Führerschein der Klasse 1a: Darauf müssen Sie beim Umschreiben achten!

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerschein der Klasse 1a: Der Einstiegs-Motorradführerschein

Der Führerschein der Klasse 1a war für Einsteiger ideal.
Der Führerschein der Klasse 1a war für Einsteiger ideal.

Der Führerschein der Klasse 1a ermöglichte vielen jungen Fahrern den Einstieg in die Welt der Kfz. Durch ein Motorrad mit begrenzter Höchst­geschwindigkeit konnten erste Erfahrungen mit der motorisierten Teilnahme am öffentlichen Straßen­verkehr gesammelt werden.

Durch die Reform der Führerschein­klassen 1999 wurde der 1a-Führerschein abgeschafft. Für Besitzern der alten Klassen ändert sich erst einmal wenig, denn die „Lappen“ behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Allerdings kommen durch die Umstellung Fragen auf: Welche Fahrzeuge fallen unter die Klasse 1a? Welche Klassen gelten nach der Umschreibung auf den EU-Führerschein?

Im nachfolgenden Ratgeber finden Sie auf diese und weitere Fragen Antworten und weiterführende Informationen.

FAQ: Führerschein der Klasse 1a

Wozu berechtigt die Klasse 1a?

Diese Fahrerlaubnisklasse erlaubt das Führen von Motorrädern, die über maximal 25 Kilowatt verfügen. Zudem darf das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht höchstens 0,16 Kilowatt betragen.

Welche Führerscheinklassen erhalte ich beim Umtausch?

Eine Übersicht dazu bietet diese Tabelle.

War eine Aufstockung der Klasse möglich?

Ja, wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse 1a war und eine Fahrpraxis von mindestens 4.000 km nachwies, konnte auf die Klasse 1 aufstocken.

Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse 1a?

Die Führerscheinklasse 1a umfasst die Krafträder der Klasse 1. Allerdings unter der Bedingung, dass die Leistung der Motorräder auf 34 PS in 25 kW begrenzt ist und das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW je Kilogramm betragen darf.

Folgende Führerscheinklassen sind bei 1a eingeschlossen: 1b, 4 und 5.

Wurde der Führerschein der Klasse 1a vor dem 1. Januar 1989 erworben, enthält er durch die Schlüsselzahl 175 eine Erweiterung. Dadurch ist es erlaubt mit der Führerscheinklasse 1a auch landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge zu fahren. Allerdings dürfen diese aufgrund ihrer Bauart nicht schneller als 25 km/h fahren. Zudem ist die Größe es Hubraums der landwirtschaftlichen Kfz auf bis zu 50 ccm begrenzt, wenn diese mit dem Führerschein der Klasse 1a geführt werden sollen.

Worauf ist zu achten, wenn Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben wollen?

Bis 2033 müssen Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen.
Bis spätestens 2033 (in vielen Fällen schon früher) müssen Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen.

Durch die Neuregelung der Führerscheinklassen 2013 wurden die bestehenden sieben Klassen durch 16 ersetzt. Damit fallen durch die Reform viele alte Führerscheinklassen weg, wurden vereint oder es entstanden neue.

Damit Sie auch weiterhin dieselben Fahrzeuge fahren dürfen wie vor dem Wechsel zum EU-Kartenführerschein, ist es wichtig, Fehler bei der Übertragung zu vermeiden.

Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt (egal ob EU- oder noch alter Papierführerschein), müssen Sie diesen früher oder später umschreiben lassen. Welche Umtauschfrist für Sie gilt, erfahren Sie hier.

Auf welche Entsprechungen Sie achten müssen, wenn Sie die Führerscheinklasse 1a umschreiben lassen, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Wann wurde der Führerschein der Klasse 1a erteilt?EntsprechungenErweiternde Schlüsselzahlen
Vor dem 01.01.89A, AM, A1, A2, L174, 175
Nach dem 01.01.89A, AM, A1, A2, L174

Führerschein 1a und die Nutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Wie die Tabelle zeigt, kann das Datum der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinklasse 1a von besonderer Bedeutung sein, denn dieses gibt den Ausschlag, ob es dem Fahrer erlaubt ist, auch land- und forstwirtschaftliche Geräte zu bedienen. Stichtag für die Führerscheinprüfung ist dabei der 01.01.1989.

Möglich ist diese Erweiterung durch sogenannte Schlüsselzahlen. Dabei handelt es sich um verschlüsselte Anmerkungen zur Fahrerlaubnis. Neben körperlichen Einschränkungen – wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe – werden durch diese Zahlen auch Führerscheinklassen erweitert – wie beispielsweise beim B96.
Was dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?
Was dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?

Der Führerschein der Klasse 1a beinhaltet generell die Schlüsselzahl 174. Somit sind die Besitzer berechtigt, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauart­bedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h zu führen.

Ebenfalls zulässig sind Kombinationen aus einer solchen, eben beschriebenen Zugmaschine und einem einachsigen Anhänger. Die Nutzung des Anhängers begrenzt die Geschwindigkeit des Gespanns auf maximal 25 km/h.

Fahrer, die bereits vor 1989 Inhaber des 1a-Führerscheins waren, sind zusätzlich dazu im Besitz der Schlüsselzahl 175 und dürfen deshalb neben dem Motorrad auch noch landwirtschaftliche Kfz fahren, zu deren Merkmalen ein Hubraum von maximal 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 225 km/h zählen. Damit sind unter anderem auch kleine Lkw oder Traktoren eingeschlossen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

20 Kommentare

  1. Christian

    19. Juli 2021 at 9:24

    Hallo liebes Team von Bußgeldrechner,
    Ich habe 1993 meinen 1a gemacht. Der war damals für Motorräder mit 27 ps, später 34 ps, damals konnte man den auf den großen 1 er mit 21 Jahren bzw mindestens 2 Jahre fahrpraxis auf 27/34 Ps umschreiben lassen und war berechtigt alle Motorräder mit jeder Leistung zu fahren. Ich habe das umschreiben aber nie gemacht und mit 25 Jahren aufgehört zu fahren, nun bin ich 47 und habe vor 2 Jahren wieder angefangen zu fahren und will mir jetzt auch eine größere Maschine holen. Muss ich da noch den Führerschein umschreiben lassen auf den großen oder kann ich mit meinem 1 a von 1993 nun alle Motorräder fahren, ich finde da widersprüchliche Aussagen im Netz.
    Danke für die Information

  2. Christian

    19. Juli 2021 at 9:21

    Hallo liebes Team von Bußgeldrechner,
    Ich habe 1993 meinen 1a gemacht. Der war damals für Motorräder mit 27 ps, später 34 ps, damals konnte man den auf den großen 1 er mit 21 Jahren bzw mindestens 2 Jahre fahrpraxis auf 27/34 Ps umschreiben lassen und war berechtigt alle Motorräder mit jeder Leistung zu fahren. Ich habe das umschreiben aber nie gemacht und mit 25 Jahren aufgehört zu fahren, nun bin ich 47 und habe vor 2 Jahren wieder angefangen zu fahren und will mir jetzt auch eine größere Maschine holen. Muss ich da noch den Führerschein umschreiben lassen auf den großen oder kann ich mit meinem 1 a von 1993 nun alle Motorräder fahren, ich finde da widersprüchliche Aussagen im Netz.
    Danke für die Information

  3. Scrubby

    14. Mai 2021 at 23:52

    Ich habe meinen 1 b 1987 gemacht , kann ich heute bedenkenlos eine Honda CB125F fahren ?
    Was heißt 125 ccm und 11 KW aber die fahren doch mehr als 80 km/h.
    Kann mir einer dieses erklären ?

  4. Jörg

    2. Mai 2021 at 13:02

    Also so ganz versteh ich das ganze nicht. Meine Führerscheinstelle hat mir auf Anfrage per Mail schriftlich mitgeteilt, das ich mit meinem 1992 gemachten 1a Führerschein auch OHNE Umschreibung Motorräder der Klasse A unbegrenzt fahren darf. Was ist denn nun richtig? Was passiert wenn ich kontrolliert werde und der liebe Polizeibeamte das anderes sieht?

  5. Nic

    4. Januar 2021 at 21:42

    Ich habe mit 16 (bin aktuell 16) den a1 führerschein in deutschland gemacht, und bin nun in malta, für längere zeit und ziehe in betracht mir eine 125er zu holen, nun bin ich mir nicht sicher ob ich hier in malta auch 125ccm fahren darf oder mehr/weniger ich finde auch leider nichts im internet weshalb ich mich nun hier hin wende
    LG Nic

  6. Otto

    26. April 2020 at 15:47

    Hallo, habe 10.1989 Führerschein Klasse 1a gemacht. Frage wieviel PS Motorrad kann ich Fahren? Danke.

  7. Kiki

    14. Juli 2019 at 13:00

    Hallo, habe 1993 meinen Motorradführerschein ( 1A/1b) gemacht. Vergessen nach 2 Jahren auf 1 umschreiben zu lassen. Gesetzlich verpflichtet, bin ich 2025 den neuen Führerschein zu beantragen. Welche Motorradklasse darf ich nun fahren? Vielen Dank

  8. Dieter

    2. Juni 2019 at 12:50

    Hey zusammen, ich habe einen Riesen großes Problem. Ich habe 1997 den Motorradführerschein gemacht. Letzte Woche bei einer größeren Tour war ein befreundeter Polizist dabei. Aus irgendeinem Grund sind wir auf die Führerscheine zu sprechen gekommen. Bei mir ist nur (auf dem rosa Lappen) die Begrenzung auf 25kw, sprich 1a eingetragen. Das hätte man nach zwei Jahren anscheinend umschreiben lassen müssen. Nun war ich auf der zuständigen Führerscheinstelle, die mir ohne Nachweis, dass ich den großen Schein gemacht habe, die Begrenzung nicht entfernen, sprich auf Klasse 1 umschreiben. Nachdem es die damalige Fahrschule und auch den Fahrlehrer (verstorben) nicht mehr gibt, bin ich auf Empfehlung der Führerscheinstelle, zum TÜV. Diese haben mich auf Bundeskraftfahramt verwiesen. Dort konnte man mir auch nicht helfen, da erst ab 1999 digitalisiert würde und auf vorherige Daten nicht mehr zugegriffen werden kann. Aussage von dort: ich muss den Nachweis erbringen, dass ich ein Motorrad über 34 PS fahren darf, bzw. die Fahrerlaubnis erworben habe. Ich stehe rechtlich derzeit ohne gültige Fahrerlaubnis da und darf meiner Freiheit nicht mehr frönen. Wer kann mir weiterhelfen. Ich bitte sehr darum, da ich verzweifelt bin.

  9. Thomas

    10. September 2018 at 15:38

    „Die Beamten wüssten schon….“ Nein nein, es zählt was im Führerschein steht. Wer mit einem alten 1A heute ein Motorrad mit mehr als 34 PS fährt, der fährt ohne Fahrerlaubnis. Obwohl der 1A dem heutigen A2 (bis 48 PS) entspricht und obwohl der alte 1A mit Leichtigkeit in den A erweitert wird. Fakt ist, was im Lappen steht. – nicht im Internet !!!

  10. dschanz

    14. September 2017 at 19:04

    Hallo,
    irgendwie widersprechen sich die Antworten sowohl hier als auch in anderen Foren auf Fragen bezüglich der Pflicht, den 1a von einer Behörde amtlich umschreiben zu lassen, bevor er als „vollwertiger“ A anerkannt wird.
    Z. B. die Antworten hier oben vom 6. April 2017, 10:39 Uhr, die vom 7. Juli 2017, 10:03 Uhr und die vom 4. September 10:51 Uhr. Mal heißt es, der 1a berechtige zum Führen von Motorrädern bis zu 34 PS, dann wieder entspräche er den Klassen A, AM, A1, etc, wenn man ihn umschreiben ließe, und schließlich heißt es generell, dass er A einschließt.
    Was stimmt denn nun?
    Ich habe, weil es mich auch betrifft, heute die Zulassungs- und Führerscheinbehörde in Potsdam angerufen, von dort die Auskunft:
    Der alte Führerschein 1a gilt automatisch als A, er muss nicht extra umgeschrieben werden. Und falls ich mit einer großen Maschine in eine Kontrolle käme, wüssten die Beamten schon, dass der alte 1a als A gültig ist, auch wenn’s nicht extra draufsteht. Erst im Jahr 2032 müssen alle Papier-Führerscheine, also die grauen und die rosa Lappen, in die Plastikkärtchen umgetauscht werden, und dann kommen sowieso nur noch die neuen Klassen-Bezeichnungen drauf. Vorher sei es nicht nötig, mit dem Lappen bei der Behörde aufzutauchen und was umschreiben zu lassen. Also nach dem Motto: kann, aber muss nicht.
    Gruß dschanz

  11. Becky

    31. August 2017 at 14:01

    Hallo, ich habe 1998 meinen Führerschein für Auto und Motorrad erworben, bin 1980 geboren. Habe noch immer das rosa Dokument. Motorrad Führerschein habe ich bisher nicht umschreiben lassen, bin aber gefahren. Welche Leistung bzw welche ccm dürfte ein Motorrad haben das ich es fahren dürfte? Lieben Dank für die Antwort.

    Lg

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 11:54

      Hallo Becky,
      die Führerscheinklasse 1a schließt die neue Klasse A ein. Diese erlaubt das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Daniel

    28. August 2017 at 11:52

    Hallo.

    Habe seit dem 29.10.1998 die alte Klasse 1a, habe ihn aber (noch) nicht umschreiben lassen.

    Kann ich nun ein Motorrad fahren, welches der aktuellen Klasse A entspricht?

    MfG
    Daniel

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 10:51

      Hallo Daniel,
      die Führerscheinklasse 1a schließt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Klasse A ein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Torsten

    3. Juli 2017 at 14:42

    Hallo,
    ich habe seit 1993 den Führerschein 1a aber nicht umschreiben lassen, kann ich da jetzt ein Motorrad mit 11,4 kW und 15,5 PS. und 248cm³ fahren oder muss ich noch mal eine Prüfung machen?

    Vielen Dank vorab?

    • bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 at 10:03

      Hallo Thorsten,

      wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, entspricht dieser den Klassen A, AM, A1, A2, und L.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Biggi

    4. April 2017 at 23:37

    Hallo, ich habe 1996 meinen 1a Führerschein erworben, bis dato diesen jedoch nicht umschreiben lassen. Bin seitdem auch Motorrad gefahren. Ich bin 50 Jahre alt. Was darf ich aktuell für ein Motorrad fahren , mit wieviel kW ??
    Danke
    Biggi

    • bussgeldrechner.org

      6. April 2017 at 10:39

      Hallo Biggi,
      die Führerscheinklasse 1a berechtigt zum Führen von Motorrädern mit 34 PS in 25 kW.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Peter

    8. März 2017 at 13:17

    Moin Moin Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit weise ich Sie darauf hin,ich habe Klasse 1 gemacht bezahlt in Elmshorner Fahrschule Schäfer wurde aber in der Behörde nichteingetragen . Was soll ich machen damit er eingetragen wird? Wieso stellen sich die Behörden so stur und verstehen es nicht. Hochachtungsvoll Peter

    • bussgeldrechner.org

      9. März 2017 at 9:07

      Hallo Peter,
      es gilt generell Bestandsschutz. Wenden Sie sich deshalb mit den entsprechenden Unterlagen als Nachweis an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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