Mindestalter beim Führerschein: Was gilt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Altersgrenze hängt von der Führerscheinklasse ab

Mindestalter: Bei welchem Führerschein müssen Sie wie alt sein?
Mindestalter: Bei welchem Führerschein müssen Sie wie alt sein?

In Deutschland existieren insgesamt 16 Führerscheinklassen, welche die verschiedenen Fahrzeugarten in Kategorien unterteilen. Je nachdem, um welche Art von Kfz es geht, wird dies mit einem anderen Buchstaben kenntlich gemacht (z. B. A = Motorräder, B = Pkw, C = Lkw, D = Busse).

Der zusätzliche Buchstabe E steht für Anhänger, die an die Fahrzeuge der jeweiligen Klasse gekoppelt werden dürfen.

Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse sie erwerben möchten, müssen Anwärter gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem ein bestimmtes Mindestalter. Bei welchem Führerschein welche Altersgrenze gilt und welche Ausnahmen es gibt, klärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Mindestalter für den Führerschein

Wie alt muss ich mindestens sein, um einen Autoführerschein machen zu dürfen?

Wollen Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis möglichst unabhängig sein, sprich allein Auto fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Für das begleitete Fahren liegt das Mindestalter bei 17 Jahren. Die Fahrschule dürfen Sie bereits mit 16,5 Jahren besuchen.

Wie alt muss ich für einen Motorradführerschein sein?

Hier gibt es ganz verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die alle ein unterschiedliches Mindestalter vorgeben. Für den großen A-Motorradführerschein müssen Sie 24 Jahre alt sein.

Kann ich auch schon früher Moped fahren?

Ja, der AM-Schein für einen Motorroller kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Das Mindestalter von 16 Jahren gilt für den A1, auf den Sie die anderen A-Klassen aufbauen können.

Für welche Fahrerlaubnis muss welches Alter erreicht sein?

§ 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält die Vorschriften dazu fest, welches Mindestalter bei welchem Führerschein maßgeblich ist. Außerdem definiert der genannte Paragraph spezielle Auflagen, die teilweise ebenfalls Beachtung finden müssen. Welche Altersgrenze bei welchem Führerschein Anwendung findet, zeigt die folgende Tabelle:

Führer­schein­klasseMindest­alter & Auflagen
AM15 Jahre
A116 Jahre
A218 Jahre
A- 20 Jahre (bei Kraft­rädern + nur bei mindestens zwei­jährigem Vorbesitz der Führerschein­klasse A2)
- 21 Jahre (bei drei­rädrigen Kfz mit einer Leistung von über 15 kW)
- 24 Jahre (bei Kraft­rädern)
B + BE- 17 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 18 Jahre
C1 + C1E18 Jahre
C + CE- 18 Jahre (nur mit Grund­qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes bzw. während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 21 Jahre
D1 + D1E- 18 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 21 Jahre
D + DE- 18 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland im Linien­verkehr bis 50 Kilo­meter bzw. ohne Fahr­gäste)
- 20 Jahre (während oder nach der Aus­bildung zum Berufs­kraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammen­hang mit der Aus­bildung oder im Inland)
- 21 Jahre (nur mit Grund­qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes bzw. beschleunigter Grund­qualifikation durch Aus­bildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes im Linien­verkehr bis 50 Kilo­meter)
- 23 Jahre (nur mit beschleunigter Grund­qualifikation durch Aus­bildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetzes)
- 24 Jahre
T16 Jahre
L16 Jahre

Ausnahme vom Mindestalter: Führerschein der Klasse B mit 17

Wie beim Führerschein der Klasse A kann das Alter bei der Klasse B eben­falls herabgesetzt werden.
Wie beim Führerschein der Klasse A kann das Alter bei der Klasse B eben­falls herabgesetzt werden.

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, liegt das Mindestalter beim Führerschein der Klasse A zwar grundsätzlich bei 24 Jahren, kann allerdings herabgesetzt werden. Krafträder dürfen Sie mit dieser Klasse bereits mit 20 Jahren fahren, wenn Sie mindestens seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 sind.

Doch auch beim Führerschein der Klasse B kann das Alter heruntergeschraubt werden. Allgemein dürfen Sie einen Autoführerschein erwerben, sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei dem Modell „Begleitetes Fahren“ ist dies schon mit 17 Jahren möglich. Dazu muss jedoch bei jeder Fahrt eine im Vorfeld festgelegte Begleitperson dabei sein, die folgenden Anforderungen gerecht werden muss:

  • Seit mindestens fünf Jahren muss sie einen gültigen B-Führerschein besitzen.
  • Das Mindestalter, um beim Führerschein ab 17 als Begleitperson akzeptiert zu werden, beträgt 30 Jahre.
  • Im Fahreignungsregister (FAER) darf die betroffene Person maximal einen Punkt in Flensburg haben.
Generell sollten Sie sich als Anwärter auf eine bestimmte Fahrerlaubnis stets darüber informieren, welches Mindestalter beim Führerschein Ihrer Wahl vorgeschrieben ist – am besten noch, bevor Sie sich in der Fahrschule anmelden.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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