Staplerschein: Was die Führerscheinklasse L beinhaltet

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der L-Führerschein ist für viele Berufe wichtig

Der Staplerschein berechtigt zum Fahren von Flurförderzeugen.
Der Staplerschein berechtigt zum Fahren von Flurförderzeugen.

Einen Staplerschein zu besitzen ist für die Ausübung einiger Berufe notwendig, denn nur mit diesem dürfen und können bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden. Gabelstapler und andere sogenannte Flurförderfahrzeuge benötigen nämlich auch eine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein der Klasse L berechtigt dazu die inkludierten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, was oftmals besonders für des Be- und Entladen von LKW wichtig ist. Sollen Stapler allerdings auf dem Betriebsgelände gefahren werden, bedarf es einer Fahrerlaubnis nach Grundsätze der Berufsgenossenschaften, wie zum Beispiel BGG 925, BGV D 27 oder BGV A1.

Welche Voraussetzungen für die Ausbildung bestehen müssen, ab wann der Gabelstaplerführerschein absolviert werden darf und welche Kosten entstehen, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Staplerschein

Welche Fahrzeuge kann ich mit dem Staplerschein fahren?

Sie können nicht nur Stapler bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h führen, sondern auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Ab welchem Alter kann ich den Staplerschein machen?

Normalerweise gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. beim innerbetrieblichen Staplerschein unter Aufsicht eines anderen Angestellten) können Sie den Staplerschein schon ab 16 machen.

Was kostet mich der Staplerschein?

Die Führerscheinklasse L ist mit rund 100 Euro relativ günstig. Noch günstiger wird es, wenn Sie bereits im Besitz der Klasse AM sind, da dann weniger Theoriestunden erforderlich sind.

Gabelstapler und Flurförderfahrzeuge

Gabelstapler und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen gibt es in vielen verschiedenen Formen und Ausführungen. Alle diese Fahrzeuge werden in der Kategorie der Flurförderzeuge zusammengefasst.

Sowohl in Betrieben, auf Firmengeländen und im öffentlichen Straßenverkehr kommen diese zum Einsatz. Nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden Fahrzeuge in dieser Kategorie wie folgt definiert:

Flurförderzeuge […] sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie

  • mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar
  • zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
  • zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
Mit dem Klasse L Führerschein darf die Höchstgeschwindigkeit nicht über 40 km/h liegen.
Mit dem Klasse L Führerschein darf die Höchstgeschwindigkeit nicht über 40 km/h liegen.

Gabelstapler oder Arbeitsmaschinen können mit einer Hubvorrichtung ausgestattet sein, welches es ihnen gestattet, Lasten zu bewegen und zu heben.

Des Weiteren können sie Haken und kranähnliche Aufbauten besitzen, mit denen ebenfalls Lasten transportiert werden können. Besitzer von einem Führerschein für Stapler dürfen die verschiedenen Arten und Ausführungen von Flurförderzeugen fahren.

Zu diesen gehören dann unter anderem die genannten Stapler, aber auch Zugmaschinen für den Transport von Hubwagen oder eben diese Hubwagen. In der Regel darf die Höchstgeschwindigkeit dieser selbstfahrenden Arbeitsmaschinen 40km/h nicht überschreiten. Innerbetriebliche Fahrzeuge fahren üblicherweise nicht schneller als 6 km/h. Für beide Varianten ist ein Staplerschein zum Fahren notwendig.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie denen der Berufsgenossenschaften wird für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ein Führerschein benötigt.

Diese Fahrerlaubnis der Klasse L ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Voraussetzungen für den Erwerb von einem Klasse L Führerschein

Die Bedingungen für das Führen von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr unterscheiden sich von denen für den innerbetrieblichen Staplerschein. Fahrer, die einen Führerschein der Klasse L besitzen, müssen diesen innerbetrieblichen Schein zusätzlich erwerben, da dieser den Vorgaben der Berufsgenossenschaften entsprechen muss.

Um für einen Stapler den Führerschein erwerben zu können, müssen Interessierte mindestens 16 Jahre alt sein. Der Staplerführerschein berechtigt Inhaber zum Führen der oben genannten Flurförderzeuge, sofern diese bauartbedingt nicht schneller als 25 – 40 km/h fahren können.

Das Befahren der Autobahn ist nach den Regeln der StVO mit diesen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen nicht gestattet. Auf der Autobahn dürfen Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt.

Der Staplerschein ermöglicht es folgende Fahrzeuge zu steuern:

 Ein Führerschein der Klasse L erlaubt das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Ein Führerschein der Klasse L erlaubt das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten (Ein Traktor darf mit dem Führschein der Klasse L nur bis 40 km/h gefahren werden).
  • Stapler, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Diese Höchstgeschwindigkeit gilt auch bei angekoppelten Anhängern.

Die Fahrerlaubnis für einen Staplerschein ist unbegrenzt gültig und im Führerschein der Klasse B bereits enthalten.

Das Führerscheindokument muss alle 15 Jahre erneuert werden.

Ein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist hier nicht notwendig.

Der Staplerschein ist jedoch in der Regel nur in Deutschland gültig.

Der Führerschein der Klasse L muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Hierfür sind ein biometrisches Passbild sowie die Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest, der Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Personalausweis oder Pass mitzubringen.

Der innerbetriebliche Staplerschein

In vielen Betrieben gehört die Nutzung von Flurförderzeugen zu den alltäglichen Arbeitsaufgaben. Doch auch hier muss eine Erlaubnis zum Führen dieser vorliegen. Allerdings richtet sich diese, wie bereits erwähnt, nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.

Der Führerschein für einen Gabelstapler, welcher auch alle anderen im Betrieb verwendeten Flurförderzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen einschließt, setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Staplerschein für die Ausbildung notwendig ist. Fahren Minderjährige im Betrieb, muss ein anderer Angestellter, der den Staplerschein besitzt, anwesend sein und sie beaufsichtigen.

Damit unterscheidet diese Fahrerlaubnis sich von den Bedingungen für den Führerschein der Klasse L nach StVO und Fahrerlaubnisverordnung (FEV). Dieser Staplerschein berechtigt auch nicht zum Fahren der genannten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.

Die Ausbildung für einen innerbetrieblichen Schein muss nach der Richtlinien BGG 925 stattfinden. Diese legt die Voraussetzung für die Unterweisung sowie für die notwendige Prüfung fest. Auch wird vorgeschrieben, dass eine medizinische Untersuchung, die die Tauglichkeit zum Führen von Flurförderzeugen bescheinigt, stattfinden muss. Diese beinhalten unteranderem einen Sehtest und einen Reaktionstest.

Ein Sehtest muss auch für den Staplerführerschein absolviert werden.
Ein Sehtest muss auch für den Staplerführerschein absolviert werden.

Die Ausbildung im Betrieb setzt sich aus mehreren Modulen zusammen.

Im ersten Modul finden die theoretischen sowie praktischen Übungen statt.

Hier werden dem Teilnehmer alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen zum Fahren von Flurförderzeugen und Staplern beigebracht.

Der praktische Teil beinhaltet dann das Fahren an sich. Die Unterweisung findet hier meist im Betrieb statt.

Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat mit ihrem Lichtbild, welches dann als innerbetrieblicher Staplerschein gilt.

Ausbildung für einen Führerschein der Klasse L

Wie alle anderen Führerscheinklassen ist die L mit theoretischen Stunden verbunden. Die Ausbildung für einen Staplerführerschein findet in einer Fahrschule statt. Praktische Übungen entfallen hier jedoch.

Die Theorie besteht aus zwölf Doppelstunden Grundstoff sowie zwei Doppelstunden Zusatzstoff, in denen die Grundlagen der StVO sowie der Umgang mit bestimmten Situationen im Straßenverkehr vermittelt werden. Bei einer Erweiterung, wenn Teilnehmer zum Bespiel schon die Klasse AM oder A1 besitzen, reduziert sich die Theorieausbildung auf sechs Doppelstunden.

Die Theorieprüfung besteht bei der Ersterteilung aus einem Fragebogen mit 30 Fragen, bei einer Erweiterung aus 20 Fragen. Diese sind jeweils mit einer gewissen Anzahl an Fehlerpunkten bedacht, sodass die Teilnehmer hier sozusagen Punkte sammeln. Sind elf Fehlerpunkte erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden.

Für die Fahrerlaubnisklasse L ist nur eine Theorieprüfung zu absolvieren.
Für die Fahrerlaubnisklasse L ist nur eine Theorieprüfung zu absolvieren.

Die praktische Prüfung entfällt für einen Staplerschein, wenn dieser in einer Fahrschule absolviert wird und für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr gelten soll.

Fahrschüler können bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Fahren dürfen sie jedoch erst nach dem Erreichen des Mindesalters.

Was kostet der Staplerschein?

Für einen innerbetrieblichen Staplerschein übernehmen in der Regel die Arbeitgeber die Kosten von etwa 100 Euro.

Die Ausgaben für den Führerschein der Klasse L hingegen sind von den Preisen der Fahrschulen abhängig, da diese sich regional stark unterscheiden können. Es lohnt sich daher oft, die Angebote der Fahrschulen zu vergleichen.

Neben den Gebühren bei der Anmeldung in der Behörde und den Ausgaben für den Sehtest sowie für den Erste-Hilfe-Kurs fallen auch für die Stunden in der Fahrschule Kosten an. Da keine praktischen Fahrstunden notwendig sind, entfallen diese Ausgaben.

Auch der Vorbesitz einer anderen Klasse, wie AM oder A, reduziert die Kosten, da hier eine geringere Anzahl an Theoriestunden absolviert werden muss.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

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