Mofa-Führerschein – Der erste Schritt zur Selbstständigkeit

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Eine Prüfbescheinigung für junge Verkehrsteilnehmer

Der Führerschein der Klasse M bedeute für viele Jugendliche  mehr Mobilität.
Der Führerschein der Klasse M bedeute für viele Jugendliche mehr Mobilität.

Der Mofa-Führerschein ist kein Führerschein im eigentlichen Sinn. Es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung, die den Besitzer berechtigt, Fahrzeuge der Klasse M zu fahren. Da diese Bescheinigung bereits von Teenagern erlangt werden kann, ist diese als Einstieg in eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Fahrrad sehr beliebt.

Jugendliche können sich mit einem Mofa unabhängiger bewegen. Sie sind nicht mehr so an den Zeitplan der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Eltern gebunden und können sich freier entscheiden, wann sie wohin fahren. Zudem erlaubt es die Prüfbescheinigung auch das Fahrrad gegen ein etwas schnelleres Gefährt auszutauschen, was die Fortbewegung für einige sehr erleichtert.

Welche Voraussetzungen für den Mofa-Führerschein erfüllt sein müssen, welche Fahrzeuge in diesen inbegriffen sind und was für Kosten auf Interessierte zu kommen, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Mofa-Führerschein

Welchen Führerschein benötige ich, um ein Mofa fahren zu dürfen?

Eigentlich ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung notwendig. Welche Übungen Sie dafür absolvieren müssen, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Ab wann darf ich Mofa fahren?

Die Prüfbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben.

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Prüfbescheinigung nutzen?

Es gelten strenge Beschränkungen. Das Fahrzeug darf bauartbedingt maximal 25 km/h schnell sein und muss einen Hubraum von weniger als 50ccm aufweisen.

Was kostet ein Mofa-Führerschein?

Ein Mofa-Führerschein kostet etwa 100 bis 150 Euro. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für den Erwerb von einem Mofa-Führerschein

Unter den Führerscheinklassen ist die M die am leichtesten zu erwerbende. Denn, wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei nicht um einen Führerschein. Daher fallen die Prüfungsanforderungen auch wesentlich reduzierter aus als beispielsweise für einen Führerschein der Klasse A1, der zum Fahren von Rollern berechtigt.

Umgangssprachlich wird die Prüfbescheinigung dennoch weiterhin als Mofa-Führerschein bezeichnet. Bis Januar 2013 war dies auch korrekt. Nach der Anpassung der Führerscheinklassen wurde der Führerschein für ein Mofa in die nun gültige Prüfbescheinigung umgewandelt.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse M kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zu dieser darf ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres beginnen. Ein gesonderter Führerschein muss hier nicht beantragt werden, die Prüfbescheinigung reicht zum Führen eines Mofas aus.

Die Themen in der Ausbildung zum Mofa-Führerschein beinhalten grundsätzliche Verkehrsregeln.
Die Themen in der Ausbildung zum Mofa-Führerschein beinhalten grundsätzliche Verkehrsregeln

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Modul, wobei am Ende nur eine theoretische Prüfung absolviert wird. An der Prüfung an sich dürfen Jugendliche mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres teilnehmen. Die Bescheinigung wird dann auch erst ausgehändigt, wenn der Teilnehmer schon 15 ist.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, möchten Mofa-Fahrer Kinder unter sieben Jahre auf dem Mofa mitnehmen, müssen sie selbst bereits 16 Jahre alt sein. Die Mitnahme von älteren Kindern oder Erwachsenen ist nicht gestattet.

Da viele Jugendliche einen Mofa-Führerschein bereits vor dem 18. Lebensjahr erhalten möchten, ist hier die Zustimmung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten notwendig. Ohne diese Einwilligung darf keine Anmeldung in der Fahrschule oder für die Prüfung erfolgen.

Besitzer einer anderen Führerscheinklasse müssen nicht unbedingt auch einen Mofa-Führerschein machen. Denn dieser ist in den Klassen A, A1, A2 und B bereits enthalten und berechtigt zum Führen eines Mofas.

Fahrer, die vor dem 01. April 1980 – hier wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt waren, dürfen ein Mofa auch ohne eine Prüfbescheinigung führen und benötigen zum Nachweis ihres Geburtsdatums nur einen Personalausweis oder Pass.

So sieht die Ausbildung zum Mofa-Führerschein aus

Teilnehmer an einer Ausbildung zum Mofa-Führerschein sind verpflichtet, sechs Stunden Theorie zu absolvieren. Diese Stunden haben eine Dauer von jeweils 90 Minuten und sind thematisch gegliedert.

Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Verhalten in Gefahrensituationen stehen hierbei im Mittelpunkt und sollen dem Mofa-Fahrer vermitteln, wie er sich mit dem Gefährt sicher im Straßenverkehr bewegt.

Da für einige Mofa-Fahrer das Thema Geschwindigkeit wichtiger erscheint als die eigene Sicherheit oder die anderer, ist dies auch Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Technische Manipulationen am Fahrzeug sowie deren Folgen werden eingehend besprochen.

Teilnehmer dürfen höchsten bei einer theoretischen Stunde nicht anwesend sein. Sind es mehr, werden sie nicht zur Prüfung zugelassen.

Meist findet der Unterreicht in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen statt, so dass Teilnehmer bei Problem oder Fragen bezüglich einzelner Sachverhalte an den Fahrlehrer wenden oder sich untereinander austauschen können.

Beim Mofa-Führerschein gibt es nur eine theoretische Prüfung.
Beim Mofa-Führerschein gibt es nur eine theoretische Prüfung.

Da keine praktische Prüfung notwendig ist, fallen nur wenige praktische Fahrstunden beim Mofa-Führerschein an. Auch hier sind die Gruppen klein und haben maximal vier Teilnehmer.

Es ist jedoch auch möglich, Einzelstunden zu nehmen. Meist ist es eine Kostenfrage, für welche Variante sich Teilnehmer entscheiden. Fahrlehrer können während des Gruppenunterrichts auch feststellen, ob ein Mehrbedarf besteht und Einzelunterricht sinnvoll ist.

Die praktische Ausbildung für die Prüfbescheinigung beinhaltet in der Regel folgende Elemente:

  • Übungen zur Kurvenfahrt sowie Schlangenlinien
  • Übungen zum Bremsen sowie Vollbremsung bei Maximalgeschwindigkeit
  • Übungen zum Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Übungen zum richtigen Anfahren und Anhalten
  • Übungen zum Wenden und Ausweichen von Hindernissen

Die Prüfung

Ist die Ausbildung für den Mofa-Führerschein durchlaufen, kann die Anmeldung für die Prüfbescheinigung erfolgen. In der Regel läuft dies über die Fahrschule, welche die Prüfung beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation anmeldet.

Der Fahrschüler muss dann am Prüfungstermin die Ausbildungsbescheinigung und seinen Personalausweis vorlegen sowie die Prüfungsgebühr bezahlen. Ohne den Nachweis der Teilnahme an den theoretischen und praktischen Stunden, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Anders als bei den Fahrerlaubnisklassen, bei denen ein Führerschein ausgestellt wird, ist für die Mofa-Prüfbescheinigung keine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Allerdings ist es immer empfehlenswert, einen solchen zu besuchen.

In der Prüfung an sich müssen die Teilnehmer innerhalb von 20 bis 30 Minuten 20 Fragen beantworten. Dies erfolgt entweder am PC, einem Touchpad oder auch über Fragebögen aus Papier. Die Fragen werden einem festgelegten Fragenkatalog entnommen, sodass sich Fahrschüler mit diesem vor der Prüfung vertraut machen können. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Absolvieren der Prüfung für den Mofa-Führerschein enorm.

Der Mofa-Führerschein wird oft als Vorbereitung auf den Autoführerschein genutzt.
Der Mofa-Führerschein wird oft als Vorbereitung auf den Autoführerschein genutzt.

Bei der Beantwortung der Fragen werden Wertungspunkte gesammelt. Falsche Antworten bedeuten dann auch Fehlerpunkte. Ein Teilnehmer sollte nicht mehr als sieben Fehlerpunkte erreichen, ansonsten ist die Prüfung für den Mofa-Führerschein nicht bestanden.

Die Prüfung der Ergebnisse erfolgt vor Ort, sodass die Teilnehmer sofort nach der Abgabe ihrer Antworten die Testergebnisse erhalten.

Nach einer nicht bestandenen Prüfung gibt es immer die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Bei einer erneuten Prüfung muss die Gebühr ein weiteres Mal bezahlt werden. Fahren Verkehrsteilnehmer nach einer nicht bestandenen Prüfung dennoch mit dem Mofa, erfüllt dies den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und stellt eine Straftat dar.

Haben Fahrschüler ihre Prüfbescheinigung, also den Mofa-Führerschein, erhalten, müssen sie das Dokument bei jeder Fahrt mit sich führen. Tun sie dies nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Bescheinigung ist unbefristet gültig. Kann jedoch auch nur in Deutschland verwendet werden. Im Ausland hat sie keine Gültigkeit.

Mofa-Führerschein trotz Fahrverbot?

Da es sich beim Mofa-Führerschein, wie bereits erwähnt, eigentlich nicht im einen Führerschein handelt, kann es unter Umständen möglich sein, trotz eines Fahrverbotes mit dem Mofa zu fahren.

Müssen Verkehrssünder nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben, kann der Richter in einem Verfahren auch die Fahrzeuge bestimmen, für die dieses Fahrverbot gilt.

Werden dann nur führerscheinpflichtige Fahrzeugklassen benannt, dürfen Betroffene Fahrrad und Mofa fahren. Die Prüfbescheinigung für ein Mofa (Mofa-Führerschein) muss dennoch vorliegen. Nicht in jedem Fall muss auch diese bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Ob es für den Verkehrssünder möglich ist, die Bescheinigung während des Fahrverbotes zu erwerben, hängt vom Einzelfall ab.

Was darf mit dem Führerschein der Klasse M gefahren werden?

Quadfahren ist mit der Fahrerlaubnis der Klasse M nicht gestattet.
Quadfahren ist mit der Fahrerlaubnis der Klasse M nicht gestattet.

Als Mofa werden Kleinkrafträder mit einem Hilfsmotor bezeichnet. Mofa bedeutet als „Motor-Fahrrad“ oder „Motorisiertes Fahrrad“. Darüber hinaus sind es immer einspurige und einsitzige Fahrzeuge.

Nach der Einführung der EG-Richtlinie 2002/24/EG im Jahr 2002 fielen die zuvor bestehende Drehzahlbegrenzung sowie die Tretkurbelpflicht weg.

Pedalen am Fahrzeug sind nun nicht mehr zwingend notwendig, um dieses als Mofa zu zulassen. Gedrosselte Ausführungen von Kleinrollern, die Keilriemengetriebe, Elektrostarter und einer Fliehkraftkupplung gelten nun ebenfalls als Mofa.

Um ein Mofa im Straßenverkehr nutzen zu können, ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, entfällt die Helmpflicht. Für alle anderen Mofas besteht diese jedoch.

Wurde die Prüfung erfolgreich abgelegt und der Mofa-Führerschein erworben, dürfen die Inhaber der Prüfbescheinigung Mofas fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt bei 25 km/h liegt. Der Hubraum darf bei diesen Fahrzeugen maximal 50 ccm betragen.

Mit dem Klasse-M-Führerschein dürfen nur Mofas jedoch keine Rollen gefahren werden.
Mit dem Klasse-M-Führerschein dürfen nur Mofas jedoch keine Rollen gefahren werden.

Die Eigenschaften eines jeden Fahrzeugs sind in den Zulassungspapieren aufgeführt, sodass Besitzer immer nachschauen können, ob sie dieses Gefährt mit einer Prüfbescheinigung fahren dürfen oder doch einen Führerschein einer anderen Klasse benötigen.

Folgende Fahrzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse M legal gefahren werden:

  • Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet.
  • Ein Leichtmofa, das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einen Hubraum von 30 ccm nicht überschreitet
  • Elektronische Mobilitätshilfen, wie zum Beispiel ein Segway, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten

Fahrzeuge, wie eine Vespa oder ein Roller, die diese Spezifikationen nicht erfüllen beziehungsweise über den angegebenen Werten liegen, bedürfen mindestens der Führerscheinklasse AM und dürfen mit dem Mofa-Führerschein nicht gefahren werden.

Ein Klasse M Führerschein darf nicht mit dem Mokick-Führerschein verwechselt werden. Denn dieser ist ein richtiger Führerschein und fällt unter die Klasse AM. Mokicks gelten als Kleinkrafträder jedoch nicht als Mofa. Möchten Verkehrsteilnehmer dies fahren, reicht die Prüfbescheinigung daher nicht aus.

Ab wann dürfen Klasse-M-Besitzer ein Mofa kaufen?

Haben Fahrschüler nun die Prüfung bestanden, möchten sie selbstverständlich auch einen fahrbaren Untersatz haben. Sind Jugendliche allerdings noch unter 18 gelten sie als nicht voll geschäftsfähig und können solche Anschaffungen nicht eigenständig durchführen.

Die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten muss, wie schon für die Anmeldung zur Ausbildung für einen Mofa-Führerschein, unbedingt vorliegen. Meist sind die Eltern bei Kauf dann doch anwesend, da die Kosten die Möglichkeiten der Jugendlichen in vielen Fällen übersteigen.

Der Führerschein für ein Mofa bringt eine Helmpflicht mit sich.
Der Führerschein für ein Mofa bringt eine Helmpflicht mit sich.

Händlern ist es nicht gestattet, Mofas an Minderjährige zu verkaufen. Tun sie dies dennoch, droht ein Bußgeldbescheid und eventuell auch Geldstrafen.

Die volle Geschäftsfähigkeit wird erst mit der Volljährigkeit erlangt. Erst dann können Besitzer von einem Mofa-Führerschein das Mofa selbstständig kaufen.

Auch für die notwendige Versicherung, die für eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vorgeschrieben ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte als Vertragspartner auftreten. Dies ist solange gegeben, bis die Mofa-Fahrer volljährig sind und selbst als Vertragspartner auftreten können.

Mofa-Prüfbescheinigung – Diese Kosten fallen an

Dass bei einer Ausbildung in einer Fahrschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, Kosten anfallen, ist wohl jedem bewusst. Doch wie hoch fallen diese eigentlich aus? Wie sieht bei einem Mofa-Führerschein der Preis für Übungsstunden aus?

Bei einem Führerschein der Klasse M sind die Kosten von einigen Faktoren abhängig. Dabei ist es wichtig, wo die Ausbildung abgelegt wird. Denn nicht nur in der Fahrschule ist dies möglich, sondern vereinzelt auch an einer normalen Schule. Besitzt die Schule die dafür nötigen Genehmigungen der Behörden, darf auch hier der Mofa-Führerschein absolviert werden.

Daher können sich die Kosten stark unterscheiden. An staatlichen Schulen liegen die Gebühren oftmals unter den Preisen der privaten Fahrschulen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass die Fahrschule meist alle nötigen Schritte zur Prüfungsanmeldung unternimmt und sich der Fahrschüler diesbezüglich um nichts kümmern muss.

Auch bei einem M-Führerschein fallen Kosten an.
Auch bei einem M-Führerschein fallen Kosten an.

Bei den Kosten spielt es auch eine Rolle, wie viele praktische Fahrstunden die Fahrschüler benötigen und auch ob Gruppen- oder Einzelunterricht gewählt wurde.

Regionale Unterschiede bei den Preisen der Fahrschulen beeinflussen die Kosten für einen Führerschein der Klasse M.

Daher lohnt es sich, die unterschiedlichen Angebote der Fahrschulen zu vergleichen, um die Kosten besser kalkulieren zu können. Im Vergleich zu den Kosten für die anderen Führerscheinklassen halten sich die Ausgaben für einen Mofa-Führerschein in Grenzen.

In der Regel muss mit etwa 100 bis 150 Euro gerechnet werden. Meist bieten die Fahrschulen ein sogenanntes Komplettpaket an, das neben den Gebühren für die Fahrschule, den Kosten für die Stunden und das Lernmaterial auch die Prüfungsgebühren für die erste Prüfung enthält.

Die Prüfungsgebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, die Prüfung und die Ausstellung der Bescheinigung. Die Kosten für die Bescheinigung an sich müssen erst nach bestandener Prüfung bezahlt werden, fallen also nur einmal an.

Die Gebühren für einen Mofa-Führerschein betragen hier 15 Euro. Die Kosten für die Führerscheinprüfung fallen bei jeder Wiederholung dieser erneut an.

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Mofa-Führerschein – Der erste Schritt zur Selbstständigkeit
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

139 Kommentare

  1. Christoph

    24. August 2017 at 21:42

    Hallo! Meine Frage. Ich bin Baujahr 67. Ich möchte gerne einen Mofa roller fahren. Habe da mal 82 in der Schule meine Mofaprüfbescheinigung gemacht. Da diese jetzt weg ist und ich keine Daten mehr finde um die neu beantragen zu können wollte ich fragen ob ich trotzdem solch einen Mofa roller fahren darf?

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 12:00

      Hallo Christoph,

      lediglich Personen, die vor dem Jahre 1965 geboren wurden, benötigen für das Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung. Kann diese Bescheinigung nicht erneut ausgestellt werden, bedarf es vermutlich in Ihrem Fall des Neuerwerbs, sofern keine höheren Fahrerlaubnisklassen vorhanden sind. Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, um den Sachverhalt klären zu lassen.

      – Die Redaktion

  2. Jonah

    16. August 2017 at 14:50

    Ich habe eine Prüfbescheinigung für ein Mofa im 2016 gemacht. Fahre zur Zeit ein Mofa 50ccm und 25 km/h. Darf ich den Roller umbauen auf 45 km/h und mit der jetzigen Prüfbescheinigung fahren? Bin jetzt 16 Jahre alt.

    • bussgeldrechner.org

      21. August 2017 at 12:09

      Hallo Jonah,

      eine Mofa-Prüfbescheinigung erlaubt lediglich das Fahren mit einem Mofa, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Wenn Sie schneller fahren möchten, benötigen Sie den Führerschein Klasse AM.

      – Die Redaktion

  3. Salva

    13. August 2017 at 0:11

    Hallo, Ich wollte fragen ob man mit einem Mofa Führerschein ein gedrosselten Auto (25 km/h) fahren kann
    Mfg salva

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 10:05

      Hallo Salva,

      mit der Mofa-Prüfbescheinigungen dürfen lediglich Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 30 ccm und 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder Mobilitätshilfen bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

      – Die Redaktion

  4. Steffi

    12. August 2017 at 17:30

    Hallo,

    darf ich mit meiner Mofa Prüfbescheinigung, einen 45 km/h Roller fahren mit genau 50ccm

    Lg

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 9:59

      Hallo Steffi,

      mit einer Prüfbescheinigung dürfen lediglich Leichtmofas bis maximal 30 ccm Hubraum und maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder elktrische Mobilitätshilfen bis 20 km/h bauarbedingter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Für motorisierte Kleinräder bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum bedarf es der Führerscheinklasse AM.

      – Die Redaktion

  5. Benjamin E

    6. August 2017 at 0:41

    Guten Tag.

    Ich bin geboren im Dezember 1986 und habe eine Prüfbescheinigung also alte Klasse m seit 2003 meine Frage jetzt darf ich einen Roller fahren der 45 KMH fährt. Muss ich die Prüfbescheinigung dann umschreiben lassen oder wie funktioniert das ???

    • bussgeldrechner.org

      14. August 2017 at 11:01

      Hallo Benjamin,

      Sie können die Fahrerlaubnis in die Klasse AM umschreiben lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Führerscheinstelle.

      – Die Redaktion

  6. Rene T.

    5. August 2017 at 8:51

    Guten Morgen ich habe eine mofapruefbescheinigung von 1987 und moechtest einen bestandschutz 25 kmh waren fahren.2 frag kann ich meine mofapruefbescheinigung zum am Umschreiben? Hab das so gehoert. Gruss Rene T.

    • Helms

      25. Juni 2021 at 20:13

      ich habe noch keine Führerschein schein,gibts noch Mora Prüfenbescheinigung.

      Henry

    • bussgeldrechner.org

      14. August 2017 at 10:30

      Hallo Rene,

      wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Behörde.

      – Die Redaktion

  7. Sonnenschein

    3. August 2017 at 21:52

    Hallo,
    darf ich mit dem Führerschein Klasse B ( B,M, L auf Führerschein vermerkt) v 19.4.1999 auch Klasse M fahren bzw. eine Mokick?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldrechner.org

      7. August 2017 at 8:22

      Hallo Sonnenschein,

      Fahrzeuge der Klasse M dürfen Sie fahren.

      – Die Redaktion

  8. Frittti

    23. Juli 2017 at 15:14

    Hallo,
    darf ich auf meinem gedrosselten 50er zu zweit fahren?
    Habe keinen Autoführerschein. Nur eine Prüfbescheinigung.
    Lg :-)

    • bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 at 9:50

      Hallo Fritti,

      wenn das Fahrzeug für 2 Personen zugelassen ist, dürfen Sie jemanden mitnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  9. rene

    18. Juli 2017 at 10:34

    hallo
    hab da mal ne frage besitze den führerschein klasse b und würde gerne ne extra prüfbescheinigung beim tüv ausstellen lassen (man weiß ja nie und was man hat hat man) habe bei der dekra auch schon nachgefragt die meinten die wollen ein auszug aus flensburg haben

  10. Andre S.

    30. Juni 2017 at 18:24

    Hallo, ich habe im Jahr 2005 meinen Führerschein Klasse M gemacht und durfte damit roller bis 45km/h bzw 50ccm fahren. Diese wurde 2013 ja durch die Klasse AM ersetzt. Ist es mirichtig jetzt ebenfalls erlaubT ein quad bis 45km/h bzw 50ccm zu fahren oder nicht und wenn ja muss ich mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen weil in meinem noch die alten Klassen drin stehen oder reicht das ausstelldatum von 2005 wenn mich z.B. die Polizei mal kontrollieren sollte?

    • bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 at 10:46

      Hallo Andre,

      die Klasse AM berechtigt Sie, mit einem Quad am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, vermeiden Sie Missverständnisse bei einer Kontrolle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Thomas

    26. Juni 2017 at 9:03

    HALLO bin1972 geb brauche ich eine Mofa prüfbescheinigug oder darf ich Ohne fahren danke

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 10:39

      Hallo Thomas,

      lediglich Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung, um mit dem Mofa zu fahren.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  12. Tom

    23. Juni 2017 at 21:54

    Hallo. Habe eine hrcules mp4 Baujahr 73, 49ccm 40kmh. Darf mein Sohn mit 15 Jahren und Mofaschein das Fahrzeug fahren. Mofas gabs ja zu der Zeit noch nicht? Mfg

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 11:24

      Hallo Tom,

      die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von

      – Krafträdern mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder
      – Leichtmofas mit einem Hubraum von maximal 30ccm und einer maximalen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder
      – elektronischen Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

      Sowohl die Vorgaben zum Hubraum als auch zur Höchstgeschwindigkeit wären in dem geschilderten Fall überschritten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. navarino

    23. Juni 2017 at 20:31

    Hallo
    mein gedrosselter Roller 50ccm (auf 25km/h) hat den Eintrag für Mofatasche und Sitzbanklänge 45cm.
    Nach der 11. Änderung der FeV ist es nun erlaubt eine 2. erwachsene Person mitzunehmen. Roller ist ja ursprünglich als 2 sitziges herausgegeben worden. Muss ich dafür die Eintragung beim TÜV wieder rückgängig machen lassen, wenn ich eine 2. erwachsene Person mitnehmen möchte und um überhaupt die Mofatasche abmontieren zu können.

    Danke und Gruss

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 11:28

      Hallo Navarino,

      oftmals besteht eine Umtragungspflicht auch bei Rückbau der Veränderungen. Wenden Sie sich an eine Prüfstelle, um dies in Ihrem Fall eindeutig klären zu lassen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Michael

    13. Juni 2017 at 22:12

    Hallo,habe eine Mofa-Prüfbescheinigung seit dem27.06.1997,ist das jetzt die neue AM und darf 45km/h Fahren ?

    • bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 at 8:41

      Hallo Michael,
      die Mofa-Prüfbescheinigung befähigt nur zum Führen von Fahrrädern mit Hilfsmotor, welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Sandra

    13. Juni 2017 at 14:46

    Liebes Bußgeld-Team,

    darf eine 15-jähriger Fahrerin eines auf 25 km/h gedrosselten Kleinkraftrads (Roller 50 ccm mit Sitzbank) eine zweite Person mitnehmen.

    Im Dezember 2016 wurde die Vorgabe der Einsitzigkeit eines Mofas aus der Fahrerlaubnisverordnung herausgestrichen. D.h. für mich, dass die Person mit Prüfbescheinigung (Klasse M) auch eine zweite Person mitnehmen darf. Von der örtlichen Polizei und der Fahrschule habe ich hierzu unterschiedliche Aussagen bekommen.

    Was ist richtig?

    • bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 at 8:26

      Hallo Sandra,
      grundsätzlich dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein angegeben sind. Wenden Sie sich ggf. auch an die zuständige Zulassungsbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Timo

    19. Mai 2017 at 19:36

    Hallo
    Darf ich einen Yamaha der 50 ccm Hubraum hat und 45 km/h schnell fährt auf 25 km/h runter drosseln und ihn somit mit einer Mofa prüfbesceinigubg fahren?

    • bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 at 10:12

      Hallo Timo,
      Sie dürfen ein Mofa fahren, dass bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann und einen Hubraum von maximal 50ccm besitzt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. carmen

    21. April 2017 at 16:35

    Hallo,
    bin 15 Jahre alten und habe eine Mofaprüfbescheinigung.
    Meine Fagee:
    Möchte mir eine CPI SX 50 kaufen und auf 25km/h drosseln. IDarf ich diese mit der Prüfbescheniungung fahren.

    • bussgeldrechner.org

      27. April 2017 at 10:33

      Hallo Carmen,

      mit 15 Jahren dürfen Sie ein Mofa fahren, dass bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann und einen Hubraum von maximal 50ccm besitzt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      • Nicole

        19. Januar 2021 at 13:44

        Hallo mir hat man meine Papiere gestohlen bin 49 Jahre alt habe eine Mofa prüfungsbescheinigung gehabt nun habe ich nach Gefährten wie ich diese wieder bekomme weil ich den vor 20Jahren in der Schule gemacht habe bin ist es nicht mehr im Register zu sehen habe eine Bescheinigung von der Polizei und weiß nicht was ich jetzt machen kann

        • Uwe

          8. Februar 2023 at 9:10

          Hallo Nicole
          Nein wenn du ihn Verloren hast musst du einen neuen machen, da es nur bei der Prüfstelle bis zu 10 Jahren gespeichert wird.
          Mein Tipp, solltest du mal wieder ein haben den lass ihn Beglaubigen und der Originale bleib zu hause, eine Beglaubigung ist wie ein Original, das macht z.b. das Bürgeramt wo man auch sein Persi Beantragen kann.
          Haste leider Pech gehabt.
          LG
          Uwe

  18. Jürgen

    18. April 2017 at 13:40

    Hallo

    Stimmt es das mit meiner prüfbescheinigung m jetz umgescrieben als am 45kmh fahren darf oder wie läuft das muss ich mein m auf am umschreiben lassen wie und wo geht das? Bin 30 jahre hab meine prüfbescheinigung 06.12.2002 gemacht.

    MfG

    • bussgeldrechner.org

      19. April 2017 at 8:17

      Hallo Jürgen,

      Sie können sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden und die Klass M in AM umschreiben lassen. Alle weiteren Bedingungen können Ihnen die Mitarbeiter vor Ort erläutern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Jonny

        14. Dezember 2020 at 2:56

        Hallo stimmt es das ich Mein M Prüfbescheinigung umschreiben darf auf am ich machte den 13.11.2007 möchte gerne dieses erfragen und bitte um Antwort MFG

  19. Simon

    1. März 2017 at 19:24

    Hallo habe gelesen seit 2013 ist M Klasse Am stimmt das? Mfg

    • bussgeldrechner.org

      2. März 2017 at 11:22

      Hallo Simon,

      das ist korrekt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      • Niels

        20. Mai 2017 at 17:52

        Wenn die Mofa Prüfbescheinigung (Klasse M 25km/h) war und seit 2013 daraus nun die Klasse AM geworden ist, dürfte ich doch jetzt 45km/h fahren oder nicht?
        Ich bin Bj. 1973

        • bussgeldrechner.org

          24. Mai 2017 at 10:10

          Hallo Niels,
          mit der Führerscheinklasse AM dürfen Sie Krafträder führen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 45 km/h liegt.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          • Pascal

            4. Juni 2020 at 1:03

            Hallo, ich bin gerade auf diese Frage gestoßen. Mich interessiert das auch, und richtig wurde es ja nicht beantwortet. Ich habe auch 2006 meine Mofa prüfbescheinigung gemacht, wenn 2013 wirklich Änderungen stattgefunden haben, ist es denn jetzt möglich mit der Mofa prüfbescheinigung von 2006 eine Umschreibung auf AM 45 Km/h zu bekommen?
            Beste Grüße

  20. Tommy

    1. März 2017 at 19:17

    Hallo habe seit 2013 Oktober meine prüfbescheinigung .bin 40 Jahre alt .meine Frage darf ich ein 25 Auto fahren.da gibt es Autots von gamma die jeder fahren darf .ist das richtig?

    • bussgeldrechner.org

      2. März 2017 at 11:39

      Hallo Tommy,

      das ist mit Ihrer Prüfbescheinigung nicht möglich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Jörg

    9. Februar 2017 at 22:15

    Meine Frage an Sie : Darf Ich 44.Jahre, habe Eine MofaPrüfbescheinigung vom 31.05.2006 ! Einen Krankenfahrstuhl (Ligier mit 300kg Lehrgewicht, Benziner 4Ps Bestandschutz Fahrzeug) fahren! Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 at 10:08

      Hallo Jörg,
      grundsätzlich sind motorisierte Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei. § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert diese als einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge
      mit Elektroantrieb, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
      – Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, aber ohne Fahrer.
      – Zulässiges Gesamtgewicht von maximal 500 kg.
      – Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h.
      – Breite von maximal 110 cm.
      – Kennzeichnung mit einer Heckmarkierungstafel nach ECE-Regelung 69 an der Fahrzeugrückseite.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Burkhardt

    22. Januar 2017 at 14:30

    Hallo
    habe mal eine frage zum 25 km/h Auto
    was darf ich mit meiner Mofaprüfbescheinigung von 1980 Fahren..
    Darf ich ein Gedrosseltes Auto Fiat , Seat ,Ligier Ambra und so weiter
    bin Geboren 27.04.1965
    möchte mir gerne so ein Auto zulegen wollen…
    und ich danke in voraus für ihre Infos..

    MfG….Burkhardt

    • bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 at 8:09

      Hallo Burkhardt,

      die Mofaprüfbescheinigung berechtigt Sie ausschließlich dazu, Kleinkrafträder zu fahren. Pkw sind nicht inbegriffen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Maic

        21. September 2017 at 22:10

        Hallo
        Ich möchte hier was richtig stellen. Es wird hier geschrieben wer vor den 1april 1980 geboren ist braucht keine prüfbescheinigung das stimmt nicht richtig ist wer vor den 1 April 1965 geboren ist braucht keinen. Und auch ein Roller mit 50ccm 25 km darf man fahren auch ein 50er dee auf Mofa gedrosselt ist darf man fahren.
        Maic

        • bussgeldrechner.org

          16. Oktober 2017 at 11:18

          Hallo Maic,
          im Ratgeber steht: „Fahrer, die vor dem 01. April 1980 – hier wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt waren, dürfen ein Mofa auch ohne eine Prüfbescheinigung führen und benötigen zum Nachweis ihres Geburtsdatums nur einen Personalausweis oder Pass.“

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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