Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für das illegale Missachten des Rotlichts

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel kann teuer werden
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel kann teuer werden

Ampeln, auch Lichtsignalanlagen genannt, gibt es in fast jeder Stadt und Gemeinde. Sie regeln den Verkehr an Kreuzungen, die stark befahren oder schwer einzusehen sind.

Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit hohen Geldbußen und Punkten rechnen. Doch auch das Fahren mit dem Fahrrad über Rot kann den Führerschein gefährden.

FAQ: Rote Ampel mit dem Fahrrad missachten

Kann bei Radfahrern ein Rotlichtverstoß geahndet werden?

Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Regeln der StVO halten und rote Ampeln beachten. Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.

Wie hoch fallen die Bußgelder aus?

Je nach Schwere des Verstoßes sind zwischen 60 und 160 Euro möglich. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Mehr zu den Sanktionen erfahren Sie hier.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Sofern keine Ampelanlage für Radfahrer vorhanden ist, muss die Lichtzeichenanlage für den Autoverkehr beachtet werden. Fußgängerampel gelten für Radfahrer nicht.

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Die Strafe

Sobald ein Auto eine rote Ampel überfährt, bekommt der Fahrer direkt einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Kommt hierbei noch eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, kann der Autofahrer mit einem Fahrverbot rechnen. Doch was passiert, wenn Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahren?

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet in einen einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Der einfache Verstoß bedeutet, dass der Radfahrer eine rote Ampel überquerte, die weniger als eine Sekunde leuchtete. Das qualifizierte Vergehen definiert einen Rotlichtverstoß, bei der die Farbe Rot länger als eine Sekunde leuchtete.

Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad ahndet der Bußgeldkatalog immer mit einem Punkt in Flensburg. Das liegt daran, dass dieses Vergehen eine besondere Schwere aufweist. Hierbei können andere Verkehrsteilnehmer vergleichsweise schneller und höher gefährdet werden.

Sind Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren und es handelt sich hierbei um einen einfachen Verstoß, können Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Haben Sie dabei noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad auf 100 Euro. Verursachen Sie aber einen Unfall oder eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog mit dem Fahrrad abermals auf 120 Euro.

Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, die bereits länger als eine Sekunde leuchtete, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Die Maßnahmen beginnen ab 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, einen qualitativen Verstoß begeht und dabei eine Gefährdung verursacht, muss bereits mit 160 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommen 180 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt auf Sie zu.

Radfahrer und die rote Ampel: Was passiert in der Probezeit?

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, führt zu einer hohen Strafe
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, führt zu einer hohen Strafe

Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar. Dabei ist es nebensächlich, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde Rot leuchtete. Bereits ein „normaler“ Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann also den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern.

Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben.

Sollten Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, aber sonst noch keine weiteren Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt haben, können Sie mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Erhalt eines Punktes in Flensburg
  • Erhalt eines Bußgelds in Höhe von 60 bis 180 Euro

Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen.

Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken. Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder für einen Rotlichtverstoß mit dem Rad vor. Gemeinsam mit den Seminaren, die ein Fahranfänger besuchen muss, wird der Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad also sehr teuer.

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Droht der Führerscheinentzug?

Wer eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfährt, kann sogar den Führerschein verlieren
Wer eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfährt, kann sogar den Führerschein verlieren

Bereits Kinder ab 14 Jahren können ein Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad erhalten. Zudem kann der Radfahrer auch einen Punkt in Flensburg erhalten. In diesem Alter ist lediglich das hohe Bußgeld besorgniserregend, da der Punkt in Flensburg in diesem Alter noch nicht von Belang ist.

Doch möchte ein heranwachsender Teenager zur Fahrschule gehen, um dort einen Führerschein zu erlangen, muss er warten, bis alle Punkte in Flensburg verjährt sind. Die Verjährungsfrist für den Rotlichtverstoß liegt bei 2,5 Jahren. So kann der Verstoß, mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, weitreichende Konsequenzen haben.

Aufgrund der Maximalanzahl von 8 Punkten im Verkehrszentralregister kann es also vorkommen, dass Sie, wenn Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, den Führerschein entzogen bekommen.

Diese Ampeln müssen Sie als Fahrradfahrer beachten

Generell gilt, dass Fahrräder zu den Fahrzeugen gehören und sie deshalb auch die normalen Ampeln für den motorisierten Verkehr nutzen müssen. Eine Ausnahme hiervon bilden jedoch spezielle Ampeln für Radfahrer. Sie gelten nur für Fahrräder.

Passieren Sie eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad an einer Kreuzung, an der es keine Fahrradampeln gibt, gelten noch bis zum 31. Dezember 2016 diese Ampeln für Radfahrer.

Jedoch geht bereits heutzutage nicht klar aus der Rechtsprechung hervor, welche Gesetze genau für diese Situation gelten. Die Juristenlandschaft in Deutschland hat hierfür verschiedene Meinungen. Eine davon ist, dass bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg, an dessen Ende lediglich eine Fußgängerampel folgt, Fahrradfahrer die Ampel für Kraftfahrzeuge beachten sollen. Andere Experten sind der Auffassung, dass in dieser Situation keine Ampel gelten würde.

Aus diesem Grund können Behörden bei diesem Fall in der Regel kein Bußgeld für das rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad verlangen. Sollte dies dennoch der Fall sein, könnte sich ein Einspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid lohnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Maik

    23. April 2019 at 19:19

    Was ist ein qualitativer Verstoß und was eine Gefährdung ?

    LG

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 11:10

      Hallo Maik,
      ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Farbe Rot länger als eine Sekunde leuchtete. Von einer Gefährdung im Straßenverkehr ist in der Regel auszugehen, wenn ein Unfall nur durch das Verhalten eines Dritten verhindert werden kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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