Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Nana

    10. Juni 2017 at 16:11

    Hallo. Ich würde das 3. Mal innerhalb der Probezeit geblitzt, die ersten beiden Male unter 20 km/h, das dritte mal mit 28 km/h zu schnell. Was kommt auf mich zu und wenn es Punkte gibt, kann ich die nach der Probezeit abbauen?

    • bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 at 11:01

      Hallo Nana,
      die möglichen Sanktionen können Sie mithilfe des Bußgeldrechners ermitteln.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Michaela

    7. Juni 2017 at 18:46

    Hallo bin vor kurzem 2 mal an einem Tag mit ca.7-9 km/h geblitzt worden. Meine Frage, ich bin noch in der Probezeit wird das jetzt eine Probezeit Verlängerung Nachsicht ziehen??????

    • bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 at 8:56

      Hallo Michaela,
      Auswirkungen auf die Länge der Probezeit haben Geschwindigkeitsverstöße erst ab 21 km/h. Mit einem Bußgeld müssen Sie dennoch rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Felix

    4. Juni 2017 at 19:06

    Hallo,
    ich bin noch in der Probezeit und habe soeben ein Brief erhalten:
    geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 22 km/h abzüglich Toleranz.
    Ab 21 Km/h zählt dieses Vergehen unter A Verstöße. Die Konsequenzen sind klar!

    Allerdings habe ich noch ein laufendes Verfahren wegen eines Rotlicht Verstoßes im Januar laufen. In diesem Fall geht alles über den Anwalt und er versucht auf biegen und brechen die Strafe noch ab zu wenden.

    In beiden Fällen liegt ein A Verstoß vor und ich möchte Fragen welche Konsequenzen nun auf mich zu kommen werden?
    Theoretisch könnte mein Vater den Punkt kassieren, da er vorerst angeschrieben wurde, da er der Halter des PKW ist.

    Danke schon im Voraus.

    LG Felix

    • bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 at 8:55

      Hallo Felix,

      durch einen A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Antonia

    29. Mai 2017 at 21:16

    Hallo,

    ich hatte vor 3 Monaten in meiner Probezeit einen Unfall verursacht (Sachschaden) durch missachten der Vorfahrt.

    Heute (3 Monate später) kam der Bußgeldbescheid in dem eine Geldbuße von 120,00 EUR festgesetz wurde + Gebühren etc.
    Als Hinweis steht noch das der Bußgeldkatalog 1 Punkt vorsieht.
    In dem Bußgeldbescheid steht nichts über die Verlängerung der Probezeit etc.

    Meine Frage wäre = kommt wegen der Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines Aufbauseminars ein zweiter Brief ? Wenn ja, von wem?
    Oder ist die Sache mit dem Bußgeldbescheid für mich erledigt?

    • bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 at 7:57

      Hallo Antonia,

      die Anordnung zu einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit werden separat durch die Führerscheinstelle mitgeteilt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Antonia

        1. Juni 2017 at 20:34

        Vielen Dank für die schnelle Antwort!

        Wie ist das eigentlich mit „Fahren während bzw. trotz einem Aufbauseminar“ ?

        Wird für die Zeit des Aufbauseminars der Führerschein eingezogen, oder darf man da weiterhin Auto fahren?
        Darf ich jetzt noch (bis zum eintreffen des zweiten Briefes, in dem der Aufbauseminar angeordnet wird) weiterhin auto fahren?

        Ein Fahrverbot wurde mir in dem Bußgeldbescheid nicht angeordnet…

        • bussgeldrechner.org

          7. Juni 2017 at 10:23

          Hallo Antonia,

          ein Aufbauseminar entspricht keinem Fahrverbot oder ähnlichem. Sie können weiterhin mit dem Auto fahren.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Rebecca

    25. Mai 2017 at 21:40

    Ich wurde heute in einer 130 zone mit 145-150 km/h geblitzt, ging bergab, hab ein sich komisch verhaltenes Auto um Blick gehabt. Was passiert jetzt?

    • bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 at 8:17

      Hallo Rebecca,

      das kommt darauf an, welche Geschwindigkeit nach Toleranzabzug festgestellt wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Christian

    24. Mai 2017 at 18:57

    Guten Tag im Jahr 2015 wurde ich mit 23km/h geblitz 1 Punkt, Aufbauseminar und ProbezeitVerlängerung. Heute wurde ich geblitz mit 100 in einer 70iger Zone. Womit Muss ich rechnen.

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 12:51

      Hallo Christian,

      ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Felix

    23. Mai 2017 at 16:40

    Bin heute in eine Verkehrskontrolle geraten bin in einer Baustelle am Autobahnzubringer geblitzt worden 60 km/h erlaubt gefahren 95 km/h also 35 mit 3 km/h Toleranz die Polizisten sagten schon 120€ Und 1 Punkt, ich bin allerdings in der verlängerten Probezeit würde vor etwas über einem Jahr das letzte mal mit 25 km/h Zuviel auf der Autobahn geblitzt und musste zum aufbauseminar die Polizisten meinten ich muss möglicherweise meinen Führerschein abgeben sie waren sich aber nicht sicher weil es schon 1 Jahr her war als ich das letzte mal geblitzt würde. Meine Frage was kommt noch auf mich zu außer 120€ und 1 Punkt und wird die Probezeit jetzt nochmal verlängert oder bekomme ich nur so eine Empfehlung für den Psychologen?

    • bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 at 9:28

      Hallo Felix,
      die Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nur einmal möglich. Allerdings kann Ihnen unter Umständen ein Fahrverbot aufgrund der Regelung für Wiederholungstäter drohen. Hierbei ist die Rechtskraft des ersten Verstoßes zu beachten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Lotte

    14. April 2017 at 20:08

    Hallo, ich wurde heute im Ort geblitzt. ( probezeit) Weiß aber nicht wie viel ich drüber war. Tachoanzeige war mitte 60 aber schon beim langsamer werden. (direkt Ortseingang). Mein Navi sagt aber immer das ich um die 5-8 km/h langsamer fahr und dann zählt der Blitzer ja auch noch mal etwas anders. Muss ich jetzt mit punkten und Seminar rechnen? Nur Bußgeld wär nicht so schlimm/ kann ich mit bis zu 90€ leben, aber das Seminar würde ziemlich rein hauen, da ich ausgezogen bin, auto hab, selber arbeite und mit dem Gehalt alles zahlen muss. So viel ist das nicht.
    Mach mir voll den Kopf.
    Danke schon mal für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org

      19. April 2017 at 8:56

      Hallo Lotte,

      ein Aufbauseminar wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr angeordnet. Da wir nicht wissen, wie schnell Sie unterwegs waren, ist eine genaue Angabe über die Sanktionen nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Liv

    13. April 2017 at 16:47

    Hallo,
    Ich bin noch in meiner probezeit und wurde zweimal geblitzt.
    Das erste mal mit 11 km/h außerorts und das 2. Mal mit 12 km/h innerorts zu viel.
    Mit welchen Konsequenzen außer dem Bußgeld muss ich jetzt noch rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      19. April 2017 at 8:59

      Hallo Liv,

      neben dem Bußgeld sind keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Sunny

    6. April 2017 at 23:52

    Moin,

    Ich wurde im September 2015 blöderweise während der Probzeit mit Alkohol am Steuer angehalten, wodurch sich meine Probezeit verlängert, ich ein Monat Fahrverbot bekommen habe und an einem Aufbauseminar teilnehmen musste.
    Jetzt wurde ich in März 2017 mit 27km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Ich befinde mich zurzeit noch in der verlängerten Probezeit. Womit muss ich rechnen ? Kann die Probezeit wieder verlängert werden ? Und ab wann zählt die verlängerte Probezeit überhaupt? Ab den Zeitpunkt des fühererschein Erhalts oder ab den Tag des Vergehens ?
    Danke schon mal im Voraus.

    • bussgeldrechner.org

      13. April 2017 at 9:34

      Hallo Sunny,
      der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt vor. Darüber hinaus wird dieses Vergehen in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
      Bei der Verlängerung der Probezeit dauert diese dann insgesamt vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Führerscheinerhalts.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Erdo

    4. April 2017 at 13:44

    Hallo also ich wirde einmal in der probezeit geblitzt mit über 21kmh dann musste ich ein aufbauseminar machen das konnte ich nicht absolvieren da ich umgezogen bin ich hätte es bis zum 2.4 machen müssen d.h ja das ich ab 3.4 keine Fahrerlaubnis mehr habe nun wurde och am 2.4 auf der autobahn mit über 21kmh zu viel geblitzt was kommt auf mich zu?! Muss ich ein Psychologen besuchen ? Oder wie läuft es ab (wenn ich eine psychologische teilnahme empfehlung bekomme muss ich dahin?)
    Gruß Erdo

    • bussgeldrechner.org

      6. April 2017 at 10:50

      Hallo Erdo,
      um den Führerschein wieder zu erlangen, müssen Sie den Abschluss des Aufbauseminars nachweisen. Ob weitere Auflagen gelten, sollten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Laura

    29. März 2017 at 9:42

    Hallo

    Und zwar hab ich folgende Frage
    Ich befinde mich noch in der Probezeit, musste noch nie den Führerschein abgeben geschweige denn habe ich schon Punkte in Flensburg.
    Jetzt bin ich gestern Abend innerhalb geschlossener Ortschaften ( erlaubte Geschwindigkeit 50 Km ) mit ungefähr 90 -100 km zu schnell kurz vorm Ortsausgang geblitzt wurden. Mit was muss ich rechnen ?

    Bitte um schnelle Antwort

    Danke

    • bussgeldrechner.org

      30. März 2017 at 9:48

      Hallo Laura,
      gemäß Ihrer Angaben sieht der Bußgeldkatalog mindestens folgende Sanktionen vor: Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt. Abhängig von der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit können allerdings auch ein Fahrverbot sowie härtere Sanktionen drohen. Darüber hinaus wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert und auch ein Aufbauseminar angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Bernadette

    8. März 2017 at 17:36

    Hallo,

    Ich bin 79 statt der erlaubten 50 gefahren. Befinde mich noch in der probezeit. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org

      9. März 2017 at 8:45

      Hallo Bernadette,
      der Bußgeldkatalog sieht bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor.
      Außerdem zieht der Verstoß in der Probezeit ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. JoJo

    5. März 2017 at 21:16

    Hallo,

    ich bin in dieser Nacht zwei Mal auf der bekannten A1 geblitzt wurden.
    Die Blitzer liegen ca. in Abständen von ca. 100m (sehr eng) voneinander entfernt.
    Dieser Streckenabschnitt ist mit 60 km/h zu fahren.
    Ich habe beide Blitzer leider mit 80km/h gefahren – also jeweils mit etwa 20 km/h zu viel! Zudem habe ich mein Führerschein seit einen knappen Jahr – bin also noch in der Probezeit!

    Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?!

    • bussgeldrechner.org

      9. März 2017 at 9:04

      Hallo JoJo,
      der Bußgeldkatalog sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h jeweils ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro vor. Ab 21 km/h droht die Verlängerung der Probezeit, die Teilnahme am Aufbauseminar sowie ein Bußgeld von je 70 Euro.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Beatrice

    23. Februar 2017 at 14:26

    Hallo,
    Ich bin habe außerorts zum Überholen ausgeschert (kein Gegenverkehr) und habe mich relativ knapp wieder eingeordnet, da plötzlich Gegenverkehr kam. Dabei habe ich die Geschwindigkeit nicht überschritten und es gab keine Sachbeschädigung.
    Wird meine Probezeit nun verlängert oder anderes?

    • bussgeldrechner.org

      2. März 2017 at 8:50

      Hallo Beatrice,
      wenn Sie durch Ihren Überholvorgang andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben oder ein zu geringer Abstand vorlag, kann sich dies unter Umständen auf die Probezeit auswirken. Allerdings muss ein solcher Verstoß bei der Polizei gemeldet und auch nachgewiesen werden. Je nach Tatvorwurf, können die Auswirkungen auf die Probezeit variieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Michael

    18. Februar 2017 at 17:57

    Hallo, ich musste vor über einem Jahr ein Aufbauseminar machen und die probezeit wurde mir verlängert wurde jetzt vor 3 Wochen geblitzt weil ich eine 80 Zone übersehen habe. Heute kam der Brief mit Foto in dem steht das ich ein Busgeld zahlen muss und einen Punkt bekommen habe. Muss ich mit weiteren Sachen rechnen da es mein 2 A-Verstoß ist?

    • bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 at 10:04

      Hallo Michael,

      sofern Sie um mehr als 21 km/h zu schnell fuhren, wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. Willy

    17. Februar 2017 at 17:30

    Hallo ich wurde zweil mal geblitz in eine woche.
    Einmal in einer 30 zone mit 40 gefahren
    Dann Ausserort mi 70 gefahren 60 erlaubt.
    Bin i der probezeit.
    Wir F.S entzogen?

    • bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 at 10:02

      Hallo Willy,

      in beiden Fällen liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h – es sollten daher keine Probezeitmaßnahmen folgen. Sie müssen mit Bußgeldern über 15 und 10 Euro rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Ali Z.

    16. Februar 2017 at 18:46

    Ich wurde mit 76 KmH inklusive Toleranz geblitz. Erlaubt waren laut dem Anhörungs-Papier 50. Aber ich weiß, dass man dort 60 Kmh fahren darf, da es mein täglicher Arbeitsweg ist. Ich bin noch in der Probezeit und wurde bislang auch nicht geblitzt. und habe keine Punkte. Was soll ich tun ?

    • bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 at 10:58

      Hallo Ali,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Fall sicher einschätzen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Darius

    13. Februar 2017 at 0:36

    Hallo liebes Team, wenn ich ohne dB Killer am Motorrad fahre dann vergehe ich 2 Sachen 1. Fahren ohne betriebserlaubnis50€ 2. Unnötiger Lärm 10€ Das sind insgesamt 60 Euro Strafe was erwartet mich dann in der probezeit? Wird sie verlängert wegen den 60 euronen oder wird das getrennt gemacht also wenn man gegen 1 Sache verstößt wo mindestens 60 Euro kostet? Ich wünsche euch noch einen schönen Tag und freue mich auf eine Antwort mfg darius

    • bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 at 10:06

      Hallo Darius,

      beide Verstöße haben keine Auswirkung auf die Probezeit.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Elias

    28. Januar 2017 at 18:55

    Hallo Bußgeldrechner
    ich habe da eine frage was auf mich so zukommt
    ich habe eine Verlängerte Probezeit und habe schon 2Punkte und eine Empfehlung zur
    Verkehrspsychologischen Untersuchung bekommen

    jetz wurde ich aber wieder geblitzt mit über 24 km nach Toleranzabzug und habe das schreiben schon erhalten das ich 170€ zahlen soll kommt noch etwas auf mich zu ?
    Muss ich mit dem Entzug meiner Fahrerlaubnis rechnen?

    Danke

    LG
    Elias

    • bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 at 8:30

      Hallo Elias,

      da es sich um einen erneuten A-Verstoß handelt, müssen Sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Ina

    21. Januar 2017 at 18:31

    Hallo,
    Ich hatte letztes Jahr die Woche vor Weihnachten einen kleinen Unfall. Als ich auf einen Parklpatz rauffahren wollte habe ich eine Radfahrerin übersehen und sie angefahren. Sie hatte zum Glück nur sehr leichte Verletzungen. Ich habe bis heute auch noch keinen Brief erhalten was für eine Starfe da auf mich zukommt.

    Heute wurde ich Innerorts mit ca. 30kmh zu viel geblitzt und befinde mich noch in der Probezeit. Laut des Bußgeldrechners hätte ich 100€ bußgeld und nur einen punkt. Ich bin der Meinung, dass das viel zu wenig wäre da mein Vater schon mal Außerorts mit 30kmh zu viel geblitzt wurde war seine Strafe um einiges höher und er ist aus der probezeit raus und wurde zum ersten mal geblitzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ina

  22. Dansen

    2. Januar 2017 at 23:40

    P.S.
    ich bin noch in der Probezeit..
    Was droht mir genau bei meinem vergehen?

  23. Dansen

    2. Januar 2017 at 23:35

    Hi,
    Ich bin neulich in München in einer Baustelle, in der nur 30 km/h erlaubt waren, mit 55 km/h gefahren. Allerdings bin ich mir nicht sicher und ich könnte aucbweniher unterwegs gewesen sein..
    Auch weis ich nicht ob ich wirklich geblitzt wurde. Ich habe nur einen gesehen und ich denke, dass dieser ein Infrarotblitzer ist..
    Sollten es über 53 km/h sein: muss ich dann mit einer Probezeitverlängerung, sowie Bußgeld und einen Punkt rechnen?

    Gruß und danke für die Antworten

    • bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 at 11:14

      Hallo Dansen,
      nach Ihren Angaben müssen Sie sowohl mit einem Bußgeld rechnen sowie einem Punkt. Da sich das Bußgeld auf mehr als 60 Euro belaufen wird, handelt es sich um einen Verstoß, der sich auf die Dauer Ihrer Probezeit auswirkt. Eine Verlängerung derselben um zwei weitere Jahre ist anzunehmen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Franz

    29. Dezember 2016 at 15:59

    Hallo, ich wurde letztens in einer 50er Zone mit über 71 km/h geblitzt.
    Zieht dies jetzt auch ein 1 Monatiges Fahrverbot nach sich?
    (Ich habe gehört das es sein könnte, das ich kein Fahrverbot erhalte sondern nur die Strafe zahlen und auf das ASF gehen muss.)

    Vielen Dank.

    • bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 at 8:37

      Hallo Franz,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Alaaddin

    28. Dezember 2016 at 16:18

    Hallo,

    Erstmal danke, dass die Seite gibt und für die schnellen Antworten.

    Ich bin heute auf der Autobahn in einer 80-er Zone mit ungefähr 110 kmh geblitzt worden, hatte Handy am Ohr und war zugleich nicht angeschnallt. Bin aus der Probezeit schon lange raus und habe seit 7 Jahren meinen Führerschein noch nicht abgegeben. Droht mich ein Fahrverbot?

    Danke im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Alaaddin

    • bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 at 8:57

      Hallo Alladdin,
      hier die separate Auflistung:
      30 km/h zu viel: 80 Euro und 1 Punkt
      Handy am Steuer: 60 Euro und 1 Punkt
      Nicht angeschnallt: 30 Euro
      Ein Fahrverbot ist unwahrscheinlich.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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