Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit: Ist sie verpflichtend?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In der Probezeit drohen Fahranfängern härtere Sanktionen

Wann müssen Fahranfänger eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen?
Wann müssen Fahranfänger eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen?

Nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung müssen sich Fahranfänger zunächst einer zwei­jährigen Probezeit stellen. In diesem Zeitraum erwarten sie nicht nur die für alle Kraftfahrer gleichermaßen geltenden Sanktionen, sondern zusätzlich spezielle Maßnahmen, wenn sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen.

Um dies zu bewerkstelligen, werden Verstöße in der Probezeit in zwei Kategorien eingeteilt:

  • A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße)
  • B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verstöße)

Alkohol am Steuer und das Überfahren einer roten Ampel gelten als A-Verstöße, wohingegen es sich bei dem Fahren mit abgefahrenen Reifen um einen B-Verstoß handelt. In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, was sich Führerscheinneulinge leisten müssen, um eine verkehrs­psychologische Beratung empfohlen zu bekommen, wie diese abläuft und in welcher Höhe sich die Kosten bewegen.

FAQ: Verkehrspsychologische Beratung

Wozu dient eine verkehrspsychologische Beratung?

Verkehrssünder sollen im Rahmen von Gesprächen mit Psychologen das eigene Fehlverhalten im Straßenverkehr reflektieren.

Wann wird sie angeordnet?

Eine verkehrspsychologische Beratung wird nicht angeordnet. Es handelt sich um eine Empfehlung für Fahranfänger, die sich bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit geleistet haben.

Wie läuft die verkehrspsychologische Beratung ab?

Hier erfahren Sie, wie eine verkehrspsychologische Beratung üblicherweise abläuft.

Wann wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen?

Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung, an einer verkehrspsycho­logischen Beratung teilzunehmen.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen automatisch dazu, dass es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre kommt.

Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet, für das auffällig gewordene Fahranfänger selbst aufkommen müssen. Weigern sie sich, daran teilzunehmen, kann ihnen der Führerschein entzogen werden.

Eine verkehrspsychologische Beratung kommt zur Sprache, wenn junge Autofahrer sich nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten. In diesem Fall erhalten sie zusätzlich eine schriftliche Verwarnung.

Wichtig: Im Gegensatz zu einem Aufbauseminar wird eine verkehrs­psychologische Beratung lediglich empfohlen. Es besteht keine Pflicht, eine solche auch wirklich in Anspruch zu nehmen.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer verkehrspsychologischen Beratung?

Eine verkehrspsychologische Beratung dauert in der Regel maximal vier Stunden. Sie besteht aus drei oder vier Einzelgesprächen mit einem amtlich anerkannten Diplom-Psychologen, die an drei verschiedenen Tagen stattfinden sollen. Die genauen Termine für die Gespräche können frei abgesprochen werden, es dürfen jedoch nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als ein Monat zwischen dem ersten und dem letzten Beratungsgespräch liegen.

Welche Ziele eine verkehrspsychologische Beratung an und für sich verfolgt, definiert § 38 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. […]“

Verkehrspsychologische Beratung: Welche Kosten sind möglich?
Verkehrspsychologische Beratung: Welche Kosten sind möglich?

Ist die verkehrspsychologische Beratung beendet, erhalten Sie als Fahranfänger eine Bestätigung, dass Sie daran teilgenommen haben. Diese können Sie im Anschluss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzeigen.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein verkehrspsychologisches Gutachten.

Ein solches erhalten Sie nach der Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung

Da es sich um eine freiwillige Entscheidung handelt, eine verkehrspsycho­logische Beratung zu absolvieren, müssen die Kosten auch von den Teilnehmern selbst getragen werden. Die Kosten können je nach Anbieter variieren, daher ist es nicht möglich, in Bezug darauf eine pauschale Aussage zu treffen. Sie sollten sich jedoch auf Kosten von ungefähr 300 Euro einstellen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Sascha

    20. Juli 2024 um 8:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Name ist Sascha, ich hatte vor 1,5 Jahren ein Aufbauseminar, da ich mit einer Geschwindigkeit von über 21 km/h geblitzt wurde. Nun ist es so, ich wäre dieses Jahr im Oktober mit den 4 Jahren Probezeit fertig. Das Problem ist nun, dass ich gestern bei einer Ampel geblitzt wurde. Es war gelb und ich bin noch gefahren. Dann löste der Blitzer aus. Nun habe ich gelesen, das die Empfehlung für ein Verkehrspsychologische Beratung ausgesprochen wird. Nun meine Frage. Muss ich diese Beratung machen? Und was ist wenn ich sie nicht mache?

    Danke für ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    Sascha

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