Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 24. April 2023

Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.
Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.

Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.

Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.

Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.

Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.

Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Erste-Hilfe-Kurs

Brauche ich für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs?

Ja, um eine Zulassung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, um bei einem Unfall entsprechend reagieren zu können.

Muss der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen absolviert werden?

Nein, es ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein mehrfach zu absolvieren. Allerdings empfiehlt es sich, das Wissen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.

Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs?

Ein Erste-Hilfe-Kurs, welcher für den Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigt wird, dauert in aller Regel neun Stunden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.
Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.

Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.

Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

Neue Regelung ab 1. April 2015

Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.
Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.

Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt.  Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.

Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.

Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.

Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.

Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe

War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.

Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.

Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse

Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.
Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.

Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:

  • Die Absetzung des Notrufs
  • Stabile Seitenlage
  • Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • Herzdruckmassage/Wiederbelebung
  • Die Bestandteile einer Rettungskette
  • Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms

Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.

Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.

Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?

Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.

Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.

Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs

Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.
Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.

Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.

Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.

Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?

Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.

Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.

Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.
Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.

Haben Sie den Kurs nicht für den Führerschein absolviert, sondern aus einem anderen Grund, so hat dieser Erste-Hilfe Kurs nur eine Gültigkeit von zwei Jahren. Benötigen Sie den Schein also beispielsweise aus beruflichen Gründen, die nichts mit Ihrer Fahrerlaubnis zu tun haben, müssen Sie den Erste-Hilfe-Schein – wenn die Gültigkeit nach zwei Jahren abgelaufen ist – wiederholen, um Ihr Wissen aufzufrischen.

Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern

Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.

Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.

Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.

Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.

Betriebliche Ersthelfer

Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.
Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.

Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.

Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.

Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.

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129 Kommentare

  1. pit sagt:

    Frage? Seit wann ist ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Pflicht?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Pit,

      der Erste-Hilfe-Kurs ist laut Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für Führerscheinanwärter Pflicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    • Max sagt:

      Guten Tag,
      Ich werde jetzt bald 14 und wollte jetzt schon einen Kurs machen für die Führerscheinklasse B wenn ich 16½ bzw. 17 bin…..
      Meine Frage dazu wäre welchen Kurs ich machen muss und ob ich wenn ich den jetzt mache den in 3 Jahren noch benutzen kann, sprich ob ich mit 17 Klasse B einfach machen kann…?

    • Max sagt:

      Hallo,

      ich brauche einen Nachweis über das Absolvieren des Erste Hilfe Kurses, kann aber meine Dokumente dazu nicht mehr finden. Kann ich diesen Nachweis irgendwo erneut beantragen?

      Danke vorab

  2. Fragesteller sagt:

    Hallo,
    eine Frage hätte ich noch.
    Wenn man bereits vor 2016 einen „grossen“ erste Hilfe Schein erworben hat, ist der dann nach der neuen Regelung noch gültig oder müsste man den Kurs für den NEUEN erste Hilfe Schein belegen?

  3. Michi sagt:

    Hallo

    Ich habe 2011 einen kleinen erstehilfekurs absolviert für die Führerschein Klasse B.
    Bin jetzt dabei die Führerschein Klassen c/ce zu machen muss ich den neuen erstehilfekurs jetzt neu machen ???

    Wen nein wie komme ich an die alte Bescheinigung die ich bei der Anmeldung mit abgeben muss ???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig. Sie erhalten den Nachweis bei der Stelle, an der Sie den Kurs absolviert haben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Vero sagt:

    Wenn ich 2012 schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht habe und 2014 auffrischung reicht die auffrischung aus oder muss ich Erste-Hilfe noch mal machen?

  5. steve sagt:

    Hallo, habe 2013 mein erste hilfe schein gemacht und den führerschein klasse B.
    Nun möchte ich gerne mein führerschein erweitern mit C1. Muss ich erneut ein Erste hilfe kurs belegen oder ist dieser immer noch für die erweiterung gültig?

  6. Frank sagt:

    Ich war 1982 bei der NVA . Brauche ich dann einen erste Hilfe Schein?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,

      wenn Sie den Führerschein machen wollen, ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Tobias sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen Erste Hilfe Kurs in Deutschland bei der Organisation Emergency First Response gemacht. Lerninhalte und Kursdauer sind mit den bekannten Deutschen Verbänden identisch. Ist dieser Erste Hilfe Kurs auch gültig? Danke für Ihre Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobias,

      diese Frage müssen Sie an die zuständige Führerscheinstelle richten. Diese kann Ihnen Auskunft geben, welche Kurse anerkannt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Gordon sagt:

    Hallo ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Und zwar habe ich mit 16 den A1 Führerschein gemacht und musste dafür den Erste Hilfe Kurs „Sofortrettende Maßnahmen“ absolvieren (bin auch im Besitz von B). Jetzt möchte ich den A2 machen und die nette Dame im Amt sagte mir als ich mich dafür anmelden wollte ich brauche einen neuen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs da die alten Kurse nicht mehr rechtmäßig wären. Ist das so korrekt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gordon,

      Erste-Hilfe-Kurse für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die vor dem 01.04.2015 ausgestellt wurden, waren bis zum 31.12.2015 gültig. Bescheinigungen über Erste-Hilfe-Kurse, die nach dem 01.04.2015 ausgestellt wurden sind theoretisch unbegrenzt gültig. Seit dem 01.01.2016 gibt es aber die neue Erste-Hilfe-Schulung, die jetzt jeder Fahrschüler besuchen muss. Es liegt daher jetzt im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von Ihnen verlangt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  9. Kerstin sagt:

    Hallo,
    unser Sohn hat vor zweieinhalb Jahren in der 10. Klasse einen 2tägigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Er war damals 14. Im Mai wird er 17 und möchte dann mit seinem Führerschein beginnen.
    Ist der „alte“ Erste -Hilfe-Schein dafür noch gültig?
    Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      es gibt verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Für den Führerschein benötigt Ihr Sohn die Teilnahmebescheinigung am LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen von Unfallverletzten im Straßenverkehr). Der Kurs erstreckt sich auf 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. Doris sagt:

    Ich habe im März 2014 einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gemacht. Nun mache ich beim DLRG das Rettungsschwimmerabzeichen. Ist dazu mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Doris,

      der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 2 Jahre alt sein, wenn Sie das Rettungsschwimmerabzeichen machen wollen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Christian sagt:

    Hallo und einen schönen Tag,
    ich habe einen Autoführerschein seit 25 Jahren damals natürlich auch den erste Hilfe kurs gemacht. Nun möchte ich den A Schein machen. Brauche ich einen nAchweis? Oder zählt mein Führerschein als Nachweis? Weil gemacht habe ich ihn ja, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze *g*… Es ist ein bisschen komisch meine Freundin musste letztes Jahr keinen NAchweis erbringen , dieses Jahr andere Fahrschule sagt brauche Nachweis.. Aber nach 25 Jahren unmöglich

    MFG
    Christian

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,
      fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Dort erhalten Sie eine definitive Antwort.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Katrin sagt:

    Hallo,
    ist ein Erste-Hilfe-Kurs schon immer Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder wurde der EH-Kurs erst später verpflichtend. Wenn ja, seit wann ist dieser verpflichtend?
    MfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katrin,
      uns liegen keine Zahlen zur Einführung des Erste-Hilfe-Kurses vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Karl sagt:

        Hallo zusammen, hallo Team von bussgeldrechner.org,

        meine Fahrerlaubnis der Klasse 3 habe ich 1983 erhalten. Bei der Zulassung zur Prüfung musste ich einen Nachweis für die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort – Erste Hilfe“ vorlegen. Diesen Kurs habe ich an zwei Samstagen mit je 8 Unterrichtseinheiten absolviert (16 * 45 Minuten). Vielleicht lag es an der guten Fahrschule, die von ihren Fahrschülern bereits 1983 den Nachweis darüber verlangte.

        Aber da ich damals bereits Qualität und Preis mehrerer Fahrschulen miteinander verglich, die mir zum „Erste-Hilfe-Kurs“ exakt die gleichen Informationen gaben, bin ich überzeugt davon, das die Teilnahme an diesem extensiven Kurs bereits vor 35 Jahren eine Pflichtübung war.

  13. Julia J sagt:

    Hallo liebes Bußgeldteam,
    Ich habe mein Erste-Hilfe Kurs 2015 besucht, er läuft dieses Jahr im November aus, reicht es wenn ich einen Auffrischungskurs mache ? Und ist er dann wieder zwei Jahre gültig? Oder muss ich die Prozedur wiederholen , mit den Grundkursen?
    Ganz lieben Dank und viele Grüße an euch.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,

      Sie benötigen lediglich einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme, wenn Sie die Ausstellung des Führerscheins beantragen. Benötigt wird dabei der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, ein Auffrischungskurs genügt in der Regel nicht. Es besteht darüber hinaus für die meisten Fahrzeugführer keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungskursen – obwohl dies grundsätzlich zu empfehlen ist.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Matze sagt:

    Hallo,
    Ich bin seit 2007 im Besitz der Klasse B, seit 2009 im Besitz der klasse C, zudem bin ich bei einer großen Berufsfeuerwehr und gelernter
    Rettungsassistent.
    Jetzt möchte ich privat die klasse BE erwerben.
    Muss ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurz absolviere, trotz meiner Berufsbildung und Führerscheinklassen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matze,

      nach § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV gilt, dass auf einen erneuten Nachweis der Teilnahme im Falle der Erweiterung zu verzichten ist, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. José sagt:

    Hallo,
    will meinen Führerschein erweitern, benötige ich dafür erneut einen Kurs?
    Danke.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo José,

      mit jeder neuen Führerscheinklasse, die Sie erwerben wollen, bedarf es der Teilnehme an einem entsprechenden Lehrgang in einer Fahrschule.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  16. Laura sagt:

    Hallo, ich bin staatlich anerkannte Krankenschwester. Reicht mein Exmaen aus oder muss ich trotzdem noch einmal einen Erste Hilfe-Kurs besuchen um meinen Führerschein zu erwerben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Laura,
      können Sie einen Nachweis über eine entsprechende Schulung vorlegen, kann dadurch ggf. auf den Erste-Hilfe-Kurs verzichtet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Nik sagt:

    Ich bin jetzt 15 und muss einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtsstunden für die Juleica machen.Ist die Bescheinigung auch später noch für meinen Führerschein gültig?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nik,
      der Gesetzgeber schreibt für den Führerschein einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs vor. Ob Ihr Kurs den Vorgaben entspricht, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Annette sagt:

    Hallo, ich habe 2003 meinen B Führerschein gemacht. Wollte jetzt BE machen. Muss ich erste Hilfe Kurs nochmal machen?
    LG Annette

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anette,

      nein, in der Regel sollte dies nicht nötig sein. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule erfragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Florian B. sagt:

    Hallo, ich habe meine Sofortrettende Masnahmen Kurs Bestätigung zurückgeschickt bekommen, da seit dem 22.10.2017 eine Reglung besteht das er nicht mehr verwendet werden kann? Stimmt das oder nicht ?

  20. Lisa A. sagt:

    Hallo,
    ich habe im Jahr 2013 für meinen Führerschein den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen gemacht. Meinen Führerschein konnte ich aber nicht abschließen.
    Jetzt möchte ich neu anfangen. Muss ich dazu einen neuen Kurs besuchen oder reicht meine Bescheinigung aus dem Jahr 2013?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lisa,
      entspricht Ihre Schulung den Vorgaben von § 19 FeV, sollte diese weiterhin Bestand haben. Wenden Sie sich ggf. an die zulässige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Harun sagt:

    Hallo habe meinen großen ersthelfer kurs 2014 absolviert für die D klasse jetzt bin ich dabei meinen C,E zu machen muss ich da jetzt nochmal den kurs machen ? Oder reicht der alte aus mfg.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Harun,
      in der Regel sollte der absolvierte Erste-Hilfe-Kurs ausreichen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Heinz sagt:

    Hallo,
    1. Hilfe Kurs bei FS- Ereiterung ( z.B. Kl. A, BE, L u. T )
    Nach Auslegung gem. § 76 verlangt der LBV- SH ab sofort für derartige Erweiterung , eine Schulung in Erster Hilfe. Ist das ernsthaft richtig so ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heinz,
      ein neuer Erste-Hilfe-Kurs ist bei der Erweiterung des Fürherscheins in der Regel nicht notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Andrea sagt:

    Hallo, mein Sohn hat am 23.5.15 einen LSM Kurs gemacht, ist dieser Nachweis heute noch gültig? Am kursinhalt zum Erste Hilfe Kurs für die Führerscheinklasse BA2 hat sich ja nichts geändert.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andrea,

      die Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein sind normalerweise lebenslang gültig.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  24. Janet P. sagt:

    Hallo,
    Meine Tochter hat 2015 den mottorrad (125) Führerschein gemacht, jetzt macht sie Auto und die zuständige Führerscheinstelle meinte, sie muss einen neuen erste hilfe Kurs ablegen, da der andere von 2015 nicht mehr gültig ist. Ist das richtig?
    Mfg Janet

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Janet P.,

      normalerweise sind die Erste-Hilfe-Kurse lebenslang gültig. Allerdings kann ein Erste-Hilfe-Kurs zweckgebunden sein – dann ist seine Gültigkeit auf zwei Jahre begrenzt. Wenn die Behörde einen erneuten Kurs verlangt, werden Sie vermutlich nicht drum herum kommen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  25. Julia sagt:

    Hallo
    Ich habe am 14.1.12 meinen erste Hilfe Kurs für den führerschein gemacht
    Den aber nicht beendet
    Jetz stehe ich kurz vor der theoretischen Prüfung und mein lehrer sagte mir ich brauche einen neuen da ab 1.1.18
    Erste Hilfe Kurs und nicht lebensrettende Sofortmaßnahmen drauf stehen müsste
    Nun meine Frage wenn ich dieses Jahr mich noch anmelde wäre meiner dann noch gültig

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,

      möglicherweise müssen Sie den Kurs komplett wiederholen, da Sie den Kurs ja nicht beendet haben. Besprechen Sie dies am besten mit der zuständigen Behörde.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  26. Peter sagt:

    Hallo für den P schein für Krankenwagen benötige ich einen Erste Hilfe Kurs, ist der Lebensrettende Sofortmaßnahmen Kurs dafür ausreichend oder muss ich den Erste Hilfe Kurs machen laut § 19 FeV ?

    B Führerschei ahbe ich 2000 gemacht und den LSM Kurs dazu 1999

    mfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,

      bitte informieren Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, welcher Kurs nötig ist.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  27. Matze sagt:

    Hallo,
    Ich habe 2013 den 16 stündigen Erste Hilfe Kurs absolviert und in der Zwischenzeit den T und B Führerschein gemacht. Nun möchte ich zusätzlich die Führerscheinklasse CE erlangen. Benötige ich dafür den neuen Kurs oder ist der alte noch gültig?

    Dankeschön im Voraus und schöne Grüße

  28. Matze sagt:

    Hallo,

    Ich habe 2013 den 16 stündigen erste Hilfe Kurs absolviert. Nachdem ich mittlerweile die Führerscheinklassen T und B erlangt habe, möchte ich nun Klasse CE oben drauf setzen. Benötige ich dafür den neuen Erste Hilfe Kurs oder ist der alte dafür noch ausreichend?

    Schöne Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matze,

      der alte Kurs ist noch gültig, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis besitzen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  29. Luke sagt:

    Hallo,
    ich möchte meinen Führerschein dieses Jahr 2018 machen. Im Oktober 2014 habe ich an einem 12 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang zur MEDIZINISCHEN ERSTVERSORGUNG MIT SELBSTHILFEINHALTEN teilgenommen. Laut Bescheinigung ist dieser Nachweis nach §19 dafür gültig. Angeblich reicht diese Bescheinigung über Unterweisung in Erster Hilfe in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht aus! Stimmt das?
    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Luke,
      die Kriterien für den Erste-Hilfe-Kurs ergeben sich aus § 19 FeV. Ob Ihr Kurs diesen Anforderungen entspricht, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  30. Götz sagt:

    Ich habe meinen Führerschein 3(seit 1978). Im Jahr 2013 habe ich zusätzlich die Klasse A2 gemacht (ohne zusätzlichen erste Hilfe Kurs). Jetzt möchte ich auf A erweitern und soll lt. Führerscheinstelle d. Straßenverkehrsamtes den Nachweis (von 1978) erbringen oder einen Kurs machen.
    Ist das richtig? (ich zweifel nicht an das es sinnvoll ist, aber darum geht’s nicht)
    Falls ja, welchen erste Hilfe Schein Kurs brauche ich?
    Vielen Dank für Ihren Rat.
    MfG
    Götz Meske

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Götz,

      tatsächlich ist nicht unüblich, dass Fahrerlaubnisbehörden aufgrund dessen Sinnhaftigkeit einen „frischen“ Erste-Hilfe-Schein verlangen. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung reicht ein einmal gemachter Erste-Hilfe-Schein jedoch tatsächlich für das ganze Leben (FeV § 19). Denn hier ist keine zeitliche Begrenzung genannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  31. Tobi sagt:

    Habe 2013 meinen AM (45KMH) Führerschein gemacht. Möchte jetzt den B Führerschein machen, muss ich an dem erste hilfe kurs noch einmal teilnehmen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobi,

      sofern der Erste-Hilfe-Kurs auch für den B-Führerschein zulässig war, ist dieser in der Regel ein Leben lang gültig. Fragen Sie ggf. bei der Fahrschule nach.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  32. Uwe sagt:

    Hallo,
    meine Fahrerlaubnis wurdemir für elf Monate entzogen. nun habe ich vor einiger Zeit die Neuerteilung beantragt. Den Sehtest habe ich absolviert, schaffe es aber nicht, einen DRK-Lehrgang zu besuchen, da ich seit mehreren Monaten im Krankenhaus bin. Ich habe aber bereits vor vielen Jahren diesen Nachweis erbracht. Darf die Behörde trotzdem darauf bestehen, das ich diesen Lehrgang nochmals besuche, obwohl ich nachweisen kann, das ich nicht in der Körperlichen Verfassung bin, über eine längere Zeit zu sitzen u.ä.?
    LG Uwe

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Uwe,

      das kommt bspw. auf die Gültigkeitsdauer des Lehrgangs an. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  33. H. Rafael sagt:

    Hallo,
    ich habe 2009 meinen Führerschein B gemacht und möchte nun den Erweiterungsführerschein A machen. Damals habe ich den LSMU gemacht der nicht mehr gültig ist,(wenn doch korrigieren Sie mich). Nun habe ich 2009 auch eine betrieblich Erste-Hilfe-Ausbildung abgeschlossen die ja nur 2 Jahre gültig ist. Reicht diese trotzdem aus um jetzt auf dem Amt den Führerschein zu beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Rafael H.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo H. Rafael,

      wenn die Kurse nicht mehr gültig sein, werden diese vermutlich nicht genügen. Die Führerscheinstelle wird Ihnen da aber am besten weiterhelfen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  34. Steffen sagt:

    Frage: Ich habe Februar 1999 mein Erste Hilfe Kurs gemacht für den Führerschein A1 . Jetzt möchte ich die Erweiterung für Klasse B machen. Bzw. bin ich dabei. Muss ich jetzt nochmal den Erste Hilfe Kurs besuchen? Mein Erste Hilfe Schein ist in den 19 Jahren durch Umzüge verlorengegangen. Bin aber nie im Straßenverkehr auffällig geworden.

    MfG. Steffen

  35. Benedikt M. sagt:

    Hallo,

    ich habe 2006 an einem Lehrgang in Erste Hilfe teilgenommen und dafür einen Erste Hilfe Ausweis vom bayerischen Roten Kreuz erhalten. Auf dem Ausweis ist vermerkt: „Der Lehrgang umfasst 16 UE und entsprich § 19 FeV (2).

    Ich möchte nun den B Führschein machen. Ist in diesem Fall eine erneute Teilnahme an einem Kurs nötig oder wird der Ausweis anerkannt?

    Vielen Dank vorb und viele Grüße

    Benedikt

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Benedikt,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde. Dort können Sie eine definitive Aussage erhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  36. Carla sagt:

    Hallo,
    ich habe 2014 einen Erste Hilfe Kurs beim Jugend Roten Kreuz (16 Stunden) gemacht. Und wollte bald mit dem Führerschein anfangen. Ist der Erste Hilfe Kurs noch gültig oder muss ich einen neuen machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Carla

  37. Jessica K. sagt:

    Hallo, ich bin Altenpflege Helferin da hat man öfters mit Notfälle zu tun , muss ich trotzdem ein erste Hilfe kurs machen , wenn ich Führerschein Klasse B machen möchte ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jessica K.,

      im Regelfall ja. Der Erste-Hilfe-Kurs ist verbindlich. Eine Ausnahme bestünde dann, wenn Sie bspw. einen medizinischen Beruf ausüben und einen entsprechenden Kurs bereits absolviert haben.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  38. Colin sagt:

    Hallo,

    ich habe vor 2 1/2 Jahre ein Führerschein der Klasse A2 gemacht und möchte jetzt erweitern auf A, um offen fahren zu können.
    Den erste Hilfe Kurs habe ich vor 5 Jahren absolviert, muss ich für die Erweiterung nochmal ein erste Hilfe Kurs absolvieren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Colin,

      in der Regel müssen Sie bei einer Führerscheinerweiterung keinen neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Manchmal wird es aber doch verlangt, wenn der letzte Kurs bereits einige Zeit her ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  39. Rolli sagt:

    Wenn ich schon Pkw u.lkw Führerschein habe und auch Scooter Roller fahre 500ccm
    Muss ich dann einen sehtest und erste erstehilfe schein machen für Motorrad führerschein lg.

  40. Stefanie W sagt:

    Hallo mache gerade meinen Führerschein . Habe heute Post bekommen das ich einen neuen erste Hilfe Kurs machen muss. Meiner ist vom21.05.2011. Bei mir stehen noch acht Stunden drauf.
    Lg

  41. Andre sagt:

    hallo
    ich habe seit 2012 meinen führerschein+erste hi
    ilfe kurs belegt.

    jetzt möchte ich eine erweiterung zu be machen, brauch ich da jetzt einen neuen erste hilfe kurs?
    mfg

  42. Philipp sagt:

    Hallo, ich habe am 24.06.2015 einen neunstündigen Erste Hilfe Lehrgang beim Deutschen Roten Kreuz gemacht, es steht auch drauf, dass er §19 FeV entspricht, auch ist keine „Ablaufdatum“ ausgewiesen. Ich möchte jetzt meinen Führerschein machen und laut meiner Fahrschule soll ich dafür einen Schein vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre ist. Ist es nicht so, dass mein Schein für den Führerschein trotzdem gültig sein müsste? Darf die Füherescheinstelle diesen trotzdem ablehnen?
    Danke schonmal für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Philipp,
      § 19 FeV sieht für den Erste-Hilfe-Kurs zum Führerschein kein Ablaufdatum vor. Daher ist dieser unebgrenzt gültig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  43. Ra sagt:

    Hallo , ich habe am 30.1.2016 den Erste Hilfe Kurs für den Erwerb der führerscheinklassen C/CE . Nun steht die Führerscheinklasse D an und suche im Moment die Papiere zusammen . Die ärztliche Untersuchung und die augenärztliche Tauglichkeit ist mit einer begrenzten Gültigkeit die auch offensichtlich auf der Bescheinigung nachzuvollziehen ist . Jedoch findet man meist für den Erst Helfer immer nur die Aussage , dieser sei solange er für den Führerschein gemacht wurde ein lebenslang gültig . Also besteht kein Bedarf einer Erneuerung oder Auffrischung bzw wenn die Führerscheinstelle es verlangt Müsste ich ihn erneuern ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ra,
      in der Regel schreibt der Gesetzgeber keine Auffrischung vor, auch wenn diese sicherlich immer sinnvoll ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  44. Lisa sagt:

    Hallo,
    Ich habe 2014 meinen Auto Führerschein und 2015 meinen Motorrad Führerschein A2gemacht. Somit auch habe ich auch einen Erste Hilfe Kurs belegt.
    Nun möchte ich meinen Schein au A aufmachen. Die Fahrschule meint man braucht einen neuen Erste Hilfe Kurs.

    Stimmt das??
    Es heißt doch das der Kurz unbegrenzt gültig ist?!

    Danke
    Liebe Grüße
    Lisa

  45. ingo sagt:

    Hallo
    Ich habe 1995 einen Erste Hilfe Kurs Besucht jetzt möchte ich meinen Führerschein von A1 auf A2 erweitern . Benötige ich einen neuen Erste Hilfe Kurs ?

    mfg I.

  46. Chris sagt:

    Hallo,
    Ich habe meinen Autoführerschein 2012 gemacht und somit auch einen erste hilfe kurs mit 8 Unterrichtsstunden.
    Jetzt möchte ich gerne eine Erweiterung auf A machen. Die Fahrschule sagt ich benötige einen neuen erste hilfe kurs mit 9 Unterrichtsstunden.
    Muss ich nun erneut den erste hilfe kurs machen?
    LG Chris

  47. Kai sagt:

    Eine Frage,habe ein erste Hilfe Kurs 2005 auf der Arbeit gemacht,ist er noch gültig für ein Autoführerschein,oder überhaupt gültig?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kai,
      welche Voraussetzungen für den Erste-Hilfe-Kurs gelten, können Sie aus § 19 FeV entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  48. Yvonne sagt:

    Hallo
    Ich habe mich heute für den Motorradführerschein angemeldet. Jetzt muss ich beruflich alle 2 Jahre den Erste-Hilfe-Kurs für Kinder machen.
    Gilt der auch oder muss ich nochmal einen anderen Kurs belegen?

    Liebe Grüße
    Yvonne

  49. Nicki sagt:

    Frage: Ich habe 2015 einen 9 stündigen EH-Kurs im Rahmen einer Schulsanitäterausbildung (48 Stunden) gemacht – also nicht für den Führerschein.
    Muss ich jetzt für den Führerschein einen neuen EH- Kurs machen?

  50. Robert sagt:

    Morgen Team vom Bußgeldrechner,
    ich habe 1988 meinen Autoführerschein erworben und möchte nun einen Motorradführerschein nachholen. Lt. der Führerscheinstelle muss ich den Erste Hilfe Kurs neu machen, da der Umfang des jetzt verpflichtenden Kurses größer ist.
    Ist dies korrekt? Oder gilt mein damaliger noch?
    Danke schon mal Vorab.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robert,
      in der Regel sollten die Aussagen der Führerscheinstelle korrekt sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  51. Aleksandr s. sagt:

    Hallo
    Ich habe 2013 mein erste Hilfe kurs gemacht und danach gleich mein Führerschein nun muss ich mein Führerschein neu beantragen nach einem Entzug. Die Frau in der Führerscheinstelle meinte das der erste Hilfe kurs von 2013 nicht mehr gültig ist da es neue Richtlinien gibt.
    Ehrlich gesagt ich fühle mich verascht und möchte wissen ob es wirklich so ist.

    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

  52. Daniel sagt:

    Hallo,
    ich habe jetzt genau das selbe Problem. Scheinbar hieß das, was man damals noch gemacht hat „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und das kann man nicht auf den „erste Hilfe-Kurs“ anrechnen, der jetzt gebraucht wird….
    Gruß,
    Daniel

  53. Rene M. sagt:

    Ich habe 2003 den erste Hilfe Kurs für Lkw gemacht. Mir wurde im Jahr 2018 die Fahrerlaubnis entzogen. Muss ich jetzt den Kurs wiederholen, weil ich die Bescheinigung nicht mehr finde?

  54. Leon S. sagt:

    Ich habe vor ein bisschen mehr als 4 Jahren den Kurs „Lebensretende Sofortmaßmahmen“ im Unfang von 4 Doppelstunden besucht, um den Führerschein A1 machen zu können. Vor 2 Jahren habe Ich dann von A1 auf A2 erweitert. Nun möchte Ich von A2 auf A erweitern, habe jedoch Post vom Landkreis bekommen, Ich solle bitte einen erste Hilfe Kurs einreichen, da Ich beim Erwerb von A1 nur einen Sofo-Kurs gemacht habe und dieser so nicht mehr gültig ist.
    Muss Ich jetzt einen komplett neuen erste Hilfe Kurs im Umfang von 9 Stunden machen, um auf A erweitern zu können, obwohl Ich einen Sofo-Kurs im Umfang von 8 Stunden gemacht habe vor 4 Jahren? Also für 1 Stunde Unterschied einen komplett neuen Kurs besuchen?

  55. Yannik L sagt:

    Hallo, ich habe 2016 ein vollen 9 stündigen Erste Hilfe Kurs für meinen A1 Schein belegt. Für meinen B schein musste ich deshalb den Kurs nicht noch ein mal belegen. Nun möchte ich meinen A2 Schein machen, laut meiner Fahrschule wurde ein neues Gesetz erlassen welches besagt, dass der E-H-K beim erwerb einer neuen Führerscheinklasse nur noch 2 Jahre gültig ist. Stimmt das?

  56. Francesco d.F. sagt:

    Hallo ich habe einen Grundkurs 2007 belegt und seitdem jährlich von der Arbeit aus einen Auffrischungskurs besucht.
    Die Malteser können mir aber nur eine Bescheinigung für die Auffrischungskurse der letzten 4 Jahre ausstellen da der Grundkurs nicht mehr in ihrem System ist.

    Reicht diese Bescheinigung für die Beantragung bei der Führerscheinstelle?

  57. Mirie sagt:

    Hallo ich habe meinen erste Hilfe kurs 2013 für den Führerschein Klasse B gemacht
    Ich habe den Führerschein nicht erworben und
    Wollte es jetzt nochmal probieren ,
    Daher meine Frage Ist mein erste Hilfe Schein noch gültig ???

  58. Philipp sagt:

    Hallo,
    ich habe 2017 einen Ersthelferkurs in meiner Firma gemacht. Zählt dieser auch für den Führerschein Klasse A den ich jetzt machen will?
    Gruß Philipp

  59. Herold sagt:

    Benötige wenn ich den B Schein besitze und einen T schein machen möchte zusätzlich noch einen erste hilfe kurs?

  60. Annett sagt:

    Ich bin Alltagsbetreuer oder begleiter, habe täglich mit älteren Menschen zu tun bin ich verpflichtet einen Ersthelfer Kurs zu machen und muss ich den auffrischen wenn ich ihn habe. Müssen meine 2 Angestellten auch einen Ersthelfer kurs machen.
    Vielen Dank
    Annett

  61. Fred sagt:

    Hallo,

    ich habe im Sommer 2015 einen Kurs über die „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ im Umfang von 9 Stunden erfolgreich absolviert, aufgrund des angedachten Erwerbs Führerschein Klasse B.
    Jedoch habe ich diesen nach meinem einmaligen Durchfall durch die praktische Prüfung abgebrochen und möchte nun nochmals mein Glück versuchen.

    Es ist doch richtig, da ich einmalig den Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich absolviert habe, dass ich diesen zur erneuten Anmeldung zum Führerschein Klasse B NICHT nochmals durchführen muss, rein den entsprechenden Sehtest – da dieser eine Gültigkeit von 2 Jahren besitzt.

    Danke für eine entsprechende Rückmeldung :-)

  62. Wicki sagt:

    Sicher, dass man den Erstehilfekurs nicht erneut machen muss? Mein B Führerschein liegt rund 9 Jahre zurück, möchte ihn um BE ergänzen.

    Falls er wirklich noch gültig ist:
    Muss der Schein dann erneut vorgezeigt werden? Im Prinzip hat man diesen zum Erwerb von B immerhin benötigt.
    In einem anderen, zu meinem ähnlichen Fall, wurde die Bestätigung zum Erstehilfekurs sogar einbehalten und nicht wieder ausgehändigt. Wie geht man in diesem Fall vor (gleiche Fahrschule zu der, wo nun auch der BE von entsprechender Person gemacht wird).

  63. Rene sagt:

    Hallo, ich habe die Tage bei 2 Fahrschulen angerufen und explizit nachgefragt ob ich den Erste-Hilfe-Kurs, den ich vor 10 Jahren bei meinem Führerschein Klasse B absolviert habe, jetzt für den Führerschein Klasse A wieder holen muss. Beide Fahrschulen meinten, dass ich den Erste-Hilfe-Kurs wiederholen muss und dieser nicht mehr ein Leben lang gültig ist. Anscheinend ist das so seit März 2019.

    Könntet ihr das bitte mal gegenchecken? Bzw. woher habt ihr die Information, dass der Erste-Hilfe-Kurs (für einen Führerschein) unbegrenzt gültig ist?

    Viele Grüße
    Rene

  64. Eric sagt:

    Muss ich einen Erste Hilfe Kurs leisten wenn ich den Führerschein von A2 auf A erweitern möchte wenn ich den LSM Kurs absolviert habe?

  65. Thomas sagt:

    Habe meinen FÜhrerschein Klasse 3 seit 1999, auch den LSM-Kurs,

    würde jetzt gerne noch die Klasse A machen.

    Brauche ich dafür einen neuen Erste- Hilfe – Kurs ?

  66. Daki sagt:

    Halo,
    Ich bin Krankenschwester und mich interessiert ob muss ich auch jetzt für mein Führerschein ein Erste Hilfe Kurs machen?
    LG,Daki

  67. Yasmin sagt:

    Hallo,
    ich habe in den 90 er Jahren meinen Autoführerschein gemacht . Dazu musste man 2 Samstage einen Erste-Hilfekurs belegen. 2016 habe ich den A2 draufgesetzt. Ein Ersthelferkurs war damals nicht nötig. Jetzt soll ich für den Aufstieg (A) einen neunstündigen Kurs machen, weil der alte nicht gelte.
    Kann das sein??? Dachte der verfällt nicht. Den originalnachweis habe ich naturlich nicht mehr, aber mein Autoführerschein ist ja Nachweis genug, oder nicht?

  68. Jacqueline sagt:

    Hallo, ich bin Erzieherin und mache alle 2 Jahre einen Erste Hilfe Kurs am Kind.
    Wenn der 9 Stunden lang ist, reicht dieser dann aus ohne an weiteren Kursen teilzunehmen?

    Wäre froh, dass Geld einzusparen

  69. Alina sagt:

    Hallo, Ich habe eine Frage.
    Ich bin bei der Bundespolizei beschäftigt und habe letztes Jahr im Januar eine Erste Hilfe Ausbildung für Polizeibeamte inkl. Tourniquet, BW-Notverband und ChestSeal teilgenommen und absolviert. Habe auch dafür ein Zertifikat bekommen. Gilt dieses Zertifikat als Erste Hilfe Kurs ???

  70. David sagt:

    Hallo, muss ich eigentlich die Teilnahmebescheinigung immer mit mir führen? Früher war das Pflicht. Ist dem noch so?

    Beste Grüße
    David

  71. Maik sagt:

    Hallo, ist der Helfer im Sanitätsdienst von der Bundeswehr unbegrenzt gültig und kann dieser für den Führerscheinerwerb genutzt werden?

    Liebe Grüße
    Maik

  72. Eric sagt:

    Hallo,

    ist der Online Erste-Hilfe-Kurs gleichwertig mit dem in Präsenz z.B. beim DRK und somit auch ausreichend für den Führerschein?

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