2-mal geblitzt: In der Probezeit hat das doppelte Konsequenzen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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2-mal geblitzt: Die Probezeit verlängert sich

Zweimal geblitzt in der Probezeit: Ab 21 km/h zu schnell ist eine Probezeitverlängerung denkbar.
Zweimal geblitzt in der Probezeit: Ab 21 km/h zu schnell ist eine Probezeitverlängerung denkbar.

Für Fahranfänger ist ein Blitzer nicht nur ärgerlich und teuer, sondern kann weitreichende Konsequenzen haben. Grundsätzlich wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt (ab 21 km/h) normalerweise zu den A-Verstößen.

Allerdings kommt das darauf an, wie schnell der Betroffene unterwegs war oder ob gefährdendes Verhalten (z. B. durch Alkohol am Steuer) erschwerend hinzukam. Deshalb gibt es die drei Sanktionsstufen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Wurden Sie 2-mal geblitzt, wird die Probezeit meistens verlängert. Weitere Maßnahmen sind möglich, z. B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung, eine Verwarnung oder – bei besonders schweren Fällen – droht sogar der Fahrerlaubnisentzug.

FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit

Was droht, wenn ich in der Probezeit zweimal geblitzt werde?

Das kommt darauf an, ob es sich nur beim ersten oder zweiten Mal oder beide Male um einen A-Verstoß handelte. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h liegt ein A-Verstoß vor.

Was droht, wenn nur beim ersten oder zweiten Mal ein A-Verstoß vorlag?

Werden Sie zweimal in der Probezeit geblitzt, es handelte sich aber nur einmal um einen A-Verstoß, wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Was droht, wenn beide Male ein A-Verstoß vorlag?

Werden Sie zum zweiten Mal geblitzt und es handelt sich wieder um einen A-Verstoß, droht eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

In der Probezeit geblitzt? Mehr im Video

Im Video: Was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden?
Im Video: Was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden?

Die drei Sanktionsstufen für die Probezeit

2-mal geblitzt in der Probezeit: Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h ziehen keine Probezeit-Maßnahmen nach sich.
2-mal geblitzt in der Probezeit: Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h ziehen keine Probezeit-Maßnahmen nach sich.

Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal geblitzt werden. In der Probezeit kann das unterschiedliche Konsequenzen haben. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene.

Die Höhe des Bußgeldes lässt sich mithilfe des oben stehenden Rechners ermitteln. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:

Sanktions­stufeVer­stoßMaß­nahme
11 A-Ver­stoß
oder
2 B-Ver­stöße
Auf­bau­seminar, Probe­zeit­verlänger­ung um zwei Jahre
21 weiterer A-Ver­stoß
oder
2 weitere B-Ver­stöße
Ver­warnung, verkehrs­psycho­logische Be­rat­ung
31 weiterer A-Ver­stoß
oder
2 weitere B-Ver­stöße
Fahr­erlaubnis­entzug

2-mal geblitzt in der Probezeit, bedeutet in der Regel zwei A-Verstöße (ab 21 km/h zu schnell bei Geschwindigkeitsverstößen). Den Sanktionsstufen zufolge kann hier die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre (auf maximal 4 Jahre).

Wurden Sie mehr als 2-mal geblitzt in der Probezeit, droht unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis.

A- oder B-Verstoß? Wer in der Probezeit 2-mal geblitzt wurde, sollte den Unterschied kennen

Nun ist den wenigsten Fahranfängern der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen klar. Folgende Tabelle hilft weiter:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Nicht nur bei Fahranfängern bedeutet die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unterschied. Als Faustregel gilt ganz allgemein: Je schwerer der Bleifuß eines Autofahrers, desto schwerer die Konsequenzen.

Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h hat „nur“ ein Bußgeld zur Folge. Erst ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Sogar Autofahrern, die den Führerschein schon länger haben, müssen hier mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

2-mal geblitzt: Kann die Probezeit-Maßnahme verhindert werden?

Zweimal geblitzt: Die Probezeit-Maßnahme "Aufbauseminar" kann nur in lizenzierten Fahrschulen absolviert werden.
Zweimal geblitzt: Die Probezeit-Maßnahme „Aufbauseminar“ kann nur in lizenzierten Fahrschulen absolviert werden.

Bis vor einigen Jahren war es noch möglich, eine Probezeitverlängerung durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu verkürzen. Das hat sich inzwischen geändert. Eine Verlängerung der Probezeit lässt sich nicht mehr abwenden.

Trotzdem kann Widerspruch gegen das Bußgeld oder das Aufbauseminar eingelegt werden.

Wurde ein Fahranfänger in der Probezeit 2-mal geblitzt, wurde die Probezeit aber zuvor schon einmal verlängert, so bekommt er neben Bußgeld, Verwarnung und Punkten auch noch die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Das Aufbauseminar können Betroffene an dafür lizenzierten Fahrschulen ableisten. Nur Fahrlehrer, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben, können so ein Seminar anbieten. Zwischen 300 und 500 Euro kann die Teilnahme kosten.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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