Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. micha

    20. Dezember 2016 at 20:21

    hallo bin 35 jahre alt habe mein führerschein im märz diesen jahr 2016 bekommen und wurde im sommer auf der bundesstrasse geplitzt 120 waren erlaubt und hatte
    ca 31 zuviel habe 1 punkt bekommen und auffoderung aufbauseminar zu machen bis februar jetzt wurde ich nochmal erwischt vor ein 1 monat wieder auf der bundesstrasse 100 waren erlaubt hatte 120 drauf minus toleranz bin ich bei 17 zu schnell oder was passiert jetzt ? ist mein führerschein weg ?

    • bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 at 10:01

      Hallo Micha,
      17 km/h zu viel werden in der regel keine weitere Konsequenzen für Sie haben bis auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. schmocki

    28. November 2016 at 17:52

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit und habe einen Anhänger gezogen, der um 60% überladen war. Das kostet mich ca 250 Euro. Nun meine Frage: Ist das ein A oder ein B-Verstoß?

    LG

    • bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 at 10:17

      Hallo schmocki,
      Eine Überladung ist in der Regel ein B-Verstoß. Doch ein Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht, führt zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Karo

    22. November 2016 at 2:14

    Hallo, ich hatte letztes Jahr ein schweren Autounfall was auch von der Staatsanwaltschaft geprüft wurde, da andere Verkehrsteilnehmer beteiligt waren. Es wurde aber fallen gelassen, da nur ich schwer verletzt wurde. Laut Bericht war ich schuld. Man sagte mir trotzdem , dass ich noch von der Bußgeldstelle was erhalten würde. Bis heute (über 1 Jahr später ) kam nichts. Ist das dann verfallen? Ich war damals noch in der Probezeit.
    Lieben Dank für die Antwort

    • bussgeldrechner.org

      28. November 2016 at 10:01

      Hallo Karo,
      die absolute Verjährungsfrist liegt bei zwei Jahren. Das heißt, es ist möglich, dass Ihnen noch etwas zugeschickt wird.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Jennifer

    18. November 2016 at 16:56

    Hallo mein Mann wurde vor kurzem mit 71 kmh geblizt, innerorts, bei erlaubten 50 kmh. Er hat noch ein Jahr Probezeit. Womit muss er jetzt rechnen?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.org

      21. November 2016 at 8:36

      Hallo Jennifer,
      Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß. Ihr Mann muss aufgrund der Überschreitung von 21 km/h mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Zudem folgt ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Phillip N.

    17. November 2016 at 13:27

    Hallo zusammen,

    ich bin ebenfalls noch in der probezeit und wurde letztens dabei erwischt, wie ich an einem stopschild nicht angehalten habe. Ich bin aber langsam gefahren. Außerdem habe ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Muss jetzt 10 Euro zahlen, was ja nicht die Welt ist aber jetzt ist die frage, ob mir noch andere folgen (probezeit) bevorstehen.

    Lg danke

    • bussgeldrechner.org

      21. November 2016 at 8:40

      Hallo Phillip,
      Es handelt sich dabei um einen B-Verstoß. Erst bei einem weiteren B-Verstoß müssen Sie mit Konsequenzen in der Probezeit rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Sven

    17. November 2016 at 9:03

    Hallo,

    Ich bin 20 und habe gerade erst meinen Führerschein gemacht.
    Ich bin vor einigen Tagen auf der Autobahn wo 120 km/h erlaubt war, 180km/h gefahren und bin mir nicht sicher ob ich geblitzt worden bin. Meiner Meinung nach war dort aber keine km/h Begrenzung.

    Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen ?
    Also einem Aufbauseminar, das Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot weiß ich, aber muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      21. November 2016 at 8:46

      Hallo Sven,
      Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 60 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Hinzu kommt die Teilnahme an einem Aufbaumseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Flo

    15. November 2016 at 17:00

    hallo ich bin in der probezeit aus einer straße mit vorfahrt gewähren rausgefahren und habe den auf der vorfahrtstr. fahrenden wagen nicht gesehen. in der mitte der strasse krachte es dann … die unfallgegnerin und ihre beifahrerin haben leichte verletzungen ( schleudertrauma ) … mit was muß ich als strafe rechnen ? Auch die beiden Augenzeugen im fahrzeug hinter mir haben das fahrzeug nicht gesehen …

    • bussgeldrechner.org

      21. November 2016 at 9:30

      Hallo Flo,
      bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt zur Klärung der Angelegenheit, da wir über die genauen Unfallumstände keine Kenntnis haben. Die verletzten Unfallopfer können ggf. Schmerzensgeld von Ihnen verlangen und ein bis zu vierstelliges Loch in Ihre Haushaltskasse reißen könnte. Womöglich wird Ihnen auch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, was mit 3 Punkten gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Patrick

    15. November 2016 at 8:46

    Hallo,
    Wurde gestern in einer 30er Zone mit Ca 57 Abzug wären es dann 24km/h und meine Probezeit wurde schon verlängert und habe auch schon eine Nachschulung gemacht was kommt jz auf mich zu
    Danke für die Antwort schonmal

    • bussgeldrechner.org

      21. November 2016 at 8:38

      Hallo Patrick,
      der 2. A-Verstoß wird mit einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, geahndet. Hinzu kommt die reguläre Buße von 80 Euro und 1 Punkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Justin S.

    12. November 2016 at 19:24

    Hallo,
    Ich bin 18 Jahre und bin somit noch in der Probezeit.
    Ich hab vor einigen Tagen eine rote Ampel überfahren und wurde dabei geblitzt.
    Ich weiß nicht ganz, wie viel km/h ich drauf hatte, aber ich dächte unter 50. zudem bin ich der Meinung, dass die Rotlichtphase noch keine 1 Sek. da war.

    Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen ?

    Danke im Voraus,
    Mit freundlichen Grüßen Justin

    • bussgeldrechner.org

      14. November 2016 at 8:48

      Hallo Justin,
      Bei einem einfachen Rotlichtverstoß müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird daher um zwei Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Nathalie

    12. November 2016 at 8:04

    Guten Tag,

    ich wurde außerhalb geblitzt. Erlaubt waren 60 km/h & als ich drauf geschaut habe war ich ca um die 80-81 km/h schnell. Kann es aber nicht 100 % einschätzen wie schnell ich genau war als das Licht anging.
    Ich bin noch in der Probezeit. Das Auto ist auf meinen Partner der aus der Probezeit ist angemeldet. Mit was muss ich rechnen? Ich selber war noch nie auffällig.

    Liebe Grüße und danke im Voraus. :-)

    • bussgeldrechner.org

      14. November 2016 at 8:53

      Hallo Nathalie,
      egal, wie viel Sie zu schnell in der Probezeit fahren, es handelt sich um einen A-Verstoß. Beim ersten Mal wird dieser geahndet mit einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und der Anordnung einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei 21 bis 25 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog zudem eine Ahndung in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Jacqueline

    7. November 2016 at 18:34

    Hallo, ich bin noch in der Probezeit und bin vor ein paar Monaten mit 44 in der 30er Zone geblitzt worden (musste nur 35€ Strafe zahlen) und gestern außerorts mit 70 (60 waren erlaubt). Was habe ich zu erwarten?
    Liebe Grüße und vielen Dank

    • bussgeldrechner.org

      14. November 2016 at 8:30

      Hallo Jacqueline,
      10 km/h außerorts kosten Sie 10 Euro Verwarngeld. Da es sich um Ihren 2. A-Verstoß in der Probezeit handelt, müssen Sie zudem damit rechnen, verwarnt zu werden und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung im Briefkasten vorzufinden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Yannic

        2. September 2017 at 23:15

        Diese Behauptung:

        „[…] 10 km/h außerorts kosten Sie 10 Euro Verwarngeld. Da es sich um Ihren 2. A-Verstoß in der Probezeit handelt, müssen Sie zudem damit rechnen, verwarnt zu werden und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung im Briefkasten vorzufinden. […]“

        Ist falsch!

        Eine Geschwindigkeitsüberschreitung 10 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, das mit einen Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ geahndet wird ist weder ein A-Verstoß noch ein B-Verstoß.

        Es hat deshalb auch keinerlei Auswirkungen auf die Probezeit!

        Dies ist erst ab Überschreitungen vom mindestens 21km/h der Fall! (Vgl. Kommentar 190.)

        • bussgeldrechner.org

          11. September 2017 at 8:03

          Hallo Yannic,

          das ist korrekt. Wir entschuldigen uns für den Fehler, der uns bei der Beantwortung des Kommentars unterlaufen ist.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Jacqueline

        14. November 2016 at 17:27

        Danke für ihre Antwort. Wird die Probezeit dann auch verlängert bzw. muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

        • bussgeldrechner.org

          21. November 2016 at 8:32

          Hallo Jacqueline,
          die Probezeit wurde bereits bei Ihrem 1. A-Verstoß verlängert. Hiermit müssen Sie beim 2. mal nicht rechnen, genauso wenig wie mit einem Aufbauseminar.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          • Jacqueline

            23. November 2016 at 12:15

            Nach dem erstenmal hab ich aber nur einen Brief bekommen, dass ich 35€ Strafe zahlen muss. Von einem Aufbauseminar oder einer Verlängerung der Probezeit hab ich nichts bekommen… Würde man das nicht normalerweise mitgeteilt bekommen? Danke

          • bussgeldrechner.org

            28. November 2016 at 9:29

            Hallo Jacqueline,
            ein A-Verstoß hat erst dann Auswirkungen auf die Dauer der Probezeit, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h (bzw. einem Bußgeld von mind. 60 Euro) und mehr überschreiten.
            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Diago

    4. November 2016 at 14:28

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein verloren, hab auch schon einen neuen Beantragt nur mein Problem ist dass ich meine Mutter in ein paar tagen zum Flughafen fahren muss.
    Ich bin noch in der Probezeit und wollte fragen wie es ist wenn ich Kontrolliert werde.
    Habe schon ein bisschen recherchiert, also es kostet 10€ Bußgeld. Nur steht jetzt aber auf eurer Seite dass Fahren ohne Führerschein ein A-Verstoß ist? Meint ihr vielleicht Fahren ohne Fahrerlaubnis obwohl dass macht ja auch kein Sinn weil man ja schon eine Fahrerlaubnis hat wenn man in der Probezeit ist ;)
    Meine Frage ist ob das als A-Verstoß zählt weil ich nämlich schon eine Probezeit Verlängerung habe und mir keine verstoße mehr leisten kann.
    MfG Diago

    • bussgeldrechner.org

      7. November 2016 at 9:48

      Hallo Diago,
      es dürfte sich um ein B-Delikt handeln. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich an die Regeln im Straßenverkehr halten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Lisa Marie

    30. Oktober 2016 at 3:37

    Hallo,
    bin zwei Wochen vor Ablauf der probezeit mit 126km/h (Toleranz schon abgezogen) auf der Autobahn in der 100er Zone geblitzt worden.
    Wenn der Bußgeldbescheid kommt müsste da das aufbausiminar mit drauf stehen oder kommt das einzeln ?

    • bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 at 8:16

      Hallo Lisa Marie,
      Im Bußgeldbescheid muss die Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen noch nicht aufgeführt sein. Das Kraftfahrtbundesamt übernimmt sowohl die Mitteilung der Punkte in Flensburg als auch die Sanktionen, die Sie in der Probezeit erwarten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Alex

    17. Oktober 2016 at 22:55

    Hallo, mit welchen Konsequenzen muss man in der Probezeit rechnen wenn man einen Fahrradweg befährt, jedoch niemanden gefährdet oder behindert?
    Dass Bußgeld liegt meiner meinung unter 40 euro also ist diese Ordnungswiedrigkeit nicht probezeitrelevant, und dies ändert sich beim mehrmaligen Verstoß auch nicht oder?

    • bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 at 8:46

      Hallo Alex,
      es dürfte sich um einen B-Verstoß handeln. Der erste Verstoß dieser Art ist nicht probezeitrelevant. Leisten Sie sich jedoch zwei dieser Art, wird Ihr Verstoß wie ein A-Delikt behandelt und kann sehr wohl Konsequenzen für Sie haben. Schlimmstenfalls droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis (bei zwei B-Verstößen in der verlängerten Probezeit).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Marcel P.

    17. Oktober 2016 at 16:48

    Hallo,

    Ich Bin 20 Jahre und in der Profezeit, ich wurde auf Der B6 ( Leipzig ) wo ständig der Wechsel zwischen 70 Zone und 100er Zone war.. Die Standen hinterm Gebüsch und haben mich bei 120 Geblitzt.
    Ich weiß nicht ob es eine 70er oder 100er Zone war. Mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 at 8:23

      Hallo Marcel P.,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen A-Delikte dar. Leisten Sie sich das erste Mal einen solchen, wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Hinzu kommen die regulären Bußgelder und weiteren Sanktionen. Bei 20 km/h drohen Ihnen hier 30 Euro Verwarngeld. Bei 50 km/h zu viel, stehen 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat im Raum.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Kevin w.

    15. Oktober 2016 at 8:26

    Hallo,
    Ich wurde gestern mit 100 km/h außerorts in einer Baustelle in der 60 km/h vorgeschrieben waren geblitzt, meine reguläre Probezeit endet in 3 Einhalb Wochen.
    Gruß

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 8:33

      Hallo Kevin,
      bei einer Ordnungswidrigkeit ist der Tatzeitpunkt relevant. Da Sie sich zu diesem noch in der Probezeit befunden haben, müssen Sie mit einer Verlängerung dieser um zwei weitere Jahre und einer Anordnung eines Aufbauseminars rechnen. Hinzu kommt für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. stiglmch

    14. Oktober 2016 at 14:00

    Hallo liebes Team,
    mein Bruder wurde soeben mit seinem Moped von einem Zivilpolizisten angehalten.
    Mein Bruder ist 16 und in der Probezeit. Er ist außerhalb geschlossener Ortschaften in einer 50-er Zonne 110 gefahren, hat den Polizisten im Auto überhalb eines durchgezogenen Striches überholt und ist in eine Ortschaft mit 85 reingefahren.
    Ich weiß, dass das eine ganze Menge ist. Der Polizist hat aber keine Messgeräte im Auto, er hat das aus seinem Gefühl gesagt, wie schnell er war.
    Könnt ihr mir bitte sagen, mit was er zu rechnen hat und ob er seinen Führerschein verliert.
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Christoph

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 8:48

      Hallo,
      Die Geschwindigkeit zu schätzen ist in Deutschland vor Gericht nicht vertretbar – in Österreich allerdings schon. Beim Überfahren und gleichzeitigen Überholen an einer durchgezogenen Linie droht ein Verwarngeld von 30 Euro. Sollte dazu der Gegenverkehr eventuell behindert worden sein, kann auch ein Bußgeld von 150 Euro und ein Punkt in Flensburg anfallen. Ein Führerscheinentzug muss er zunächst nicht befürchten. Ihr Bruder sollte am besten den Bußgeldbescheid abwarten und ggf. Einspruch gegen diesen einlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Unbekannt

    11. Oktober 2016 at 17:47

    ich glaube ich wurde in 2 Tagen jeweils am Morgen geblitzt den ersten morgen mit ca 20 kmh zu schnell und heute morgen mit ca 10 kmh zu schnell( ich wusste nicht das dort ein Blitzer steht) mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 at 8:25

      Hallo Unbekannt,
      wie teuer Sie Ihre Verstöße zu stehen kommen, hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Die potenziellen Ahndungen entnehmen Sie diesen Tabellen: https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt es sich um A-Verstöße. Diese werden jedoch erst mit probezeitrelevanten Maßnahmen belegt, wenn es sich um eine Differenz von mindestens 21 km/h zu viel handelte.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Unbekannt

      11. Oktober 2016 at 17:49

      ps : es war innterorts in einer 50er zone

      • bussgeldrechner.org

        17. Oktober 2016 at 8:28

        Hallo Unbekannt,
        bei 20 km/h zu viel innerorts erwarten Sie 35 Euro Verwarngeld, bei bis zu 10 km/h sind es 15 Euro.
        Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Autofahrer

    7. Oktober 2016 at 8:16

    .. Ist es sicher das man dann entsprechend Strafe zahlen muss. Hat es Auswirkungen auf meine Probezeit?

    Mit freundlichen Grüßen

  20. Autofahrer

    7. Oktober 2016 at 8:15

    Guten Morgen,

    ich wurde auf dem Weg zur Arbeit in der 30 er Zone geblitzt. Ich weiß nicht wie schnell ich war, da die Tachonadel zwischen 30-40 km/ h gezittert hat.
    Kann man das irgendwo angeben und das Auto entsprechend vorführen lassen oder ist es da

    • bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 at 8:18

      Hallo Autofahrer,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit stellen einen A-Verstoß dar. Probezeitrelevante Maßnahmen müssen Sie in ihrem Fall noch nicht befürchten, da diese erst ab 21 km/h zu viel ergriffen werden. Auf Sie kommen 15 Euro Verwarngeld zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Michael S.

    30. September 2016 at 17:26

    Ich bin in der Probezeit und mein TÜV läuft in 2 Wochen aus, muss ich angst um eine Probezeit Verlängerung oder gar um einen Führerscheinentzug haben ?

    • bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 at 9:06

      Hallo Michael,
      die Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung ist in den ersten 2 Monaten kostenfrei. Es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß, der – bleibt es bei diesem einen – noch keine Auswirkungen auf die Probezeit hat.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Mira

    27. September 2016 at 11:47

    Hallo.hab eine Frage:

    Hab hinter eine Schule wo „Schulberechtigte “ oder so was stand geparkt und hab halbe Stunde da geparkt, musste in die Schule wegen meine Schwester ..mit was für eine Strafe muss ich rechnen? ?? Hab aber nichts unter der Windschutzscheibe gehabt und bin noch in der Probezeit. ( kommt brief direkt nach hause oder wie ?) Danke

    • bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 at 9:51

      Hallo Mira,
      Parkvergehen werden in der Regel als B-Verstöße geahndet. Bleibt es bei diesem einen, hat dies keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Um das Verwarngeld kommen Sie hingegen nicht herum. Es wird vermutlich nicht höher als 50 Euro ausfallen. Auf welche Höhe es sich konkret beläuft, geht aus dem Bescheid hervor, der Ihnen in den nächsten Monaten zugeschickt wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Gamze

    7. September 2016 at 10:32

    Ich wurde heute in einer 30 zone mit 40 geblitz bin noch in der probezeit was (innenort) was kommt auf mich zu

    • bussgeldrechner.org

      12. September 2016 at 9:20

      Hallo Gamze,
      die Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit stellt einen A-Verstoß dar. Dieser wird jedoch erst ab 21 km/h zu viel mit probezeitrelevanten Konsequenzen belegt. In Ihrem Fall kommen Sie daher vermutlich mit 15 Euro Verwarngeld davon.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. André

    6. September 2016 at 23:47

    Ich bin in der Probezeit und wurde jetzt zum zweiten Mal geblitzt. Beide Male in der 30er Zone mit weniger als 10km/h zuviel. Passiert da etwas? Sind dies schon B-Delikte?

    • bussgeldrechner.org

      12. September 2016 at 9:13

      Hallo André,
      Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit sind immer A-Verstöße, die jedoch erst ab 21 km/h zu viel mit probezeitrelevanten Maßnahmen sanktioniert werden. Die regulären Verwarngelder müssen Sie in der Regel trotzdem zahlen. Angesichts Unbelehrbarkeit haben die Behörden jedoch die Möglichkeit, auch geringere Verstöße, die wiederholt auftreten, strenger zu ahnden. Wegen Beharrlichkeit kann deshalb ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten nach sich ziehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Saskia

    1. September 2016 at 19:38

    Hallo.
    Ich bin vor kurzem über eine rote Ampel gefahren und noch in der Probezeit.
    Was genau kommt alles auf mich zu?
    Auch Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org

      5. September 2016 at 8:35

      Hallo Saskia,
      Dies ist davon abhängig, ob Sie einen einfachen Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde „Rot“) oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde „Rot“) begangen haben. Bei ersterem müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei zweiterem kommt ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot hinzu. Je nach Tatbegehung kann zudem eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
      Da Sie sich in der Probezeit befinden und einen A-Verstoß (schwere Ordnungswidrigkeit) begangen haben, müssen Sie zudem mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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