausstellungsland, das amtliche Kennzeichen sowie der Name des Halters und seine Anschrift vermerkt.

Diese Seite sollte sich nach der Faltung oben befinden, um einer schnelle Identifizierung durch den Polizeibeamten zu gewährleisten. Dazu ist der Fahrzeugschein z-förmig zu falten.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 falten: Schritt für Schritt

  1. Legen Sie den Fahrzeugschein mit der Vorderseite nach oben hin.
  2. Klappen Sie das Drittel ganz rechts entlang der gestrichelten Markierung um, sodass es den mittleren Teil des Scheins bedeckt.
  3. Klappen Sie nun die Vorderseite so um, dass sie die Rückseite des Mittelteils („Zur Beachtung!“) bedeckt.

Lassen Sie sich nicht davon irritieren, wenn die Vorderseite nicht den kompletten Fahrzeugschein bedeckt – das hat so seine Richtigkeit!

Ist es erlaubt, den Fahrzeugschein zu knicken?

Oftmals passt der Fahrzeugschein allerdings trotz ordnungsgemäßer Faltung nicht in ein übliches Portemonnaie. Ist es dann erlaubt, ihn ein weiteres Mal zu knicken, obwohl es dafür keine vorgesehene Markierung gibt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zusätzlich zu falten, ist prinzipiell erlaubt und macht den Schein nicht ungültig. Allerdings sollten Fahrzeughalter darauf achten, dass die eingetragenen Daten lesbar bleiben.

Lesbarkeit sollte gegeben sein

Die Zulassungsbescheinigung zu falten, ist in einer Kontrolle problemlos.
Die Zulassungsbescheinigung zu falten, ist in einer Kontrolle problemlos.

Sollte die Lesbarkeit nicht mehr der Fall sein, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde, die den Schein ausgestellt hat, Meldung zu machen und gegebenenfalls eine neue Bescheinigung zu beantragen.

Dafür wird normalerweise eine Gebühr fällig, die bis zu 50 Euro betragen kann. Eine genaue Summe kann jedoch nicht pauschal genannt werden, denn die Kosten hängen von der Stadt, der Zulassungsstelle und dem Arbeitsaufwand ab.

Im Handel sind auch entsprechende Hüllen zu erwerben, die den Fahrzeugschein nach dem Falten beispielsweise vor Schmutz, Feuchtigkeit und Rissen schützen. Die dreiteilige Faltung bleibt davon meistens unberührt.

Wichtig: Es ist nicht ausreichend, eine Kopie des Fahrzeugscheins mitzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss immer im Original vorweisbar sein! Ansonsten droht ein Verwarn- oder Bußgeld.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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