Die neuen Führerscheinklassen im Überblick

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?

Seit der Reform von 2013 gibt es 16 aktuelle Führerscheinklassen.
Seit der Reform von 2013 gibt es 16 aktuelle Führerscheinklassen.

Der Führerschein dokumentiert die Fahrerlaubnis. Um die verschiedenen Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen, bedarf es unterschiedlicher Führerscheine.

Sie werden in einer Vielzahl an Klassen unterteilt.

Seit einer Reform aus dem Jahr 2013 existieren neue Führerscheinklassen und viele tun sich seitdem schwer, die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen richtig auseinanderzuhalten.

Im folgenden Ratgeber finden Sie eine Übersicht über die Führerscheinklassen und ein paar weitere wichtige Informationen, um sich im Dschungel der unterschiedlichen Fahrerlaubnislassen zurechtzufinden.

FAQ: Führerscheinklassen

Welche Führerscheinklassen gibt es und was darf ich damit fahren?

Klicken Sie hier, um eine Übersicht der aktuellen Führerscheinklassen zu erhalten.

Ich habe noch einen alten Führerschein, welche Kfz darf ich damit fahren?

Die alten Führerscheinklassen lassen sich auf die neuen übertragen. Klicken Sie hier, um zu erfahren, welcher Klasse Ihr alter Führerschein entspricht und welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen.

Muss ich den alten Führerschein umschreiben lassen?

Ja, bis zum 19. Januar 2033 sollten Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen.

Allgemeines zu den neuen Führerscheinklassen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) regelt alle Belange bezüglich der Fahrerlaubnis und der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Sie enthält alle Einschränkungen und definiert die Voraussetzungen für Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Deswegen können Sie dort auch eine Auflistung der Führerscheinklassen beziehungsweise Fahrerlaubnisklassen finden.

§§ 1 und 4 FeV beschreiben zunächst die grundlegenden Voraussetzungen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

§ 1 FeV:

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.

§ 4 FeV:

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

Die Verordnung enthält die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG aus dem Jahr 2006. In Deutschland wurde diese endgültig am 19. Januar 2013 umgesetzt und in die FeV integriert.

Der Hintergrund dieser Richtlinie ist es, ein gemeinsames europäisches Recht in Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen aufzustellen. Fragen nach der Verkehrssicherheit, der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit standen hierbei im Mittelpunkt. Die Richtlinie enthält zudem Neuerungen, die sich gegen den Führerscheintourismus wehren.

Wichtig! Die EU-Richtlinie beinhaltet Regelungen zu den nun einheitlichen Führerscheinklassen, zur Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Vorschriften für die Ausbildung zum Fahrprüfer.

Neue Führerscheinklassen in der Übersicht

Nachfolgend haben wir für Sie die aktuell gültigen Führerscheinklassen in Deutschland aufgeführt. Insgesamt sind es 16 unterschiedliche Klassen, die bestimmten Fahrzeugtypen zugeordnet werden.

Führer­schein-
klasse
Fahrzeugtyp
AMKleinkrafträder mit 2 und 3 Rädern + Leichtkraftfahrzeuge mit 4 Rädern
A1Krafträder bis 125 ccm Hubraum + bis 11 kW Leistung
A2Krafträder bis 35 kW Leistung
AKrafträder + Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
BKraftfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse
BEFahrzeuge Klasse B + Anhänger mit Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg
BF 17Kraftfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse; ab 17 Jahre
B96Kraftfahrzeuge + Anhänger in Kombination mit Gesamtmasse von 3500 kg bis 4250 kg
B196Leichtkrafträder der Klasse A1
C
Kraftfahrzeuge über 3500 kg Gesamtmasse
C1Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg bis 7500 kg
CEKombination Kraftfahrzeug Klasse C + Anhänger mit 750 kg
C1EKombination Kfz Klasse C1 + Anhänger über 750 kg und Kfz Klasse B + Anhänger über 3500 kg
DKfz mit mehr als 8 Personen
D1Kfz bis 8 Meter Länge, zwischen 8 und 16 Personen (ohne Fahrer) transportieren
DEKombination aus Fahrzeugen Klasse D + Anhänger über 750 kg
D1EKombination aus Fahrzeugen Klasse D1 + Anhänger über 750 kg
Lland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h + selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Tland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h + selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h
Quadvierrädrige Kraftfahrzeuge mit der Besonderheit: keine eigene Führerscheinklasse
P-ScheinErlaubnis zur gewerblichen Fahrgastbeförderung (ebenfalls keine eigene Führerscheinklasse)
Mofa-Prüfbe­scheinigungMofas bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Die Führerscheinklassen: Von alt zu neu

Mit der Reform sind einige alte Führerscheinklassen weggefallen, wurden zusammengelegt und manche Führerscheinklassen sind ganz neu entstanden. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern und um deutlich zu machen, wie die alten Klassen in die neuen übergegangen sind, finden Sie an dieser Stelle nochmals eine Tabelle, in der die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen gegenübergestellt wurden.

Alte Führerschein-
klassen
Neue Führerschein-
klassen
1A, A2, A1, AM, L
1aA, A2, A1, AM, L
1bA1, AM, L
2A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
3A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
4A1, AM, L
5AM, L

Wichtig! Ein alter Führerschein muss umgeschrieben werden. Dafür haben Sie noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Es sei zudem anzumerken, dass der neue EU-Führerschein nur noch begrenzt (15 Jahre) gültig ist.

Aktuelle Führerscheinklassen kurz vorgestellt

Die Fahrerlaubnisklassen sind nach Kategorien wie Motorrad, Pkw und Lkw zu unterteilen.
Die Fahrerlaubnisklassen sind nach Kategorien wie Motorrad, Pkw und Lkw zu unterteilen.

Mit der Umstellung fielen die sieben alten Führerscheinklassen weg sowie die durchgängige Nummerierung derselben.

Aktuell finden sich alphanumerische Zuschreibungen. Das heißt, eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben wurde für die Bezeichnung der neuen Fahrerlaubnisklassen gewählt.

Im Übrigen lassen sich die neuen EU-Führerscheinklassen in verschiedene Gruppen unterteilen. Dabei sind grob Motorrad, Pkw, Lkw und Omnibusse zu unterscheiden. Zudem gibt es auch Sonderklassen.

Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Informationen für alle Führerscheinklassen.

Führerscheinklasse: AM

Die Klasse AM umfasst die Kleinkrafträder oder, um genauer zu sein, zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Dazu zählen auch vierrädrige Leichtfahrzeuge.

Der Hubraum sollte hierfür nicht über 50 ccm liegen. Außerdem ist das Gesamtgewicht von 350 kg nicht zu übersteigen.

Der Führerschein der Klasse AM kann bereits mit 16 Jahren gemacht werden. Doch es gibt Ausnahmen: in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gelten andere Regelungen.

Sonderregelung: Bis Ende April 2018 dürfen 15-Jährige eine Fahrprüfung ablegen und den Führerschein für AM erwerben. Dies ist ein großangelegter Testdurchlauf.

Personen, die eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B oder T besitzen, dürfen auch mit einem wie oben definierten Kleinkraftrad fahren.

Führerscheinklasse: A1

Folgende Eigenschaften sollten vom Kraftfahrzeug für diese Klasse erfüllt sein:

  • Hubraum von bis zu 125 ccm
  • Motorleistung von bis zu 11 kW
  • Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW/kg (Verhältnis von Leistung zu Gewicht)
  • Für dreirädrige Kfz: Leistung von bis zu 15 kW

Auch an dieser Stelle darf bereits ab 16 Jahren eine Fahrerlaubnis erworben werden. Dabei sei anzumerken, dass bei einem zweijährigen Besitz einer solchen Berechtigung für die nächsthöhere Führerscheinklasse (A2) nur noch eine praktische Fahrprüfung zu absolvieren ist.

Wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, sind Sie zum Fahren eines Kleinkraftrads bezüglich AM berechtigt.

Seit 2020 besteht die Möglichkeit, sich mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen, die Sie ebenfalls zur Fahrt mit A1-Krafträdern befähigt. Mehr Infos dazu hier.

Führerscheinklasse: A2

Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW fallen in diese Kategorie. Dabei sollte das Verhältnis von Leistung zum Gewicht den Wert von 0,2 kW/kg nicht übersteigen.

Die Führerscheinklassen für das Motorrad sind: A, A1, A2 und AM.
Die Führerscheinklassen für das Motorrad sind: A, A1, A2 und AM.

Dabei ist zu beachten, dass, wie bei allen anderen Motorrädern, das Leergewicht als Orientierungsgröße dient.

Um diesen Führerschein zu erlangen, müssen Anwärter mindestens 18 Jahre alt sein oder bereits Erfahrungen mit einer kleineren Maschine gesammelt haben (zwei Jahre mit der Fahrerlaubnisklasse A1).

Ebenso wie in den bereits ausgeführten Fällen bedarf es nach zweijährigem Innehaben einer derartigen Fahrerlaubnis, dass ein Führerschein der nächsthöheren Kategorie erworben werden kann. Eine praktische Prüfung ist unumgänglich.

Die automatische Berechtigung für die Führerscheinklasse A ist abgeschafft worden.

Führerscheinklasse: A

Hierzu zählen Krafträder (inklusive Beiwagen) mit folgenden Merkmalen:

  • Hubraum über 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Bei dieser Fahrerlaubnisklasse ist besonders hervorzuheben, dass Sie einen Führerschein mit 20 Jahren erwerben können, wenn bereits Erfahrungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren mit einem Gefährt der Führerscheinklasse A1 bestehen.

Bei dreirädrigen Fahrzeugen ab einer Leistung von 15 kW ist die Vollendung des 21. Lebensjahres angesetzt.

Haben Sie keinerlei Vorkenntnisse oder Erfahrungen mit einem Kraftrad, dürfen Sie erst dann eine Fahrerlaubnis erwerben, wenn Sie 24 Jahre alt sind.

Die Führerscheinklasse berechtigt zudem zum Fahren von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2.

Führerscheinklasse: B

Diese Führerscheinklasse schließt alle Fahrzeuge mit ein, die ein Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen. Sie dürfen zudem nicht mehr als acht Personen transportieren. Dabei ist der Fahrer ausgenommen. Schließlich ist es möglich, einen Anhänger mitzuführen. Dieser darf nicht schwerer als 750 kg sein.

Ausnahme: Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, sollte das Gespann auf nicht mehr als 3,5 Tonnen kommen.

Das Mindestalter für den Führerschein Klasse B liegt bei 18 Jahren. Im Zuge des begleiteten Fahrens dürfen Sie bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Fahrprüfung ablegen und mit dem Wagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren.
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren.

Ein Dokument dieser Kategorie berechtigt Sie außerdem, Fahrzeuge der Klassen AM und L zu führen.

Besonderheit: Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

Sollten Sie eine Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren wollen, das nicht in die Fahrerlaubnisklasse B fällt, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie benötigen den Pkw-Führerschein der Klasse B.
  • Sie müssen eine siebenstündige Fahrerschulung absolvieren.
  • Wenn die Schlüsselzahl 96 auf Ihrem Führerschein vermerkt ist, sind Sie berechtigt, eine Kombination aus Pkw und Anhänger zu fahren, bei der die Gesamtmasse zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen liegt.

Neu ab 2020: Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ermöglicht Ihnen die Fahrt mit einem Leichtkraftrad der Klasse A1. Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren im Besitz
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • vier Mal 90 Minuten theoretische Ausbildung​
  • mindestens fünf Mal 90 Minuten praktische Ausbildung

Dabei müssen Sie keine weitere Fahrprüfung absolvieren. Die Schlüsselzahl ersetzt jedoch keinen A1-Führerschein und kann dementsprechend auch nicht auf die Klasse A2 erweitert werden.

Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video:

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

Führerscheinklasse: BE

Diese Führerscheinklasse richtet sich nach dem Gewicht des Anhängers oder Sattelanhängers – dieser darf bis zu 3,5 Tonnen wiegen. Damit dürfen in der Regel alle gängigen Pkw-Anhänger gezogen werden.

Ebenso liegt das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis bei 18 Jahren.

Auch für derartige Kfz ist das begleitete Fahren mit 17 Jahren möglich. Zudem ist während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer diese Fahrerlaubnis mitinbegriffen.

Führerscheinklasse: C1

Ab dieser Führerscheinklasse kommen wir bereits in den Bereich der leichten Lkw-Modelle. Die Gesamtmasse liegt hierbei zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Ein etwaiger Anhänger sollte nicht mehr als 750 kg wiegen.

Wichtig! Das maximale Gesamtgewicht darf, inklusive dem Anhänger, nicht überschritten werden.

Zwar dürfen Sie bereits mit 18 Jahren eine solche Fahrerlaubnis erwerben, doch ein Führerschein der Klasse B ist verpflichtende Voraussetzung.

Führerscheinklasse: C1E

In dieser Gruppe werden Fahrzeuge der Klassen B und C1 zusammengefasst, die in einer Verbindung mit einem Anhänger oder Sattelanhänger zwischen 3,5 Tonnen und 12 Tonnen zusammen auf die Waage bringen.

Führerscheinklasse: C

C1 und C1E sind Führerscheinklassen für Lkw.
C1 und C1E sind Führerscheinklassen für Lkw.

In diese Kategorie fallen all jene Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und nicht mehr als neun Personen (einschließlich des Fahrers) befördern.

Der Anhänger darf die Grenze von 750 kg nicht überschreiten.

Sie gehört zu den Führerscheinklassen mit Beschränkungen. Denn der Erwerb ist eng mit einer Ausbildung aus dem Bereich Berufskraftfahrer verknüpft.

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, wenn eine Ausbildung angestrebt wird oder eine Grundqualifikation bereits erfolgreich abgeschlossen wurde. Möchten Sie jedoch quasi quereinsteigen, kann dies nur ab Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Wenn Sie hier eine Fahrerlaubnis besitzen, sind Sie außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt.

Führerscheinklasse: CE

Im Vergleich zur Fahrerlaubnisklasse C1 darf der Anhänger hierbei über 750 kg wiegen. Ansonsten gelten alle bereits genannten Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklasse C.

Mit diesem Dokument dürfen Sie außerdem folgende Führerscheinklassen fahren: C1E, BE, T, D1E, DE.

Für die beiden letztgenannten Führerscheinklassen ist eine Berechtigung zur Personenbeförderung vonnöten.

Führerscheinklasse: D1

Was ist bei einer Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug dieser Art zu beachten?

  • Es dürfen nicht mehr als 16 Personen, ausgenommen dem Fahrer, befördert werden.
  • Das Kraftfahrzeug darf nicht länger als acht Meter sein.
  • Ein Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.
  • Die bestandene Prüfung der Klasse B ist Voraussetzung.
  • Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren.

Der Führerschein kann mit 18 Jahren erworben werden, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Es besteht eine Befristung von fünf Jahren. Für eine Verlängerung bedarf es einer ärztlichen sowie augenärztlichen Untersuchung. Außerdem muss die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung gewährleistet sein.

Haben Sie die Fahrerlaubnis für D1, sind die Führerscheinklassen B, AM und L mitinbegriffen.

Führerscheinklasse: D1E

Die Bedingungen sowie Einschränkungen entsprechen denen der Fahrerlaubnisklasse D1. Jedoch darf hier ein Anhänger an das Fahrzeug gekoppelt werden, der ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg benutzt.

Sind Sie Inhaber eines solchen Führerscheins, sind Sie zum Führen eines Fahrzeugs der Kategorie BE und C1E berechtigt. Beim Letztgenannten müssen Sie zusätzlich die Fahrerlaubnis C1 besitzen.

Führerscheinklasse: D

Fahrzeuge der Führerscheinklasse D können ab 18 bei einer Ausbildung für Berufskraftfahrer gefahren werden.
Fahrzeuge der Führerscheinklasse D können ab 18 bei einer Ausbildung für Berufskraftfahrer gefahren werden.

Fahrer mit dieser Fahrerlaubnis dürfen mehr als 8 Personen transportieren, inklusive einem Anhänger, der ein Gesamtgewicht von maximal 750 kg aufweist. Außerdem haben Sie automatisch die D1-Berechtigung.

Folgende Beschränkungen bezüglich des Mindestalters liegen in diesem Falle vor:

  • 18-Jährige, die sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Linienverkehr bis 50 km befinden oder diese bereits beendet haben.
  • 20-Jährige, die eine derartige Ausbildung absolvieren oder abgeschlossen haben.
  • 21-Jährige mit einer erfolgreich abgeschlossenen (oder beschleunigten) Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km.
  • 23-Jährige, die eine beschleunigte Grundqualifikation mit Ausbildung und Prüfung absolviert haben.
  • Ab 24 Jahre funktioniert der Erwerb über den direkten Einstieg.

Führerscheinklasse: DE

In diesen Bereich zählen alle Fahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger, der ein Gewicht von 750 kg überschreiten darf.

Die Einschränkungen bezüglich des Mindestalters zum Erwerb der Fahrerlaubnis sind dieselben wie bei der Führerscheinklasse D.

Außerdem sind Sie bei dieser Fahrerlaubnisklasse zum Führen von Fahrzeugen aus den Führerscheinklassen D1E, BE und C1E (ein Führerschein der Klasse C1 vorausgesetzt) berechtigt.

Last but not least: Wichtige Infos zum Schluss

Nicht nur die Führerscheinklassen selbst, sondern auch gewissen Rahmenbedingungen haben sich im Zuge der Reform geändert. Nachfolgend finden Sie dazu die wichtigsten Informationen.

Wie lange ist ein Führerschein gültig?

Mit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen von alt auf neu hat sich auch in Bezug auf die Gültigkeitsdauer etwas verändert.

Alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind 15 Jahre gültig.

Für folgende Führerscheinklassen gilt eine Frist von fünf Jahren:

  • C
  • CE
  • D
  • D1
  • DE
  • D1E

Für die Führerscheinklassen C1 und C1E tritt diese Einschränkung ab dem 50. beziehungsweise 45. Lebensjahr ein.

Prüfbescheinigung

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass einige Fahrzeuge keiner Fahrerlaubnis bedürfen und deshalb nur eine sogenannte Prüfbescheinigung vorliegen muss.

Mofas sind in der AM-Führerscheinklasse inbegriffen.
Mofas sind in der AM-Führerscheinklasse inbegriffen.

Diese besteht in der Regel aus einer speziellen Schulung und einer theoretischen Prüfung.

Dies betrifft:

  • Einsitzige, einspurige Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25km/h
  • Mofas (ausgenommen Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden)

Segways oder motorisierte Krankenfahrstühle bedürfen auch keiner Fahrerlaubnis. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h jedoch nicht überschreiten.

Mit den Führerscheinklassen verbundene Kosten

Hierzu existieren keine einheitlichen Regelungen. Die Preise können mehr oder weniger von den einzelnen Fahrschulen festgelegt werden.
Die Kosten entziehen sich auch einer rechtlichen Grundlage.

Am Beispiel der Führerscheinklasse B ist deutlich zu erkennen, was bedacht werden muss. Denn neben den Theoriestunden und den „normalen“ praktischen Fahrübungen muss mit Extra-Kosten für Autobahn- oder Nachtfahrten gerechnet werden.

Zahlen zur Orientierung:

  • Theorieprüfung ca. 25 Euro
  • Fahrprüfung ca. 80 Euro
  • Insgesamt etwa 1200 bis 2000 Euro
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 4,16 von 5)
Die neuen Führerscheinklassen im Überblick
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

48 Kommentare

  1. Maik B

    25. August 2016 at 12:59

    Guten Tag,

    Ich habe ein E-Scooter den ich gerne Fahren möchte nur keiner weiß was ich dazu brauche weder die Zulassungsstelle oder das Strassenverkehrsamt frage das ich mit dem E-Scooter fahren er hat eine Strassenzulassung mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h und nach meines wissens braucht man bis 20 Km/h weder Führerschein noch Prüfschein oder???

    • bussgeldrechner.org

      29. August 2016 at 8:52

      Hallo Maik,
      Bis 6 km/h sind E-Scooter frei von der Zulassung. Bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h muss mindestens eine Mofaprüfbescheinigung vorliegen. Diese kann mit 15 Jahren gemacht werden. Das liegt daran, dass diese Fahrzeuge dann auch eine Straßenzulassung benötigen und somit über ein Kennzeichen verfügen. Bis 15 km/h muss keine Prüfbescheinigung vorliegen, allerdings muss das Fahrzeug trotzdem für den Straßenverkehr zugelassen sein, d.h. der E-Scooter benötigt Bremslichter, ausreichende Bremsen etc.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Uwe S.

    25. Juli 2016 at 9:56

    In der Tabelle „Füherscheinklassen“ wurde für den Führerschein C 1 die Gesamtmasse 3500 – 7000 kg genannt. Im weiteren Text sind aber eine Gesamtmasse von 7500 kg beschrieben. Was ist nun richtig?

    • bussgeldrechner.org

      1. August 2016 at 8:51

      Hallo Uwe,
      die Führerscheinklasse C1 befähigt bei entsprechendem Führerschein mittelschwere LKW bis 7500 kg zu fahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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