Selbstverschuldeter Unfall – Was ist jetzt zu tun?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Einen Autounfall verursacht – was Sie jetzt tun müssen
In einen Autounfall zu geraten, ist immer eine heikle Angelegenheit. Besonders wenn es nicht nur zu Blech- sondern auch zu Personenschäden gekommen ist, ist es wichtig, trotz der Dringlichkeit der Situation einen kühlen Kopf zu bewahren. Wenn der Unfall mit dem Kfz zudem noch selbst verschuldet ist, ist das besonders schwer.
Denn nicht nur Opfer müssen versorgt und die Unfallstelle abgesichert werden, auch die beim Autounfall aufkommende Schuldfrage steht im Raum.
Was ist jetzt bezüglich der Versicherung zu tun? Zahlt auch die Teilkasko, wenn ein selbstverschuldeter Unfall passiert ist? Übernimmt diese die kompletten Kosten für die Schäden am Kfz? Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus? Oder zahlt die Vollkasko, wenn ein Unfall selbst verschuldet ist?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Selbstverschuldeter Unfall
Nein, Sie sind nicht zu einem Schuldeingeständnis verpflichtet, weder gegenüber dem Unfallgegner noch der Polizei.
In der Regel kommt hier wenn überhaupt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Wenn Sie den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.
Das Schuldeingeständnis beim Unfall
Sollten Sie einen Unfall verursacht haben und Ihr Unfallgegner möchte, dass Sie ein Schuldeingeständnis machen, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Direkt nach einem Unfall – und auch generell – müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Gerade in einem Schockzustand kann dieser Aussagezwang die Wahrheit verfälschen. Sollten Sie die Polizei zum Unfall hinzugerufen haben, wird auch diese Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich nicht zur Tat äußern müssen, wenn Sie das nicht wollen.
Sollten Sie sich doch direkt nach dem Unfall mit dem Auto zum Hergang geäußert haben, ist dieses Schuldeingeständnis vor Gericht nicht unbedingt verwertbar. Die Richter gehen nämlich ebenfalls davon aus, dass der Druck der Unfallsituation die Aussage verfälschen kann.
Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden?
Haben Sie sich wie bei jedem anderen Unfall auch an die Sicherheitsvorkehrungen gehalten, die Unfallstelle abgesichert, den Notruf und die Polizei alarmiert sowie gegebenenfalls den Verletzten geholfen, stellt sich die nächste Frage: Wer kommt nun für den entstandenen Schaden am Kfz auf? Vollkasko oder Teilkasko?
Je nachdem, wer den Unfall verursacht hat, kann das Ihre oder die Versicherung Ihres Unfallgegners übernehmen. Ein selbstverschuldeter Unfall muss von Ihrer Versicherung übernommen werden.
In jedem Fall zahlt die jeweilige Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto des Geschädigten. Wenn Sie einen Unfall selbst verursachen, zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Kfz allerdings nicht. Aber wer kümmert sich dann um Ihren Schaden?
Selbstverschuldeter Unfall: Kommt die Teilkasko für den Schaden auf?
Bei einem Autounfall ist die Schuldfrage für die Versicherung – ob Teil- oder Vollkasko – äußerst wichtig. So zahlt die Teilkasko einen Unfall, der selbst verschuldet ist, beispielsweise nicht. Diese kommt nur bei Fremdverschulden – wie einem Wildunfall – auf.
Dabei ist es wichtig, dass Sie den Unfall und die Schäden am Kfz genau protokollieren und die Versicherung direkt im Anschluss verständigen. Auch die Polizei kann zur genauen Beschreibung des Tathergangs für die Versicherung behilflich sein und die Objektivität der Tat und ihrer Folgen am Auto bewahren.
Einen Unfall selbst verschuldet: Welche Versicherung zahlt?
Aber wie sieht es mit der Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall aus? Diejenigen Autofahrer, die für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, können sich glücklich schätzen. Denn hier werden alle Kosten übernommen – auch Ihre, wenn Sie am Unfall die Schuld haben.
Trotzdem müssen Sie oft einen Teil zur Vollkasko dazubezahlen. Das kommt darauf an, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung an der Vollkaskoversicherung ist. Zudem werden Sie nach einem selbstverschuldeten Unfall in Ihrer Vollkaskoversicherung hochgestuft.
Achtung: Sollten Sie mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit gehandelt und dadurch die Schäden an Ihrem Auto provoziert haben, zahlt auch die Vollkasko keinen Cent zum Unfallschaden hinzu.
Am 9.10. Bin ich zu nahe annparkende Wagen vorbreibgefahren, habe dabei bei 2 Autos Spegel beschaedigt. Habe natuerlich angehalten und den Unfallgegnern meine Versicherungskat zum abdreiben gegeben. Mit ging es sehr schlecht nach dem Unfall und habe mit keine Adresse und Autonummer aufgeschrieben. Die Gegenseite hat daran auch nicht gedacht. Ich musste meinen Mann aus dem Krankenhaus abholen und habe mich von einer Bekannten lotslassen, das ging dann aber nicht. Sie hat mich direkt zum Krankenhaus gebracht. Das Auto habe ich bei ihr stehen lassen. Meiner Versicherung habe ich mitgeteilt, dass ich enen Unfall hatte. AberbkeineEinzelheiten, weil ich keinerlei Daten von der Gegenseite habe undbisher auch noch kein feedback. Was mache jetzt
Ein bekannter fuhr mit seinem Auto an einen lichtpfosten. Er fuhr los und musste plötzlich husten. Hat einen geringen schaden am Auto.
Er hat nur teilkasko. Zahlt die Versicherung den Schaden. Bitte um Antwort