Fahrlässigkeit – wann handele ich fahrlässig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Definition der Fahrlässigkeit im Zivil- und Strafrecht

Nicht nur im Verkehrsrecht findet der Begriff Fahrlässigkeit Anwendung, auch im Straf- oder im Zivilrecht spielen fahrlässige Handlungen eine Rolle. Doch was bedeutet Fahrlässigkeit eigentlich genau und wie grenzt sie sich vom Vorsatz ab? Gilt für die zivilrechtliche Fahrlässigkeit eine andere Definition als im Strafrecht?

FAQ: Fahrlässigkeit

Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Wer fahrlässig handelt, lässt „die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht“ (§ 276 Abs. 2 BGB). Diese Definition gilt für zivilrechtliche Angelegenheiten. Allerdings orientiert sich die herrschende strafgerichtliche Rechtsprechung hieran. Fahrlässigkeit ist vom Vorsatz zu unterscheiden.

Was ist unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen?

Wann eine grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr vorliegen kann, erfahren Sie hier.

Wie wird fahrlässige Körperverletzung sanktioniert?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 229 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.

Fahrlässigkeit am Beispiel des Straßenverkehrs erklärt

Auch bei Fahrlässigkeit kann eine hohe Strafe drohen.
Auch bei Fahrlässigkeit kann eine hohe Strafe drohen.

Von Fahrlässigkeit im Verkehrsrecht ist dann die Rede, wenn jemand die nötige Sorgfaltspflicht vermissen lässt. Aber was genau heißt das?

Am Beispiel des Straßenverkehrs lässt sich das recht einfach erklären. Hier muss jeder Verkehrsteilnehmer aufmerksam sein und sich so verhalten, dass er niemanden unnötig gefährdet. Nur so lassen sich Unfälle und chaotische Zustände vermeiden. Wer eben diese Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig.

Der Gesetzgeber hat mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) klare („Sorgfalts“-)Regeln aufgestellt, damit auch jeder genau weiß, worauf konkret er achten, was er tun und lassen muss. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln ist zunächst einmal von Fahrlässigkeit auszugehen.

Meistens handelt es sich bei Verkehrsverstößen um eine Ordnungswidrigkeit, doch manchmal sind sie auch strafbar.

Vorsatz und Fahrlässigkeit im Strafrecht

Nach § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn, ein konkretes fahrlässiges Handeln steht ausdrücklich per Gesetz unter Strafe. Doch wie unterscheiden sich Vorsatz und Fahrlässigkeit? Sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit definieren die innere Einstellung eines Menschen während einer Handlung.

Wer vorsätzlich handelt, ist sich der Strafbarkeit seines Tuns und der damit verbundenen Konsequenzen bewusst. Genau bei diesem Bewusstsein liegt aber das Problem der Abgrenzung zur Fahrlässigkeit. So kann sich ein Täter durchaus bewusst sein, dass sein Handeln gewisse Risiken birgt, er tut es aber dennoch, weil er darauf vertraut, dass schon nichts passieren wird.

Die Straftatbestände der vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tötung zeigen, wie bedeutsam diese Unterscheidung ist: Im ersten Fall droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, bei Fahrlässigkeit hingegen nur höchstens fünf Jahre.

Gerade am Beispiel von Tötungsdelikten lässt sich die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit gut nachvollziehen:

  • Nimmt der Täter den Tod des anderen billigend in Kauf oder steht diesem gleichgültig gegenüber, so handelt er bedingt vorsätzlich.
  • Vertraut der Täter aber darauf, dass trotz seines gefährlichen Verhaltens schon alles gut gehen werde, dann handelt er fahrlässig.
Die Rechtsprechung orientiert sich beim Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht an der zivilrechtlichen Definition.
Die Rechtsprechung orientiert sich beim Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht an der zivilrechtlichen Definition.

Bei der Fahrlässigkeit im Strafrecht werden übrigens zwei Formen unterschieden:

  • Eine bewusste Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn der Beschuldigte darauf vertraut, dass der Erfolg seiner Tat ausbleibt, obwohl er diesen für durchaus möglich hält.
  • Unbewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn die Person etwas Strafbares tut, ohne sich dessen bewusst zu sein, obwohl sie hierzu in der Lage gewesen wäre.

Fahrlässigkeit nach dem BGB – die verschiedenen Ausprägungen im Zivilrecht

Im Zivilrecht ist der Begriff der Fahrlässigkeit in § 276 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Sorgfaltspflichten gibt es in den verschiedensten Bereichen. Sie können sich aus gesetzlichen Regelungen oder anderen Vorschriften ergeben. Andere Pflichten wiederum basieren auf Erfahrungen und dem aktuellen Wissensstand etwa der Medizin, der Technik oder den verschiedenen Wissenschaften.

Wer gegen diese Sorgfaltspflichten verstößt und dadurch jemand anders schädigt, macht sich diesem gegenüber mitunter schadensersatzpflichtig. Eine typisches Beispiel sind Verkehrsunfälle mit Sach- oder Personenschaden, bei welchen der Geschädigte vom Verkehrssünder Schadensersatz und manchmal sogar Schmerzensgeld verlangen kann.

Unterschieden wird im Zivilrecht zwischen verschiedenen Abstufungen von Fahrlässigkeit (Verschuldensgrade):

  • Einfache Fahrlässigkeit: Sie liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht lässt. Dies entspricht der oben zitierten Definition.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Im Gegensatz dazu handelt eine Person grob fahrlässig, wenn die Sorgfaltspflicht in ungewohnt hohem Maß verletzt wurde.

Im Arbeitsrecht gibt es eine weitere Unterteilung in Bezug auf die einfache Fahrlässigkeit in eine mittlere und leichteste Fahrlässigkeit. Inwiefern eine Tat nun zu leichter, mittlerer oder grober Fahrlässigkeit zählt, ist auch vom Einzelfall abhängig.

Grobe Fahrlässigkeit: Beispiele aus dem Verkehrsrecht

Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn jemand stark alkoholisiert Auto fährt und infolgedessen einen Unfall verursacht.
Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn jemand stark alkoholisiert Auto fährt und infolgedessen einen Unfall verursacht.

Vor allem im Versicherungsrecht spielt die grobe Fahrlässigkeit eine besondere Rolle. Denn dann (und auch bei Vorsatz) kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.

Verursacht z. B. ein Kraftfahrer grob fahrlässig einen Unfall, so kann seine Haftpflichtversicherung eine Zahlung an den Geschädigten ablehnen, sodass der Versicherte selbst dafür aufkommen muss. Oder aber sie entschädigt zwar den Unfallgegner, nimmt dafür aber den Unfallverursacher in Regress, sodass er wieder selbst für den Schaden zahlen muss.

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr sind:

  • Ein Autofahrer verursacht unter starkem Alkoholeinfluss einen Unfall.
  • Ein Kraftfahrer telefoniert beim Abbiegen mit dem Handy in der Hand. Er übersieht dadurch einen vorfahrtsberechtigten Radfahrer und verletzt diesen bei einer Kollision schwer.
  • Ein Motorradfahrer schlängelt sich am Bahnübergang zwischen heruntergelassenen Schranken hindurch und wird vom Zug erfasst.

Die drei Beispielfälle verdeutlichen auch, was grobe Fahrlässigkeit ausmacht. Alle drei Verkehrssünder haben gegen einfache Regeln verstoßen, die jedermann einleuchten müssen. Mit anderen Worten: „Sie haben sich besonders dumm angestellt.“

Bildnachweise: istockphotos.com/Milous, Fotolia.com/Martin Fally, eigenes Bild

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Fahrlässigkeit – wann handele ich fahrlässig?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Menschlich

    7. Juni 2018 at 20:20

    Fahrlässig — wer kann das genau erklären, bin Abgerutsch im Auto von Pedal und anderen aufgefahren, jetzt bekomme ich 400 Strafe wegen Fahrlässig, dabei hatte ich eine Schrecksekunde da passiert es, Geschädiger hat keinen Strafantrag gestellt.

    • bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 at 17:15

      Hallo Menschlich,

      es wird generell zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden. Das heißt, Sie müssen sich nicht immer darüber bewusst sein, dass Sie fahrlässig handeln. Wenn Sie im Verkehr die Sorgfalt außer Acht lassen, handeln Sie fahrlässig.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar