Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Melisa

    10. Dezember 2015 at 22:44

    Hallo :)
    Habe vor ca. 3 Wochen einen Unfall gehabt
    Vorfahrtsmissachtung mit Schaden
    Habe heute einen Brief von der Polizei bekommen mit 148€ Strafe
    Mir wurde von bekannten gesagt das ich noch evt einen weiteren Brief bekommen werde mit einer Strafanzeige und da ich unter 21 bin diese sozial ableisten muss
    Zudem soll ich mit einem Fahrverbot rechnen und einer nachschulung

    Die nachschulung ist mir bekannt aber der Rest nicht, stimmt denn das überhaupt???

    • bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 at 8:58

      Hallo Melisa,
      für Nachfragen wenden Sie sich bitte an einen, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er klärt Sie darüber auf, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Erfolgsaussichten bestehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Tobias

    9. Dezember 2015 at 16:34

    Moin, ich bin vor einem Jahr auf der Autobahn bei 100Km/h mit 121 Km/h geblitzt worden. Folge war ca. 90€ Strafe, 2 Jahre Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Nun wurde ich vor ein paar Tagen mit Tacho 61Km/h geblitzt und ich hab im nachhinein erfahren das es eine 30er Zone war. Womit kann ich den nun Rechnen und wie sollte ich mich am besten verhalten?

    • bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 at 9:24

      Hallo Tobias,
      kommt es in der verlängerten Probezeit zu einem erneuten A-Verstoß, erfolgt eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Hinzu kommen die regulären Strafen in Form von 80 Euro und 1 Punkt. Unter Umständen müssen Sie jedoch mit höheren Strafen rechnen, da die Behörde Sie als Wiederholungstäter einstufen kann.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. edmir

    7. Dezember 2015 at 2:05

    Hallo, ich bin in der Probezeit, mit dem auto meines vaters gefahren. Dabei waren die profiltiefe abgefahren, ich wusste nichts davon weil ich schnell zu meinem kranken onkel fahren musste, und mein auto hatte kein tank also fuhr ich das auto meines vaters. mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeldrechner.org

      7. Dezember 2015 at 9:51

      Hallo Edmir,
      das Fahren mit abgefahrenen Reifen stellt in der Probezeit einen weniger schwerwiegenden Verkehrsverstoß (B-Delikt) dar. Bleibt es bei diesem einen Vergehen droht keine Verlängerung der Probezeit und kein Aufbauseminar. Was Sie hingegen zahlen müssen, ist ein Bußgeld von 60 Euro. Zudem erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Andy

    30. November 2015 at 18:10

    Hallo,
    mein Fahrzeug, das mein Sohn fährt, hat nur noch diesen Monat TÜV. Mein Sohn ist noch in der Probezeit und bekommt Anfang nächster Woche ein eigenes Auto. Hat es Auswirkungen auf seine Probezeit, wenn er die nächsten 5 Tage ohne TÜV erwischt wird?

    • bussgeldrechner.org

      7. Dezember 2015 at 8:27

      Hallo Andy,
      es handelt sich um einen B-Verstoß, der bei einmaligem Auftreten noch keine probezeitrelevanten Folgen hat. Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 55 Euro belegt sind, gelten als Verwarnung. Sie werden nicht in Flensburg vermerkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Luisa

    26. November 2015 at 18:21

    Hallo.

    Unzwar bin ich in der Probezeit, habe die Vorfahrt missachtet.
    ich weiss das ich ein Busgeld bekomme sowie die verlängerung meiner Probezeit und die Teilnahme am Aufbauseminar.
    Meine frage ist nun, wieviel Punkte ich bekomme + wann diese wieder erlöschen.
    Lieben Dank im voraus.

    • bussgeldrechner.org

      30. November 2015 at 9:14

      Hallo Luisa,
      ob Punkte drohen, ist abhängig davon, ob es zusätzlich zur Gefährdung kam oder nicht. Haben Sie lediglich die Vorfahrt missachtet, ohne dass es zur Gefährdung oder Sachbeschädigung kam, dann erwarten Sie keine Punkte. Bei zusätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs erhalten Sie einen Punkt, genauso wie einer einhergehenden Sachbeschädigung. Der Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Florian

    25. November 2015 at 14:31

    bin 20 km/h zu schnell gefahren mit ein LKW und 1 punkt muss ich 2 jahre die probezeit ferlengert ?

    • bussgeldrechner.org

      30. November 2015 at 9:45

      Hallo Florian,
      ein Geschwindigkeitsvergehen in der Probezeit stellt immer einen A-Verstoß dar. Welche Bußgelder und Punkte auf Sie zukommen, ist abhängig davon, ob der Verstoß inner- oder außerorts auftrat. Eine Verlängerung der Probezeit erwartet Sie in diesem Fall vermutlich nicht, da Sie die erlaubte Geschwindigkeit nicht um mindestens 21 km/h überschritten haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Florian

    23. November 2015 at 8:52

    Hi ich wurde beim unterschreiten des mindest Abstands geblitzt, ich fuhr 132 km/h auf einer unbeschränkten strecke und hätte 66,5 m Abstand gebraucht ich hatte anscheinend nur 25m, dies wäre mein ersten Verstoß bin aber in der Probezeit mit was muss ich rechnen und ist eine Anordnung zu einem Aufbauseminar sicher?

    • bussgeldrechner.org

      23. November 2015 at 10:31

      Hallo Florian,
      ein Abstandsvergehen in der Probezeit zählt zu den A-Delikten. Es kommt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars. Dieses ist zwingend zu absolvieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. pascal

    19. November 2015 at 11:40

    Hallo :)
    Meine Frage , bin in der verlängerten Probezeit und musste meinen Führerschein schon einen Monat abgeben :o
    Jetzt wurde ich gestern in einer 50 Zone mit 63 also ( 60 wegen Abzüge ) geblitzt hatte nach gefragt bei den Beamten die dort standen bloß die konnten nur definitiv sagen das es 15 Euro kosten wird :o wird da noch mehr kommen da ich schon abgeben musste ?:o
    Bitte schnelle Antwort

    • bussgeldrechner.org

      23. November 2015 at 9:24

      Hallo Pascal,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit handelt es sich um ein A-Vergehen. Es ist in der Regel jedoch erst ab einer Höhe von 21 km/h zu viel probezeitrelevant. Welche Sanktionen Sie erwarten, entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid. Er wird ihnen vermutlich in den nächsten drei Monaten zugestellt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Jan

    17. November 2015 at 13:15

    Guten Tag bin vor einer eoche mit meinem Handy am steuer erwischt worden der Beamte sagte mir das es ca. 60€ und 1Punkt ist und gestern bin ich mit 18Km/h zu schnell geblitzt worden was kommt auf mich zu ?
    Danke schonmal im voraus

    • bussgeldrechner.org

      23. November 2015 at 10:15

      Hallo Jan,
      das Telefonieren am Steuer in der Probezeit stellt einen B-Verstoß dar. Er ist nicht probezeitrelevant, bleibt es bei diesem einen Vergehen. Das Bußgeld und etwaige weitere Strafen müssen Sie in der Regel jedoch begleichen. Ein Tempoverstoß wird als A-Delikt gewertet. Er wird jedoch erst ab einer Überschreitung von 21 km/h probezeitrelevant. Je nachdem, ob es sich um ein Vergehen inner- oder außerorts handelt, variieren die Strafen (innerorts: 35 Euro, außerorts: 30 Euro).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Dani

    9. November 2015 at 18:51

    Hi. Ich wurde heute geblitzt innerorts bei 60km anstatt 50 km. Im Sommer im Juni wurde ich auch geblitzt mit knapp 58 km. Musste 15 Euro bezahlen. Hat das zweite mal jetzt eine Verlängerungung der Probezeit.
    Wird dadurch meine Probezeit verlängert.

    LG dani

    • bussgeldrechner.org

      16. November 2015 at 10:36

      Hallo Dani,
      probezeitrelevant sind in der Regel nur Geschwindigkeitsverstöße mit mehr als 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es dürfte daher nicht zur Verlängerung kommen. Um die Zahlung des Verwarngeldes und der Behörde anfallenden Gebühren und Auslagen kommen Sie hingegen nicht herum
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. sarah

    1. November 2015 at 15:00

    Hallo ,ich bin in der probezeit und wurde innerorts mit 19kmh zu viel und Handy am Ohr geblitzt. Was steht mir nun bevor? Danke schon mal für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org

      2. November 2015 at 10:27

      Hallo Sarah,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit stellen einen A-Verstoß dar. Sie sind jedoch erst probezeiterelevant ab einem Tempo von 21 km/h zu viel. Das Telefonieren am Steuer zählt zu den B-Delikten. Bleibt es innerhalb der 2-jährigen Probezeit bei einem einzigen B-Verstoß, wirkt sich auch das nicht auf die Länge der Probezeit aus. Was Ihnen jedoch bevorsteht, ist ein Bußgeldgeld von 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. Da es sich um Tateinheit handelt, entfallen die 35 Euro für die Tempoüberschreitung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Peter

    29. Oktober 2015 at 10:55

    Hallo an alle,
    mein Sohn wurde Außerorts nach Abzug der Toleranz mit 27 km/h zu schnell geblitzt.
    Er ist in der Probezeit und diese wurde im letzten Jahr wegen 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert. Ein Aufbauseminar musste er damals auch absolvieren. Weiterhin wurde ihm bei einem weitern Vergehen eine psyschologische Untersuchung angedroht. Nun meine Frage: ist der Führerschein auf jedem Fall weg
    oder ist das von dem Gutachten abhängig? Wie lange ist der Führerschein im schlimmsten Falle weg und muss er ihn neu machen?
    Ich würde es auf meine Kappe nehmen, wäre ich nicht selbst vor 8 Monaten mit 26 km/h zu schnell geblitzt worden! Ich habe gelesen, dass ich dann ein 4 wöchiges Fahrverbot bekommen würde! Leider kann ich mir Beruflich kein Fahrverbot erlauben, da ich als Bauleitung in abgelegenen Gebiete tätig bin!
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • bussgeldrechner.org

      2. November 2015 at 10:49

      Hallo Peter,
      bei einem zweiten A-Verstoß in der bereits verlängerten Probezeit, erfolgt eine Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten an einer einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Sollte er in der Probezeit noch einmal zu schnell fahren, ist die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate weg. Er muss anschließend neu beantragt und noch einmal absolviert werden.
      Der Bußgeldkatalog dient der Verkehrserziehung der Verkehrsteilnehmer und dem kritischen Hinterfragen des eigenen Verhaltens. Die Weitergabe oder Übernahme von Punkten ist daher nicht ratsam.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Olaf

    27. Oktober 2015 at 17:36

    Hallo
    Mein Sohn hatte in der Probzeit am 04.11.2014 einen Rotlichtverstoß mit 90 Euro Geldbuße , 1 Punkt und Verlängerung der Probezeit . Heute kam ein Anhörungsbogen Über einen Rotlichtverstoß den er am 14.10.2015 begangen hat. Was sind die Konsequenzen wenn der zweite Verstoß rechtsgültig ist .
    Probezeit ist noch nicht abgelaufen

    • bussgeldrechner.org

      2. November 2015 at 11:17

      Hallo Olaf,
      ein Rotlichtverstoß zählt zu den A-Delikten. Erfolgt, wie in Ihrem Fall, eine Ordnungswidrigkeit der Kategorie A, droht eine schriftliche Verwarnung. Zudem wird die Teilnahme an einer kostenpflichtigen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Diese müsste innerhalb von 2 Monaten absolviert werden. Je nachdem wie lang die Ampel bereits rot war beim Überfahren bzw. welche Begleitumstände herrschten, erwarten Ihren Sohn unterschiedliche Bußgelder sowie 1 bzw. max. 2 weitere Punkte in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Ada

        9. Juli 2020 at 0:58

        Hallo,
        Ich wurde in einer 70er Straße innerorts mit maximal 120kmh von der zivil Polizei angehalten. Ich bin in der Probezeit und dies ist meine erste Bemerkung. Was kommt auf mich zu?

  14. Nadine

    25. Oktober 2015 at 21:43

    Hallo und zwar bin ich noch 2 wochen in der probezeit und bin vor 2 wochen bei 80km/h (außerorts) mit 111km/h ( 3km/h schon abgezogen) geblitzt worden was kommt auf mich zu ?

    • bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 at 8:42

      Hallo Nadine,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß. Tritt ein solches Vergehen nur einmal auf, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre). Die kostenpflichtige Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. Abgesehen von den probezeitrelevanten Maßnahmen, erwartet Sie natürlich noch ein Bußgeldbescheid für die Missachtung des Tempolimits. Hier werden mindestens 120 Euro fällig und Sie erhalten 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. zeynel

    25. Oktober 2015 at 13:52

    Hallo
    Ich wurde gestern auf Autobahn geblitzt auf Leverkusener brücke ich wusste das dort radar ist aber war halt verpeilt war mit 100 km am fahren und habe vorher das radar gesehen und sofort vollbremsung durchgeführt laut Tachometer 80 pder 90 wurde ich geblitzt entweder 20 km oder über 20km
    Bin in probezeit in dezember 1 jahr…aber davor wurde ich garnicht geblitzt somit wäre mein erster…was wirf auf mich zu kommen

    • bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 at 8:51

      Hallo Zeynel,
      wer in der Probezeit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit missachtet, begeht laut Bußgeldkatalog einen A-Verstoß. Er wird erst ab 21 km/h zu viel von probezeitrelevanten Maßnahmen begleitet. Bei einem einmaligen A-Delikt verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Zudem ist ein Bußgeld für die begangene Ordnungswidrigkeit zu zahlen. Es beträgt bei 21 bis 25 km/h zu viel außerorts 70 Euro (innerorts 80 Euro). Ebenfalls erhalten Sie 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. jens g.

    16. Oktober 2015 at 19:57

    Hallo, ich wurde im juni mit 24 kmh zuviel gelasert, dann im august mit 13kmh zuviel geblitzt und nun mit ca 20kmh zuviel erneut geblitzt. Nun zu meiner frage: mit was kann ich rechnen, wenn der neue brief ins haus kommt? Führerschein entzug?
    ALLES IN DER PROBEZEIT

    Danke im vorraus

    (Sorry für den doppel-post, hatte den zusatz mit der probezeit vergessen)

    • bussgeldrechner.org

      19. Oktober 2015 at 9:17

      Hallo Jens,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit stellen A-Verstöße dar. Bis 21 km/h sind sie nicht probezeitrelevant. Da Sie in kürzester Zeit zweimal mit erheblich Tempo zu viel auf dem Tacho erwischt worden sind, erwartet Sie nun der Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem sind die Bußgelder und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Nico

    13. Oktober 2015 at 18:33

    Ich habe innerhalb der letzten 3 Wochen zwei mal das Tempolimit außerhalb geschlossener Ortschaften um 7km/h überschritten. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Da Geschwindigkeitsüberschreitung ja ein A-Verstoß ist, jedoch unter 21km/h nicht als solcher behandelt wird, was sind die Konsequenzen mit denen ich zu rechnen habe?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nico S.

    • bussgeldrechner.org

      19. Oktober 2015 at 8:59

      Hallo Nico,
      die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 21 km/h ist nicht probezeitrelevant. Sie haben lediglich die Bußgelder und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Lisa

    8. Oktober 2015 at 20:45

    Hallo. Ich habe bereits schon die Probezeit verlängert bekommen & meine Fahrerlaubmis wurde mir auch schon entzogen. Jetzt bin ich letzte Tage dummerweise in einer 30er Zone mit ca 15 km/h zu schnell geblitzt worden …
    Genau kann ich es nicht sagen , weil ich mit dem Fuß auf der Bremse war um abzubremsen um die Geschwindigkeit zu drosseln. (Von 50 auf 30 – wegen Geschwindigkeitsänderung)

    Mit was muss ich nun rechnen ?

    Vielen Dank für die Antwort im voraus .

    • bussgeldrechner.org

      12. Oktober 2015 at 12:18

      Hallo Lisa,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h zieht ein Verwarnungsgeld von 25€ nach sich.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Nadine

    1. Oktober 2015 at 19:27

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und wurde bei einer 70 er Zone das erste mal geblitzt, allerdings weiß ich nicht wie schnell ich gefahren bin, denke es waren nicht mehr wie 90-95km/h.
    Mit was muss ich jetzt rechnen ?
    Kommt ein Fahrverbot auf mich zu ?
    Danke
    Mfg

    • bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 at 9:13

      Hallo Nadine,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß. Beträgt er mehr als 20 km/h und bleibt einmalig, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Ein Fahrverbot droht nicht. Darüber hinaus kommt ein Bußgeldbescheid auf Sie zu plus 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Mazlum C.

    28. September 2015 at 22:40

    Hallo,

    Ich wurde vor ungefähr 10 Monaten geblitzt kurz vor Ablauf meiner Probezeit mit 56km/h zu viel und habe ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde verlängert um 2 weitere Jahre. Jetzt vor paar Tagen bin ich unglücklicherweise über eine rote Ampel ich nehme an länger als eine Senkunde und es hat erst einmal geblitzt dann hab ich kurz angehalten und dann hab ich mir gedacht ich kann nicht auf der Kreuzung stehen bleiben und bin dann weiter und es hat das zweite mal geblitzt.
    Jetzt meine Frage Was kommt auf mich zu ?
    Könnte ich rechtlich dagegen vorgehen ?
    Kann ich das auf meinen Vater überschreiben ?
    Muss ich wirklich meinen Führerschein abgeben denn ich brauche denn dringend für die Arbeit jeden Tag ?

    • bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 at 9:41

      Hallo Mazlum,
      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit geht mit einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, einher. Den Führerschein müssen Sie nicht abgeben. Der Entzug der Fahrerlaubnis steht erst beim nächsten A-Verstoß in der Probezeit an.
      Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, wenden Sie sich an einen, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie über Möglichkeiten und Erfolgschancen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. nicole

    11. September 2015 at 15:57

    Hallo
    Ich bin heute in den Kreisverkehr gefahren und habe jemanden die Vorfahrt genommen in dem wo ich die Vorfahrt genommen habe War jemand vom ordnungsamt ich bin nicht angehalten hat das trotzdem folgen für mich und was für
    Mit freundlichen grüßen
    Nicole

    • bussgeldrechner.org

      14. September 2015 at 9:07

      Hallo Nicole,
      haben Sie die Vorfahrt missachtet, ohne jemanden zu gefährden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Der eventuell auf Sie zukommenden Bußgeldbescheid wird nicht in Flensburg registriert und weniger als 60 Euro von Ihnen fordern. Auf die Probezeit hat dies keine Auswirkungen. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, handelt es sich um ein A-Delikt. Sie haben mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Tim

    7. September 2015 at 13:57

    Guten Tag,

    Ein Freund von mir wurde letztens mit seinem modifiziertem Roller, der nun 70 statt 45 km/h gefahren ist, erwischt. Er hatt seine Arbeiten am Roller nicht eintragen lassen. Zudem befindet er sich noch in der Probezeit (BF17).
    Was droht ihm nun?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org

      14. September 2015 at 10:12

      Hallo Tim,
      durch das Fahren eines frisierten Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis macht sich Ihr Freund strafbar. Es handelt sich um einen B-Verstoß, der weitere Sanktionen nach sich ziehen kann – vor allem, wenn der Verdacht auf Vorsatz besteht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Alex

    4. September 2015 at 9:05

    Hey zusammen,

    ich wurde jetzt das 2x in meiner Probezeit geblitzt (mit ca 10-15 kmh zu schnell) und wollte fragen ob jetzt ein Aufbauseminar auf mich zu kommt…? Oder muss ich nur das Bussgeld zahlen und gut ist.. Weil ich zu Schnelles fahren unter 21 km/h irgendwie nirgendwo in den A-B Verstößen finde…

    Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org

      7. September 2015 at 9:57

      Hallo Alex,
      es kommt kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld auf Sie zu, bei dem in der Regel nichts weiter passiert. Zwar handelt es sich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit um A-Verstöße, doch ist ein Tempo von 10-15 km/h zu viel nicht probezeitrelevant.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Alex

        7. September 2015 at 20:18

        Also ist das Blitzen unter 21 km/h nicht weiter schlimm für mich in der Probezeit? (Auch falls es noch ein mal vorkommen würde?)
        Weil das jetzt das 2x war. Ich möchte ungerne deswegen jetzt ein Aufbauseminar machen…
        Gibt es ein „max“ wie oft man geblitzt werden darf in der Probezeit?

        Vielen Dank für ihre Antwort und Hilfe!

        Weil keiner konnte es mir bis jetzt beantworten ob ich wegen „kleinen Strafen“ (Verwarngeldern) ein Aufbauseminar machen muss…

        • Betty

          8. August 2017 at 8:10

          Alex die Frage ist schon strafbar😡 halte dich an die Geschwindigkeit und dann wirst Du auch nicht geblitzt😡

        • bussgeldrechner.org

          14. September 2015 at 9:44

          Hallo Alex,
          bei Wiederholungstätern wird die Behörde in der Regel aufmerksam. Es obliegt ihrem Ermessen, ob ggf. Vorsatz unterstellt wird und Sanktionen auf Sie zukommen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Petra M.

    29. August 2015 at 18:46

    Hallo zusammen, ich habe noch begleitendes Fahren und wurde geblitz bei roter Ampel. Mit was muss ich rechnen.

    • bussgeldrechner.org

      31. August 2015 at 10:22

      Hallo Petra,

      ein Rotlichtverstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Bußgelder und Punkte bei einem Rotlichtverstoß finden Sie auf: https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Anu

    26. August 2015 at 22:44

    Hallo habe mein Schein seit letzen Jahr Mai habe schon 2 Punkte einmal wurd ich geblitzt mit 30 zu schnell in einer 50er Zone und einmal Handy am Steuer
    und gestern wurd ich nochmal geblitzt mit ca. 140 kmH auf der Autobahn wo nur 100kmH erlaubt ist was bekomm ich nun

    Gruß
    ANU

    • bussgeldrechner.org

      31. August 2015 at 10:16

      Hallo Anu,

      bei einem erneuten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit bekommen Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h führt überdies zu einem Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt. Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des 1. Geschwindigkeitsverstoßes jetzt zum 2. Mal geblitzt wurden, kann die Bußgeldbehörde zudem auch ein Fahrverbot von 1 Monat anordnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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